UN-Migrationspakt – Aus Merkels Feder?

Von Michael Steiner

Offenbar waren Angela Merkel und die Bundesregierung bei der Ausarbeitung des UN-Migrationspakts federführend dabei. Deshalb verteidigt die Bundeskanzlerin ihn auch so vehement.

Während der Widerstand gegen den UN-Migrationspakt weltweit immer weiter wächst und immer mehr Länder diesen nicht (mehr) unterzeichnen wollen, wird immer deutlicher, wer federführend hinter dieser Migrationsagenda steckt: Angela Merkel und die deutsche Bundesregierung.

Selbst n-tv bringt es auf den Punkt:

„Angela Merkel spürt den wachsenden Widerstand und kämpft immer vehementer für den Pakt. Eine Verbündete ist dabei Louise Arbour, UN-Sonderbeauftragte für Internationale Migration. Arbour gibt derzeit fleißig Interviews, um die wachsende Kritik in Deutschland und der Schweiz zu besänftigen. Schließlich sei der Wunsch nach dem Pakt doch von hier ausgegangen.“

Und weiter:

„Tatsächlich hatte die Bundesregierung offenbar von Anfang an die Federführung hinter den Kulissen der Paktschließung. Unter dem Vorsitz Deutschlands und Marokkos trafen sich Diplomaten, Politiker und diverse Interessengruppen 2017 und 2018 bei mehreren Veranstaltungen des „Global Forum on Migration and Development“. Das GFMD hat mit Hilfe des Außenministeriums das Marrakesch-Papier maßgeblich formuliert.“

Und dieses GFMD erklärt auch, dass es darum gehe,

„allgemeine Prinzipien und gerichtlich einklagbare Verbindlichkeiten“

in Sachen Migration festzuschreiben. Also mit „Unverbindlichkeit“, wie es Merkel, Juncker & Co immer wieder behaupten, hat dieser Migrationspakt absolut nichts zu tun. Nicht umsonst haben die Grünen ja bereits schon gefordert, die Gesetzeslage an diesen Pakt anzupassen.

Das Problem ist: Dieser Migrationspakt (auf den ja auch noch ein „Flüchtlingspakt“ folgen soll) ist zwar offiziell „unverbindlich“, nur ein „Übereinkommen“, aber im Grunde genommen ist er genauso verbindlich und wird wie das Pariser Klimaabkommen schlussendlich zu einer Art internationalem Recht – zu einem Wertekanon, dem sich die unterzeichnenden Staaten nicht mehr entziehen können, sondern am Ende die nationale Gesetzgebung dahingehend anpassen müssen.

Denn wie heißt es in Punkt 41 des Migrationspakts so deutlich:

Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und unseren Leitprinzipien zu erfüllen und zu diesem Zwecke auf allen Ebenen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phase sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen. Wir werden den Globalen Pakt umsetzen.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.contra-magazin.com/2018/11/un-migrationspakt-aus-merkels-feder/