Volksverhetzung gilt nur für Deutsche! – §130 StGB nicht Ausländer

Deutsche sind also Bürger 2. Klasse im eigenen Land und vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich, da einige gleicher sind.

Peter Boehringer (AfD) spricht Klartext zum (mal wieder) abgelehnten Antrag. Dabei spricht §130 StGB noch nicht mal von einer Minderheit. Und selbst wenn: In teilen Hamburgs, Bremens, Berlins, Frankfurts, etc. ist das doch bereits der Fall…


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UCBuUoQJ83Hj7DV27ktoDYfg