TATORT LOßBURG: Staatsterror gegen ein Opfer (1)

Laut Medienerklärung 24.04.2018 des Manfred Kübler ist dieser seit fünf Jahrzehnten mit Rechtsverletzungen durch die Gemeinde Loßburg konfrontiert. Im Laufe der Jahre wurde offensichtlich, dass die Begehrlichkeiten und der Zugriff zu dessen Erbhof-Eigentum, der eigentliche Hintergrund der Machenschaften ist, erzählt uns der betroffene Mann.

So wurden seit nahezu dreißig Jahren Blockaden bei der Grundstücksbewirtschaftung, Diebstahl von Jagdpachterträgen durch den Bürgermeister seit 1985 auf die land- forstwirtschaftlichen Grundstücke, anfänglich versteckt, dann offenkundig bis zum heutigen Tag getätigt.

Willkürliche Straßenbaumaßnahmen unter Ausnutzung der beruflichen Abwesenheit von Kübler, ab 1969 in Bayern, waren genauso erfolgt, wie eine massive Betrugs- und Täuschungshandlung zu Gunsten der örtlichen Firma Hehl international iVm dem Fabrikneubau zu Arburg II im Jahre 1998.

Und das wissen alle im Ort aber es bleibt ruhig im Lande sagen uns selbst Mitarbeiter der Gemeinde. Mehr noch, das ist eine Vorteilsgewährung im Millionenbereich berichten Insider. In der Folge wurden permanent Akteneinsicht, Auskünfte verweigert, Vereinbarungen zu Schadensersatz über DM 30.000,00 am 17.04.2002 – wegen gemeindeseits durch Straßenbau verursachten Gebäudeschäden – bis heute nicht bezahlt.

In reiner Zermürbungstaktik, auch in Abstimmung mit dessen früheren Geschäftsbanken, wurde ihm willentlich großer Schaden zugefügt nach dem Motto: Bist Du nicht willig so zersetzen wir Dein Leben und zwar mit allen Mitteln.

Im Jahre 1999 wurden 3 Zwangsversteigerungen beantragt, welche auf Erbhofgrundstücke gesetzlich unzulässig sind und von dem Anwalt der Gemeinde Dr. jur. Eberhard Müll aus Freudenstadt. Der damalige Rechtspfleger Hans Rothfuß war gleichzeitig Aufsichtsratvorsitzender einer anderen Volksbank.

Im Verlauf wurden die wahren Absichten erkennbar, die Gemeinde blockierte einen freien Verkauf seit Anfang 1990, damit ein Bauunternehmer als Gemeinderat und Mitglied des Bauausschusses, in Abstimmung mit der Gemeinde-Beteiligung an der Kreisbaugenossenschaft, die Küblerschen Grundstücke weit unter Wert „erwerben“ kann.

Über Zwangsversteigerungen wurden alle werthaltigen Immobilien ab 1999 mit Beschlagnahme belegt, so z.B. die konstruierte Forderung über € 4.321,00 zu einem BV Wert von € 1.350.000,00. Verbrechen pur, oder Baugrundstück blockierter Verkauf 1996 für DM 225.000,00, wegen € 91,00 Grundsteuer, (lt. BVerfG ungesetzlich) ZV- Zuschlag für € 15.100,00, danach angeboten für € 78.600,00. Die ZV wurde vom Bgm. Thilo Schreiber / RA. Eberhard Müll „beantragt“, nachdem ein Interessent im Rathaus sein Kaufinteresse (Fa. Montanus) bekundet hatte.

Das ging aber nicht so einfach berichtet uns ein Beobachter dieser Affäre. Deshalb hat man ihn mit frei erfundenen Straftaten ab 2006 zu kriminalisieren begonnen (Waschlappengeschichte, vorgetäuschte Körperverletzungen des Polizisten Wilfried Kopp, dessen Frau im Rathaus arbeitete etc.).

War im Jahre 2008 der Hund SPIKE mit falschen Polizeiprotokollen als gefährlich bezeichnet und beschlagnahmt, so wurde Monate später, nachdem dieser Vorwurf nicht haltbar war, der Hundehalter Manfred Kübler als gefährlich, von der Polizei als rechtsmotiviert und gewaltbereit gelistet und öffentlich verleumdet. Des weiteren Fahrerlaubnisentziehung ohne verkehrsrechtliches Fehlverhalten, zwangsweise Einweisung / mit Zwangsbehandlung in der Psychiatrie im KKH Freudenstadt ab 2009.

In Verbindung mit der vom Bürgermeister, dessen Stellvertreter Manfred Hauser ab 2008 – 2009 begonnenen Medien Hetzjagd über Presse, Rundfunk und Fernsehen (Hallo Deutschland) wurde das Ziel, diesen aufrechten Menschen, welcher die Fakten zu nennen sich nicht scheut, mit Hilfe des Landratsamtes aus dem Verkehr zu ziehen, offenkundig.

Die Verflechtung der superreichen lokalen Unternehmerfamilien Hehl / Keinath (Firma Arburg) als im Hintergrund agierend, kann aufgrund der Betrugsabläufe ab 1998, von Datenschutz- und Persönlichkeitsverletzungen durch Aushändigung von Unterlagen zu Manfred Kübler durch Bgm. Thilo Schreiber an die Familien Hehl ab dem Jahre 2002 vermutet werden.

In der Summe der Erkenntnisse, die hier nur als kleiner Abriss genannt werden können, ist der Begriff Korruption, iVm Justizwillkür (Rechtsbeugung) nicht auszuschließen, vielleicht sogar zwingend anzunehmen, vermutet der bekannte TV- Journalist Heinz Faßbender.

Diese Erkenntnis hatte der auch von der Unternehmerfamilie Hehl protegierte Pfarrer Eberhard Feucht und die Rechtsanwältin Seeger (Info eines Gerichtsbediensteten), welche im Jahr 2009 erklärt, „der Fall Kübler hat politische Dimensionen“ Info RA Frau Seeger:

„Der Kübler wird nie zu seinem Recht kommen“.

Was soll man dazu noch sagen in diesem sogenannten Rechtsstaat?

Es ist hierzu ein größerer Beitrag geplant.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UCeNYn_iW3PVBc-KTqPSIuOA