Warum Ursula Haverbeck niemals hätte angeklagt werden dürfen.

Von Michael Mannheimer

Frau Haverbeck, vom Stern als „Nazi-Oma“ diskreditiert, wurde am Montagmittag (7. Mai 2018) von einem Großaufgebot der Polizei in ihrem Wohnhaus festgenommen und direkt in die Vollzugsanstalt Bielefeld überführt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Beschluß des UN-Menschenrechtskomitees aus dem Jahr 2011 unterzeichnet, die für ALLE Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention verbindlich ist, in welchem es heißt:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu HISTORISCHEN FAKTEN unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.“

Damit dürfte Haverbeck niemals im Gefängnis einsitzen – hätte niemals angeklagt, werden, niemals verurteilt werden dürfen. Auch dieser Vorfall zeigt, dass nicht die 90-jährige Haverbeck, sondern Merkel die eigentliche Verbrecherin ist: Sie ist die vmtl. größte  größte Rechtsbrecherin der deutschen Geschichte und schert sich einen Dreck um nationale und internationale Gesetze und Rechtsbestimmungen.

Die Rückkehr der furchbaren Richter

Wie ich bereits berichtete („Die Rückkehr der furchtbaren Richter: Die 90-jährige Ursula Haverbeck muss für 2 Jahre in Haft, weil sie den Holocaust in der Form, wie ihn die Siegermächte definieren, anzweifelt), ist die deutsche Justiz, die nahezu jedes Verbrechen seitens Immigranten mit äußerster Nachsicht und kulturellem „Verständnis“ behandelt, jedoch gnadenlos, wenn es um Deutsche geht.

Man muss dies jedoch einschränken: Wenn der Deutsche links ist, möglichst Mitglied bei den Grünen, der SPD oder der Linkspartei, dann darf er auf Polizisten einprügeln, Polizeiautos anzünden, mit Molotowcocktails werfen – und bekommt maximal eine Strafe von einem halben oder einem Jahr auf Bewährung. Wobei die Geldstrafe (viele haben´s bereits vergessen) nach einem einstimmigen Beschluss des DGB bei Antifa-Verbrechern von der Gewerkschaft übernommen wird.

Und wenn eine Bundeskanzlerin überhaupt keine Gesetz mehr zu kennen scheint, so gut wie jedes deutsche Gesetz und so gut wie jeden Artikel des Grundgesetzes mit Füßen tritt, ihr eigenes Volk dem Untergang entgegenführt – und nach dem Prinzip eines totalitären Autokraten regiert, dann erhält sie – anstelle dass sie von der Justiz in Handschellen abgeführt wird – einen Preis nach dem anderen:

Staatliche Orden für Angela Merkel

  • Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik, verliehen am 21. März 2006
  • König-Abdulaziz-Orden, der höchste Orden Saudi-Arabiens für ausländische Regierungschefs, erhalten im Jahr 2007
  • Großkreuz des norwegischen Verdienstordens, erhalten am 15. Oktober 2007
  • Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, erhalten von Bundespräsident Horst Köhler am 11. Januar 2008
  • Großkreuz des Ordens El Sol del Perú, verliehen vom peruanischen Präsidenten Alan García am 17. Mai 2008
  • Großkreuz des Ordens des Infanten Dom Henrique, verliehen vom portugiesischen Präsidenten Aníbal Cavaco Silva am 2. März 2009[181]
  • Orden „Stara Planina“, der höchste bulgarische Orden, erhalten am 11. Oktober 2010
  • Presidential Medal of Freedom, die gleichrangig mit der Congressional Gold Medal höchste zivile Auszeichnung der Vereinigten Staaten von Amerika, erhalten von Präsident Barack Obama am 7. Juni 2011
  • „Ehrenmedaille des Präsidenten“, höchste Auszeichnung Israels (2014), erhalten von Präsident Schimon Peres am 25. Februar 2014
  • Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich, verliehen am 27. August 2015 vom österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann

Auszeichnungen privater Organisationen für Angela Merkel

  • Preis der Deutschen Gesellschaft e. V. für Verdienste um die deutsche und europäische Verständigung im Jahr 2005.[186]
  • Leo-Baeck-Preis des Zentralrats der Juden in Deutschland im Jahr 2007[187]
  • World Statesman Award der Appeal of Conscience Foundation, verliehen im Jahr 2007 für ihr bisheriges Lebenswerk[188]
  • Robert-Schuman-Medaille der EVP verliehen 2007
  • Europe Award of Merit-Medaille der B’nai B’rith, erhalten am 11. März 2008 für ihr Engagement im Kampf gegen den Antisemitismus und Rassismus[189]
  • Karlspreis, erhalten am 1. Mai 2008 „für ihre Verdienste um die Weiterentwicklung der Europäischen Union“. Die Laudatio hielt der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy.[190]
  • Lucius D. Clay Medaille 2009
  • Eric-M.-Warburg-Preis der Atlantik-Brücke, verliehen am 25. Juni 2009 in der Library of Congress in Washington, D.C.[191]
  • Deutscher Medienpreis 2009, ausgezeichnet am 9. Februar 2010 in Baden-Baden. Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass im Mittelpunkt ihres politischen Denkens und Handelns stets der Mensch stehe. „Die Würde und die Rechte des Individuums leiten Angela Merkel bei ihren politischen Entscheidungen, die geprägt sind von Berechenbarkeit und Verlässlichkeit“. Weiter verfolge die Kanzlerin einen Kurs, „der die Partnerschaft in den Vordergrund stellt, ohne dass sie die manchmal notwendige Konfrontation scheut“.[192]
  • Leo-Baeck-Medaille, erhalten am 21. September 2010 in New York für ihr Engagement für die Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen[193]
  • Kaiser-Otto-Preis, erhalten am 24. August 2011 in Magdeburg für Verdienste um die europäische Vereinigung
  • Preis für Verständigung und Toleranz des Jüdischen Museums Berlin, erhalten am 24. Oktober 2011 in Berlin
  • Heinz-Galinski-Preis (28. November 2012)[194]
  • Indira-Gandhi-Friedenspreis 2013[195]
  • Abraham-Geiger-Preis, 2015[196]
  • Freedom Medal des Four Freedoms Awards, 2016[197]
  • Eugen-Bolz-Preis für das Jahr 2017[198]
  • Elie Wiesel Award für das Jahr 2017, ausgestellt vom United States Holocaust Memorial Museum[199]

Nun haben wir einen Sonderfall: Die „Holocaust-Leugung“.

Wer in Deutschland den Holocaust leugnet, ihn in Zweifel stellt oder selbst nur Teilaspekte hinterfragt, muss mit seiner Verurteilung rechnen.

Den Begriff „Holocaust-LEUGNER“ gibt es allerdings erst, seit man diesen Massenmord überhaupt als „Holocaust“ zu bezeichnen begann:

„Die allgemeine Verwendung als EIGENNAME für einen den Deutschen zugeschriebenen Massenmord an ca. 6 Millionen Juden, fand erst mit dem 1979 auch in der BRD ausgestrahlten 4-teiligen US-Fernsehfilm ,Holocaust‘ Verbreitung.“

http://de.metapedia.org/wiki/Holocaust_(Massenvernichtung)

Die Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse kannten diesen Begriff als EIGENNAMEN (mit im Englischen großgeschriebenen „H“) noch nicht – allerdings wird in den Prozeßakten von „the holocaust of Dresden“ gesprochen (Vol.21 – 23.8.1946, S.531).

Mit anderen Worten:

Man war damals während der Nürnberger Prozesse keineswegs der Meinung war, daß der Mord an den Juden(später: „Holocaust“ genannt) „einzigartig“ gewesen sei und „unvergleichbar“ mit anderen Kriegsverbrechen wie „Dresden“.

Das sog. „Holocaust-Mem“ ist also erst ca. 40 Jahre nach Kriegsbeginn in Gebrauch gekommen – und ich persönlich kann mich auch nicht erinnern, daß vor 1979 schon mal jemand wegen des Delikts „Holocaust-Leugnung“ ins Gefängnis geworfen wurde.

Im Anschluß an dieses Mem  sprach man dann ab 1998 auch von einem „ROTEN HOLOCAUST“, als das „Schwarzbuch des Kommunismus“ erschien. Der war allerdings zahlenmäßig noch „heftiger“ als der „Nazi-Holocaust“. Hier die geschätzte Opferzahl:

Gibt es eigentlich auch den Straf-Tatbestand der „Roter-Holocaust-Leugnung“?!

Obwohl dem „Roten Holocaust“  laut Zbigniew Brzezinski 167 bis 175 Millionen Menschen zum Opfer fielen, deren Andenken doch auch „beleidigt“ wird, wenn man ihre Vernichtung „leugnet“?!

Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist jedenfalls klar, daß solche menschenrechtswidrige Schandurteile von Merkels BOLSCHEWISTEN-„Justiz“ wie jetzt wieder gegen Frau Haverbeck nur der Perpetuierung dessen dienen sollen, was Martin Lichtmesz mal als „GEFANGEN IM FALSCHEN FILM“ bezeichnete.

Wir Deutsche sollen GEFANGENE in einem uns
AUFGEZWUNGENEN KINO-FILM bleiben.

Wenn wir „dazwischenrufen“ oder „pfeifen“, weil wir mit der Filmvorführung an einzelnen Punkten nicht einverstanden sind oder „UNERLAUBTE Fragen“ stellen, werden wir von Wärtern dieses orwellhaften HORROR-Regimes wie in einem Kafka-Roman „ergriffen“ und weggesperrt, bis wir wieder ohne aufzumucken an der „Vorführung“ (Menuhin: „Projektion“) teilnehmen „dürfen“!

Wir sollen, wie Lichtmesz treffend feststellt, „ewig“ in der Rolle des „Hitler-Verhinderers“ und des „Juden-Retters“ verharren – nicht zuletzt auch, damit wir uns nicht um unsere EIGENE Rettung kümmern: um den gerade AN UNS sich vollziehenden „MERKILL-HOLOCAUST“! Also um unsere „Ganz-Verbrennung“ als Volk durch UNBEGRENZTE Einwanderung Fremder Volksmassen, die in wenigen Jahren unsere AUSLÖSCHUNG, unseren VOLKSTOD bedeutet.

Diese Frau Haverbeck, vom Stern als „Nazi-Oma“ diskreditiert, wurde nun am Montagmittag (7. Mai 2018) von einem Großaufgebot der Polizei in ihrem Wohnhaus festgenommen und direkt in die Vollzugsanstalt Bielefeld überführt

Im schlimmsten Fall muss Ursula Haverbeck eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen, weil sie von ihrem vermeintlichen Recht, das freie Wort zu erheben, Gebrauch gemacht hat. Dieses Verhalten des Staates ist skandalös. Und es liegt an uns allen, deutlich zu machen, dass die Verhaftung einer 89-jährigen Dame nicht ohne Widerspruch bleiben darf. Jeder einzelne ist gefragt, sich einzubringen und für die Freiheit von Ursula Haverbeck Aktionen zu organisieren, sowie auf die Straße zu gehen!

Frau Haverbeck hat nichts anderes getan,als die uns von den Siegermächten vorgelegte Überlieferung des Holocausts in Frage zu stellen. Sie hat ihn nicht gerechtfertigt oder abgestritten – sie wollte nur Antwort auf einige dringende Fragen wie etwa jener, wie man 6 Mio Juden vergasen und verbrennen konnten mit ein paar Dutzend Öfen (wozu man hundert Jahre gebraucht hätte).

Was regelmäßig verschwiegen bzw. überhaupt nie thematisiert wird ist die Rolle der jüdischen Kabbala im Zusammenhang mit der Zahl „6 Millionen“

Nach der Kabbala durften sich die Juden nur dann ,wenn  sie um 6 Millionen dezimiert wurden , geläutert und gereinigt wiedervereinigen.

Die Reinheit durch Läuterung soll das auserwählte Volk offenbar in brennenden Öfen erfahren. Chanilais Sohn sagte:

„In der Stunde, da Hananja, Misael und Asarja aus den brennenden Öfen herausgingen, kamen alle Völker der Welt, schlugen den Hassern Israels ins Gesicht.“

Bereits direkt nach der Balfour-Deklaration sah man die nahe Existenz eines Staates Israel als gegeben an und verkündete mehrmals einen 6 Millionen-Holocaust. Da sich die Gründung Israels aber angesichts der politischen Weltlage nicht so schnell umsetzen ließ, versanken diese „Holocausts“ still und heimlich im Vergessen.

In den Arbeits- und Abschiebelagern der Nationalsozialisten, wo aus Gründen der Seuchenprävention Kleidung desinfiziert und Tote verbrannt wurden, konnte man den Holocaust endlich verkünden.

Die ausgemergelten und krepierenden deutschen Soldaten der Rheinwiesen wurden noch für einen Propagandafilm in die KZs gekarrt. Die eigentlichen Insassen waren noch zu gut genährt, obwohl die Alliierten den KZs den Nahrungsmittelnachschub abgeschnitten hatten.

Nur 2 Fakten:

  1. In Hitlers „Machtbereich“ befanden sich zu keiner Zeit „6 Millionen Juden“, die er hätte umbringen können – zum Glück! Man sollte diese „Formel“ von den „6 Millionen“ endlich nicht mehr wiederholen, die jüdischerseits übrigens auch schon VOR Hitler verwendet wurde, wenn man auf eine Notlage dieses Volks hinweisen wollte, also offenbar nur „symbolischen“ Charakter hat.
  2. Außerdem finden sich in den mehrere tausend Seiten umfassenden Memoiren von Churchill, Eisenhower und de Gaulle keinerlei Hinweise auf den Holocaust!
Lediglich in den Prozeßakten der Nürnberger Prozesse ist einmal von dem „holocaust“ von Dresden die Rede, womit die deutschen Opfer dieses Kriegsverbrechens gemeint sind! Das ist doch zumindest „nachdenkenswert“.

Jedenfalls scheint die Judenverfolgung im Dritten Reich für diese Spitzen-Politiker der Weltgeschichte nicht den „Stellenwert“ gehabt zu haben, den sie seit dem Aufkommen des Eigennamens „Holocaust“ nach einer US-Fernsehserie – also erst 30 bis 40 Jahre nach (!) Hitlers Judenverfolgung – im Jahr 1978 erhalten hat.

Gut, gehen wir davon aus, dass es den Holocaust gegeben hat – und zwar so, wie es die alliierten Siegermächte angeben.

Auch dann wäre eine Infragestellung des Holocausts insgesamt oder in Teilen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. So wird dies etwa in den USA gehandhabt – und trotzdem entwickelte sich in den USA kein neuer Nationalsozialismus – was man in Deutschland befürchtet.

Nun habe ich in meinem Artikel: „Palästinenserpräsident Mahmud Abbas gibt Juden die Schuld am Holocaust“ darauf hingewiesen,

dass die deutsche Politik und Justiz kein Problem damit haben, dass nahezu alle islamischen Staaten den Holocaust entweder bejubeln, ihn gutheißen – oder ihn gänzlich als größte Lüge der Juden abstreiten (s. Holocaustleugnungskonferenz im Iran 2006 )

Der Palästinenserpräsident Abbas hat vor wenigen Tagen den Juden Schuld am Holocaust gegeben. Er gehört also zu jenen Moslems, die die Existenz des Holocausts nicht bezweifeln: Abbas hat seine Doktorarbeit über den Holocaust geschrieben und kennt sich zumindest darin besser aus als ein Großteil der übrigen Moslems.

Abbas billigt damit den Völkermord an den Juden, indem er sagt, sie, die Juden, seien selbst schuld daran durch ihr eigenes Verhalten (Täter-Opfer-Umkehr) – auch wenn er diese Billigung hinter der objektiv klingenden Formulierung verbirgt, sie hätten den Holocaust selbst „ausgelöst“! Wenn sie sich also „anders“ verhalten hätten, wäre es auch nicht dazu gekommen – das heißt m. a. W.:

„Ihr habt bekommen, was ihr verdient!“ Oder: „JEDEM DAS SEINE!“

Genauso, wie es die Nazis über ein Lagertor schrieben, um die KZ-Häftlingen zu verhöhnen!

Der Volksverhetzungsparagraph“ 130 StGB  ist ein illegales Ausnahmestrafrecht

An diesem schwerwiegenden antijüdischen „Ausfall“ des bei den Linken so beliebten „Palästinenser“-Präsidenten und dem Umgang der BRD-Politik damit zeigt sich wieder, daß der „Volksverhetzungsparagraph“ 130 StGB in seiner vorliegenden Form nichts anderes ist als

IRREGULÄRES AUSNAHMESTRAFRECHT,

wie der frühere Richter am LG Hamburg, Günter Bertram, feststellte – und zwar Ausnahme-Strafrecht speziell für uns Deutsche!

Doch die Aussagen von Abbas, einem gerngesehener Gast im Kanzleramt, bei der Linkspartei, den Grünen und der SPD, sind bei Licht besehen noch schäbiger als eine „Billigung“ – sie sind an Niedertracht nicht mehr zu unterbieten, was sich dieser scheinheilige Mohammedaner da erlaubt.

Trotzdem passiert ihm… NICHTS!

Während Frau Haverbeck nur um eine Antwort auf eine Frage gebeten hatte, welche „Beweise“ es denn für die Gaskammern gibt, denn ein so schwerwiegender Tat-Vorwurf muß sich ja beweisen lassen!

Laut deutschem Recht müsste Abbas bei Betreten des deutschen Bodens sofort verhaftet werden

Abbas aber wird nichts passieren – obwohl er mit seiner Äußerung nicht nur unter die Strafandrohung des 1994 neu eingeführten Abs. 3 von Paragraph 130 StGB fällt, sondern die Staatsanwaltschaft auch zu seiner Strafverfolgung verpflichtet wäre.

Denn auch Vergehen, die gemäß Paragraph 130 IM AUSLAND begangen werden, können WIE EINE INLANDSSTRAFTAT verfolgt werden, wenn sie den öffentlichen Frieden in Deutschland gefährden und die Menschenwürde deutscher Bürger verletzen.

So wurde z. B. der Revisionist Ernst Zündel vom Landgericht Mannheim zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl er die „Volksverhetzung“ von Amerika aus im Internet begangen hatte!

Da sieht man wieder, wohin ein solches irreguläres „Ausnahmestrafrecht“ führt, mit dem lediglich uns Deutschen ein „Maulkorb“ umgehängt werden soll, um uns notfalls ins Gefängnis zu werfen!

Das läßt sich von diesem irren Regime nicht „durchhalten“, nur Deutsche zu bestrafen für Äußerungen, mit denen Ausländer „ungestraft“ durchkommen – außer daß es sich immer mehr in sinnlose, brutale Gewalt gegen deutsche Bürger hineinsteigert!

Diese Zustände haben wir ja auch erst seit 1994, als offenbar die „BRD“ von der „DDR“ und deren fürchterlicher STASI- und „Gesinnungs-Justiz „übernommen“ wurde:

Bis 1994 war die Holocaustleugnung also nur als einfache „Beleidigung“ der Opfer strafbar. 1994, also 4 Jahre nach der Wiedervereinigung (und nur ein einfach gestrickter Geist kann an der ursächlichen Mitwirkung dieses Gesetzes durch die SED- und STASI-Seilschaften, die sich in der damaligen PDS (heute Linkspartei) zusammenfanden, zweifeln) – wurde dann erstmals versucht, die offenkundige Wahrheit des Holocausts gesetzlich festzuschreiben,

um von Staats wegen auch gegen über die Opfer-Beleidigung HINAUSGEHENDE „inkorrekte“ oder „unerwünschte“ Meinungen vorgehen zu können.

Dies erkannte auch der Historiker Prof. Ernst Nolte (der im übrigen keinerlei Zweifel an der Tatsache des millionenfachen Judenmords Hitlers hegte) – und stufte den Straftatbestand der Holocaust-Leugnung als unzulässig ein, da es in einem freien Land weder Sache der Parlamente noch der Justiz sei, geschichtliche Wahrheiten zu definieren. (Quelle)

Der bereits erwähnte Richter Bertram schrieb dazu 2005:

„Paragraph 130 StGB enthält irreguläres AUSNAHMESTRAFRECHT und steht damit und insoweit zu Verfassungsrecht und Meinungsfreiheit in Widerspruch. Der Gesetzgeber muß…, über 60 Jahre nach Kriegsende, … einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzufinden.“ (s. hier)

Da es sich sowieso an keinerlei Gesetze hält, wenn es ihm nicht passt, hätte Merkels „BRD“-Regime aufgrund dieses „irregulären Ausnahmestrafrechts“ den Beschluß des UN-Menschenrechtskomitees aus dem Jahr 2011 für ALLE Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention gar nicht unterzeichnen dürfen, in dem es heißt:

Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.“

Nach diesem von Deutschland mit unterzeichneten UN-Beschluss dürfte Haverbeck niemals im Gefängnis landen – hätte niemals angeklagt, werden, niemals verurteilt werden dürfen.

Aber, wie ich eingangs erwähnte, schert sich die größte Rechtsbrecherin der deutschen Geschichte, Angela Merkel, und mit ihr die ihren Anordnungen gehorchen müssende deutsche Justiz einen Dreck um nationale und internationale Gesetze und Rechtsbestimmungen.

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