SCHACHTSCHNEIDER zur Todesstrafe und Ausnahmerecht in der EU

von Michael Mannheimer

VON LANGER HAND VORBEREITET: EU BESCHLOSS DIE TODESSTRAFE BEI AUFRUHR DER BEVÖLKERUNG GEGEN DIE IHNEN AUFGENÖTIGTE ISLAMISIERUNG

Ich war ja noch der Quelle schuldig wegen der Todesstrafe in der frankistischen, kabbalistischen, zionistischen EU. Leider hat die “ MerKill‘ Gesinnungs – Diktatur die Seite “ http://www.prosinnvollefreiheit.de “ abgeschaltet, aber folgenden Text kopiere ich hier rein:

“So ist auch in der EU die Todesstrafe für Putschisten und Aufständische möglich! Es darf im Krisenfall sogar auf Demonstranten scharf geschossen werden.

EU: Tötungen sind erlaubt

Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte das höchst offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 v. 14.12.2007) nach:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe sind dort unmissverständlich.

Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben (Hervorhebungen durch mich):

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) ist außerdem zu lesen:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“

So schön ist die EU, die ja ach so viel Wert auf “ Rechtsstaarlichkeit und Demokratie “ legt…… Ironie off.

(AUS EINEM KOMMENTAR VON carpe diem, ZUM ARTIKEL: https://michael-mannheimer.net/2018/04/15/die-kriegerklaerung-der-globalisierer-an-die-freien-voelker-der-welt/)


NACHWORT VON MICHAEL MANNHEIMER

Selbstverständlich hat die EU-Kommission diese Todesstrafe eingeführt, weil sie berechtigterweise mit massivem Widerstand der europäischen Bevölkerungen, die sie der völligen Islamisierung und damit einhergehend des Genozids preisgegeben hat, vorsorglich und langfristig mit gesetzlichen, aber illegtimen Mitteln begegnen will.

Mit anderen Worten:

Die EU-Kommission, eine Handvoll größenwahnsinnig-satanistischer Männer und Frauen, von niemandem gewählt, will ihre genozidale Politik der NWO mit militärischen Mitteln einschließlich Massenerschießungen von Aufständischen absichern.

Damit ist die EU nicht länger der Hort der humanitären Verdammnis der Todesstrafe, was sie bisher war. Von Europa ging die Forderung in alle Welt, die Todesstrafe abzuschaffen. EU-Anwärter, die die Todesstrafe noch hatten, mussten diese gesetzlich abschaffen, um überhaupt in EU-Beitritssvertretung eintreten zu können.

Beispiel ist die Türkei. Es schaffte unter Zwang der EU die Todesstrafe ab, der ansonsten Abdullah Öcalan, der Führer der unter anderem in den USA, in den Staaten der EU und der Türkei als Terrororganisation eingestuften PKK längst unterzogen worden wäre.

Mit anderen Worten: Die politischen Hochverräter an der Spitze der EU, der EU-Kommission, haben ihre eigenen heeren humanitären Grundsätze verraten – um ihre eigenen Völker zu ermorden

Die EU hat sich für den Fall des Widerstands in exakt der Weise absichert, wie es der Entwickler der New Word Order, der US-Stratege Thomas Barnett, forderte:

„Tötet alle, die gegen die NWO sind!

Dass die Todesstrafe unmittelbar mit der NWO zu tun hat, können nur intellektuelle Dünnbrettbohrer oder jene, die diesen satanischen Plan selbst unterstützen,  bestreiten.

Dass es die Todesstrafe überhaupt gibt, wissen dank der systemischen Totschweigens der Mehrzahl der europäischen Systemmedien (allesamt in sozialistischer Hand) die wenigsten Europäer.

Sollte Merkel je einen Schießbefehl gegen deutsche Wiederständler erteilen, wird sie diesen Befehl nicht lange überleben. Es ist mehr als denkbar, dass sie von ihren eigen Offizieren oder sogar Leibwächtern gerichtet werden wir. Beispiel ist Indira Gandhi – die von ihren eigenen Leibwächtern erschossen wurde.

Es gibt nur ein Antwort auf dieses unmenschliche Gesetz:
Die Europäer müssen sich bewaffnen.

Ob legal oder illegal. Denn sie sind dazu erstens durch das Naturrecht auf Selbstbestimmung und des Widerstands gegen die ihnen aufgenötigte Abschaffung (Genozid) berechtigt –  und die Deutschen müssen sich überhaupt keine Sorgen machen:

De jure haben sie sogar die Pflicht, sich zu bewaffnen: Denn Artikel 20 Abs4 GG, der legendäre Widerstandsparagraf des Grundgesetzes, fordert alle Deutschen auf, sich im Falle der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aktiv mit allen Mitteln dagegen zu wehren.

Alle Mittel bedeutet: Auch die Tötung derer, die ihre Tötung veranlassen. Sie bedeutet auch, sich in paramilitärischen Organisationen oder in Guerillakämpfen gegen diejenigen zu wehren und diese zu vernichten, die ihre Vernichtung als Volk beschlossen haben.

Dass viele dieser Widerstandskämpfer fallen werden, muss nicht eigens betont werden. Dass viele erschossen werden, ebenfalls nicht. Dass ebenfalls viele trotz dieses Widerstands-Artikels im Gefängnis landen, wird ebenfalls eintreten. Die EU kann 1000, vielleicht 10.000 Europäer töten. Doch sie kann unmöglich 550 Mio Europäer erschießen lassen.

Eines dürfen sich die Wiederständler gewiss sein: Nach Besiegung der neo-bolschewistischen Pest werden sämtliche Urteile, Gefängnisstrafen und Todesstrafen aufgehoben für illegal erklärt werden – und die Bestraften werden völlig rehabilitiert sein. Und die Ausführer, Befehlshaber und Vollstrecker der Todesstrafen werden ziemlich sicher die letzten sein, die diese Todesstrafe am eigenen Leib zu spüren bekommen. Das gilt für besonders für Politiker, Richter, Staatsanwälte und jene Offiziere, die sich an diesen Erschiessungen beteiligen sollten.

Ein Volk, das für die Freiheit nicht kämpft und sein Leben einsetzt, wird in der Slaverei oder in seiner Vernichtung enden

Das die EU den Europäern ein solches Szenario überhaupt aufgebürdet, ist genug, alles zu tun, um sich aus den Greifarmen der Todeskrake EU noch friedlich zu lösen, so lange dies noch möglich ist.

Daher mein Rat an alle Visegrad-Staaten: Bereiten Sie den Austritt aus der EU vor. Diese ist die nachfol´ge-Organisation der stalinistischen UDSSR.

Und mein Rat an Staaten, die den Austritt aus der EU planen: Forcieren sie diesen Plan.

Tun sie alles, dass die EU ihre macht verlieren wird und in sich zusammenfällt. Am Ende wird die EU nach heutigem Stand der Dinge – wenn überhaupt, noch aus den drei Zentralstaaten Luxemburg, Frankreich und Deutschland bestehen. Sollte Le Pen die nächste Präsidentenwahl gewinnen, wird die EU noch aus Luxemburg und Deutschland bestehen – und damit de facto aufgehört haben zu existieren.

Es lebe die Freiheit.

Es lebe das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Nieder mit dem EU-Bolschewismus!


Quelle und Kommentare hier:
https://michael-mannheimer.net/2018/04/19/schachtschneider-zur-todesstrafe-und-ausnahmerecht-in-der-eu/