Sicherheit und Freiheit

von Egon W. Kreutzer

 Das Maximum von Sicherheit und Freiheit liegt zweifelsfrei dann vor, wenn 100%ige Sicherheit und 100%ige Freiheit zugleich auftreten. Die störende Variable, unter deren Berücksichtigung statt des Maximums ein Optimum hergestellt werden soll, wird gemeinhin als „Gefahr“ bezeichnet.

Dem Risiko des Eintretens einer Gefahr wird üblicherweise durch
Beschränkungen der Freiheit zu Gunsten der Sicherheit begegnet.

Jedes STOP-Schild an einer Einmündung beschränkt die Freiheit des Autofahrers und erhöht gleichzeitig seine eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Dieser Eingriff in die Freiheit ist stärker als der Eingriff, der durch ein einfaches „Vorfahrt achten!“-Schild vorgenommen wird – wobei bei dessen Fehlen jedoch immer noch die Regel „rechts-vor-links“ gilt.

Nur Idioten würden bewusst und uneinsichtig, ohne die Vorfahrtsregeln zu beachten am Straßenverkehr teilnehmen.

Der Zusammenhang zwischen einem kleinen Verzicht auf die persönliche Freiheit und dem daraus entstehenden Gewinn an Sicherheit ist nicht zu übersehen, jedenfalls so lange nicht, wie sich die übergroße Mehrheit daran hält.

Dass hier der Staat seine gesetzgeberische Kompetenz wahrnimmt und Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr erlässt, deren Einhaltung überwacht und Zuwiderhandlungen bestraft, ist einsichtig. Er beschneidet die Freiheit des Einzelnen zum Schutz der Sicherheit Dritter und die Freiheit aller zum Schutz der Sicherheit der Allgemeinheit.

Vergleichbar ist die Situation beim Verbot von Alkohol am Steuer oder beim Verbot, während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren.

Vollkommen anders sieht es aus, wenn der Staat seine Bürger zwingt, im Automobil einen Sicherheitsgurt anzulegen.

Unbestreitbar bringt der Sicherheitsgurt im Falle eines Unfalls Vorteile, er mindert die Schwere von Verletzungen und verhindert auch manchen Todesfall im Straßenverkehr. Doch was geht es den Staat an, in welchem Ausmaß der einzelne Bürger seine persönliche Freiheit, im Auto eben nicht von einem Gurt gefesselt zu sein, über die erhöhte Gefahr schwerer Verletzung im Unglücksfall stellt?

Richtig. Es geht ihn nichts an. Es wäre noch hinnehmbar, dass der Staat die Ausrüstung aller Pkws mit Sicherheitsgurten vorschreibt. Deren Benutzung müsste er allerdings den Insassen der Automobile selbst überlassen. Gleiches gilt für die Helmpflicht der Motorradfahrer und die – noch nicht erlassene – Helmpflicht für Radfahrer.

Was bewegt ihn dennoch zu solchen Vorschriften?

Nun, im Grunde hält der Staat den Bürger für sein Eigentum.

Dieses Eigentum soll ein Leben lang konsumieren und für eine Spanne von möglichst 50 Jahren aktiv an der Herstellung von Waren und Dienstleistungen teilnehmen, Steuern und Beiträge zahlen, usw., usw.

Daher ist frühzeitiges Ableben oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht im Interesse des Staates, weshalb er Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit seiner Bürger erlässt und durchsetzt.

Wir sind aber nicht das Eigentum des Staates und schon gar nicht Eigentum der gerade regierenden Parteien!

Die hier vorangestellten einfachen Beispiele sollen allerdings nur zur Sensibilisierung dienen, um in anderen, komplizierter erscheinenden Fällen, die Unterscheidung zwischen staatlicher Berechtigung zum Eingriff in Freiheitsrechte und staatlichen Übergriffen auf Freiheitsrechte zu unterscheiden.

Beginnen wir bei einem sehr harmlosen Fall, nämlich der allgemeinen Schulpflicht, die tendenziell zu einer allgemeinen Kindergarten-/Vorschul- und Kita-Pflicht ausgeweitet werden soll.

Welche Gefahr besteht für wen, wenn Eltern ihre Kinder
nicht dem staatlichen Schulwesen anvertrauen?

Stellen wir uns diese Frage ganz unabhängig von den alternativen Möglichkeiten, die von Eltern wahrgenommen werden können, um ihren Kinder Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, und unterstellen für jeden Einzelfall den schlimmsten Fall:

Die Kinder erhalten keinerlei der Schulbildung adäquate Ausbildung, stehen also nicht anders da, als jene Kinder, die nach etlichen Jahren auf der Schulbank ohne Hauptschulabschluss, dumm und unfähig „ins Leben“ entlassen werden.

Ein Land, in dem Eltern und Schüler am Flughafen verhaftet werden, weil die Kinder schon einen Tag vor den Ferien mit ihren Eltern in Urlaub fliegen wollten, ist doch ein Albtraum!

Doch wir leben in diesem Land, in dem der Staat jeden seiner Bürger zum Schulbesuch zwingt, obwohl durch Schuleschwänzen keinerlei Gefahr entsteht und kein Risiko zu erkennen ist, dem durch Freiheitsbeschränkungen begegnet werden müsste.

Wieder wird deutlich:

Der Staat betrachtet die Bürger als sein Eigentum.

Dieses Eigentum soll im Laufe seines Berufslebens möglichst effektiv verwertet und dazu zielgerichtet, auf Staatskosten und im Sinne des Staates, durch Beschulung vorbereitet werden, damit die Wirtschaft jederzeit auf ein entsprechend großes, möglichst übergroßes Potential an Arbeitssuchenden zugreifen kann, was umso preisgünstiger zu haben ist, je mehr Menschen um die Arbeitsplätze konkurrieren.

Der Schluss, dass ohne Schulpflicht die Lohnkosten steigen würden, ist nicht von der Hand zu weisen.

Da auch in der marktkonformen Demokratie Staat und Wirtschaft immer noch getrennt sein sollten, stellt sich die Frage, was den Staat veranlasst, so wohlwollend für die Wirtschaft zu sorgen.

Kann es sein, dass die Wirtschaft der Auffassung ist,
der Staat sei im Grunde ihr Eigentum?

Wenn dem so ist, und der Staat, als Eigentum der Wirtschaft, uns, seine Bürger, für Staatseigentum hält, sind wir dann am Ende Eigentum der Wirtschaft?

Erst wenn wir annehmen, dass wir als Staatsbürger im Eigentum der Wirtschaft stehen, werden weitere Beschränkungen der Freiheit verständlich, die nicht zu unserer Sicherheit, wohl aber zur Sicherung der Gewinne der Wirtschaft beitragen.

Und, ist es anders?

Mindestens 90 Prozent der Bevölkerung leben nach Auffassung der Eliten, um zum Wohle der Eliten zu arbeiten, zu konsumieren und den Selbsterhalt der Masse durch Fortpflanzung zu gewährleisten.

Dabei gilt, dass eben diese 90 Prozent weniger Lohn erhalten, als das, was sie erzeugen, kostet, sodass sie also auch fürs Leben nur das ausgeben können, was sie verdienen. Diese 90 Prozent bleiben, im Verhältnis zu den maximal 10 Prozent, die den Gewinn aus der Arbeit der 90 Prozent als ihr Einkommen verbuchen, arm oder werden ärmer, während die maximal 10 Prozent reich bleiben oder reicher werden.

Die Grenzschicht zwischen beiden ist dünn und kaum zu durchbrechen, weder von unten nach oben, was in aller Regel nur mit einem hohen Grad an krimineller Energie gelingt, noch von oben nach unten, was selbst mit äußerster Dummheit und Leichtfertigkeit nur gelingen kann, wenn man sich innerhalb der 10 Prozent starke Feinde gemacht hat.

Die MATRIX existiert, allerdings weitaus einfacher und realer
als in der berühmten Filmtrilogie.

Die Menschen liegen nicht in gläsernen Brutkästen und träumen ein virtuelles Leben. Sie leben ihr Leben im Rahmen dessen, was ihnen zugestanden wird, beengt, gehetzt, im Hamsterrad, und werden von Staat und Wirtschaft über die Medien mit der Information versorgt:

„Uns geht es gut. Deutschland geht es gut. Mir geht es gut.“

„Es geht uns so gut, weil wir so fleißig sind. Es geht uns so gut, weil wir Lohnzurückhaltung üben. Es geht uns so gut, weil wir immer wieder die richtigen Parteien wählen, die richtigen Nachrichtensendungen sehen und alles glauben, was der Regierungssprecher sagt.“

Das Internet ist ein mächtiges Instrument, vielleicht schon vor Fernsehen, Rundfunk und Printmedien das mächtigste, um diese MATRIX in Gang zu halten, denn der Einfluss der Wirtschaft und der großen Medien, der über das Internet ausgeübt wird, ist enorm.

Dennoch ist das Internet aber auch eine Gefahr für die MATRIX, weil hier und da Beiträge zu finden sind, die Zweifel an der gefakten Realität nähren, Zweifel an der Notwendigkeit von Sparmaßnahmen, Zweifel an der Notwendigkeit von Kriegen und Kriegsvorbereitungen, Zweifel an der Ehrbarkeit der Wirtschaftsführer und Politiker, Zweifel am Dogma: „Es geht uns gut!“, und Zweifel daran, dass alles, so wie es ist, alternativlos und richtig ist.

Diese Zweifel, würden sie irgendwann die schlafenden Massen erreichen, könnten zu deren Erwachen und damit zu einem (höchstwahrscheinlich) sehr blutigen Aufbegehren gegen die vom Staat legalisierten Ansprüche der Wirtschaft an uns als preiswerte Arbeitskräfte und teuer zahlende Konsumenten führen.

Dies ist nicht im Interesse der Wirtschaft. Schon gar nicht im Interesse der in Deutschland inzwischen dominierenden Exportwirtschaft. Der Michel soll fleißig sein, sein hart verdientes Geld schnell wieder ausgeben und möglichst noch Schulden machen, um das beständige Wachstum zu ermöglichen.

Also müssen die Erzählungen, die uns ruhig halten, vor konkurrierenden Erzählungen, die uns aufregen würden, geschützt werden.

Alle Programme, die mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz dafür sorgen sollen, dass Meinungen, die von der offiziellen Erzählung abweichen, nicht schnell und weit verbreitet werden, dienen so der Sicherheit der in Deutschland ansässigen Wirtschaft und des dahinterstehenden Kapitals, das zu einem guten Teil ausländisches Kapital ist und die von Deutschen erarbeiteten Erträge als Dividenden auf ausländischen Konten ansammelt.

Mit den von der EU jetzt vorbereiteten Regelungen, die auf so genannte Upload-Filter hinauslaufen und die zugleich das so genannte Leistungsschutzrecht ausweiten, ist es nicht anders. Wer als Provider bei Androhung hoher Strafen gezwungen ist, alle von Nutzern hochgeladenen Dateien auf illegale Inhalte zu überprüfen und diese entweder nicht online zu stellen oder den Zugriff darauf zu verwehren, kann das nur mit so genannten „Robots“, also mit Software-Werkzeugen bewerkstelligen.

Die Fehlerquote solcher Robots ist immer noch hoch, so dass, um illegale Inhalte auszuschließen, die Fehlertoleranz so einzustellen ist, dass auch ein Teil der legalen Inhalte mit ausgesperrt wird.

Das ist wie beim Tacho im Automobil. Der zeigt grundsätzlich eine höhere Geschwindigkeit als die tatsächlich gefahrene an, damit nur nie jemand behaupten könne, sein Tacho habe weniger angezeigt als die Radarfalle gemessen hat.

Mit dem Leistungsschutzgesetz kommt nun aber europaweit noch eine Schikane auf die Freiheit der Meinungsäußerung zu. Denn wer einen urheberrechtlich geschützten Artikel nicht mehr hinreichend zitieren darf, vielleicht – da sind sich die Experten noch uneins – noch nicht einmal mehr darauf verlinken darf, ist jegliche Kritik an der offiziell verbreiteten Mainstream-Medien-Meinung unmöglich geworden.

Wo soll eine Kritik glaubhaft festgemacht werden, wenn die kritisierte Aussage weder in genau den wesentlichen Teilen, auf die es ankommt, zitiert, noch darauf verlinkt werden darf?

Denk- und Sprechverbote, wie die schon in Kraft gesetzten und unmittelbar vor der Einführung stehenden, sind Übergriffe des Staates, die tief in die Bürger- und Persönlichkeitsrechte eingreifen, ohne dass dem Bürger dadurch ein Nutzen entstünde, weil eine Gefahr von ihm abgewendet wird.

Meinungsfreiheit geht anders.

Lassen Sie mich mit den unsäglichen Geschäften mit dem Urheberrecht beginnen, die vor allem von Anwälten, die auf das Urheberrecht und damit auf das Abmahnwesen spezialisiert sind, betrieben werden.

Diesem ganzen Zirkus wäre sofort die Luft abgelassen, wenn jeder, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk online stellt, damit dessen Gemeinfreiheit akzeptiert.

Wer zwingt einen Urheber, sein Werk online zu stellen?

Gleichgültig ob es sich um künstlerische Darstellungen, auch Musikdarbietungen, oder Texte jeglicher Art, Diagramme, Statistiken, Fotos, etc. handelt: Sobald ein solches Werk online ist, ist es gemeinfrei.

Selbstverständlich bleibt es den Urhebern weiterhin vorbehalten, das Recht an ihren Werken nur gegen ein entsprechendes Entgelt abzugeben, und sollten sie niemanden finden, der bereit ist, für ihre Fotos oder Texte zu bezahlen, dann müssen sie eben einsehen, dass ihre Werke im wahrsten Sinn des Wortes ohne den Abmahnanwalt „nichts wert sind“.

Berufsfotografen dürften damit kein Problem haben. Der Bedarf an Bildern wächst eher – und die BILD wird für ihre Titelseite kein Foto aus dem STERN von gestern klauen. Im Gegenteil: Die Konkurrenz um das beste Bild wird eher noch zunehmen.

Damit sind wir beim Leistungsschutzrecht angekommen.

Alles, was in einer Printausgabe einer Tageszeitung erscheint, darf nicht gescannt und als Image im Netz verwendet werden. Wer Texte, beispielsweise aus dem FOCUS oder der ZEIT jedoch abtippt, und sei es der ganze Artikel, weil er den eben insgesamt zitieren will, darf dies tun.

Texte aus den Online-Ausgaben sind jedoch mit Erscheinen gemeinfrei.

Wer das verhindern will, darf eben nicht online antreten.

Wer – als Medium – ohne Internet-Auftritt wirtschaftlich nicht bestehen kann, muss sein Geschäftsmodell dem Internet anpassen.

Es kann nicht sein, dass das Internet sich nicht länger tauglichen Geschäftsmodellen anpassen muss.

Die Weber konnten die Besitzer der Maschinenwebstühle schließlich auch nicht dazu zwingen, genauso langsam zu weben, wie sie mit ihren alten Handwebstühlen.

Soviel zu Urheberrecht und Leistungsschutzrecht im Internet.

Zur Meinungsfreiheit stehe ich auf einem vergleichbar einfachen Standpunkt:

Niemand ist gezwungen, irgendjemandes Meinung zur Kenntnis, oder ernst zu nehmen.

Folglich kann jeder jede Meinung im Internet online stellen, ohne damit irgendjemandem zu schaden. Wer eine gegenteilige Meinung vertritt, und sich an einer Meinung stört, die er zur Kenntnis genommen hat, hat die Freiheit seine gegenteilige Meinung online zu stellen. Sei es auf einer eigenen Webseite, sei es bei den Sozialen Medien.

Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen sind von der Meinungsfreiheit jedoch auch weiterhin nicht gedeckt und können zivilrechtlich mit Anspruch auf Schmerzensgeld, Richtigstellung oder Gegendarstellung auf Antrag des Betroffenen verfolgt werden.

Gerichtsfest nachweisbar falsche Tatsachenbehauptungen, können auf Antrag gelöscht werden müssen. Sollte damit nachweislich ein wirtschaftlicher Schaden verursacht worden sein, ist ausschließlich der Urheber dieser falschen Tatsachenbehauptungen zum Ersatz des nachgewiesenen Schadens verpflichtet.

Kann der Urheber von der deutschen Justiz nicht haftbar gemacht werden, muss der Geschädigte den Schaden abschreiben.

Wer sich durch die Meinung eines anderen diskriminiert fühlt, sollte damit beginnen, bei sich selbst nach den Ursachen zu suchen.

Wenn „Lesben“ sich outen und brüsten, „Lesben“ zu sein, sich aber diskriminiert fühlen dürfen, wenn sie von Heterosexuellen als Lesben bezeichnet werden, dann stimmt doch etwas nicht in der Logik.

Wenn das Zentralkomitee der Willkommenskulturellen zu der Auffassung gelangt, jeder Ausländer, der illegal nach Deutschland einreist, sei ein „Flüchtling“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention“ (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951),
der Begriff „Flüchtling“ sei jedoch diskriminierend, es sollte grundsätzlich nur geschlechtsneutral von „Geflüchteten“ gesprochen werden, und weil das Grundgesetz keine Obergrenze kennt, seien grundsätzlich alle Geflüchteten auch Asylberechtigte, dann stimmt doch etwas nicht mit der Logik.

Dass dann, wer der Meinung ist, die allermeisten Migranten würden weder im Sinne des Grundgesetzes politisch verfolgt, noch seien sie Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention, wo es heißt:

Der Ausdruck Flüchtling findet auf jede Person Anwendung, die … aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; …,

dass also, wer die Meinung vertritt, ein Großteil der Geflüchteten habe das Land, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, einzig aus wirtschaftlichen Erwägungen verlassen, schon Gefahr läuft, vom „Hate-Speech-Hammer“ getroffen zu werden, hat mit Meinungsfreiheit schon gar nichts mehr zu tun, eher mit der Unterdrückung von Tatsachen, denn nach den derzeit öffentlich werdenden Informationen über die Arbeit des BAMF, ist niemand in der Lage, auch nur im Ansatz einen Gegenbeweis antreten zu können.

Die „Einhegung“ der Meinungen auf jenen schmalen Weg, der links und rechts von den Schildern „Betreten des Rasens verboten. Eltern haften für ihre Kinder!“ gesäumt ist, wehrt keine Gefahr ab, erhöht nicht die Sicherheit, stellt aber dennoch einen erheblichen Eingriffe in die Freiheit, sich eine eigene Meinung zu bilden, dar, die durch nichts zu rechtfertigen ist.

Es sei denn, durch die Auffassung des Staates, die Bürger seien sein Eigentum, und hätten folglich, auch nach dem Durchlaufen der staatlichen

Pflichtschulen ihre Bildungsinhalte, vor allem die Inhalte ihrer Meinungsbildung, ausschließlich nach staatlichen Vorgaben auszuwählen.

Die Macht der Medien, allen voran „die Macht um acht“, wie die Tagesschau von ihren Kritikern bezeichnet wird, die mehr und mehr ein einheitliches Bild der Lage zeichnen, das von der Politik zelebrierte Nudging, um die Schafe auf dem Pfad der Tugend zu halten, konsequent begleitet von Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Datenschutzgrundverordnung, Leistungsschutzrecht und Upload-Filtern, während im Hintergrund unsichtbare Spitzel im Internet Kommunikationsdaten abgreifen und Staatstrojaner in die Rechner schleusen, wo sie – nach bayerischen Polizeiaufgabengesetz neuester Lesart, Daten löschen oder – zum Nachteil der Ausgespähten – verändern können, das alles sind Meilensteine auf dem Weg in die vollkommene Gesinnungsdiktatur, wie sie bisher nur von dem chinesischen Wohlverhaltens-Punktesystem übertroffen wird, das jeden Bürger zur „sozialistisch-tugendhaften Folgsamkeit“ (FAZ vom 22.11.2017) zwingen soll.

Wie weit wir von den offen zur Schau gestellten chinesischen Absichten noch entfernt sind, ist in Anbetracht der hierzulande eher noch im Geheimen gehüteten Dateien und Auswertungsmöglichkeiten nur schwer zu sagen. Dass sich auch die EU und nicht zuletzt Deutschland auf dem gleichen Weg in die gleiche Richtung befinden, kann schon lange nicht mehr ernsthaft bestritten werden.

Frühe Beschränkungen der Meinungsfreiheit, die dem Bürger bei Strafe verbieten, eine Meinung über die Geschehnisse in den Jahren von 1933 bis 1945 zu haben, die von dem abweicht, oder auch nur in Zweifel zieht, was als „offenkundig“ bezeichnet wird und zur Staatsräson erhoben ist, führen heute immer noch dazu, dass alte Leute abgeurteilt und ins Gefängnis gesperrt werden, weil sie ein „Tabu“ verletzen.

Dies ist nach meiner Meinung in keiner Weise zielführend und schafft für die dafür Anfälligen eher Märtyrerfiguren als die Fragen, die sie stellen, damit aus der Welt zu schaffen.

Doch dem Staat gelingt der souveräne Umgang mit der Meinung des „Souveräns“ nicht, es sei denn, man erachtet die Anwendung staatlicher Gewalt als Ausdruck staatlicher Souveränität, was inzwischen in mehrfacher Hinsicht urkomisch anmutet.

Ein abschließender Gedanke:

Viele Politiker genießen als gewählte Volksvertreter Immunität. Das erlaubt ihnen unter anderem, ausländische Politiker, bis hin zu den Präsidenten Russlands und der USA, den politischen Gegner im Inland, aber auch Bürger und Gruppen von Bürgern, mit beleidigenden Äußerungen zu überziehen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können, weil die Parlamentsmehrheit von der Aufhebung der Immunität in der Regel nur gegenüber Vertretern der ungeliebten Opposition Gebrauch macht.

Wie wäre es, wenn man dieser Personengruppe, also den „Machthabern“ in den Ländern und im Bund – erweitert um alle gewählten, regionalen und kommunalen Räte und Bürgermeister – im Gegenzug – das Recht verweigerte, gegen Beleidigungen und Verleumdungen vorzugehen, von denen sie selbst betroffen sind?

Oft ist der Kraftausdruck doch die einzige Möglichkeit der „gequälten Kreatur“, ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen, wenn ihr sonst alle Möglichkeiten, politische Entscheidungen zu beeinflussen oder zu verändern, verschlossen sind.

Dies war ein Rundumschlag, der dennoch nur einen Ausschnitt der Probleme im Spannungsfeld zwischen den Bürgern und dem (längst nicht mehr ihrem) Staat beleuchten konnte.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.egon-w-kreutzer.de/005/pad212018.html