Urteil: Reichsausweis gültig!!

von Tyran

Zitat:

“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”

Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 ( 128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches !
Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-

Damit haben Gerichte der Bundesrepublick Deutschland die Ausweise des Deutschen Reiches Akzeptiert und indirekt zugegeben das die BRD gar nicht existiert!!

Zitat:

Zum Personalausweis: der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr nach § 111 OWiG dar und kann mit € 1.000,– geahndet werden. Nach dem Gesetz !

In der Realität werden wir natürlich keinen Polizisten erleben, der „uns“ wegen der sog. „Personalausweise“ der brdvD angeht. Das Konstrukt könnte sonst „morgen“ nach Hause gehen.

Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht „deutsch“. Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit „richtigen“ Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ und somit streng nach Recht und Gesetz, insbesondere auch dem „brD-Recht“.

Kurze Kausalkette:
– nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig, da ein alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller Deutschen „Staat“ spielen will.
– nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles, was eine Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates „macht“, völkerrechtlich verbindlich, über Art. 25 GG selbst für die brdvD !
– somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente wieder teilhandlungsfähig, da als ersten Schritt die Reichsdeutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (§ 1 RuStAG, Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.) sich als solche wieder in einer „amtlichen“ Form zu erkennen geben und geben können, wenn sie es wollen.

– diesem Umstand mußten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen.

Wenn genaues vorliegt, kann man dazu sicherlich mehr sagen.

Kurzform:

Unser Personalausweis ist nach § 111 OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr und kann mit € 1.000,– Strafe geahndet werden, weil die Staatsangehörigkeit „deutsch“ falsch ist.

Die Richtigkeit unseres Reichs-Personenausweises / Führerscheins / Reichsreisepasses wird durch die OLG Beschlüsse/ Urteile (AZ, am besten kurzen Ausdruck dabei haben/mit rausgeben, wenns soweit ist !) bestätigt !

Zus. Anmerkung:
selbst die Mitgliedskarte vom örtl. Freibad ist, wenn Bild, Name und Geburtsdatum vorhanden ist, ein ges. Legitimationsmittel !

Hinsichtlich der Notwendigkeit von Personenausweisen wird von Roit aber sicherlich noch Fundiertes liefern können, denn es besteht keinerlei Verpflichtung für auch nur irgendeinen Deutschen sich auszuweisen!

Auch wenn die Polizisten diesbezüglich selbst mit nur „dummen Zeug“ gefüttert werden.Ist schon heftig, doch im Grunde stimmt es. Unsere Sogenannte Regierung lügt seit über 2 Jahrzehnte und macht es fortan …

Hier kann man einen Ausweis beantragen: Reichsdokumente im Staat Deutsches Reich


Quelle und Kommentare hier:
http://www.tyran.de/beamte-und-behoerden/3606-urteil-reichsausweis-gueltig.html