UN-Migrationspakt: Juristen bezichtigen Regierung der Irreführung

von Max Erdinger

Wenn es darum geht, Schaden von Wolkenkuckucksheim abzuwenden und stattdessen die Wolken zu mehren, nimmt es die Kanzlerin auch mit der Wahrheit nicht immer so genau. Wer das aufdeckt, verliert seinen Job. Zum Beispiel als Chef des Bundesamtes für den Verfassungsschutz. Bei der Beurteilung des UN-Migrationspakts haben sich nun vier Juristen aus der Deckung gewagt und sprechen von Irreführung seitens der Regierung.

Obwohl der Bundestag einen Antrag verabschiedet hat, der verhindern soll, daß der Pakt in deutsches Recht eingreift, reißt die Kritik an ihm nicht ab.

Frank Schorkopf

Der Göttinger Völkerrechtler Frank Schorkopf (48) bezeichnete im „Spiegel“ das im Pakt festgeschriebene Prinzip der „gemeinsamen Verantwortung“ als einen Hebel, mit dem die Forderung aus dem Antrag konterkariert werden könnte.

Schorkopf erklärte, verschiedene Akteure könnten sehr weitreichende Pflichten daraus entwickeln, etwa die, Einwanderungskontingente auszuweiten, Herkunfts- und Transitländer finanziell zu unterstützen oder illegale Immigration in legale zu verwandeln. Der Völkerrechtler bezeichnete das als „Schlagseite“ des Paktes.

Frank Schorkopf moniert auch die einseitige Fokussierung des Paktes auf die Herkunftsländer von Migranten. Die Rechte der Bürger in den Aufnahmeländern würden derweil mit Füßen getreten. Zwar würden die Menschenrechte der Migranten betont, sagte er,  dabei würden aber Handlungsverpflichtungen für die Aufnahmeländer postuliert, die unberücksichtigt lassen, dass dort bereits Bürger mit eigenen Menschenrechten wohnen. Wer in Duisburg wohne oder in Berlin-Neukölln, habe ebenfalls Rechte. Es sei nun einmal nicht zu vernachlässigen, daß es Gewicht habe, wenn dort, wo die Kriminalität steige, weniger bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stünde, weil ihn die Kommunen für Flüchtlinge brauchen, oder in den Grundschulen kaum noch Kinder seien, die Deutsch als Muttersprache beherrschen.

Reinhard Merkel

Der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel spricht im Deutschlandfunk gar von „suggestiver Irreführung“ durch die Regierung. Der Pakt werde eine gewisse Sogwirkung haben und Armutsmigration deutlich verstärken, vor allem aus Afrika. Der Staatsrechtler: „Wir werden neue Migrationswellen kriegen.“

Daß der Pakt den Migrationsdruck senke, nannte Reinhard Merkel eine blauäugige Erwartung.  Vielmehr werde die Vereinbarung ganz sicher völkerrechtliche Auswirkungen haben. Vereinbart würden Ziele in dem Pakt. Zwar bleibe es Sache der Staaten, wie sie diese umsetzen wollen, daß sie aber rechtsverbindlich umzusetzen seien, stehe fest.

Um diesen Mechanismus einmal an einem anderen Beispiel zu verdeutlichen: Man ersetze einfach das Wort „Migration“ bspw. durch „Todesstrafe“. Rechtsverbindlich ist in Deutschland geregelt, daß die Todesstrafe abgeschafft ist. Wenn nun die Kanzlerin daherkäme mit dem Plan, einen Vertrag zu unterschreiben, dessen Ziel die Wiedereinführung der Todesstrafe ist, dann könnte dieser Vertrag selbstverständlich rechtlich nicht bindend sein, da er gegen geltendes Recht verstossen würde. Die perfide Formel „rechtlich nicht bindend, politisch aber verpflichtend“, würde in dem Fall bedeuten, daß die Regierung sich verpflichtet, politisch darauf hinzuwirken, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann. Das Gezeter wäre in diesem angenommenen Fall zweifellos wesentlich größer als beim Thema Migration. Der Mechanismus wäre aber exakt derselbe.

Matthias Herdegen

Der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen wendet ein, der Pakt überdecke „die wesentlichen Krisenmomente in der Migration“. Herdegen war zunächst als einer der Kandidaten für den CDU-Vorsitz aufgetreten, ist aber schon länger aus dem Rennen. Der Pakt sage zwar nichts Falsches, so Herdegen, aber die eigentlichen Probleme verschwänden in dem 32 – seitigen Papier. Das fange  schon damit an, daß es sich nicht um einen globalen Pakt zur Migration handle, sondern um einen für Migration. Matthias Herdegen in der „Welt“: „Wir bewegen uns hin in Richtung eines Rechts auf Einwanderung. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte spricht ja bereits von einem solchen Recht.“

Jan Henrik Klement

Die langfristigen Auswirkungen des UN-Migrationspaktes sind auch Thema für Jan Henrik Klement (43), Staatsrechtler an der Universität Mannheim. In der „Bild“ gab er zu bedenken:

„Dass der Migrationspakt nicht rechtsverbindlich ist, bedeutet nicht, dass er wirkungslos bleibt. Wenn Deutschland seine politische Bindung respektieren will, müssen sich die Inhalte des Pakts im Handeln der Regierung und der Verwaltung niederschlagen. Dies kann zum Beispiel durch Verwaltungsvorschriften geschehen. Es gibt viele Beispiele dafür, wie sogenanntes ‚Soft Law‘ in hartes Recht übersetzt wird.“

Die fehlende Rechtsverbindlichkeit des Pakts bewirke lediglich, daß sich Migranten vor deutschen Gerichten nicht auf ihn berufen können. Auch müsse Deutschland bei Zuwiderhandlung gegen den Pakt keine direkten Sanktionen befürchten. Jedoch gebe es politische Mechanismen zur Durchsetzung des Paktes. Das werde besonders an der geplanten Einrichtung eines „Überprüfungsforums Internationale Migration“ der UN-Generalversammlung deutlich.

Letztlich illustrieren die Einwände der vier Staats-und Völkerrechtler das, was schon länger zu beobachten ist: Die GroKo entwickelt eine gewisse Virtuosität darin, Umgehungstatbestände zu schaffen, um sich am Recht vorbeizumogeln. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aus dem Hause Maas gab bereits einen deutlichen Eindruck davon.  (ME)


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/12/03/un-migrationspakt-juristen/