Verfassungsbeschwerde: Speichern Finanzämter unberechtigt geheime personenbezogene Daten?

von O24

Seit Jahren wehrt sich ein Nordrhein-Westfale gegen die Praxis der Finanzämter, sogenannte Sonderakten anzulegen. Sein Begehren um Einsicht und Löschung der erhobenen Daten wurde mehrfach gerichtlich abgelehnt. Eine Verfassungsbeschwerde blieb ebenso erfolglos.

Dennoch gibt der Kläger nicht auf. Die Rechtslage ist diffus, mutet aber sonderbar an.

Eine Sonderakte wird beispielsweise angelegt, wenn Steuerfahnder anonyme Hinweise zu möglichen Vergehen eines Bürgers erhalten haben. Nicht selten stecken böswillige Denunzianten dahinter, so der Kläger, der deshalb Vergleiche mit den Stasi-Akten anbringt. In einer solchen Akte kann in der Tat alles landen, angefangen von berechtigten Verdachtsfällen bis hin zu böswilligen Unterstellungen, der Nachbar würde illegal eine Putzfrau beschäftigen, Schwarzarbeiter zur Hausrenovierung rekrutieren und ähnliches. Dürfen die Behörden diese Daten einfach so sammeln und dem Beschuldigten Auskunft verweigern?

Eine Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat in diesem einen Fall die Gerichte offenbar nicht überzeugt. Wird beispielsweise in einem Strafverfahren gegen einen Verdächtigen ermittelt, so kann dieser die Ermittlungsakten über seinen Rechtsbeistand einfordern und Einsicht nehmen. Sind Ermittlungen zu mutmaßlichen Steuervergehen mit Ermittlungen zu Straftaten vergleichbar und wie verträgt sich die Archivierung der Sonderakten mit den aktuellen Datenschutzgesetzen und EU-Richtlinien?

Müssen Bürger es einfach so hinnehmen, dass Finanzämter Daten erheben und Akten anlegen, von deren Existenz man in der Regel nichts erfährt? Wurde nicht erst im letzten Jahr die DSGVO eingeführt, um Bürger vor Schnüffelei zu bewahren? Es bleibt abzuwarten, ob sich ein Gericht der Klärung dieser Fragen annimmt.


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https://freie-presse.net/verfassungsbeschwerde-speichern-finanzaemter-daten/