Schwarz-Rot-Gold: Die Farben der Unterdrückung, Unterwerfung und Fremdherrschaft

Von Daniel Prinz

In meinem ersten Buch „Wenn das die Deutschen wüssten…“ habe ich aufgezeigt, dass Deutschland ein von den Alliierten immer noch besetztes Land und keineswegs souverän ist.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 zwischen der DDR, BRD und den Alliierten ist kein richtiger Friedensvertrag, auch wenn er als solches nach außen hin oft dargestellt wird, da er angeblich die volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt habe.

Der Verzicht auf die Formulierung „Friedensvertrag“ wurde damals so begründet, dass ein „Friedensvertrag“ Reparationsforderungen von bis zu 50 Ländern nach sich gezogen hätte und man dies unbedingt vermeiden wollte. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl habe dies durchgesetzt.

Denn bei der Londoner Schuldenkonferenz von 1953 wurde festgelegt, dass Reparationsforderungen an Deutschland erst nach Abschluss eines Friedensvertrags gestellt werden könnten.

Bei einem der Treffen der Außenminister zu den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen im Juli 1990 gab der damalige Außenminister Hans-Dietrich Genscher als Erklärung folgenden interessanten Inhalt zu Protokoll:

„Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.

Man achte auf die hervorgehobene Formulierung. Steckt da wohl doch viel mehr dahinter? Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, so wird offiziell verbreitet, erfülle alle Punkte eines Friedensvertrags.

Klaus Stern, ein Richter, der als renommiertester Staatsrechtler Deutschlands gilt, schrieb dazu in seinem Werk „Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V“ auf Seite 2071:

„Ein zusätzlicher Friedensvertrag ist daher weder geplant noch machte er Sinn. Alles, was ein Friedensvertrag füglich enthalten sollte, ist mithin geregelt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern.“

Außenminister Genscher betonte aber, dass selbst eine „friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt“ gewesen sei. Ein Wink mit dem kleinen Zaunpfahl, denn mit dem Bonner Vertrag von 1952 wurden vier wesentliche Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen:

  1. Das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Angelegenheiten. So haben Deutsche kein Recht zu entscheiden, ob sie im eigenen Land eine US-Militärbasis haben wollen.
  1. Das Verbot der Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte inkl. von Massenvernichtungswaffen. So dürfen Deutsche z.B. nicht entscheiden, ob und in welchem Umfang es eine eigene Luftwaffe haben will oder wie groß die Truppenstärke sein soll.
  2. Das Verbot den Abzug der alliierten Besatzungstruppen vor der Unterzeichnung eines Friedensvertrags zu fordern.
  1. Das Verbot außenpolitische Entscheidungen im Alleingang, also ohne Absprache mit den Siegermächten, zu treffen.

Diese Einschränkungen wurden auch mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 nicht ausgeräumt. Im Gegenteil. So legt beispielsweise Artikel 3 Abs. 2 des Vertrags fest, dass Deutschland eine maximale Truppenstärke von 370.000 Mann haben darf.

Der russische Historiker Aleksej Fenenko bestätigte in einem Interview mit einem in Russland bekannten Politologen ebenfalls diese Einschränkungen der deutschen Souveränität. Zudem sagte Fenenko, dass in diesem Zusammenhang auch keinerlei Verhandlungen über einen möglichen Abschluss eines Friedensvertrags geführt werden.

Nach seinen Worten würde ein deutscher Verteidigungsminister nicht lange im Amt bleiben, sobald er den „Friedensvertrag“ erwähnen sollte. Des weiteren dürften die Deutschen – als fünfte Einschränkung der Souveränität – auch nicht den Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen fordern, die in Deutschland lagern.

Und es gibt noch weitere besatzungsrechtliche Vorbehalte, wie z.B. das Recht der Alliierten die deutsche Kommunikation zu überwachen oder das Recht auf Bewegungsfreiheit ihrer Geheimdienste auf deutschem Boden (siehe auch das G10-Gesetz). Im Zuge der NSA-Spionage-Affäre um Edward Snowden 2013 wurde dies wieder publik.

Der Historiker Josef Foschepoth fand zu dieser Spionage-Affäre in einem Interview mit der Badischen Zeitung treffende Worte, als er auf die Frage „Unterliegen die US-Geheimdienste in Deutschland überhaupt irgendwelchen Beschränkungen?“ antworte:

Faktisch nein. Mal ist es Nato-Recht, mal das seit der Besatzungszeit geltende Aufenthalts- und Truppenstationierungsrecht, mit dem die Amerikaner ihre Operationen in Deutschland begründen. Zwei Wochen nach Unterzeichnung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages in Moskau vereinbarte die Bundesregierung durch Notenaustausch mit den drei Westächten im September 1990 die Fortgeltung des Aufenthalts- und Stationierungsvertrags und des Überleitungsvertrags von 1955, wonach die alliierten Gesetze weiterhin in Kraft blieben, und des Zusatzvertrags zum Nato-Truppenstatut. Dadurch blieb auch im vereinten Deutschland Besatzungsrecht mit all seinen Privilegien und Sonderrechten für die Präsenz der USA weiterhin in Kraft.“

Selbst deutsche Politiker reden mal Klartext

„…mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind… unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des Deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.“ – Theo Waigel 1989 auf dem Schlesiertreffen

…und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch, in der europäischen Einigung eine neue Form von ‚governance’ zu schaffen. Wo eben es nicht eine Ebene, die für alles zuständig ist, und die dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere überträgt. Nach meiner festen Überzeugung ist für das 21. Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisenderer Ansatz, als der Rückfall in die Regelungsmonopolstellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte.“ – Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 2011 in Frankfurt/Main

„Aber das Verhältnis müssen wir doch mal klären. Ich meine, also ich muss Ihnen ganz ernsthaft sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945. Wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nicht mal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden? Also ich finde, das wird höchste Zeit.“ – Gregor Gysi im August 2013 auf dem TV-Sender Phoenix

Das Grundgesetz ist keine Verfassung!

Offiziell wird uns immer wieder eingebläut, dass Grundgesetz sei die Verfassung Deutschlands. Das ist falsch! Erstens, die deutsche Sprache ist sehr genau. „Grundgesetz“ und „Verfassung“ sind nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich betrachtet zwei unterschiedliche Dinge.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ein Provisorium, um nach einem Krieg erst einmal wieder für Recht und Ordnung zu sorgen. Hierzu heißt es auf Wikipedia:

„Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt und mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht. Das Grundgesetz wurde absichtlich nicht als Verfassung Deutschlands bezeichnet. Der Parlamentarische Rat war der Auffassung, dass das Deutsche Reich als Staat der Deutschen noch bestehe und deswegen eine neue Verfassung für diesen Staat auch nur von allen Deutschen (bzw. ihren gewählten Vertretern) beschlossen werden könne.“

Die Formulierung „für die Bundesrepublik“ anstatt „der Bundesrepublik“ verrät bereits, dass hier etwas von Dritten auferlegt wurde.

Artikel 146 des GG stellt dann klar, dass es einen klaren Unterschied zur Verfassung gibt, denn dort steht:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Diesen Artikel kann man auch nicht miss- und umdeuten. Und, hat das deutsche Volk bis heute über eine eigene Verfassung selbst entschieden? Ja ja, die offiziellen Medien verdrehen immer alles und posaunen, dass das Grundgesetz eben doch eine Verfassung ist und dass es „obsolet“ sei, daran noch was zu ändern.

Bereits Carlo Schmid, ehemals SPD-Politiker und einer der „Gründerväter“ des deutschen Grundgesetzes, erklärte in einer Grundsatzrede im September 1948 aber unmissverständlich:

„…Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder West-Deutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. (…) Aber über folgende Dinge sollte Einigkeit erzielt werden: Erstens, das Grundgesetz für dieses Staatsfragment muss gerade aus diesem, seinem inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär (aus sich selbst heraus; A.d.V.) entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn bestimmte Ereignisse eintreten sollten. Wann soll es außer Kraft treten? Ich glaube, dass über diesen Tag kein Zweifel bestehen kann. An dem Tage, an dem ein von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“

Deutschland immer noch „Feindstaat“ bei der UN

Übrigens, gilt Deutschland laut der UN-Charta immer noch als Feindstaat! Die betreffenden Artikel 53, 77 und 107 erwähnen Deutschland nicht explizit, erklären aber, dass ein „Feindstaat“ jeder Staat sei, der mit einem der derzeitigen Unterzeichner der Charta während des Zweiten Weltkriegs im Kriegszustand war, und dies betreffe neben Deutschland auch noch Länder wie Japan, aber auch viele weitere europäische Staaten wie Österreich, Ungarn, Rumänien, Italien, Kroatien, Slowakei und Finnland, wie Welt.de auflistet.

Sollte ein „Feindstaat“ wieder eine „aggressive Politik“ aufnehmen, hat jeder andere UN-Staat das Recht dort auch militärisch einzugreifen. Wobei „aggressiv“ hier nicht näher definiert wird (wäre Patriotismus ein „aggressiver“ Grund?).

Aber auch hier tönt es von „Experten“, dass diese Feindstaatenklausel obsolet sei und keinerlei Bedeutung mehr hätte. Was für eine dreiste Verlogenheit und Verdummung. Wenn diese Klausel so unwichtig und überflüssig ist, dann kann und muss sie gestrichen werden, denn sonst hat sie immer noch eine rechtliche Wirkung!

Diese Klausel ist somit genau so „unverbindlich“ wie der UN-Migrationspakt. All die Ausführungen bisher berücksichtigend, können wir nun auch besser verstehen, warum das deutsche Volk beim UN-Migrationspakt und UN-Flüchtlingspakt nicht entscheiden darf. Denn Deutschland ist nicht souverän, so wie viele andere Länder auch, die Teil supranationaler Strukturen geworden sind (UN, NATO, EU, Klimaabkommen etc.).

Schwarz Rot Gold – totale Besetzung und Fremdherrschaft Deutschlands

Mit dem Begriff „Schwarze Internationale“ ist der universale Katholizismus gemeint. Die Farbe Schwarz bezieht sich hier auf das schwarze Priestergewand (bzw. der Ordenstracht der Jesuiten). Bereits Otto von Bismarck sah seinerzeit in der katholischen Zentrumspartei im Reichstag die „schwarze Internationale“, die von Rom aus regiert wurde, mit dem Ziel, die nationale Einheit in Deutschland zu zerschlagen.

Die „Rote Internationale“ ist die sozialistisch-kommunistische Bewegung.

Die „Goldene Internationale“ – als Begriff des „Antisemitismus“ verschrien – meint die internationale Hochfinanz.

Der ehemalige Reichsinnenminister und Sozialist Eduard David (SPD) soll bei der Weimarer Nationalversammlung am 2.7.1919 die Einführung der schwarz-rot-goldenen Fahne als „Zeichen der nationalen Einheit“ befürwortet haben.

Auch SPD-Politiker Dr. Ludo Moritz Hartmann befürwortete 1921 in seiner Schrift „Großdeutsch oder Kleindeutsch?“ ebenfalls dieselbe Farbkombination als Zeichen der „großdeutschen Idee“ (Quelle: „Bevor Hitler kam“ von Dietrich Bronder).

In Wahrheit steckte symbolisch natürlich etwas ganz anderes dahinter und das wussten diese ethnisch nicht-deutschen SPD-Politiker damals.

Schaut man sich heute die roten, schwarzen oder rot-schwarzen Flaggen der Antifa (bzw. der Antifaschistischen Aktion), dann wird klar, wer die wahren Urheber dahinter sind. Ob die schwarz-weiß-rote Flagge nun „besser“ sei, möge bitte jeder selbst beurteilen.

Wenn heutige vermeintliche Souveränitätsbewegungen, die über alle Hintergründe eigentlich bestens Bescheid wissen, die schwarz-rot-goldene Flagge für ein souveränes Deutschland weiterhin nutzen wollen, so sollte ernsthaft hinterfragt werden, ob die Drahtzieher vielleicht Falschspieler sein könnten.

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Daniel Prinz ist Bestsellerautor von „Wenn das die Deutschen wüssten…“ und „Wenn das die Menschheit wüsste…“, in denen er viele weitere Hintergründe u.a. zu den Themen „fehlende staatliche Souveränität“, „Islamisierung“ „Migrantengeddon“ sowie die dunkel-okkulten


Quelle und Kommentare hier:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/schwarz-rot-gold-farben-der-unterdrueckung-unterwerfung-und-fremdherrschaft-a2733939.html#