RA Lutz Schaefer: „Nachlieferung“ an Karlsruhe

Liebe Leser,

heute habe ich nur meine gestern angekündigte „Nachlieferung“ an Karlsruhe für Sie, ich bitte um Nachsicht:

An das Bundesverfassungsgericht

Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

per Fax 0721 / 9101 – 382 Eilt sehr

02.12.18/S/18187

AZ.: 2 BvQ 112/18

In dem Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gem. § 32 BVerfGG

RA Schaefer ./. Merkel u.a.

wird es nach der jüngsten Entwicklung umso dringlicher, die Bundeskanzlerin davon abzuhalten, den Pakt von Marrakesch am 11. Dezember 2018 zu unterschreiben.

Es wird daran festgehalten, daß die Kanzlerin es unternimmt, die FDGO zu attackieren und im Ergebnis zu beseitigen; nämlich dann, wenn dieser entscheidende Schritt in Marrakesch, der die Beseitigung der Identität des deutschen Volkes und die Beseitigung dessen Sicherheit und Ordnung zur Folge haben wird, überhastet und ohne echte Mitwirkung des Volkes vollzogen wird.

Es dürfte unstreitig sein, daß Deutschland das Zielland Nr.1 in Sachen Zuwanderung ist.

Bestandteil der FDGO ist u.a. die Unabhängigkeit der Gerichte und damit auch die vollkommene Unabhängigkeit des angerufenen Bundesverfassungsgerichts. Dessen vollkommene Unabhängigkeit muß zwangsläufig dazu führen, daß Maßnahmen dieses obersten Gerichts als „andere Abhilfe“ i.S.v. Art 20 Abs.4 GG als effektiver Rechtsschutz möglich sind, insbesondere gegen Maßnahmen einer Regierung, die sich durch fortlaufenden Rechtsbruch und Missachtung der nationalen und auch internationalen Rechtsordnung auszeichnet und politische Wege beschreitet, die den deutschen Staat und die Identität des deutschen Volkes auslöschen sollen und auch werden, wenn nicht sofort dagegen eingeschritten wird.

Es ist unbestritten, daß die Regierung Handlungs- und Ermessensspielräume hat, wie ihre Politik gestaltet werden soll, hierzu besteht insbesondere die Richtlinienkompetenz des Kanzlers/der Kanzlerin. Es muß jedoch im Rahmen des Art. 20 IV GG dem höchsten Gericht, vor allem bei drohenden Unruhen und Gewalt möglich sein, einer vollkommen abwegigen politischen Entscheidung und Handlung jedenfalls vorläufig einen Riegel vorzuschieben, bis die demokratischen und parlamentarischen Regeln zur Beurteilung einer solch fatalen Entscheidung eingehalten wurden.

Davon kann derzeit keine Rede sein. Zumindest ein Aufschub ist zwingend nötig, insbesondere, um das Verfahren zu einem Referendum zu prüfen und auf den Weg zu bringen. Damit wird die Hauptsache nicht vorweggenommen und die einstweilige Anordnung kann daher nach summarischer Prüfung ohne weiteres wie beantragt verfügt werden.

Stimmen aus der Politik und Rechtswissenschaft werden nicht müde, vor diesem Pakt zu warnen, so warnen davor aktuell der Göttinger Völkerrechtler Frank Schorkopf, der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen und ebenso der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel, dieser bemerkte u.a.:

„Die Bundesregierung betreibt eine suggestive Irreführung.“

All diese öffentlichen Äußerungen werden als gerichtsbekannt vorausgesetzt.

Daran ändert auch nichts, daß der Bundestag gerade einen Antrag verabschiedet hat, der festschreiben soll, daß der Pakt nicht in deutsches Recht eingreifen kann. Der Bundestag hat hierüber rein gar nichts zu entscheiden, denn im Pakt ist festgeschrieben, daß das „Prinzip der gemeinsamen Verantwortung“ gelten soll, wonach drastisch in nationales Recht eingegriffen wird, da insoweit die Souveränität um ein weiteres Stück rechts- und verfassungswidrig abgeschafft wird.

Es wird weiter argumentiert, daß verschiedene Akteure daraus Pflichten entwickeln können, die sehr weitreichend sind.

Es können somit Einwanderungskontingente ausgeweitet werden und illegale Migranten damit ohne weiteres einen legalen Status erreichen.

Die Bundesregierung betreibt somit eine „suggestive Irreführung“. Auf jeden Fall ist man sich in der juristischen Fachwelt einig, daß neue Migrationswellen entstehen werden, die die Situation von 2015 noch wesentlich übertreffen werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der FDGO ist die Verantwortlichkeit der Regierung. In der Frage des Migrationspakts ist die rechtliche Situation und Bewertung der Lage dermaßen unklar und unausgegoren, daß die Regierung Merkel absolut unverantwortlich handelt, wenn sie diesen Pakt, als für Deutschland gültig, jetzt unterschreibt.

Stimmen aus der Wissenschaft sind sich einig darüber, daß diese Vereinbarung mit Sicherheit völkerrechtliche Wirkungen haben wird. Denn es werden „Ziele“ vereinbart.

Wie diese dann umgesetzt werden, bleibt Sache der Staaten. Daß sie jedenfalls umzusetzen sind, ist dabei absolut rechtlich verbindlich. Insoweit ist dieser Pakt auch heimtückisch, weil er auf ein allgemeines bedingungsloses Einwanderungsrecht mit gleichzeitiger Vollversorgung hinausläuft, beides Lasten, die, nach Lage der Dinge, vor allem dem deutschen Volk aufgebürdet werden dürften, ohne dieses an einer so grundlegenden Entscheidung wirklich teilhaben zu lassen. Hierzu wäre einzig ein umfassendes Referendum mit genügend Vorlaufzeit der FDGO entsprechend, was offenbar jedoch strikt vermieden werden soll.

Hätte die AfD nicht den Antrag gestellt, den Bundestag mit der Frage des Pakts zu befassen, wäre davon überhaupt nichts nach außen gedrungen. Hier werden jedoch Wege beschritten, die die Rechtsstaatlichkeit hinter sich gelassen haben und nicht hingenommen werden können. Das Ergebnis der Debatte hat klar gezeigt, daß es hierbei nur um die Desavouierung einer kritischen Partei ging, und in Wirklichkeit inzwischen außer der AfD nur noch ein Einheitsblock vorhanden ist, der einer Allparteien-Einheits-Tyrannis gleichkommt.

Im übrigen ist klar abzusehen, daß dieser Migrationspakt zu einer allgemeinen Regel des Völkerrechts, vermutlich durch Gewohnheit werden soll. Dieses „Gewohnheitsrecht“ soll dann wohl über Art. 25 GG zum Bestandteil des Bundesrechts werden, allen Gesetzen vorangehend und Rechte und vor allem Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets „erzeugen“.

Damit ist in aller Deutlichkeit klargestellt, daß alle im Bundesgebiet bereits schlicht anwesende Migranten, ob legal oder illegal, sowie all die dann weiterhin zu erwartenden Migranten ohne jede Vorbedingungen alle Rechte auf Anwesenheit und Versorgung genießen, wobei in der Tat an keine Obergrenze gedacht ist, also theoretisch die ganze Welt hereinströmen dürfte, um sich Deutschland anzueignen.

Dies würde das deutsche Staatswesen insgesamt auflösen, und die deutsche Bevölkerung vor allem islamistischen Doktrinen wehrlos ausliefern, um schließlich von der Landkarte zu verschwinden, denn ein solches Geschehen kann der deutsche Sozial -und Rechtstaat schlichtweg nicht bewältigen. Hierfür gibt es Anzeichen bereits genug, auch das wird, allein auf Grund der öffentlichen Brisanz, als gerichtsbekannt vorausgesetzt.

Daß diese zu erwartenden Zustände keinesfalls von der FDGO gedeckt sein kann, ist evident.

Es wird daher an dem gestellten Antrag festgehalten, da allein dieser die in Europa inzwischen extrem aufflammende, vor allem islamistische Gewalt zumindest zunächst eindämmen kann und dazu beiträgt, die Evaluierung eines solchen Pakts in Ruhe durchzuführen, mit offenem Ergebnis.

Rechtsanwalt 18187bvg.2


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com