Verteidigung: Bloß ein Messer, oder?

Von Lars Winkelsdorf und Matthias S. Recktenwald,
aus VISIER 9/2016.
(Hier mit einem Anhang von mir – Cernunnos)

Am Abend des 18. Juli attackiert ein dem Vernehmen nach 17jähriger Afghane unter „Allahu akbar“-Rufen in einem Regionalzug bei Würzburg mehrere Reisende mit einer Axt und einem Messer. Vier Menschen werden dabei schwer verletzt, bevor ein zufällig in der Nähe eingesetztes Spezialeinsatzkommando der Polizei den Täter stoppen kann und ihn dabei tödlich verletzt. In Folge dieses Vorfalles entbrennt durch ein Twitter-Statement der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) eine politische Diskussion über die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, den Täter nur „kampfunfähig“ zu schießen und anschließend vor Gericht zu stellen.

Dabei ist Künasts Frage längst nicht so absurd, wie sie zunächst erscheinen mag. Denn tatsächlich dominieren bei Laien häufig Vorstellungen zu Messerangriffen, die von Hollywood-Kinofilmen und Fernsehserien geprägt worden sind: Messer werden dort als unspektakulär dargestellt, es explodieren eben keine Autos durch einen Einsatz von Stichwaffen und niemand fliegt bei einem Stich meterweit durch die Luft. Als wäre es eben „nur“ ein Messer.

Schließlich wendet der Kommissar bei „Tatort“ oder „CSI Wanne-Eickel“ angesichts eines solchen Schneidgeräts schnell ein paar Kampfsporttricks an und schon liegt das Messer am Boden.

Wie gesagt: im Film – mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung weiß man, dass realiter so etwas lebensgefährlicher Blödsinn ist. Bloß haben in aller Regel Juristen, Politiker und Journalisten diese Ausbildungen eben gerade nicht und greifen daher auf eben solche Scheinfakten zurück.

Nur ein Messer?

Bernd Pokojewski von Polizeitrainer in Deutschland e.V. erklärt:

„Über Jahrzehnte wurden Messer in der öffentlichen Wahrnehmung gefährlich verharmlost. Teilweise wurden deswegen sogar Angriffe in Tötungsabsicht nur als Körperverletzungsdelikte verfolgt. Ein Umdenken fand erst in den letzten Jahren statt, das hat sich bei Behörden zwar durchgesetzt, kam aber noch nicht bei den Laien an.“

Wer sich also in Lebensgefahr gegen einen Messerangriff mit der Schusswaffe verteidigt, kann sich schnell Vorwürfen ausgesetzt sehen, unverhältnismäßig gehandelt zu haben, weil es beim Gegenüber an der notwendigen Sachkenntnis mangelt. Schadenersatzforderungen, Ermittlungsverfahren, sogar eine negative Presseberichterstattung – und schnell lässt ein solcher Vorfall den einzelnen Beamten zum Politikum werden. Somit ist die Nachbereitung wesentlich, eine solche Situation sachlich und wertneutral als genau das zu kommunizieren, was sie de facto gewesen ist: lebensgefährlich.

Dabei sind Messer sogar deutlich gefährlicher als Schusswaffen. Denn im Gegensatz zu einem Projektil, das eine relativ statische Verletzung verursacht, arbeitet die Klinge in einem Körper weiter. Wird das Messer bereits für einen zweiten Stich aus dem Opfer herausgezogen, verursacht die Klinge bereits dabei eine zweite Verletzung. Mediziner sprechen hier von typischen „Schwalbenschwanz-Verletzungen.“

Militärische Spezialeinheiten lernen, wie sie mit einem Messer schnell und nahezu lautlos einen Gegner töten können. Seit Jahrzehnten werden diese Techniken sogar der schallgedämpften Schusswaffe vorgezogen, eben weil sie deutlich effektiver und präziser für diesen Zweck sind. Und mit entsprechenden Schneidetechniken eingesetzt, können auch an Armen und Beinen mit einer Klinge derart schwere Verletzungen verursacht werden, dass ein Opfer innerhalb von zwei bis drei Minuten am eintretenden Blutverlust unweigerlich stirbt.

Geht in einer solchen Notwehrlage also die mühevoll erlernte Kampfsporttechnik schief und das Messer des Angreifers öffnet die Oberarmarterie, hat man so gut wie keine Überlebenschance. Es steht also sachlich außer jeder Frage, dass ein Messerangriff eine ebenso große Gefahr für einen Waffenträger darstellt wie der Angriff mit einer Pistole oder einem Sturmgewehr.

Nur eine Nahkampfwaffe?

Auch die Argumentation, dass Schusswaffen ja eher aus der Distanz eingesetzt würden und für ein Messer ein direkter Kontakt in der „Nulldistanz“ erforderlich wäre, ist ein unrealistisches Bild aus dem Kino: Schon seit den 80er Jahren bildet das US-amerikanische FBI die „21-feet-rule“ aus und legt diese auch bei Ermittlungen und gerichtlichen Untersuchungen zugrunde, wenn es um die Beurteilung der Abwehr eines Messerangriffs mit einer Schusswaffe geht.

Um es vereinfacht darzustellen: Gesunde, durchschnittlich trainierte Menschen laufen die 100 Meter problemlos in 15 Sekunden. Um nun eine Entfernung von sieben Metern (also die genannten 21 feet) zu überwinden, braucht es daher etwa eine Sekunde. Schon die vom Führerscheinunterricht bekannte Reaktionszeit zeigt beeindruckend auf, dass man in diesem Zeitfenster kaum noch reagieren kann.

Stoppt man das Gegenüber dann nicht unmittelbar, wird man mit einem Messer schlicht umgebracht. Von daher ist spätestens bei Unterschreiten dieser Entfernung der verteidigende Schuss in den Kopf oder die Brust des Angreifers gerechtfertigt. Man hat überhaupt nicht mehr die Zeit „zum Betreiben experimenteller Wundballistik durch Schüsse in die Extremitäten“, wie es ein Insider treffend und dazu mit rabenschwarzem Humor formuliert hat.

Wie brandgefährlich Messer sein können, zeigt der Polizistenmord in Stuttgart-Gaisburg auf der Gaisburger Brücke: Am 8. August 1989 kontrollierten Schaffner in der Straßenbahn Frédéric Otomo. Er konnte keinen Fahrschein vorweisen, schlug einem Schaffner mehrere Zähne aus und flüchtete. Kurze Zeit später stellten zwei Streifenwagen Otomo auf der Gaisburger Brücke.

Fünf Beamte versuchten, Otomo festzunehmen, als dieser nach einem versuchten Fluchtversuch mit einer aufgerollten Zeitung zustieß. Darin verborgen war ein Bajonett, das Otomo bei sich trug. Innerhalb von wenigen Sekunden wurden drei Polizisten verletzt, ein Beamter erhielt dabei einen Stich in die Lunge, konnte selber aber dennoch auf Otomo schießen.

Trotz des Treffers gelang es Otomo, einem weiteren Polizisten direkt ins Herz zu stechen, bevor ein ebenfalls verletzter Beamter drei Schüsse auf Otomo abgeben konnte und ihn schließlich tötete. Ein Polizist starb noch am Tatort, sein Kollege eine Stunde später im Krankenhaus, zwei weitere wurden schwer verletzt.

Einen Messerangreifer „kampfunfähig“ zu schießen, ist somit nur die billigende Inkaufnahme eines tödlichen Angriffes auf sich selbst oder Dritte und völlig unverhältnismäßig. Kritik an den Beamten des SEK Nordbayern verbietet sich sachlich schon deswegen von selbst, weil im konkreten Fall von Würzburg gemäß aktuellem Wissensstand die Entfernung zum Täter bei nur noch etwa drei Metern gelegen hat.

Die Beamten haben erkennbar die zwingend notwendige Abwehr des Angriffes bis auf das absolute Maximum des überhaupt noch Vertretbaren hinausgezögert. Zum Schutz des jugendlichen Angreifers sind sie bereits unverhältnismäßig hohe Risiken eingegangen. Dies aber können Laien, darunter auch Politiker und Journalisten, leider zu oft kaum nachvollziehen – es ändert aber nichts an der in solchen Lagen mit Blankwaffen einhergehenden, realen Gefahr für Leib und Leben.

*   *   *   Ende des VISIER-Artikels   *   *   *

Anhang von Cernunnos:

Die „Mythbusters“ haben ebenfalls schon praktische Versuche zur Messerabwehr mit der Pistole durchgeführt:

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Dabei stürmt Jamie Hyneman mit einem Simulationsmesser, das an der Spitze mit einem Kontaktsensor versehen ist, auf Adam Savage zu, der eine Simulationspistole mit elektronischer Registrierung der Abzugsbetätigung im Holster hat. Auf 24 ft (7,3 m) schafft Adam es gerade noch, die Pistole zu ziehen und abzudrücken, ehe Jamie ihn mit dem Messer trifft. Bei Angriffsbeginn aus 20 ft (6,1 m) gelingt es ihm aber nicht mehr ganz, die Pistole noch vor dem Stich überhaupt auf Jamie zu richten.

Zwar ist die Aussage im obigen Artikel mit den „7 Meter in einer Sekunde“ insofern einzuschränken, als sich das wohl nur dann ausgehen würde, wenn der Angreifer schon von weiter weg losgerannt ist. Aus dem Stand wird kaum jemand sieben Meter in einer Sekunde schaffen.

Trotzdem ist diese Entfernung für eine Messerabwehr auch dann schon extrem knapp, wenn man die Pistole bereits in der Hand hat und sich mit einem Brust- oder Kopfschuß verteidigen will. Denn selbst wenn man so einen Treffer noch anbringt, bevor der Angreifer einen erreicht, wird er in diesem Moment schon so nahe sein, daß er einem das Messer noch im nächsten Sekundenbruchteil hineinstechen kann, ehe er durch den Schuß handlungsunfähig wird (falls ein Treffer dafür überhaupt ausreicht). Das oben angeführte Beispiel mit dem Messerstecher Otomo, der trotz eines Pistolentreffers noch einem weiteren Polizisten ins Herz stechen konnte, unterstreicht das.

Völlig unmöglich wäre es, so einen Angreifer mit einem Schuß in die Gliedmaßen kampfunfähig zu machen, wie gutmenschliche Laien sich das häufig vorstellen. Denn erstens bieten Arme oder Beine geringere Trefferflächen als der Oberkörper, zweitens sind die Gliedmaßen jene Körperteile eines Angreifers, die sich am schnellsten bewegen (durch Laufen oder Herumfuchteln), und drittens würde ein Arm- oder Beintreffer die Handlungsfähigkeit mit dem jeweiligen Glied nur im Fall eines Treffers auf einen Knochen, eine Muskelansatzstelle oder einen wichtigen Nerv sofort beenden, und so ein Treffer ist noch viel schwieriger, als den Arm oder das Bein bloß irgendwo zu treffen. Einen Muskeldurchschuß würde ein erregter, adrenalingeladener Angreifer oft nicht einmal sofort bemerken. Und eine letztendlich tödliche Wirkung auf ihn kann selbst bei Gliedmaßentreffern nicht ausgeschlossen werden, weil die – wenn auch geringe – Möglichkeit besteht, daß eine Arm- oder Beinschlagader verletzt wird.

Dazu kommt noch die Umfeldgefährdung durch Fehl- oder Durchschüsse beim Versuch, den Messerarm oder ein Bein zu treffen. Im harmlosesten Fall würden die Geschosse bloß im Boden einschlagen; sie können aber auch Sachschäden verursachen oder Personen verletzen bzw. töten.

Frédéric Otoma, der Messerstecher von Stuttgart, war natürlich ein „Schwarzafrikaner“, wie ich mir aufgrund des Namens gleich gedacht habe und wie auch in diesem Artikel bestätigt wird (ein „Asylwerber“ war er auch noch):

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.25-jahre-polizistenmord-das-sinnlose-blutbad-auf-der-bruecke.bb02a343-f97c-4ca7-88d1-d68a1a261b68.html

Dieser typisch dumme, aggressive und impulsive Neger hat also ein bloßes Erwischtwerden wegen Schwarzfahrens zunächst zu einem Körperverletzungsfall eskalieren lassen und in weiterer Folge zwei der Polizisten, die ihn deswegen gestellt hatten, mit einem Bajonett getötet, zwei weitere schwer verletzt und damit einen tödlichen Schußwaffengebrauch gegen sich provoziert. Hier sehe ich eine Parallele zu dem, was Kevin Alfred Strom im ersten Teil seines Artikels The White Race and the Arrow of Time, part 1 schreibt, insbesondere zu diesem Absatz (Übersetzung von mir):

Der schwarze Mob war wütend darüber, daß ein Schwarzer, Keith Lamont Scott, von der Polizei getötet wurde, und ihre „friedlichen Proteste“ und ihre Schreie animalischer Wut und ihr Sprühfarbenvandalismus erklärten tausendmal „Black Lives Matter“ – der Kampfruf der schwarzen Aufrührer im ganzen Land seit nun schon mehreren Jahren, und auch der Name der vom jüdischen Milliardär Goerge Soros finanzierten Organisation, die Chaos und absolute Tyrannei nach Amerika bringen soll, unter Einsatz von zu Waffen gemachten Schwarzen als Bauern in einem größeren Spiel. Keith Lamont Scotts Bruder war zu sehen, wie er den Mob anfeuerte und schrie: „Alle Weißen sind Scheiß-Teufel, alle weißen Bullen sind Scheiß-Teufel.“

Es war egal, daß der tote Schwarze von einem schwarzen Bullen (Brentley Vinson) in einer Stadt mit einem schwarzen Polizeichef erschossen wurde. Es war egal, daß der tote Schwarze gut bewaffnet war. Es war egal, daß der tote Schwarze anscheinend so geisteskrank war, daß er sich weigerte, seine Pistole fallen zu lassen, als eine Gruppe von Beamten ihn mit gezogenen Waffen dazu aufforderte. Es war egal, daß der tote Schwarze eine Liste von Gewalttaten so lang wie Sumner Redstones ärztlicher Verschreibungszettel aufwies.

Nichts davon ergibt irgendeinen Sinn. Die Opfer [der zuvor geschilderten Gewalttaten gegen Weiße] litten für nichts. Diejenigen, die starben, starben für nichts. Außer Soros und seinesgleichen wissen die meisten dieser Tiere nicht einmal, was sie wollen, daher riskierten sie die ganze Nacht lang „Selbstmord durch Bullen“ für nichts. (Die meisten der Weißen, die eine Meile oder zehn von dem Blutbad entfernt kauerten und entsetzt auf ihre LCD-Bildschirme schauten, wissen auch nicht, was sie wollen, außer zu entkommen – oder aus dem schlimmsten Alptraum aufzuwachen, den sie je hatten. Mehr dazu ebenfalls später.)

Schwarze sind eine primitive Rasse mit einer niedrigen durchschnittlichen Intelligenz, impulsiv und zu Verbrechen und Wut und Gewalt neigend. Die Dinge, die sie oft tun, ergeben überhaupt keinen Sinn, selbst aus der Perspektive ihrer eigenen besten Interessen. Es ist gefährlich, bloß irgendwo zu sein, wo sie eine relative Mehrheit sind. Es ist sogar für sie gefährlich. Sie zu Millionen in unserer einst strahlenden Zivilisation loszulassen, ist eine Katastrophe, die sich in einen Holocaust verwandeln wird, wenn wir nicht irgend etwas tun, um es zu stoppen.


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