RA Lutz Schaefer: Stillstand der Rechtspflege und Verrat der Menschenrechte

Liebe Leser,

Wieder einmal ist viel Zeit seit meiner letzten Meldung vergangen, das hängt damit zusammen, daß mich zunehmend Hilferufe entrechteter Bürger erreichen und mein Arbeitsaufkommen damit in ein Stadium eingetreten ist, welches ich als extrem bezeichnen möchte. Trotzdem und gerade deshalb bin und bleibe ich am Ball, diese Zeiten erfordern höchstes Engagement!

Die Problematik erstreckt sich vom immer häufiger auftretenden Stillstand der Rechtspflege bis hin zum völligen Verrat der Menschenrechte, jüngstes Beispiel der Vorfall in einer Justizvollzugsanstalt in Hessen:

Dort wurde ein Strafgefangener, der sich gegen entwürdigendes Vorgehen seitens der Anstalt wehrte, diszipliniert: Sieben Tage nackt eingesperrt in einer Zelle, musste er selbst das gewünschte Gespräch mit dem Seelsorger unbekleidet führen.

Ein Kommentar hierzu ist entbehrlich, doch wenn ich von Entrechtung und ähnlichen Folgeerscheinungen spreche, komme ich an folgender Tatsache nicht vorbei, wenn ich auch davon ausgehe, daß dieses entsetzliche Geschehen mittlerweile viele Leser erreicht hat:

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BverfG zum Thema „Griechenlandhilfe“ und „Euro-Rettungsschirm“ am 05.07.2011 unterstrich der Prozessbevollmächtigte der  Bundesregierung, Prof. Dr. Franz Mayer einleitend:

Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie.

Weiter heißt es:

Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.

Dies ist eine Aussage, die an Entsetzlichkeit nicht mehr zu überbieten ist, die in den Main-stream-Medien nicht einmal wesentlich erwähnt wurde und die jeden Bürger dieses Staates auf die Barrikaden treiben müsste!

Hier wurde vor dem BverfG die Existenz der Demokratie in Deutschland als Grundrecht in Abrede gestellt!

Hier wird ganz klar die Demokratie entgegen dem Grundgesetz (Art. 20 I) negiert, und betrachtet man sich das Treiben einer Frau Merkel, so wird immer offenkundiger, daß sich diese Dame auf dem Weg zur Diktatorin bewegt, dies unter der Maxime der Feudalherrschaft!

Liebe Leser, googeln Sie: Unter dem Suchbegriff „Kein umfassendes Recht auf Demokratie“ finden Sie viele Hinweise!

Ebenso haben wir spätestens seit dem 01.07.2011 kein gültiges Wahlrecht mehr, man muss also davon ausgehen, daß Demokratie und das gesamte, staatsähnliche Gefüge Deutschlands nun komplett aus den Fugen gerät.

Selbst nach einem Mißtrauensvotums wären keine Neuwahlen möglich, weil es an einem verfassungsgemäßen Wahlrecht fehlt, praktisch für eine Frau Merkel und ihr Verbrecherregime.

Es lebe Rolf Hochhuth, der das einzig mögliche Mittel beim Namen nannte, darauf hatte ich bereits hingewiesen.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=245