Vetternwirtschaft in Sachsen? – Staatsregierung verweigert Auskunft über Fördergelder

von Michael Klein

In Sonntagsreden von Politikern ist der Bürger immer der König, der Souverän, der Umworbene, der, dem Honig um’s Maul geschmiert wird.

Im Alltag hat ein deutscher Bürger nicht einmal das Recht, Auskunft über die Verwendung seiner Steuergelder zu verlangen.

„Zahl‘ Steuern und halt’s Maul“, so ein markiger Spruch aus dem Internet, der diesen Zustand auf den Punkt bringt.

Auf die Spitze getrieben hat allerdings die Sächsische Landesregierung diese Asymmetrie in der Beziehung zwischen dem, der Steuern zahlt, und dem, der sie mit vollen Händen ausgibt.

Die Landesregierung verweigert die Auskunft über Fördermittel, die an die Leipziger Druckerei- und Verlagsgesellschaft in den Jahren 1990 bis 2007 geflossen sind (oder nicht), und zwar mit einer Begründung, die an Aberwitz nicht mehr zu überbieten ist.

Zum Hintergrund:

Madsack, Krösus unter den deutschen Zeitungsverlegern, mit einem Jahresumsatz von rund 650 Millionen Euro, schließt zum Jahresende die Druckerei der Leipziger Druck- und Verlagsgesellschaft (LDVG) in Leipzig Stahmeln. Die LDVG ist fortan nur noch eine Verlagsgesellschaft. Die Leipziger Volkszeitung ihr Produkt.

Madsack ist indes nicht der alleinige Eigentümer der LDVG. Die SPD ist über die ddvg.AG, die kapitalistische Ausgründung der ansonsten kapitalismusfeindlichen Genossen, an Madsack und damit an der LDVG, die nur noch LVG ist, beteiligt. 23,1% beträgt der Anteil der SPD. 23,1% der Schließung haben die etwa 60 Beschäftigten der Druckerei der SPD zu verdanken.

Gerade dann, wenn eine Partei nicht nur in der Landesregierung (seit 2004) und der Bundesregierung sitzt (von 1998 bis 2009 und von 2013 bis heute), und als Regierungspartei über die Vergabe von Fördermittel mitentscheiden bzw. darauf Einfluss nehmen kann, und dieselbe Partei über ihre Beteiligungen zu denen gehört, die von den Fördermitteln profitieren, wäre es angebracht, vollständige Transparenz darüber herzustellen, ob und wenn ja in welchem Ausmaß, Regierungen unter SPD-Beteiligung, Verlage mit SPD-Beteiligung mit öffentlichen Fördergeldern finanzieren.

Indes, genau diese Transparenz weigert sich die Landesregierung in Sachsen, an der die SPD ja beteiligt ist, herzustellen. Das riecht, nein, das stinkt nach Vetternwirtschaft, nach politischer Korruption.

Auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel von der Fraktion die LINKE, in der sich Nagel u.a. nach der Höhe der an die Leipziger Druck- und Verlagsgesellschaft nach 1990 geflossenen Fördermittel erkundigt, schreibt die Landesregierung unter SPD-Beteiligung:

„Die Staatsregierung lehnt die detaillierte schriftliche Beantwortung der Frage über gewährte Zuschüsse bis 31. Dezember 2006 nach Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ab. Die Beantwortung ließe Rückschlüsse auf die Förderung konkreter Unternehmen zu. Detaillierte Angaben zu Förderungen an einzelne Unternehmen fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Die Offenbarung des Erhalts von Fördermitteln und damit von Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens beziehen sich auf dessen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und könnten wettbewerbliche Nachteile erbringen. Für Unternehmen besteht damit ein sachlich begründetes Geheimhaltungsinteresse, das durch Rechtsnormen (§ 203 Abs. 2 StGB und § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz) vor unbefugter Offenbarung geschützt wird.“

Das ist natürlich vollkommener Unsinn, denn kein Konkurrent hat etwas davon, wenn er weiß, dass sein Konkurrent bevor er geschlossen wurde, Fördermittel erhalten hat. Möglicherweise erklärt sich für den Konkurrenten, warum die SPD-Beteiligungs-Druckerei im Angebot häufig billiger war als er, aber mit „Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ zu argumentieren, ist nicht nur Unsinn, es ist auch unseriös, zumal: welche wettbewerblichen Nachteile sollen der LDVG, deren Druckerei geschlossen wurde, im Wettbewerb mit anderen Druckereien entstehen?

Das ist also wollten Ärzte den Kindern nach dem Tod ihres Vaters die Auskunft darüber verweigern, mit welchen Medikamenten er behandelt wurde, und zwar mit Verweis darauf, dass dies den Heilerfolg des Vaters beeinträchtigen könnte.

Aber genau diese Argumentation bringt die Sächsische Landesregierung vor, an der die SPD ebenso beteiligt ist, wie an der LDVG, zu der Auskunft verlangt wird.

Um die Absurdität noch auf die Spitze zu treiben, schreibt die Landesregierung weiter:

„Durch Inkrafttreten der Europäischen Transparenzrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten erst seit 1. Januar 2007 berechtigt, über die Verwendung der Mittel Auskunft zu erteilen. Das o. g. Unternehmen hat seither weder Fördermittel beantragt noch erhalten.“

Ist das frech oder dumm?

Wenn man Bürgern den Verdacht, dass im Zusammenhang mit der LDVG gemauschelt wurde und Fördergelder geflossen sind, die vielleicht nicht hätten fließen dürfen, nahelegen will, dann tut man das in der Weise, in der es die Sächsische Landesregierung getan hat. Anders formuliert: Wären von 1990 bis 2006 keine Fördergelder in stattlicher Höhe geflossen, dann hätte die Sächsische Landesregierung sicher auf Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung gepfiffen.

Hat sie aber nicht.

Und so steht der Verdacht im Raum, dass die SPD als Partei, die an der Regierung beteiligt ist, Einfluss darauf nimmt, dass staatliche Fördergelder an Unternehmen verteilt werden, an denen die SPD als Unternehmen beteiligt ist.

Es gibt viele Arbeiten zu politischer Korruption, aber eine solche Konstellation, die eher an die Struktur der Mafia, denn die Struktur einer politischen Partei erinnert, konnte sich nicht einmal der kühnste Denker ausdenken.

Deutschland 2018.

Demokratie geht anders.

In Sachsen sind nächstes Jahr übrigens Landtagswahlen. Nicht nur angesichts ihrer schlechten Umfrageergebnisse ist die SPD vermutlich gegen jede Form der Enthüllung ihrer Verflechtungen allergisch.

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Quelle und Kommentare hier:
https://sciencefiles.org/2018/12/21/vetternwirtschaft-in-sachsen-staatsregierung-verweigert-auskunft-uber-fordergelder/