Scharia-Urteil gegen den Volkslehrer: Meinungsfreiheit adé

von Marilla Slominski

Berlin – Die Entlassung eines Berliner Lehrers, der den YouTube-Kanal „Volkslehrer“ betreibt ist rechtens, entschied heute das Arbeitsgericht in Berlin. Der Staat „müsse sich gegen diejenigen wehren, die sich mit einem anderen Deutschland identifizieren würden“, befand Richter Arne Boyer.

Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, findet der Richter laut Mitteldeutscher Zeitung.

„Dem müssen wir entschlossen entgegentreten.“

Im Mai vergangenen Jahres hatte der 38-jährige Grundschullehrer seine Kündigung erhalten, weil er auf seinem Kanal „Volkslehrer“ rund 300 Videos online gestellt hatte, die dem Berliner Senat nicht in den Kram passten. Ihm wurde vorgeworfen, volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den Reichsbürgern nahe zu stehen, darauf folgte der Rausschmiss. Der Berliner Grundschullehrer sah darin eine politisch motivierte Entlassung und wehrte sich  – er verklagte die Bildungsverwaltung auf Wiedereinstellung und verlor jetzt krachend.

Richter Arne Boyer sieht in dem Pädagogen einen Mann, dessen Verhalten für einen Angestellten des öffentlichen Dienstes „unangemessen und nicht tolerabel“ ist. Seiner Meinung nach muss der Berliner Senat keinen Lehrer beschäftigen, der den Rechtsstaat „verunglimpft“ und wies die Klage des 38-jährigen ab.

Die „Verächtlichmachung“ des Rechtsstaates reicht heute aus, um seine Existenz zu verlieren

Die Urteilsbegründung des Richters: Der Lehrer habe seine Videos im Internet gezielt als Propagandamittel genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen. Es seien auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort gekommen, zudem sei über die Zahl von Holocaust-Opfern spekuliert worden. Der Lehrer sei deshalb dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet – auch wenn ihm im Unterricht kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.

Der Anwalt des Lehrers, der seit 2009 beim Land Berlin angestellt war und Musik und Sport unterrichtete, erklärte, die „Volkslehrer“-Videos seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sein Mandant halte sich an das Grundgesetz und sei als Lehrer sowohl bei Schülern als auch deren Eltern beliebt gewesen. „Mein Mandant ist kein Verschwörungstheoretiker“ verteidigte ihn sein Anwalt.

Er warf der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres vor, eine Medienkampagne gegen den Lehrer angeschoben zu haben. Die Bildungsverwaltung stieß sich daran, dass die Videos von den Schülern in ihrer Freizeit angeschaut und kommentiert worden seien. Der „Volks-„Lehrer überlegt jetzt, ob er in Berufung geht. Auf jeden Fall ist hier mal wieder ein Scharia-Urteil gefällt worden. In Berlin, wo sonst. (MS)


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2019/01/16/scharia-urteil-volkslehrer/