Vorbericht zu den Grundgesetz-Qualitäts-Audits

von IFR

Öffentliches Recht ist nur das legal per Vollmacht übertragene Recht

Grundgesetz Artikel 20, Abs. 3

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Wer im öffentlichen Dienst, das genau definierte, ihm übertragene Recht durchbricht, der tut dies nicht in öffentlicher Dienstbarkeit, sondern privat.

Rechtdurchbrechung aus privaten Interessen oder gewollter, organisierter Unkenntnis (die nicht erlaubt ist), geht zu privater Last und Haftung des Bediensteten, der Privatinteresse in öffentlichem Dienst betreibt (BGB § 823, BGB § 839, StGB §81, StGB § 92, Abs. 2, 2 und Abs. 3, 3).

Dies ist zudem ein Treuebruch und kriminelle Handlung gegen das Grundgesetz und gegen den Eid, der die einzige Erlaubnis für sein Handeln darstellt.

Die Frage, ob die ranghöchste Rechtsnorm überhaupt wichtig sei, kann ein POLIZIST, oder anderer Bediensteter, der das ja nicht kennt, gar nicht beurteilen.

Ein POLIZIST erklärte dem IFR im Audit, dass in seiner Ausbildung die Empfehlung gegeben wurde, nach der sogenannten 80/20-Regel zu lernen.

Diese „Regel“ wurde ihm so erklärt, dass mit 20% Aufwand, 80% des erforderlichen Wissens gelernt würde.
Für die restlichen 20% Wissen sei jedoch 80% Aufwand erforderlich – und das sei lerntechnisch zu viel Aufwand. (!!!)

Ein anderer POLIZIST in diesem Audit wurde dazu gefragt, ob auch er die restlichen 20% in denen es um Grundrecht und Menschenrecht geht, nach dieser Regel wegließe, sagte „ja – ich weiss genug!“

Wer sogar zu seiner Ausrede mit Wissen und Willen erklärt, er lerne nach der 80/20 Regel seine Pflichten, der begeht mit Vorsatz Verfassungsdurchbrechung der ranghöchsten Rechtsnorm, auf die er vereidigt wurde und die überhaupt seine gesamte Beauftragungsgrundlage darstellt!

Anstatt Unschuldige mit Vorurteilsbegriffen, frei erfundenen Anschuldigungen auszusetzen, muss ein Rechtsstaat Beweise liefern.

In einem Unrechtsstaat aber, ist natürlich nur Gewalt nötig, um Jeden, der Verfassungsbruch nicht durchgehen lässt, als angeblichen „Querulanten“ zu bezeichnen, um ihn niederzustrecken.

Das ist, als würde der Gast Gammelfleisch auf seinem Teller entdecken, das er nicht bestellt hat, das gesundheitsschädigend ist, und dass er keinessfalls auch noch bezahlen müsste.

Dieser Gast wird sodann als „Querulant“ und „Zechpreller“ verunglimpft und dieses Unrecht wird auch noch von der zweckmäßig organsiert nicht gebildeten POLIZEI vollstreckt.

Der Mensch im vollen Bewusstsein seiner Grundrechte und Menschenrechte, gibt seine Rechte niemals zur Disposition, auch und gerade dann nicht, wenn ihm als einziges Argument, damit er sein Recht aufgibt, entgegengebracht wird

„wir machen das hier immer so, die Anderen tun es auch!“.


Quelle und Kommentare hier:
https://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2018/03/17/vorbericht-zu-den-grundgesetz-qualitaets-audits/