Schleswig-Holsteins AfD schließt Doris von Sayn-Wittgenstein aus Fraktion aus

von David Berger

Die AfD in Schleswig-Holstein hat ihre Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen. Anlass für den Ausschluss war der Vorwurf, von Sayn-Wittgenstein habe zu Unterstützung eines Vereins aufgerufen, der auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht.

Claus Schaffer, der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, hatte dazu erklärt:

„Der niedersächsische Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Dass die Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein dazu aufgerufen hat, diesen Verein zu unterstützen und Mitglied zu werden, ist ein schwerwiegender Vorwurf.“

Rechtsextremistische Verein, der gegen den demokratischen Verfassungsstaat agiert

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Thüringen kann man zu dem Verein lesen: „Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiert der rechtsextremistische Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren.“

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Wir dokumentieren hier die Stellungnahme der Landesfraktion:

Die Fraktion der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat heute darüber beraten und entschieden, welche Konsequenz sie daraus zieht, dass die Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein am vergangenen Dienstag in einem Gespräch mit der Fraktion eröffnet hat, den Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ unterstützt zu haben und seit Jahren in diesem Mitglied zu sein. Jörg Nobis, der Vorsitzende der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Unsere Fraktion hat heute beschlossen, die Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion auszuschließen und von all ihren Aufgaben als Fraktionsmitglied zu entbinden. Diesen Beschluss haben wir mit der erforderlichen Drei-Viertel-Mehrheit gefasst.

Die Fraktion hat sich zu diesem schwerwiegenden Schritt angesichts folgender Sachlage entschlossen:

  1. Am vergangenen Mittwoch, dem 28. November, hat die Tageszeitung DIE WELT in einem Artikel berichtet, dass die Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein dazu aufgerufen hatte, den Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ zu unterstützen und dort Mitglied zu werden. Da dieser Verein auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht, hat die Fraktion nach Bekanntwerden des Artikels umgehend reagiert und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein um ein persönliches Gespräch gebeten. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt mit dem Ältestenrat des Landtages auf einer Israelreise befand, hat mein Stellvertreter, Claus Schaffer, Frau von Sayn-Wittgenstein um dieses Gespräch gebeten und es mit ihr – gemeinsam dem parlamentarischen Geschäftsführer Volker Schnurrbusch und unserem bildungs-politischen Sprecher Dr. Frank Brodehl in den Räumen der Fraktion geführt.

Frau von Sayn-Wittgenstein bestätigte im Verlauf dieses Gespräch, dass sie zur Unterstützung des Vereins aufgerufen habe. Auf Nachfrage teilte sie außerdem mit, dass sie seit Jahren auch Mitglied in diesem Verein sei.

Das Bekenntnis, in dem Verein Mitglied zu sein, hat sie am selben Tag auch noch einem Mitarbeiter der Fraktion gegenüber abgegeben.

  1. Am Donnerstag, den 29. November, und in den darauffolgenden Tagen hat Frau von Sayn-Wittgenstein sodann – zu unser aller Überraschung – verschiedenen Medien gegenüber erklärt, dass sie nicht in dem Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ Mitglied sei. Mit ihren öffentlichen Stellungnahmen hierzu zeichnete sie insgesamt das Bild, dass sie nicht gewusst habe, um was für einen Verein es sich bei ,Gedächtnisstätte e.V.‘ handelt, und wer zu den Mitgliedern dieses Vereins gehört. Tatsächlich gehören zu diesem rechtskräftig verurteilte Holocaust-Leugner wie Ursula Haverbeck, die seit Mai 2018 in Haft sitzt, sowie der ebenfalls wegen Volksverhetzung verurteilte Schatzmeister des Vereins, Paul Latussek.
  2. Aus dem schriftlichen Kommentar, der am 18. Dezember 2014 mit der Namens-angabe ‚Doris von Sayn-Wittgenstein‘ unter der Überschrift ‚Würdige Gedächtnisstätte’ im Internet erschienen ist, und zu deren Autorenschaft sich Frau von Sayn-Wittgenstein gegenüber der WELT bekannt hat, heißt es indes unter anderem:

‚ … Gleichzeitig führt der Verein Gedächtnisstätte Veranstaltungen durch, die den Horizont erweitern, statt den Geist zu manipulieren.

Von offizieller Seite kam keine Unterstützung …

Dies sollte jedoch nicht davon abhalten, uns dem Diktat deutschfeindlicher Interessengruppen zu beugen. Im Gegenteil: Es sollte Ansporn sein, sich jetzt erst recht einzubringen!

Aufgrund der personellen Besetzung des Vereins ist nicht zu befürchten, daß sein Zweck unterlaufen wird, wie z.B. der der Vertreibungsstiftung in Berlin; …

 Für unser ganzes Volk ist die Zeit gekommen, grundsätzlich umzudenken. Fast 70 Jahre Krieg und Entmündigung sind genug

Geben Sie der Gedächtnisstätte daher die verdiente Unterstützung, damit von dort weitere Impulse zur Selbstbestimmung des deutschen Volker ausgehen können und werden Sie Mitglied!“

  1. Aus diesem Internet-Text von Frau von Sayn-Wittgenstein geht für die Fraktion eindeutig hervor, dass sie gewusst hat, worum es sich bei dem Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ tatsächlich handelt, namentlich dass zu dessen Mitgliedern und Vertretern Holocaust-Leugner gehören. Vor allem zeigt uns dieser Text aber, dass Frau von Sayn-Wittgenstein zu der geschichtsrevisionistischen Haltung dieses Vereins – entgegen ihrer jetzigen öffentlichen Erklärungen – keinerlei inhaltliche Distanz besitzt.
  2. Dass Frau von Sayn-Wittgenstein zur Unterstützung dieses Vereins in der zitierten Weise aufgerufen hat, ist für uns als AfD-Fraktion in keiner Weise akzeptabel. Denn die AfD-Fraktion verurteilt – ohne jedes Wenn und Aber – jedwede Form der Verharmlosung oder Relativierung des Holocaust. Diese Position der Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Frank Brodehl gerade erst in seiner Landtagsrede vom                        8. November unmissverständlich klar gemacht.

Öffentliche Sympathie- und Unterstützungsbekundungen für einen Verein, dessen Mitglieder den Holocaust leugnen oder relativieren, laufen dieser Grund-position unserer Fraktion diametral zuwider.

Frau von Sayn-Wittgenstein hat mit ihrer Werbung für den Verein ‚Gedächtnis-stätte e.V., damit eine rote Linie überschritten.

  1. Ob Frau von Sayn-Wittgenstein jemals Mitglied in dem Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ war oder nicht, ist für uns unsere Ausschluss-Entscheidung damit NICHT maßgeblich gewesen. Die Mitgliedschaft in einem Verein, der auf der Unverein-barkeitsliste der AfD steht, ist allein entscheidend für die Frage, ob Frau von Sayn-Wittgenstein Mitglied in der AfD sein kann. Über diese Frage jedoch befindet allein der Bundesvorstand der AfD, nicht unsere Fraktion.

Die Fraktion hatte heute ausschließlich eine politische Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein durch ihr Verhalten das Ansehen der Fraktion und die vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion nachhaltig beschädigt hat. Die Antwort darauf lautet nach Auffassung der Fraktion in beiden Punkten: ‚Ja!‘.“


Quelle und Kommentare hier:
https://philosophia-perennis.com/2018/12/04/schleswig-holsteins-afd-schliesst-doris-von-sayn-wittgenstein-aus-fraktion-aus/