Staatsangehörigkeit: Bundesregierung gibt widersprüchliche Antwort zum „Gelben Schein“

Die Bundesregierung hat nun auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Staatsangehörigkeit reagiert und äußert sich widersprüchlich. Ein Register deutscher Staatsangehöriger gäbe es nicht, ein Mandatsbezug sei in dieser Frage nicht ersichtlich.

Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit werde in der Regel mit einem gültigen Pass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland hinreichend glaubhaft gemacht, so die Bundesregierung. Die Erteilung dieser Ausweisdokumente setze voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen sei.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis werde daher grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft und klärungsbedürftig sei oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt würde.

Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes gaben im Jahr 2016 im Rahmen der Mikrozensus-Befragung von 82,425 Millionen Menschen in Deutschland 73,464 Millionen Menschen an, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, heißt es weiter in der Antwort der Bundesregierung.

„Die Feststellung der Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes zur Erstellung der Wählerverzeichnisse erfolgt von Amts wegen gemäß § 16 der Bundeswahlordnung anhand der Melderegisterdaten.

In den Melderegistern werden nach § 3 Absatz 1 Nummer 10 des Bundesmeldegesetzes alle derzeitigen Staatsangehörigkeiten der betroffenen Person erfasst. Außerdem werden auch alle Nachweise eingetragen, die zur Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit oder des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich sind.

Für den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit kommen verschiedene Urkunden in Betracht, die von der Meldebehörde nach dem im Datensatz für das Meldewesen (DSMeld) Blatt 1002 vorgegebenen Schlüssel erfasst werden.“

Die interessanteste Antwort betrifft die Wahlen:

Frage der Fraktion:

„Warum dürfen bei Bundestagswahlen Personen teilnehmen, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen, obwohl der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit in Bezug auf diese Wahlen rechtserheblich ist?“

Antwort der Bundesregierung:

„Die deutsche Staatsangehörigkeit ist anhand des Meldedatenbestands feststellbar.“

Warum aber ist die Landesregierung Baden-Württemberg gänzlicher anderer Auffassung und wozu ist der gelbe Schein überhaupt noch vonnöten, wenn bereits der „Personalausweis“ die Staatsangehörigkeit belegen soll?

***

Gelber Schein: Bundesregierung muss zum Staatsangehörigkeitsausweis Stellung beziehen – sind Wahlen illegal?


Quelle und Kommentare hier:
https://freie-presse.net/staatsangehoerigkeit-bundesregierung-antwort-gelben/