Warum sind Verwaltungsakte nichtig?

von Volksbewegung

Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat verliehen.

Nur bei Vorliegen dieser staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht gegen den Bürger angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zwingend zitiert sein. (Siehe BVerfGE 55, 100 bzw. 1BvR 668/04)

Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.

Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.

Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen vehement bestritten.

Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Erkennt die Masse der Bevölkerung, in welchem Ausmaß jeder Einwohner unseres Landes seit 1945 abgezockt wurde, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle mit Strafschadensforderungen beginnt.

Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz dieses Sachverhaltes deutlich machen.

Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.

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Quelle und Kommentare hier:
http://dem-deutschen-volke.blogspot.it/2012/05/warum-sind-verwaltungsakte-nichtig.html