Taktik: Grundrechte einschränken statt abschaffen

von WiKa

Deutsch-Absurdistan: Das Aushöhlen des Grundgesetzes ist eine hohe Kunst. Auf die muss man sehr viel Zeit als auch geistige Energie verwenden. Offenbar gibt es genug geisteskranke Menschen, denen das keinerlei Probleme bereitet.

Wohl dem, zunehmend verarmendem Volk, welches sich diesen Luxus gönnen kann, solche Freiheitszersetzer auch noch aus Steuergeldern alimentieren zu können. Die Bundesrepublik Deutschland gehört unbedingt zu diesem erlauchten Kreis. Im Mittelpunkt des Strebens steht dabei der eindeutige Schutz der Herrschaft zum Nachteil der breiten Masse. Allerdings unter lautstarker Ausrufung von Sicherheit für das Volk, um genau das Gegenteil zu behaupten.

Der gewöhnliche Lümmel von der Straße hat gelernt, dass das Grundgesetz eine „fortschrittliche Verfassung“ sein soll. Exakt so, wie wir sie möglicherweise einmal bekommen könnten, ließe es die Herrschaft zu, den Artikel 146 des Grundgesetzes in die Tat umzusetzen. Aber soviel Freiheit ist für die herrschende und scheindemokratische Parteiendiktatur dann doch ein Schlag zu viel. Ganz im Gegenteil. Wir schlittern geradewegs wieder in eine Phase, in der es wichtiger wird, zugunsten der Sicherheit (für die Herrschaft), die Freiheiten des unkalkulierbaren Souveräns zu beschränken. Schließlich dämmert dem armen Würstchen von der Straße einiges und er wird merkelig lauter. Dem ist schnellstens ein Riegel vorzuschieben.

Grau ist alle Theorie und immer unrechter des Pöbels Treiben

In diesem Sinne ersann man sich (SPD, CDU/CSU) fix, ganz zum Schutz vor dem immer krimineller werdenden Bürger, ein optimiertes Bundeskriminalamtsgesetz. Das selbige statistisch gesehen aufgrund der neuen Gesetze, die ihnen noch nicht vertraut sind, krimineller werden, ist empirisch nicht belegt. Wer große Freude am Lesen von Gesetzestexten hat, der kann sich zunächst hier mit dem von der GroKo verfassten Entwurf aus Februar 2017 … [PDF] befassen. Ohne großes Federlesen wurde das Ganze dann im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2017 … [PDF] veröffentlicht und ist seither Gesetz. Eigentlich hat der normale Bürger vor lauter Überlebenskampf und Schaffenskraft für Exportweltmeistertitel gar keine Zeit sich um solche Belanglosigkeiten zu kümmern. Allerdings schützt diese marginale Unkenntnis vor Entrechtung nicht.

In diesem ach so wunderbaren Gesetz konnte endlich einmal wieder das Zitiergebot[Wikipedia] zur Anwendung gebracht werden. Das wird nur benötigt, wenn man die Grundrechte der unter dem Grundgesetz lebenden Menschen einzuschränken gedenkt. Das ist deshalb besonders wichtig, damit jedermann auch sofort begreift, dass er eben nicht alle Freiheiten dieser Welt besitzt. Das er lediglich noch die Freiheiten besitzt, die er sich selbst via seiner dem Fraktionszwang erlegenen Volksvertreter selbst zubilligen mag. Diese Form der Selbstverstümmelung ist nicht einmalig. Wir befinden uns diesbezüglich vollends im Einklang mit der westlichen Wertegemeinschaft, die diese Normen immer stringenter in Richtung einer erfolgreichen Massennutzmenschhaltung umsetzt. Exakt so, wie wir es als das „zu regulierende Nutzvieh“ angeblich wünschen.

Um wessen Freiheit ging es noch gleich

Um jetzt ein besseres Verständnis für die „Freiheit der Unterdrücker“ zu bekommen, zitieren wir nur die aus dem Gesetzestext hervorgehenden Einschränkungen der an sich verbrieften Grundrechte (das sind die Artikel 1-20 des Grundgesetzes), die in diesem Gesetz nachrichtlich unter dem Paragrafen 89 wie folgt Erwähnung finden:

Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Lieber hätte man diese Rechte gleich ganz abgeschafft, aber das wäre dann wohl doch arg auffällig. Da die Einschränkungen nicht weiter weiter definiert werden müssen, kann es in Einzelfällen auch schon mal der Abschaffung bestimmter Grundrechte gleichkommen. Kleines Bonmot am Rande. Interessant ist, wie offen man hier mit nationalsozialistischen Anspielungen um die Ecke kommt. Bestimmte Buchstaben und Nummernfolgen werden beispielsweise auf Autokennzeichen oftmals nicht zugelassen. Hier hat man aber ziemlich offen den Paragrafen 89 für die Einschränkungen der Freiheiten gewählt. Das entspricht im Alphabet den ersten beiden Buchstaben des Führers: „Hi“. Ein Schelm wer noch bösartigeres dabei denkt. Aber als § 77 hätte diese Regelung vielleicht zu viel Glück verheißen.

Ebenfalls sollte nicht unerwähnt bleiben, dass das vorerwähnte Bundesgesetz die Grundlage des neuen PAG in Bayern darstellt, welches nach dem Ansinnen von Horst Seehofer irgendwann auf die übrigen Bundesländer übertragen werden soll. Darin macht man bereits weidlich Gebrauch von den hier beschriebenen Einschränkungen der Grundrechte und müht sich nach Kräften diese Entrechtungen auf Länderebene zu implementieren. In Zukunft wird es selbst den Gutwilligestn immer schwerer fallen, die Differenzen zwischen dem abgelebten Hitler-Deutschalnd und dem real existenten Merkel-Deutschland herauszuarbeiten.

Welche Rolle kommt dem Volk zu

Und so muss sich der fraktionsdisziplinierte Volkswille des Souverän langsam aber beständig, zu seiner eigenen Unterdrückung, an den einstmals verbrieften Freiheiten des Besatzungsstatuts und heutigen Grundgesetzes vorbeihangeln, um sich selbst zu entschärfen. Was für eine irrsinnige Posse. Immerhin haben die Deutschen (diejenigen, die schon länger hier leben) noch ihr Recht auf Selbstgenozid, nur dürfen sie dabei nicht mehr selbstbestimmt vorgehen. Davor sind inzwischen die Maessennutzmenschhalter, die das alles im Sinne einer Profitmaximierung steuern.

Bedeutend ehrlicher wäre es gewesen, die verbrieften (Grundrechte) Freiheiten gleich ganz zu kassieren, statt sie fortwährend, Stück um Stück auszuhöhlen und einzuschränken. Anders formuliert: so kann man Lynchjustiz galant aussehen lassen, indem man den Verdächtigen nicht einfach hängt, sondern ihm lediglich stückweise zu seinem Wohl ein wenig stranguliert. Aber langfristig dürfte der Verdächtige seiner mutmaßlich gerechten Strafe nicht entgehen.

Mit etwas Glück und unbändigem Überlebenswillen kann er womöglich doch noch unter diesen leicht erschwerten Bedingungen seine Unschuld beweisen. Schließlich soll ja hier niemand zu Schaden kommen, auch nicht beim vorgeblich unbeabsichtigten Strangulieren. Wenn doch, dann ist es inzwischen ein unvermeidlicher Kollateralschaden der Freiheit (der Herrschaft).


Quelle und Kommentare hier:
https://qpress.de/2018/05/21/taktik-grundrechte-einschraenken-statt-abschaffen/