Schriftwechsel mit FA wegen Abgabenordnung, sog. KFZ-”Steuer”

Ich bat mein sog. FA mir bitte schriftlich mitzuteilen, auf welcher Grundlage ich sog. KFZ-Steuern zu errichten habe und mir auf dieser Grundlage eine unterschriebene Rechnung zukommen zu lassen. Wie erkennbar, geschah dies nicht.

Statt dessen bekam ich die Ankündigung zur Vollstreckung, die ich entsprechend zurückwies unter Angabe der vorliegenden Gründe. Weiter bekam das FA gleichzeitig den von mir an den ISTGH gerichteten Strafantrag zugesendet. Danach kam ein vom “Amtsleiter” unterschriebenes Schriftstück, dessen Brisanz ich hier veröffentlichen möchte.

Viel Spass beim Lesen wünscht Euch Arsenal Injustitia

aufforderung-zur-kfz-steuer-zahlung

Danach kam meine Aufforderung zur Begründung incl. gesetzl. Grundlage und der Bitte einer unterschriebenen Rechnung, denn ich zahle nicht an ein Gebäude und korrespondiere nicht mit einem Zimmer!

Aber statt dessen:ankc3bcndigung-der-vollstreckung

Darauf hin Zurückweisung und Strafantrag:strafantrag-istgh

Jetzt die Antwort des FA: man hatte mir gar keine Pfändung angedroht :o) !!!
Und der Rest ist ja auch der Knaller!fa-antwort-zum-strafantrag

Seite 2:fa-antwort-zum-strafantrag-2

Seite 3 und – HURRA! – UNTERSCHRIEBEN!fa-antwort-zum-strafantrag-3


Quelle und Kommentare hier:
http://arsenalinjustitia.wordpress.com/2014/07/27/nr-1183-schriftwechsel-mit-fa-wegen-abgabenordnung-sog-kfz-steuer/