Territoriale Kurzgeschichte Pommerns

von Manfred Weinhold

Fast ein Dreivierteljahrhundert ist seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen, über sieben Jahrzehnte seit Flucht und Vertreibung der Deutschen aus Ostdeutschland, dem Sudetenland, und den Siedlungsgebieten in Ostmittel- und Osteuropa.

Auch Pommern ist davon betroffen und hatte 1945 eine schwere Zäsur hinzunehmen, die die preußische Provinz in zwei Teile zerriss, schwerwiegender als die dynastischen Teilungen in seiner Geschichte. Wie aber kam es dazu, dass mitten durch Pommern eine Grenze gezogen wurde, die 1990 als endgültig anerkannt wurde?

Mit dem Versailler Diktat wurden nach dem Ersten Weltkrieg große Gebietsteile vom Deutschen Reich abgetrennt und nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Potsdamer Protokoll alle noch verbliebenen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie unter polnische und russische Verwaltung gestellt.

Bereits mit den sog. Ostverträgen, dem Moskauer Vertrag vom 12. August 1970 und dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970, sah die Bundesrepublik Deutschland die Oder-Neiße-Linie als die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen an.

Mit dem sog. „Grenzbestätigungsvertrag“ vom 14. November 1990 verdeutlichte die Bundesrepublik Deutschland nochmals den Verzicht auf die ostdeutschen Gebiete und somit auch auf den größten Teil Pommerns. [Mehr zu diesem Thema…]

Pommern unter den Greifen

Bereits 1170 schlossen sich die pommerschen Fürsten dem Heiligen Römischen Reich an, und 1181 wurde Pommern ein Reichslehen. In der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts gelangte der größte Teil des heutigen Vorpommerns an das pommersche Herzogtum. 1317 folgten nach kurzfristiger Zugehörigkeit zu Brandenburg die Länder Schlawe und Stolp und 1325 nach dem Aussterben der rügenschen Fürsten auch das Fürstentum Rügen mit der Insel Rügen und dem „Rügenschen Festland“.

Pommern wurde in der Vergangenheit wiederholt geteilt, mehrmals in die Linien Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast. Von 1625 bis zum Aussterben des Herrscherhauses 1637 unterstand Pommern mit Herzog Bogislaw XIV. wieder einem einzigen Landesherrn. Eine Sonderstellung nahm das Bistum Cammin ein. Von 1422 bis zum Anschluss an das Herzogtum Pommern 1545 war das Bistum reichsunmittelbar, nachdem die Bischöfe 1417 auf dem Konzil von Konstanz als selbstständige Reichsfürsten anerkannt worden waren.

Pommern bei Brandenburg und Schweden

Nach dem Aussterben des Greifengeschlechts fiel Hinterpommern, einschließlich des Bistums Cammin, mit dem Westfälischen Frieden 1648 an das Kurfürstentum Brandenburg, das übrige Pommern mit Rügen an Schweden. Der von Brandenburg erworbene Umfang entsprach in etwa dem heute polnisch administrierten Teil.

Alt-Vorpommern südlich der Peene einschließlich Stettins musste 1720 mit dem Friedensvertrag von Stockholm von Schweden an Brandenburg-Preußen abgetreten werden. 1816 erhielt Preußen auch Neu-Vorpommern, das restliche Pommern mit Rügen und Stralsund, nachdem es ein Jahr lang zu Dänemark gehört hatte.

1637 wurden die Länder Bütow und Lauenburg an Polen abgetreten, fielen aber mit dem Vertrag von Bromberg 1657 wieder an Pommern zurück.

Pommern bis zum Zweiten Weltkrieg

Veränderungen der Außengrenzen waren in den folgenden Jahren gering. Nur am Anfang des 19. Jahrhunderts wurden mit der „Verordnung vom 10. April 1815 über die verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden“ die brandenburgisch-neumärkischen Kreise Dramburg und Schivelbein Pommern angegliedert.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Pommern Grenzprovinz des Deutschen Reiches und musste mit dem Diktat von Versailles 10 km² (1014 ha) mit 224 Einwohnern an Polen abtreten, erhielt aber von Westpreußen 64,5 km² mit 1657 Einwohnern, die nicht mit dem Versailler Diktat an Polen gefallen waren.

Die Provinz Pommern bestand aus den Regierungsbezirken Stettin, Köslin und Stralsund, wovon letzterer 1932 aufgelöst wurde. Im Zuge der Neuordnung in den östlichen Provinzen Preußens kam am 1. Oktober 1938 noch der ursprünglich der Provinz Brandenburg zugedachte Reg.-Bez. Grenzmark Posen-Westpreußen hinzu.

Zu diesem neuen Regierungsbezirk wechselten die pommerschen Kreise Neustettin und Dramburg und die bisher brandenburgischen Kreise Friedeberg und Arnswalde. Weiter gehören dazu die vormals posenschen Kreise Netzekreis und Schneidemühl, sowie die westpreußischen Kreise Schlochau, Deutsch Krone und Flatow.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Pommern geteilt. Das westliche Gebiet kam an die Sowjetische Besatzungszone (SBZ), das mittlere und östliche einschließlich Stettin und Swinemünde verwaltungsmäßig an die Volksrepublik Polen.

Zwar wurde das Stettiner Stadtgebiet auf polnisches Verlangen hin Anfang Juli 1945 aus der SBZ heraus gelöst, aber mit dem Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945 sollte westlich der Oder nur Swinemünde Polen überlassen werden.

Im Oktober 1945 eignete sich Polen weitere Gebiete im Stettiner Vorland an (siehe „Oder-Neiße-Linie – Der Stettiner Zipfel“, PAZ, Folge 32, 11. August 2018). Die offizielle Verwaltungsübertragung erfolgte am 19. November 1945 durch die Sowjetunion. Noch bis 1951 erfolgten geringfügige Grenzberichtigungen, das polnisch verwaltete Pommern erreichte seinen endgültigen Umfang.

Der zur Republik Polen gehörende Teil Pommerns umfasst überwiegend die Bezirke „Westpommern“ und „Pommern“, die Woiwodschaften „Zachodniopomorskie“ und „Pomorskie“. Der pommersche Anteil im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erstreckt sich über die Kreise „Nordvorpommern“ mit geringfügigem mecklenburgischen Gebiet, „Südvorpommern“ mit fast vollständigem pommerschen Landesteil und „Mecklenburgische Seenplatte“ mit geringfügigem pommerschen Anteil um Demmin.

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Udo Walendy – Völkerrechtliche Lage der Deutschen Ostgebiete


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