Recht auf das Eigene

Von Franz Bettinger

Im Grunde gibt es nur ein einziges Menschenrecht. Alle anderen lassen sich auf dies eine zurückführen: das  Recht auf Eigentum. Das heißt das Recht auf das eigene Leben, Hab und Gut und auf die Selbstbestimmung.

Es gibt alle die anderen Menschenrechte nicht, und vor allem kein ‘Recht auf Glück’. Es gibt keine Menschenrechte auf materielle Versorgung. Für das alles ist jeder Einzelne selbst zuständig.

Übrigens ist das Recht auf Eigentum nichts Selbstverständliches. Das gab es bis  1804 nirgends auf der ganzen Welt. Es war  Napoléon, der das Recht auf Eigentum erstmals im Code Civile niederschreiben ließ. Die Engländer kannten es nicht und hatten ersatzweise das System der Trusts erfunden. Trusts bestanden aus trusted men. Das waren Vertraute (Freunde oder Anwälte), denen die Ritter, die in einen Krieg zogen, ihre Burg und ihren Besitz anvertrauten. Und oft enttäuscht wurden. Denn Trusts waren nicht rechtsverbindlich, nicht einklagbar.

Das Recht auf  das Eigene allerdings ist mehr als das materielle Eigentum. Zum Eigenen gehören auch Sprache, Familie und der Stamm, in den man geboren wird. Und das Land, das Volk, die Rasse, zu der man gehört. All das sollte einem niemand nehmen dürfen.

Auf all dieses hat man ein natürliches Recht, ein Geburtsrecht. Daher haben wir auch kein Recht, Fremde zur Assimilation zu zwingen.  Aber wenn sie bleiben wollen, dann haben sie die Pflicht, unsere Gesetze und Bräuche zu achten. Ohne dies kein Bleiberecht.

Ich werde in Neuseeland stets der Deutsche sein. Ich habe nichts dagegen. Und deshalb soll  Mesut Özil auch Türke sein – und Erdogan, den Wettergott Baal oder das Goldene Kalb verehren dürfen. Wegen mir kann er auch  Geschlechtsverkehr mit Stubenfliegen haben. Das ist sein Ding, sein Bier, sein Recht. Es ist nicht mein Problem.


Quelle und Kommentare hier:
https://frankjordanblog.wordpress.com/2018/09/14/recht-auf-das-eigene/