Ursula Haverbeck – Ladung zum Strafantritt

von EdL

Nun ist der nächste Nagel in den Sarg der BRD geschlagen! Gewiß, es könnten noch einige weitere notwendig sein. Aber der Tag des Begräbnisses rückt in greifbare Nähe.

Kein anständiger Mensch – schon gar nicht wenn er Frau Haverbeck persönlich kennengelernt hat – wird glaubhaft darlegen können warum diese Frau hinter Kerkermauern verschwinden muß. Wer an diesem Vorgang beteiligt war und ist, wird als Volksverräter in die Geschichte eingehen.

Ob die Beteiligten aus Feigheit, Dummheit oder Gier gehandelt haben ist nicht mehr von Belang. Keiner von ihnen kann mehr behaupten „von nichts etwas gewußt zu haben“ denn die Fakten sind offenkundig(!) und tatsächlich in ausreichender Menge öffentlich zugänglich!

Frau Haverbeck, diese hochanständige und gutmütige Frau, die sich schon jahrzehntelang in verschiedenen Bereichen für die Lebenserhaltung des deutschen Volkes einsetzt, hat noch keinem Wesen Gewalt angetan. Nicht mal im Traum würde dieser großartigen Person einfallen, den „öffentlichen Frieden“ zu stören oder ihn gar einer Gefahr auszusetzen. Etwas friedensliebenderes wie Frau Haverbeck ist mir noch nicht begegnet.

Allerdings muß hier deutlich klar gestellt werden, daß „öffentlicher Friede“ nur bedeuten kann: „Frieden für die Völker“ – im Gegensatz zu – „Die Herrschenden Mächte wollen ihr schändliches Tun nicht gestört wissen“.

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Als Antwort auf diese Ladung schreibt Frau Haverbeck an die Staatsanwaltschaft:


An die Staatsanwaltschaft
Johannisallee 8, 27283 Verden

Betrifft: Haftantritt Haverbeck

Akz: NZS 417 Js 26754 / 14 VRs

Im Hinblick auf die Terminierung des Haftantritts muß ein Irrtum vorliegen.

1.) Das Gutachten „Haftfähigkeit“ liegt noch nicht vor, da die Ärztin vom Gesundheitsamt noch einen Facharzt hinzuziehen mußte. Das Gesundheitsamt war dafür nicht ausgerüstet.

2.) In die von Ihnen angegebene Frist von einer Woche fallen praktisch 4 Feiertage. Am Montag zwischen 30.04. und 1.Mai ist kaum jemand anzutreffen.

3.) Desgleichen steht noch eine Augenuntersuchung wegen verstärkter Blutung im Augenhintergrund an.

4.) Regelung meiner Angelegenheiten ist in dieser kurzen Zeit nicht möglich. Insbesondere ist die Frühjahrsgrundstückspflege dafür zu umfangreich.

5.) Wenn es nicht so peinlich für Deutschland und eine verfassungswidrig abhängige Justiz wäre, könnte man von einem verspäteten Aprilscherz ausgehen. Gewalttäter und Kriminelle gehören für 2 Jahre eingesperrt, aber wohl kaum Achtzig bis Neunzigjährige, wie das in der BRD zur Zeit Konjunktur hat. Sie alle (z.B. Gröning, Haning, Höfs, Dr. Hennig) und eine fast neunzigjährige Frau, deren „Straftat“ darin besteht, daß sie wissen will, wo die 6 Mill. Juden vergast wurden. Das ist bis heute ungeklärt – auch bei Gericht in Verden nicht!!!

Verbote und Gefängnisstrafen bestätigen die Revisionisten.

Ich kann die Haft frühestens am 10. Mai antreten, wenn Sie wirklich meinen, daß das verantwortet werden kann.

Ursula Haverbeck


Wie oft Frau Haverbeck den Erfüllungsgehilfen des Teufels die Hand gereicht hat, mag ich hier gar nicht zu beziffern. Immer und immer wieder legt sie den verirrten angehörigen unseres Volkes dar, wie offensichtlich der Betrug am Recht begangen wird. Und bis zum Schluß wird sie es auch weiterhin tun. Wer in der Wahrheit ist schweigt nicht und sieht keinen Grund sich zu fürchten. Fürchten müssen sich die Wächter der Lüge – die wahren Volksverhetzer!

Auf Ihre letzte Veröffentlichung „Es ist alles gesagt“ erhielt sie unzählige Zuschriften und Kommentare. Wie sollte es anders sein, auch diese treiben sie wieder dazu an, nicht den Mund zu halten, wie der folgende Text zeigt.


Die Reaktion auf die Feststellung: Es ist alles gesagt

Zu diesem Beitrag erhielt ich einen sehr nachdenkenswerten, andererseits naheliegenden Beitrag. Ein nichtdeutscher Europäer fragt sich, wieso Juristen in der Bundesrepublik Deutschland jahrzehntelang selber verhindert haben, eine Worttat – in diesem Fall sogar ein singuläres Verbrechen – ordnungsgemäß aufzuklären. Es heißt wörtlich:

„Jeder Richter in der BRD oder eine Spruchkammer mit mehreren Richtern haben von den Verteidigern immer wieder die Gelegenheit erhalten, Rechtsgeschichte zu schreiben. Sie hätten nur einem Antrag auf Vorlage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder einen Antrag auf Erörterung der Offenkundigkeit stattzugeben brauchen. Sie hätten wirklich Rechtsgeschichte schreiben können!

Warum haben sie das nicht getan?

Weil dort, eben auch bei Richtern, bei Journalisten, bei Soziologen und Philosophen der gleiche Mechanismus greift, wie bei den einfachen Bürgern, nämlich:

Die Angst, Antisemit zu sein,
wenn man diesen Fragen öffentlich nachgeht!

Das heißt, es herrscht in den Gerichtssälen eine ungeheure Angst, bei Richtern und Staatsanwälten vor der Tatsache, daß, wenn man tatsächlich hier einen Dammbruch wagt, oder einen Stein aus der Mauer zieht, daß man dann an den Pranger gestellt wird. Diese Angst um Karriere, Existenz und Ruf ist so enorm, daß jegliche Anträge im Sande verlaufen sind oder einfach „abgebügelt“ wurden.

Das macht die Strafverteidigung ausgesprochen schwierig und häufig sehr frustrierend. Man begegnet hier nicht der von den Juristen so häufig in den Mund genommenen Denklogik, oder der Logik der Denkgesetze, sondern man stößt hier auf banale Glaubensfragen. Das Problem ist nämlich, daß man bei diesen Strafverfahren auf Logik nicht mehr setzen kann.

Das macht natürlich die juristische Diskussion, die Erörterung der Tatsachen nahezu unmöglich. Es wird mit Mitteln der Hirnakrobatik eine angeblich „leugnerische Äußerung“ zu einer Straftat gemacht und abgeurteilt.

Das ist eine Perversion, eine Perfidie des Rechtes,
die wir in unserer Rechtsgeschichte nicht kennen.“

Die Analyse stimmt. Wir erleben das in der Bundesrepublik selber immer wieder vor Gericht genauso. Doch inzwischen wird das ganz offensichtlich weltweit beobachtet und im Grunde genommen mit völliger Unverständnis registriert. Ich habe das in Interviews mit Mitarbeitern einer polnischen und einer japanischen Tageszeitung, welche mich hier interviewten als Reaktion genauso beobachten können. Doch es handelte sich offenbar um einen kritischen polnischen Journalisten, denn die polnische Rechtssprechung verhält sich ja umgekehrt genauso. Ich bin der Überzeugung, daß viele, insbesondere ältere Richter genauso unter diesen Zuständen in unserem Rechtsleben leiden, wie wir Bürger. Und ihre Angst ist auch nicht grundsätzlich verschieden von der Angst der Bürger, welche ja ebenso schweigen, obgleich überall Unrecht geschieht und schlimmer noch, die Würde eines ganzen Volkes und eines Berufsstandes in den Schmutz gezogen wird Das alles, obgleich wir im Strafgesetzbuch einen Paragraphen 130 haben, der Volksverhetzung genannt wird und diese Volksverhetzung ist strafbar nach dem Paragraphen 130.

Jedoch habe ich noch nie bei den unendlich vielen Verfahren an 35 Gerichten, quer durch die Bundesrepublik, gehört, daß irgend jemand, sei es nun Richter oder Verteidiger oder Angeklagter, die Anklage – also die Staatsanwaltschat – gefragt hätte, wieso sie eigentlich behaupten könne, daß das deutsche Volk 6 Millionen Juden Vergast habe und dieses auch noch als offenkundige Tatsache bezeichne, obgleich sie bis heute nicht in der Lage sei zusagen, wo das geschehen ist. Sie hat jahrzehntelang behauptet das sei in Auschwitz vornehmlich geschehen. Das ist aber durch die verschiedensten offiziellen Mitteilungen nicht mehr aufrechtzuerhalten. Sogar die Gedenkstätte selber hat damit Schluß gemacht. Aber in der Bundesrepublik hat sich bis heute niemand für diese falsche Verdächtigung entschuldigt und sie öffentlich richtig gestellt. Und das aus Angst, wie hier sehr deutlich von einem Einsender herausgearbeitet wird.

Richter, die aus Angst vor den Medien und den Anklägern – also den Staatsanwaltschaften – eine Anklage, die sich bei genauer Betrachtung als reine Vermutung ergibt, ohne jede weitere Nachforschung und Aufklärung als Straftat zur Verurteilung bringen, haben nichts mehr mit Rechtssprechung zu tun und die Würde ihres Berufsstandes schwer geschädigt. Sie haben einen Paragraphen im Strafgesetzbuch angewendet zum Schutz einer Lüge und haben sich damit als Juristen disqualifiziert. Sowohl diese als die jüdischen Holocaustüberlebenden hätten nichts Dringenderes zu tun und zwar in ihrem eigenen Interesse, als von der Politik nun selber eine öffentliche Pro“ und Contra Erörterung dieser Frage zu verlangen. Gerade die jüngeren unter ihnen sind natürlich ebenso manipuliert, irregeführt und belogen worden, wie die deutschen Schulkinder allgemein in den letzten sechzig Jahren über die deutsche Geschichte.

Rätselhaft ist und bleibt, daß offenbar alle bei den Prozessen nach Paragraph 130, Volksverhetzung, Beteiligten überhaupt nicht bemerken, daß sie gerade nach diesem §, Volksverhetzung sich strafbar gemacht haben. Kein anderes Volk wurde jemals als Ganzes so verleumdet, belogen und ausgeplündert wie das Deutsche.

Sie haben keine einzige naturwissenschaftlich, technische oder dokumentarisch widerlegte Behauptung der Auschwitzüberlebenden geprüft und wo falsch, korrigiert. Statt einer sachlichen Widerlegung haben sie alle Gegendarstellungen bei Gericht und darüber hinaus in umfangreichen schriftlich vorliegenden Untersuchungen als strafbar verboten.

Sie haben ein Gesetz erlassen, daß das Hinterfragen der singulären Schuld der Deutschen von vornherein als Straftat verbietet.

Damit haben diejenigen, die auf der „offenkundigen Tatsache der Vergasung von sechs Millionen Juden mit Zyklon-B“ bestehen, die schlagensten Beweise geliefert, daß hier eine Lüge aufrechterhalten werden soll, sonst hätten sie es doch nur einfach forensisch begründet und nachprüfbar widerlegt. Ein Verbot statt einer Widerlegung kann nur heißen: Wir haben eine solche nicht. Das heißt aber nichts anderes, als daß die Revisionisten Recht haben.

Ursula Haverbeck


Nun denn, die Entscheidung für eine Seite liegt bei jedem Menschen selber. Die Helfer Satans müssen es einst mit sich ausmachen, daß sie ihre Nachfahren dem Teufel überantworten wollten.

Anständige Menschen wie Frau Haverbeck schauen nicht tatenlos dabei zu, wie unser Volk in den Abgrund gestoßen werden soll. Wo all die anderen – sich „anständig“ nennenden – sind die  s p ä t e r  laut rufen werden „wir haben ja schon immer gewußt, daß Frau Haverbeck die Wahrheit sagt“, wenn es  j e t z t  heißen sollte Farbe zu bekennen, ist kein ungelöstes Rätsel.

Die bürgerliche Feigheit ließ leider schon immer nur wenige Helden erstehen!


Quelle und Kommentare hier:
https://endederluegedotblog.wordpress.com/2018/04/28/ursula-haverbeck-ladung-zum-strafantritt/