Terroranschlag auf die PresseFreiheit durch Staatsjuristen am LG Gießen

Wichtig / Im Verlauf einer Erfindung eines Straftatbestandes durch Staatsjuristen am Landgericht Gießen, zum Zweck die Kameras von Prozessbeobachtern beschlagnahmen zu können, waren wir teilweise von bis zu 15 Justizwachtmeistern und per Notruf herbeigerufenen Polizisten umstellt. Man kriminalisierte uns Presseleute mit einen herbeiformulierten „Hausfriedensbruch“.

Wir kamen natürlich mit „unseren“ Aufpassern ins Gespräch, die uns im Gericht festhalten mussten – obwohl wir zuvor aufgefordert wurden das „hohe Haus der Gerechtigkeit“ zu verlassen und mit einem zeitlich unbegrenzten Hausverbot belegt wurden. Die meisten konnten das Vorgehen dieser unangenehmen Juristen-Elitären nicht verstehen. Auch weil wir ihnen erklärten, dass wir so etwas Diktatorisches erst vor einiger Zeit in der Türkei erlebt haben.

Ich, Heinz Faßbender, habe auch mit dem Pressesprecher der Polizei telefoniert, um die Frage zu klären, ob man Journalisten die Arbeitsgeräte beschlagnahmen darf.

Die Antwort war: „Nur in äußersten Notfällen, etwa wenn Fotografen gegen den Willen von Angehörigen eine Leiche fotografiert.“

Ich konnte es mir nicht verkneifen dann ein Hoch auf den Gießener Rechtstaat mit den ersten Worten der Nationalhymne zu singen. „Einigkeit und Recht in Freiheit – sind in der Justiz zu Gießen unbekannt“ ?

Mir wurde durch einige Justizmitarbeiter und Polizisten signalisiert, dass ich zur Eigensicherung die Speicherkarten entnehmen soll. Sie haben weggeschaut. Denn, wie schon erwähnt, hielten viele die Machtdemonstration des Gießener Juristen-Kartells für total überzogen.

Justizmitarbeiter sagten uns hinter vorgehaltener Hand, dass wir uns keines Hausfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Als wir aufgefordert wurden, das Haus zu verlassen, wurden wir, wie bereits schon gesagt, durch die Anzeigeerstatter daran gehindert.

Mit dem entnommenen Material können wir dies auch belegen. Bei der kleinen Handkamera konnte die Speicherkarte leider nicht gesichert werden. Sollte diese Speicherkarte beschädigt oder gelöscht werden, wissen wir auch warum. Das wäre dann Beweismittelvernichtung von den immer rechthabenden Juristen-„Heiligenscheinträger“ im Justizpalast zu Gießen.

Bei Minute 0:36 und 0:39 des Teil 2 gibt es Videoschnappschüsse über das unmögliche Verhalten der Juristen-Elitären aus dem gedrehten Filmmaterial. Das Journalistenbüro bereitet hierzu einen längeren Bericht vor. Dann natürlich mit dem gedrehten Material, (Bild und Ton) dass man uns ja auch beschlagnahmen wollte – wir es allerdings durch das Wegschauen „unserer“ Aufpasser zur Beweissicherung selbst „SICHER GESTELLT HABEN“.

Denn wie heißt es so schön in einem Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe zu Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen sinngemäß:
Die Pressefreiheit gilt bis zur Veröffentlichung des Filmmaterials und unterliegt deshalb einem besonderen Schutz.
Deshalb haben wir es uns erlaubt, den Leitsatz des BVG durch zivilen- und journalistischen Ungehorsam auch in Gießen durchzusetzen.

Hier die Entscheidung des BVG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/12/rs20071219_1bvr062007.html

Copyrights: Text – Heinz Faßbender, TV-Journalistenbüro / Videofilm – Bildmaterial, Ton, Klänge,


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UCeNYn_iW3PVBc-KTqPSIuOA