Und Deutschland zahlt – warum wohl?

von K.-H. Kupfer

Warum wohl zahlt Deutschland Unsummen für den Erhalt der “EU”, des Euro und des Währungssystems? Das Grundgesetz gibt einen guten Tipp, weshalb Deutschland so spendierfreudig ist.

Es geht um die Manipulation des Grundgesetzes, und da speziell um den Grundgesetz Art. 23, der zunächst im Rahmen der deutschen Teil-Wiedervereinigung gestrichen und später mit einem anderen Text überschrieben wurde, was allein schon rechtlich äusserst bedenklich ist.

Da wurde der ursprüngliche Text im Rahmen der Teil-Wiedervereinigung am 17.07.1990 auf Geheiß der Alliierten mit Wirkung zum 18.07.1990 gestrichen. (Soviel auch zur Souveränität unseres Landes.)

Im ursprünglichen Text des Art. 23 GG heißt es:

”Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”

Nach Streichung dieses ursprünglichen Textes wurde zunächst, juristisch völlig korrekt, – gestrichen –  eingefügt. Ab 19.07.1990 stand im GG an der Stelle also völlig korrekt

„Art. 23 – gestrichen“

Damit sind aber auch diese Länder aus dem Geltungsbereich des GG gestrichen worden, d. h. sie sind untergegangen. Und diesen untergegangenen Ländern sind am 03.10.1990 die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebildeten Länder der ehemaligen “DDR” beigetreten. Welch ein Unsinn, denn die wurden erst am 14.10.1990 gebildet.

Das erfüllt juristisch den Tatbestand der Unmöglichkeit und ist nichtig.

Nachdem man offensichtlich diesen Unfug und den Untergang erkannt hatte, musste eine neue Heimat für das Land gesucht werden, eine neue Identität. Und so wurde der gestrichene Art. 23 GG – juristisch völlig unzulässig – Anfang 1991 mit einem Text überschrieben, der zeigt, wohin die Reise geht, um wieder legal zu werden bzw. sein zu wollen.

Man vollzog diese Überschreibung des gestrichenen Artikels ohne Rücksicht darauf, was sich aus diesem neuen Text für Irrtümer und Falschdarstellungen bei bestehenden Verträgen, Texten, Urkunden etc. ergeben, die vor 1990 verfasst wurden und sich auf den Text des alten Art. 23 GG beziehen.

Dazu sollte man den neuen Text kennen.

Hier der Abs. 1 des jetzigen Merkel CDU Verbrecher Art. 23 GG:

„Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik in Deutschland bei der Entwicklung der “Europäischen Union” mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.


Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.


Für die Begründung der “Europäischen Union” sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.“

Diese textliche Überschreibung des Art. 23 GG zeigt recht deutlich die Flucht der Bundesrepublik in Deutschland in die Obhut der “EU”, um allen Geschehen hier im Lande eine rechtliche Grundlage geben zu wollen. Die BRiD braucht also die “EU” mehr denn je, und das nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen.

Dafür zahlt die BRD mit Deutschlands Geld jede Summe.

Repost vom 11. Feb 2016


Quelle und Kommentare hier:
https://deutschelobby.com/2016/02/11/und-deutschland-zahlt-warum-wohl/