Remonstrationspflicht vs. Gehorsamspflicht

von Killerbee

Da ich Sachen gerne auf den Grund gehe, habe ich nach dem letzten Artikel noch weiter zum Thema „Remonstrationspflicht“ und „Gehorsamspflicht“ geforscht.

Beginnen wir mit der „Gehorsamspflicht“:

Die Gehorsamspflicht obliegt allen Bediensteten, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Unterstellungsverhältnis befinden. Das heißt, dass sie Anweisungen, Befehle o. ä. ausführen müssen. Der einzige Fall, in denen der Gehorsam verweigert werden kann, ist die Einschätzung des Befehlsempfängers, dass durch die Anordnung eine Straftat begangen würde.

Für Bundesbeamte ist die Folgepflicht in § 62 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt. Beamte und Richter unterliegen allerdings auch der Remonstrationspflicht, d. h., sie müssen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung anmelden. Die Anordnung ist jedoch dennoch auszuführen. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamten erkennbar ist (§ 63 BBG).

Verweigert ein Bediensteter den Gehorsam, so kann gegen ihn ein Disziplinarverfahren betrieben werden.

Besonders Soldaten müssen gehorsam sein, da sie sonst eine Wehrstraftat begehen. Die Gehorsamspflicht (§ 11 Abs. 1 SG) ist nicht auf rechtmäßige Befehle beschränkt. Auch rechtswidrige Befehle sind grundsätzlich zu befolgen. Erst wenn durch die Ausführung des Befehls eine Straftat begangen würde, darf der Befehl nicht befolgt werden (§ 11 Abs. 2 SG). Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, hat er entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Voraussetzung ist jedoch, dass er erkennt oder dass es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass er eine Straftat begeht (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SG).[1]

Verstöße gegen die Gehorsamspflicht sind gleichzeitig auch ein Bruch des Dienst- und Treueverhältnisses gegenüber dem Dienstherrn (vgl. Amtseid und Gelöbnis).

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Ich werde nicht schlau daraus; es gibt da einen inhärenten Widerspruch.

Einerseits heißt es ganz klar:

Der einzige Fall, in denen der Gehorsam verweigert werden kann, ist die Einschätzung des Befehlsempfängers, dass durch die Anordnung eine Straftat begangen würde.

Aber andererseits heißt es auch:

Die Gehorsamspflicht (§ 11 Abs. 1 SG) ist nicht auf rechtmäßige Befehle beschränkt. Auch rechtswidrige Befehle sind grundsätzlich zu befolgen.

Ja was denn nun?

Ich kann doch nicht einerseits schreiben, daß der Gehorsam verweigert werden kann, wenn durch die Anordnung eine Straftat begangen würde,

aber zugleich festlegen, daß auch rechtswidrige Befehle grundsätzlich zu befolgen sind.

Das eine hebelt das andere aus.

Logisch wäre, wenn die Gehorsamspflicht sich NUR auf rechtmäßige Befehle beschränkt und rechtswidrige Befehle darum grundsätzlich NICHT zu befolgen sind.

Wie ein Beamter im konkreten Fall vorgeht, wenn er von seinem Vorgesetzten einen klar rechtswidrigen Befehl erhält, macht das Beispiel von Dieter Romann deutlich, der kein Hanswurst ist, sondern der Chef der Bundespolizei:

Über Romann heißt es, dass er sich die Weisung, untätig zu bleiben, schriftlich geben ließ, damit ihn niemand später wegen Pflichtverletzung würde belangen können. […]

Das ist der Weg des geringsten Widerstandes, der zugleich wohl der menschlichste ist.

Man macht einerseits von seinem Remonstrationsrecht Gebrauch, protestiert also gegen die Weisung und beruhigt damit sein Gewissen, führt sie aber dennoch aus.

So ist man nach derzeitiger Rechtslage vor disziplinar- und haftungsrechtlichen Folgen geschützt, bekommt keinen Ärger mit dem Vorgesetzten und die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit überlässt man dann den Gerichten, die das klären sollen.

In der Praxis ist es aber so, daß die meisten Beamten auf die Remonstration verzichten; wikipedia schreibt:

Die Remonstration ist im Beamtenalltag eine nur selten genutzte Möglichkeit, da ein potentieller Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden.

Und letztlich sollten wir realistisch bleiben.

Selbst ein Dieter Romann, als Chef der Bundespolizei, führte letztlich rechtswidrige Anordnungen der Kanzlerin aus.

Unter Protest zwar, aber er führte sie aus.

Wieviel höher ist der Druck, unter dem ein einfacher Beamter z.B. beim BAMF oder als Grenzpolizist steht?

Dieter Romann hat finanziell ausgesorgt, aber der kleine Beamte ist völlig in der Hand der Vorgesetzten und ihrer Disziplinarmaßnahmen, wenn er gegen seine Gehorsamspflicht verstößt.

Das Argument, mit dem sich jeder beruhigt, lautet:

„Ich befolge erstmal Befehle, über die Rechtmäßigkeit sollen später die Gerichte entscheiden“

Leider, leider ist das genau der falsche Weg.

Denn bis ein Gericht entschieden hat, können Jahre vergehen.

Bis dahin kann großer Schaden entstanden sein, der unter Umständen nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.

Und de fakto sind Richter eben auch nicht so unabhängig, wie es heißt, sondern auch sie sind z.B. über den Justizminister der Politik unterstellt.

Das heißt: nur weil eine Anordnung objektiv gegen die Gesetze verstößt, muss diese Meinung nicht auch von den Gerichten geteilt werden.

Eine korrupte Justiz, die lediglich als „Hure der Mächtigen“ agiert, wird natürlich immer die Rechtmäßigkeit auch unrechtmäßiger Anordnungen feststellen.

(„Nö, war alles in Ordnung; Merkel ist supi. Weitermachen!“)

Was bleibt als Fazit?

Wir wissen nun, wie Verschwörungen funktionieren und Merkel ist eine wahre Meisterin darin.

Der Ausführende einer verbrecherischen Anordnung befindet sich in einem Spannungsfeld:

wenn er sie nicht befolgt, dann verstößt er gegen die Gehorsamspflicht

wenn er sie befolgt, dann macht er sich strafbar

Ungefähr so empfinde ich die Atmosphäre in Deutschland.

Im Grunde weiß doch jeder, daß seit Übernahme der Merkel-Junta und ganz massiv seit 2015 permanent gegen Recht und Gesetz verstoßen wird.

Warum wohl hat Dieter Romann sich Merkels Weisung schriftlich geben lassen?

Natürlich weil er weiß, daß diese Weisung ordnungswidrig war.

Alle machen mit, laufen tapfer auf den Abgrund zu und hoffen, daß irgendjemand anders, namentlich die Justiz, Merkels Treiben ein Ende setzt.

Aber die Justiz schweigt.

Und nu?

Wie geht es weiter?

Darauf gibt es keine Antwort.

Zu hoffen, daß die Justiz, die seit Jahren schweigt, auf einmal Mut fasst und die Rechtsbrüche verurteilt, ist ausgeschlossen.

Denn dann müsste sie konsequenterweise sich selber ebenfalls verurteilen, denn sie war Teil dieser Rechtsbrüche.

Also einfach die Augen zumachen, weitermachen und hoffen, daß Merkel „zur Besinnung kommt“, wenn man ihr nur oft genug Sure 08/15 schickt und die dann endlich „den Islam versteht“?

Was wenn Merkel uns hasst?

Was, wenn die Elite einen Vernichtungskrieg gegen uns führt?

Was, wenn sie erst dann zufrieden ist, wenn das deutsche Volk vollständig vernichtet ist?

Tja, in diesem Fall wird sie natürlich nie aufhören und letztlich hat sie ihr Ziel ja schon fast erreicht: „aus illegaler Migration legale machen“.

Verstießen ihre Anordnungen im Jahr 2015 noch gegen die Gesetze, hat man sie nun einfach so geändert, daß sie nicht mehr gesetzeswidrig sind.

Wenn Verbrecher die Macht haben, Gesetze zu schreiben, dann wird Verbrechen legal und legaler Widerstand zum Verbrechen.

Letztlich bleibt uns allen somit nur das eigene Gewissen als Richtschnur unserer Handlungen und der eigene Verstand.

Ich möchte nicht apokalyptisch klingen, aber vielleicht befinden wir uns wirklich in der „Endzeit“, wo die Menschen und Völker beurteilt werden?

Wer sein Gewissen über die Gesetze von bösen Menschen stellt, der wird überleben.

Wer die Gesetze böser Menschen über sein Gewissen stellt, der wird verschwinden.

Welchen Weg wird das deutsche Volk gehen?

Weiterhin aktiv die eigene Vernichtung betreiben?

Wenn das Böse regiert, wird Gehorsam zum Verbrechen.

Am Ende wäre aber auch das Verschwinden des deutschen Volkes Karma.

Wer so dumm ist, selbst Anordnungen zu befolgen, die die eigene Auslöschung zur Folge haben, der hat dann eben die eigene Auslöschung verdient.

Und wir sollten auch nicht vergessen, daß die Mehrheit der Wahlberechtigten selbst nach der Aktion von 2015 immer noch hinter der Politik ihrer Todfeinde steht:

Die Summe aus Wählern etablierter Parteien + die Nichtwähler macht bestimmt über 90% aus.

Für ein Volk, das mit 90% die eigene Vernichtung als Zukunft wählt, kann es dann auch nur die Vernichtung geben.

Aber wer weiß?

Im Angesicht der Katastrophe fangen vielleicht manche doch noch mit dem Denken an und finden den Mut der Verzweiflung, auf ihren Verstand und ihr Gewissen zu hören?

Ich würde unter normalen Umständen immer eher meinem Gewissen folgen als den Befehlen meiner Feinde.

Denn meine Feinde wollen mir schaden; wenn ich ihre Befehle verweigere, habe ich also nichts zu verlieren und kann nur gewinnen.

LG, killerbee

PS: In einer Situation wie dieser ist meiner Meinung nach nur die Rückkehr zum Rechtsstaat mit Massenentlassungen/-pensionierungen und Generalamnestie, bei gleichzeitiger Etablierung einer maximal transparenten und humanen demokratischen Militärdiktatur möglich.

Zuckerbrot (Generalamnestie) und Peitsche (Militärdiktatur).

Eine Generalamnestie ohne Unterstützung des Militärs wird nur dazu führen, daß die Leute in den Machtpositionen weitermachen wie bisher, weil sie nichts zu befürchten haben.

Eine Militärdiktatur ohne Amnestie wird hingegen dazu führen, daß die Machthaber mit allen Mitteln versuchen, sich der Strafverfolgung zu entziehen und dabei hysterisch mit Polizei/Geheimdiensten um sich schlagen, was zu vielen Todesopfern führen wird.

Das derzeitige Problem in Deutschland besteht darin, daß das Militär der Politik untersteht.

Jetzt seht ihr, wie schlau die CDU wirklich ist, denn die haben die Wehrpflicht nicht „einfach so“ abgeschafft, sondern genau aus dem Grunde, daß alle bewaffneten Organe der Politik unterstellt sind!


Quelle und Kommentare hier:
https://killerbeesagt.wordpress.com/2018/07/17/remonstrationspflicht-vs-gehorsamspflicht/