Staatsangehöriger des Deutschen Reiches zeigt sich handlungsfähig

von Maria Lourdes

Der Deutsche, Staatsangehöriger des Deutschen Reiches,
Richard Gerblinger zeigt sich handlungsfähig.

Richard Gerblinger – stellt sich hinter die verbindliche völkerrechtliche Erklärung, zeigt auch damit seine eigene Handlungsfähigkeit und zwingt die alliierte BRD-Justiz unter die Rechtsabarbeitung des seit 23.9.2017, mit endgültiger Rechtswirksamkeit zum 24.9.2017, in die beginnende Handlungsfähigkeit eingetretenen Deutschen Reiches.

Der Hintergrund sind Gerichtsverfahren, die gegen den Menschen, die natürliche Rechtsperson und in der Rechtsfolge stehenden Deutschen Richard Gerblinger geführt wurden. 

Den Inhalt in diesem Falle zu schildern wäre hier jetzt zu komplex. Aber es geht hier auch nicht darum hier zu klären, ob die BRD-Justiz Richard Gerblinger Unrecht angetan hat. Es geht darum, dass Herr Gerblinger, wie alle Deutschen von der alliierten BRD-Justiz als handlungsunfähig behandelt wurden und so überhaupt diese Verfahren auf diese Art und Weise von statten gehen konnten und es geht darum, dass Herr Gerblinger wie alle Deutschen ein unveräußerbares Recht auf Recht hat und dementsprechend auf rechtmäßige Verfahren.

Doch die Zeiten dieser WILLKÜR ist VORBEI!

Was hat sich geändert seit der verbindlichen völkerrechtlichen Erklärung und ihrer Rechtswirksamkeit?

Es hat sich geändert, dass das deutsche Volk fortan nicht mehr handlungsunfähig ist und nun die Möglichkeit hat, die gegen sie gerichteten Verfahren umzuhebeln ins Deutsche Reich, was bedeutet, dass die BRD kein Verfahren gegen einen Deutschen mehr abschließt, sondern dieser Fall, sofern der Deutsche dies wünscht, zur Bearbeitung erst einmal zeitlich offen, aber niemals verjährend, da es keine Verjährung für die BRD gibt, ins Deutsche Reich verlagert wird, ohne dass irgendeine Instanz der BRD etwas daran ändern könnte.

Wo grobes Unrecht begangen wurde wird das Deutsche Reich tätig werden. Das Deutsche Reich bearbeitet nach dem, nach wie vor gültigen Staatsrecht, unter der Beachtung der völkerrechtlichen Realitäten und Vorgaben in Rechten und Pflichten. Dabei betrachtet sie die natürliche Person des Rechts und jeweils in ihrem Verhältnis zum gültigen Staatsrecht und Völkerrecht.

Selbstverständlich bleibt die Rechtsabarbeitung der alliierten Verwaltungsinterna als solches, also als Organe der Alliierten, bei den verwaltenden und besetzenden Mächten.

Was heißt dies?

Jedes Unrecht der alliierten BRD-Organe ist ein Unrecht des alliierten Verwalters und dieser ist verantwortlich seinen völkerrechtlichen Pflichten nachzukommen, sprich, er macht sich das Unrecht zu eigen oder stellt die Verantwortlichen der BRD selbst vor Gericht um sich zu distanzieren.

Ich danke Richard Gerblinger, denn er zeigt, dass er kein handlungsunfähiger Kriegsgefangener ist, wie alle Deutschen nun, aber eben das Bewusstsein darum hat.

Das Schöne und Gute liegt in der Einfachheit, denn es muss niemand mehr die ‚völkerrechtliche Erklärung‘ irgendwo ausdrucken und hinschicken, sondern es reicht sich bei JEDER GELEGENHEIT und gegenüber JEDER „INSTITUTION“ darauf zu berufen, weil DIESE SIE ZU KENNEN HABEN!

Kennen diese Institutionen die ‚völkerrechtliche Erklärung‘ und den damit verbundenen Rechtsbestand sowie Handlungsfähigkeit nicht, so sind diese selbst GEZWUNGEN sich an die UN, die besetzenden oder verwaltenden Staaten oder dem alliierten BRD-Organ sich zu wenden um sich diesen nahebringen zu lassen.

Dabei gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Richard-Gerblinger-Klage-völkerrechtliche Erklärung PDF

Quelle: Armand Hartwig Korger – Deutsches Reich


Quelle und Kommentare hier:
https://lupocattivoblog.com/2018/03/17/staatsangehoeriger-des-deutschen-reiches-zeigt-sich-handlungsfaehig/