Über den richtigen Umgang mit der Staatsmafia

von Murray Rothbard

Warum Steuerhinterziehung, Bestechung und Fahnenflucht keine Verbrechen und Staatsschulden nichtig sind

Wenn der Staat also eine riesige Maschinerie institutionalisierten Verbrechens und der Aggression ist – also die „Organisation politischer Mittel“ zur Vermögensaneignung –, dann bedeutet das, dass der Staat eine kriminelle Organisation ist und sein moralischer Status daher bedeutend von all jenen abweichen muss, bei denen es sich um legitime Eigentümer handelt … Und das bedeutet, dass es sich bei dem moralischen Status von Verträgen mit dem Staat, Zusagen von ihm und ihm gegenüber, ebenfalls völlig anders verhält.

Es bedeutet beispielsweise, dass niemand moralisch dazu verpflichtet ist, dem Staat zu gehorchen – außer wenn der Staat lediglich legitime Eigentumstitel vor Aggression schützt –, da der Staat als eine kriminelle Organisation, deren ganzes Einkommen und gesamtes Vermögen von dem Verbrechen der Besteuerung herrühren, überhaupt kein legitimes Eigentum besitzen kann.

Das bedeutet, dass es nicht ungerecht oder unmoralisch sein kann, dem Staat keine Steuern zu zahlen, sich das Eigentum des Staats anzueignen – das sich in der Hand von Aggressoren befindet –, sich zu weigern, staatlichen Anweisungen Folge zu leisten, oder Verträge mit dem Staat zu brechen (da es nicht ungerecht sein kann, Verträge mit Verbrechern zu brechen).

Aus moralischer Sicht, aus Perspektive einer angemessenen politischen Philosophie, ist das „Stehlen“ vom Staat – d. h. das Entfernen von Eigentum aus den Händen Krimineller – also eine Art Anwendung des „Heimstattprinzips“, bei dem man den legitimen Eigentumstitel an diesem Gut erwirbt, nur dass man sich hier mittels des Heimstattprinzips kein ungenutztes Land aneignet, sondern es sich von einem kriminellen Sektor der Gesellschaft nimmt, was eine positive Sache ist.

Es kann jedoch eine Einschränkung gemacht werden, und zwar dort, wo der Staat ganz unzweideutig Eigentum von einer ganz bestimmten Person gestohlen hat. Nehmen Sie beispielsweise einmal an, dass der Staat Juwelen gestohlen hat, die Herrn Braun gehören. Wenn Herr Grün die Juwelen vom Staat stiehlt, begeht er damit aus Perspektive der libertären Theorie kein Verbrechen. Nichtsdestotrotz sind die Juwelen nicht sein Eigentum und es wäre gerechtfertigt, dass Braun Zwangsmaßnahmen einsetzt, um sich die Juwelen von Grün zurückzuholen.

Der überwiegende Teil staatlicher Konfiskation findet jedoch in Form der Besteuerung statt – die Gelder landen dann in einem gemeinsamen Topf und es ist unmöglich, spezifische Eigentümer spezifischer Güter zu identifizieren. Wer ist beispielsweise der legitime Eigentümer eines Staudamms oder eines Postgebäudes? In diesen Fällen, die weit häufiger vorkommen, wäre Grüns Diebstahl oder die Aneignung mittels des Heimstattprinzips also legitim und nichtkriminell, und der legitime Eigentumstitel würde mittels des Heimstattprinzips auf Grün übergehen.

Und den Staat zu belügen, ist dann erst recht legitim. Genauso, wie niemand moralisch dazu verpflichtet ist, einem Räuber wahrheitsgemäß zu antworten, wenn er gefragt wird, ob sich irgendwelche Wertgegenstände im Haus befinden, kann auch von niemand moralisch verlangt werden, ähnliche Fragen des Staats wahrheitsgemäß zu beantworten, beispielsweise wenn jemand seine Einkommenssteuererklärung ausfüllt.

All das soll nun natürlich nicht bedeuten, dass man sich für zivilen Ungehorsam, die Nichtzahlung von Steuern, das Lügen gegenüber dem Staat oder den Diebstahl vom Staat aussprechen oder diese Dinge einfordern sollte, da dies angesichts der höheren Gewalt, die dem staatlichen Apparat innewohnt, durchaus unklug sein könnte. Was wir jedoch damit sagen, ist, dass diese Aktionen gerecht und moralisch völlig in Ordnung sind. Die Beziehungen zum Staat werden für die involvierten Privatpersonen – die den Staat wie einen aktuell dominierenden Feind behandeln müssen – so zu rein rationalen und pragmatischen Erwägungen.

Viele Libertäre kommen bei speziellen Beziehungen zum Staat durcheinander, selbst wenn sie die allgemeine Unmoralität oder Kriminalität staatlicher Aktionen oder Interventionen einräumen. Daher gibt es auch die Frage der Zahlungsunfähigkeit auf Staatschulden oder, etwas weiter gefasst, des Erlasses von Staatsschulden. Viele Libertäre behaupten, die Regierung sei moralisch dazu verpflichtet, ihre Schulden zurückzuzahlen, weshalb eine Zahlungsunfähigkeit oder ein Schuldenerlass vermieden werden muss.

Das Problem ist, dass diese Libertären ihre völlig legitime These, dass Personen oder private Institutionen ihre Verträge einhalten und ihre Schulden zurückzahlen sollten, direkt auf den Staat übertragen. Aber die Regierung besitzt selbst kein Geld, und die Zahlung ihrer Schulden bedeutet, dass der Steuerzahler nur noch stärker dazu gezwungen wird, die Anleihehalter zu bezahlen. Ein solcher Zwang kann aus libertärer Sicht aber nie legitim sein.

Und da eine erhöhte Besteuerung nur noch mehr Zwang und noch stärkere Aggression gegen Privateigentum bedeutet, erscheinen die vermeintlich unschuldigen Anleihehalter überdies auch in einem völlig anderen Licht, wenn man bedenkt, dass mit dem Kauf einer Staatsanleihe lediglich in das zukünftige vom Raubzug der Besteuerung herrührende Beutegut investiert wird. Als williger und erwartungsvoller Investor in das künftige Beutegut des Staats erscheint der Anleihehalter – im Gegensatz zu dem, was gemeinhin angenommen wird – aber auf einmal in einem völlig anderen moralischen Licht.

Eine weitere Frage, die in eine neue Perspektive gesetzt werden muss, ist das Problem des Vertragsbruchs gegenüber dem Staat. Wir haben ja bereits unsere Auffassung dargelegt, dass durchsetzbare Verträge eines ordentlichen Transfers von Eigentumstiteln bedürfen, nicht von Versprechen, und es in einer freien Gesellschaft daher auch legitim ist, aus einer Armee auszutreten, selbst wenn man freiwillig einen Vertrag unterzeichnet hat, mit dem man über einen längeren Zeitraum angeworben wurde.

Doch ungeachtet der Fragestellung, welche Vertragstheorie wir auch immer anwenden mögen, betreffen derartige Erwägungen ja nur Privatarmeen im freien Markt. Da staatliche Armeen kriminelle Aggressoren sind – in ihren Handlungen wie auch in ihren Mitteln der Einkommensgenerierung –, wäre es moralisch völlig gerechtfertigt, eine staatliche Armee jederzeit zu verlassen, ganz egal, wie die Vertragsbedingungen auch immer aussehen mögen. Es ist moralisch das Recht einer jeden Person, dies zu tun, obwohl auch hier die Frage, ob eine derartige Maßnahme ratsam ist oder nicht, auf einem völlig anderen Blatt steht …

Schauen wir uns vor diesem Hintergrund auch noch einmal die Frage der Bestechung von Staatsbediensteten an. Wir haben ja bereits gesehen, dass der Bestecher in einer freien Gesellschaft oder im freien Markt legitim handelt, wohingegen der Bestochene jemanden betrügt (beispielsweise seinen Arbeitgeber) und es verdient, strafrechtlich belangt zu werden. Aber was ist mit der Bestechung von Staatsbediensteten?

Hier muss zwischen „aggressiver“ und „defensiver“ Bestechung unterschieden werden. Die „aggressive“ Bestechung sollte als illegitim und aggressiv erachtet werden, wohingegen die „defensive“ Bestechung als angemessen und legitim erachtet werden sollte.

Nehmen wir eine typische „aggressive Bestechung“: Ein Mafiaboss besticht Polizisten, andere mit ihm im Wettbewerb stehende Spielcasinobetreiber aus einem bestimmten territorialen Gebiet auszuschließen. Der Mafioso kollaboriert hier mit der Regierung, um mit Gewalt gegen die mit ihm im Wettbewerb stehenden Spielcasinobesitzer vorzugehen. Der Mafioso ist in diesem Fall ein Initiator und Gehilfe staatlicher Aggression gegen seine Mitbewerber.

Eine „defensive Bestechung“ hingegen hat einen völlig anderen moralischen Status. In solch einem Fall – beispielsweise Herr Robinson, der feststellt, dass Spielcasinos in einem bestimmten Gebiet verboten sind, und Polizisten besticht, um den Betrieb seines Casinos zu erlauben – handelt es sich um eine völlig legitime Reaktion auf eine bedauernswerte Situation.

Fakt ist, dass der defensiven Bestechung weltweit eine bedeutende gesellschaftliche Funktion zuteilwird, da die Unternehmen in vielen Ländern ohne das Schmiermittel der Bestechung überhaupt nicht operieren könnten; auf diese Weise können sie lähmende oder destruktive Verordnungen und Abgaben vermeiden.

Eine „korrupte Regierung“ muss daher nicht zwingend eine schlimme Sache sein; verglichen mit einer „unbestechlichen Regierung“, deren Beamte die Gesetze mit großer Strenge durchsetzen, kann die „Korruption“ zumindest ein teilweises Aufblühen freiwilliger Transaktionen und Handlungen einer Gesellschaft ermöglichen. Natürlich sind in beiden Fällen weder die Verordnungen noch die Verbote oder die Vollzugsbeamten selbst gerechtfertigt, da es weder die Verordnungen noch die Verbote oder die Vollzugsbeamten geben dürfte.

In einigen Bereichen wird bei bestehenden Gesetzen oder Auffassungen eine radikale Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Staatsbediensteten vorgenommen. So wird gesagt, dass das „Recht auf Privatsphäre“ oder das Recht zu Schweigen bei Staatsbediensteten, deren Aufzeichnungen und Handlungen der öffentlichen Bewertung zugänglich sein sollten, keine Anwendung finden sollte.

Es gibt zwei demokratische Argumente, Vertretern des Staats das Recht auf Privatsphäre abzusprechen, die, obschon sie nicht strikt libertär sind, soweit sie reichen, ihren Wert haben:

1. In einer Demokratie kann die Öffentlichkeit nur dann über öffentliche Fragen entscheiden und Vertreter des Staats wählen, wenn die Öffentlichkeit vollumfänglich über die Operationen der Regierung Bescheid weiß.

2. Da der Steuerzahler für die Regierung aufkommen muss, sollte er über das Recht verfügen zu erfahren, was die Regierung treibt.

Das libertäre Argument würde hier noch hinzufügen, dass – da die Regierung eine Aggressor-Organisation gegen die Rechte und ihre Bürger ist – die vollumfängliche Offenlegung ihrer Operationen zumindest ein Recht wäre, das die Bürger dem Staats abringen und vielleicht dazu nutzen könnten, der Staatsmacht Widerstand zu leisten oder die Staatsmacht zu reduzieren …

Viele anarchistische Libertäre behaupten, es sei unmoralisch, Wählen zu gehen oder sich an politischen Aktionen zu beteiligen. Das Argument ist, dass der Libertäre dem Staatsapparat durch eine solche Teilnahme an staatlichen Aktivitäten seinen moralischen Segen geben würde. Doch eine moralische Entscheidung muss eine freie Entscheidung sein – der Staat hingegen platziert die Menschen einer Gesellschaft in ein unfreies Umfeld, in eine allgemeine Matrix des Zwangs. Der Staat existiert – bedauerlicherweise –, und die Menschen müssen also ganz zwangsläufig innerhalb dieser Matrix damit beginnen, ihre Bedingungen zu erleichtern.

Lysander Spooner hat ja darauf hingewiesen, dass die Wahlteilnahme in einem Umfeld staatlichen Zwangs keine freiwillige Zustimmung impliziert. In Wirklichkeit ist es so, dass, wenn uns der Staat schon erlaubt, regelmäßig unsere Herrscher auszuwählen – so eingeschränkt diese Auswahl auch sein mag –, es mit Sicherheit nicht als unmoralisch erachtet werden kann, wenn man diese beschränkte Chance nutzt, um zu versuchen, sich der staatlichen Macht zu entledigen.

Der Staat ist also nicht einfach ein Teil der Gesellschaft. Der überwiegende Teil dieses Buches zielt ja gerade darauf ab zu veranschaulichen, dass es sich beim Staat nicht – so wie es die meisten utilitaristischen Freimarktökonomen glauben – um eine legitime gesellschaftliche Institution handelt, die lediglich dazu neigt, bei den meisten ihrer Aktivitäten stümperhaft und ineffizient zu sein. Ganz im Gegenteil: Der Staat ist eine inhärent illegitime Institution organisierter Aggression, also organisierter und geregelter Verbrechen gegen die Menschen und ihr Eigentum.

Anstatt für die Gesellschaft also notwendig zu sein, handelt es sich beim Staat um eine zutiefst antisoziale Institution, die parasitisch von den produktiven Aktivitäten der Privatbürger lebt. Moralisch muss der Staat also als eine illegitime und sich außerhalb des gewöhnlichen libertären Rechtssystems – das die Rechte und legitimen Eigentumstitel von Privatbürgern eingrenzt und sicherstellt – befindliche Organisation erachtet werden. Aus Sicht der Gerechtigkeit und der Moral kann der Staat also kein Eigentum besitzen, keinen Gehorsam abverlangen, keine mit ihm gemachten Verträge erzwingen, ja er darf in der Tat noch nicht einmal existieren.

Eine gemeinhin vorgetragene Verteidigung des Staats besagt, dass der Mensch ein „gesellschaftliches Wesen“ ist, das in einer Gesellschaft leben muss, und dass Individualisten und Libertäre an die Existenz „atomistischer Individuen“ glauben würden, die von ihren Mitmenschen überhaupt nicht beeinflusst würden und mit diesen in keinerlei Beziehung stünden. Aber kein Libertärer hat jemals behauptet, dass es sich bei Personen um isolierte Atome handelt; ganz im Gegenteil. Alle Libertären erkennen die Notwendigkeit und die enormen Vorteile an, die sich aus dem Leben in der Gesellschaft und der Teilnahme an der gesellschaftlichen Arbeitsteilung ergeben.

Die bedeutende unlogische Schlussfolgerung, zu der die Verteidiger des Staats – wozu auch die aristotelischen und thomistischen Philosophen gehören – hier gelangen, ist, dass sie von der Notwendigkeit der Gesellschaft auf die Notwendigkeit des Staats schließen.

Doch wie wir dargelegt haben, ist das Gegenteil der Fall. Der Staat ist ein antisoziales Instrument, das den freiwilligen Austausch, die individuelle Kreativität und die Arbeitsteilung lähmt. „Gesellschaft“ ist eine passende Bezeichnung für die freiwilligen Interaktionen von Personen in einem friedvollen Austausch im Markt.

Hier ließe sich auf auch Albert Jay Nocks bestechende Unterscheidung zwischen „gesellschaftlicher Kraft“ – den Früchten freiwilligen Austauschs in der Wirtschaft und in der Zivilisation – und „staatlicher Kraft“ – der gewaltsamen Einmischung und Ausbeutung dieser Früchte – verweisen. In diesem Lichte besehen, zeigte Nock, dass es sich bei der Menschheitsgeschichte im Grunde um einen Wettlauf zwischen der staatlichen Kraft und der gesellschaftlichen Kraft handelt, einen Wettlauf zwischen den segensreichen Früchten friedlicher und freiwilliger Produktion und Kreativität auf der einen Seite und der lähmenden und parasitären Vernichtung des produktiven gesellschaftlichen Prozesses durch die staatliche Kraft auf der anderen Seite.

All die Dienstleistungen, von denen gemeinhin geglaubt wird, dass sie des Staats bedürfen – das reicht von der Münzprägung über den Polizeischutz bis hin zur Ausarbeitung von Gesetzen zum Schutz der Rechte von Personen und Eigentum –, können von Privatpersonen bedeutend effizienter und mit Sicherheit auch moralischer bereitgestellt werden. Die Natur des Menschen macht den Staat in keinster Weise erforderlich; ganz im Gegenteil.

(Auszug – Kapitel 24 „The Moral Status Of Relations To The State“)


Quelle und Kommentare hier:
http://www.propagandafront.de/1150490/uber-den-richtigen-umgang-mit-der-staatsmafia.html