Übersicht: die wichtigsten Notstandsgesetze der BRD

von BWL24

Notstandsgesetze sind Regelwerke für den Kriegs- oder Verteidigungsfall, für Bürgerkriege oder während besonders schwerer Naturkatastrophen. Sie enthalten typischerweise Vorschriften über Lebensmittel- und Energierationierung, die Zwangsverpflichtung der Zivilbevölkerung zum Arbeitsdienst, die Beschlagnahme („Requirierung“) von Vermögensgegenständen durch staatliche Stellen oder die bevorrechtigte Belieferung des Staates mit Gütern und Leistungen.

Wer solche Vorschriften für Relikte des Kalten Krieges hält, der irrt gewaltig. Mit einer einzigen Suchabfrage habe ich die folgenden Notstandsgesetze ans Tageslicht gegoogelt, die alle derzeit geltendes Recht sind – derzeit, im 21. Jahrhundert! Zwar gehen einige der Vorschriften auf die berüchtigte Notstandsgesetzgebung der 1960er Jahre zurück; andere wurden dafür überhaupt erst in den letzten Jahren neu in Kraft gesetzt, beispielsweise die WiSiV erst im August 2004. Und die letzten Änderungen dieser Gesetzgebung reichen bis ins Jahr 2007. Der werte Leser mag sich in den nachfolgend ohne Anspruch auf Vollständigkeit verlinkten Quellen selbst davon überzeugen:

Quelle Regelwerk
ASG Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
BinSchSiV Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
EltLastV Verordnung über die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
ESG Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft
EVerkSiV Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
FpV Verordnung zur Sicherstellung der Postversorgung der Bundeswehr durch eine Feldpost
GaslLastV Verordnung über die Sicherstellung der Gasversorgung
LuftVerkSiV Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs
PSV Verordnung zur Sicherstellung des Postwesens
PTSG Gesetz zur Sicherstellung des Postwesens und der Telekommunikation
PTZSV Verordnung zur Sicherstellung der Post- und Telekommunikationsversorgung durch Schutzvorkehrungen und Maßnahmen des Zivilschutzes
SeeVerkSiV Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
StrVerkSiV Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
TkSiV Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme
VerkSiG Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
WasSiG Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
WiSiG Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs
WiSiV Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft

Da Naturkatastrophen in Deutschland doch eher selten sind muß die Frage erlaubt sein, wofür Deutschland mitten in der europäischen Friedensordnung solch drastische Rechtsvorschriften braucht. Befürchtet man etwa doch, daß Europa wie Jugoslawien endet, und will für die zu erwartenden Probleme vorsorgen?

Dafür würde sprechen, daß in Titel I, Artikel 2 Abs. 2 des neuen EU-Reformvertrages, der 2009 in Kraft treten soll, das Töten von „Unruhestiftern“ mit Waffengewalt ausdrücklich erlaubt ist, aber nirgendwo steht, was genau ein Unruhestifter ist. Ist der BWL-Bote also schon durch diesen Artikel in Lebensgefahr?

Und schließlich hat der damalige Bundesinnenminister und Terroristenanwalt Schily schon 2005 Schutzhaft für »gefährliche Personen« gefordert, und im Jahre 2007 wollte sein Nachfolger Schäuble die Sympathisanten solcher Leute wie Kombattanten behandeln, also abknallen lassen.

Natürlich kann es auch sein, daß man angesichts des sogenannten Atomausstieges bald mit einer Energieversorgungslücke rechnet, oder diese gar billigend in Kauf nimmt. Auch wäre denkbar, daß wenn weiter Weizen verbrannt statt gegessen und Anbauflächen für schlechten Öko-Sprit anstatt zur Herstellung von Lebensmitteln zweckentfremdet werden, die Nahrungsmittel bald nicht „nur“ teurer werden, sondern faktisch fehlen – mexikanische Verhältnisse wären die Folge.

Nimmt man auch das billigend in Kauf, oder plant man es gar bewußt und vorsätzlich? Werden die grünen Lebensmittelkarten schon vorbereitet? Ist das der Grund, warum derzeit jeder eine Personenkennziffer erhält (§§139a bis 139d AO)? Dienen die „Gebäudepässe“ in Wirklichkeit der Vorbereitung der allgemeinen Energierationierung?

Eines aber ist gewiß: der Staat mißtraut seinen Bürgern, denn sonst bräuchte er ja kein so umfangreiches Instrumentarium von Zwangsvorschriften gegen sie. Über die Gründe kann hier nur spekuliert werden. Der Leser mag selbst im Bundesministerium der Justiz nachfragen, das ausweislich des öffentlichen Telefonbuches unter Telefon 030-18580-0 erreichbar ist.

PS:

„Am 27. Mai 1968 erklärten die drei Westmächte, bei einer Verabschiedung der Notstandsgesetze auf ihre Vorbehaltsrechte zu verzichten.“ – http://de.wikipedia.org/wiki/Alliiertes_Vorbehaltsrecht


Quelle und Kommentare hier:
http://www.bwl24.net/blog/2008/03/26/ubersicht-die-wichtigsten-notstandsgesetze-in-deutschland/