Supraorganisation EuGH – kann Fragen nicht beantworten – wichtig!

Antwort vom EuGH: Leider können wir Ihre Fragen nicht beantworten!

Hinweis:

Derivatorganisationen erhalten ihre Rechtfähigkeit von den sie schaffenen Völkerrechtträgern. Ein nicht rechtfähiges Völkerrechtssubjekt kann also kein Recht übertragen.

Wegen dem Fehlen des obersten Bundesgerichtes durch die Renazifizierung Deutschlands,

– das oberste Bundesgericht war in Deutschland das nach der ursprünglichen Fassung des Art. 95 Grundgesetz vorgesehene rechtswegübergreifende Bundesgericht, das zur Wahrung der Einheit des Bundesrechts eingesetzt werden und Fälle entscheiden sollte, deren Einheitlichkeit der Rechtsprechung der fünf oberen Bundesgerichte von grundsätzlicher Bedeutung war-

macht die Jurisfiktion in der Regel den fatalen Fehler, das Gesetz und die Prozeßordnung in der Anwendung falsch anzuwenden.

Gemäß Feststellung in BVerfGE 1 BvR 1766/2015 der Verfassungordnung gilt im öffentlichen Recht des ultra vires,

juristische Personen im öffentlichen Recht (GR) haben keine Grundrechtberechtigung, sondern sind Grundrecht verpflichtet, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (Grundrecht = öffentliche Ordnung).

Juristische Personen des privaten Recht haben keine Grundrechtberechtigung und keine Grundrechtbefugnis, wenn sie von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden. Gemäß der Konfusions – und Durchscheinargumentation können sie nach acta iure imperii ohne ius gentium nicht Grundrecht verpflichtet und gleichzeitig Grundrecht berechtigt sein oder mehr Recht übertragen als sie selbst besitzen.

Gemäß dem Völkerrecht besitzt der Staat nur die Fähigkeit, nicht das Recht Rechtschuld-verträge zu machen, da der Staat kein Rechtträger, sondern Rechtsubjekt (Rechtnarr) ist.

Anfrage an den EuGH: kann jeder den Text benutzen – EuGH, EGMR, ICC – BGH, BVerfG …..

Ist die europäische Union, der Europarat und die sonstigen Derivatorganisationen Grundrecht berechtigt und Grundrecht befugt, da Derivatorganisationen können nicht mehr Recht besitzen, -also von den sie schaffenden Völkerrechtsubjekten-, denn die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich kein Rechttitelträger?
Wie wird Völkerrecht vor Europaverträgen, Bundes- und Landesgesetzen praktiziert?
Kann die Bundesrepublik Deutschland Recht an die europäische Union, an den Europarat übertragen, was die Bundesrepublik Deutschland nicht besitzt?
Hat die europäische Union und der Europarat sowie Derivatorganisationen das genfer Abkommen IV- SR 0.518.51 ratifiziert? Wann, wo und wie wird das Abkommen umgesetzt?
In der Anlage sind beigefügt:

BVerfGE 1 BvR 1766/2015
VStGB
genfer Abkommen IV – SR 0.51851 zum Schutz der Zivilpersonen

BOT-SCHAFT
Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT

Die Materialisierung der Organisation ist auf Spenden angewiesen!
Spenden-Konto:
(bei PostFinance Schweiz)
Kontobezeichnung:Opferhilfe Mensch
IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8
BIC: POFICHBEXXX


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UCfOFMiOpcfAvP_KlSadaKJw