Liebe Leser,
1 + 1 = 2 (noch, doch auch das dürfte demnächst in Frage gestellt werden), was will ich damit sagen?
Ganz einfach:
Die erste „1“ in obiger Gleichung steht für den Sprengstoffanschlag auf ein Büro der AfD in Döbeln (mittlerweile ist von Hunderten Anschlägen auf Einrichtungen der AfD, Mitglieder und Mitarbeitern die Rede, s. nach bei der Pressekonferenz von Herrn Gauland), die zweite „1“ steht für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die mutmaßlichen Täter von Döbeln auf freien Fuß zu setzen!
Wir wissen, daß die furchtbare Tat von Döbeln einen Verbrechenstatbestand erfüllt…, somit komme ich zum Ergebnis dieser o.g. Gleichung, also zur „2“. Diese „2“ dürfte nach meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht und einer gewissen Kenntnis von Tätermotivation, Ursachen der Auslösung von Straftaten etc. vermutlich in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Chemnitz liegen.
Man ließ dort mutmaßliche, dringend verdächtige Verbrecher laufen, die selbst den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen haben; das dürfte wohl in gewissen Kreisen ungemein „beflügeln“, also nach etwa dem Motto: „Dann können wir jetzt ja auch direkt zuschlagen“!
Offensichtlich hat man das getan, und heute meldete unser Radio, daß die Polizei ein Video ausgewertet habe. Auf diesem sei der
„Angriff von drei vermummten Personen erkennbar, die von `hinten`angegriffen hätten, ein `Gegenstand`zur Tatbegehung sei nicht erkennbar“.
Liebe Polizei, das ist nicht schön, lügt weiter, ich glaube kein Wort von dieser Darstellung.
Betrachtet man sich nämlich die Verletzungen von Herrn Magnitz, so zeigen diese Verletzungen (hier unverpixelt zu sehen) einen brutalen Angriff von vorne; die gewaltige und klaffende Riß/Platzwunde quer über die Stirn, sowie die Verletzung der rechten Gesichtshälfte/Auges sprechen für sich allein Bände!
Täterbeschreibungen/evtl. auch das Video werden der Öffentlichkeit selbstverständlich bislang vorenthalten, es könnte ja der Aufklärung dienen und die will dieser Staatsapparat ja wohl mit Sicherheit nicht, stimmt`s?!
Liebe Leser, ich komme langsam aber sicher zu der Überzeugung, daß diese merkwürdigen Staatsanwaltschaften und sonstigen Verdunkelungsgeheimbünde selber zur Szene gehören, die die benötigten Sachverhaltsdarstellungen und Interpretationen liefern, um die gewünschten politisch korrekten Ergebnisse zu erreichen.
Man stelle sich nur vor, das Opfer wäre ein Vorsitzender der dortigen Altparteien gewesen! Die GEZ-Verblödungssender hätten Sondersendungen, Sonder-Brennpunkte und 24-Stunden-Berichte geliefert, wir hätten erfahren, wo denn diese ominöse Kamera plötzlich herkam, welche Marke, welches Modell und welchen Standort dieses Ding hatte, und was die gelieferten Aufnahmen für einen Beweiswert in eine ganz bestimmte Richtung hatten, oder etwa nicht!? Die Journaille hätte Kopf gestanden und Parallelen zum Politikermord der Weimarer Zeit aufgezeigt mit der berechtigten Frage, ob der politische Mord wieder um sich greift, oder etwa nicht?
Doch Schluß mit solch einer „Marketenderei“ von mir, wir sind einfach nur zu doof, um all den Wahnsinn zu erkennen, sehen Sie mal hier, was ein Prof. Bontrup dem deutschen Volk zu sagen hat, Prof. Bontrup, hochdekorierter Wirtschaftswissenschaftler, richtig bös` isser:
Und der Wahnsinn und die Verdummung schreiten weiter munter voran:
„Das Märchen von den tödlichen Diesel-Abgasen“
ein Beitrag in der „bild“, dieser bezogen auf eine Sendung gestern in der ARD; inzwischen ist eigentlich generell klar, daß all diese Verbote rein dem Wahnsinn eines Herrn Resch und seiner DUH entspringen, was aber Gerichte nicht ansatzweise daran hindert, diesen Wahnsinn mitzutragen!
Und das nennt man dann auch noch ‚Amtsermittlungsgrundsatz‘, also Erforschung der Wahrheit von Amts wegen bei den Verwaltungsgerichten, die einer formellen Privatorganisation offenbar aus der Hand fressen, weil man zu faul ist, kritische Gutachten einzuholen, die dieses ganze Lügengespinst entlarven und als Volksverarschung brandmarken. Aber mit Gutachten hat man es nicht so in der Amtsjustiz, wie schon ein Herr Jagschitz erfahren mußte.
Ich jedenfalls werde morgen einen demnächst anstehenden Gerichtstermin wegen „Nichterreichbarkeit des Gerichts“ absagen. Es handelt sich um einen Termin in einer Stadt mit Fahrverboten für Fahrzeuge der EU-Norm 4 und schlechter. Ich werde dem Gericht mitteilen, daß ich auf mein „altes“ Fahrzeug (Euro 4) angewiesen bin, dies aufgrund meiner Schwer/Gehbehinderung, folglich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich ist. Wobei öffentliche Verkehrsmittel wegen akuter Selbstgefährdung ohnehin indiskutabel sind.
Ich werde dem Gericht weiterhin mitteilen, daß eine Teilnahme am Termin, selbst als robuster Marathonläufer, auch durch öffentliche Verkehrsmittel nicht gesichert ist, denn wer kann heute noch ein pünktliches oder auch nur unversehrtes Eintreffen zum Termin garantieren!?
Liebe Justiz, das Ende der Termine zur mündlichen Verhandlung kündigt sich an, da die Gerichte durchweg in städtischen Zonen liegen, die demnächst mit Fahrverboten abgeriegelt werden. Ganz neue Betätigungsfelder werden sich auftun, denn was passiert mit der Anordnung des persönlichen Erscheinens vor Gericht? Was ist mit Schadensersatzansprüchen gegen diese tollwütigen Städte und Gemeinden, die das Gerichtswesen lahmlegen dürften und Prozeßverluste oder Verurteilungen nach sich ziehen?
Wo bleibt überhaupt diese Bundes-Rechtsanwaltskammer, die für ihre Mitglieder allgemeine Freistellungen zu Terminsfahrten längst ausgehandelt haben müßte? Haben Sie etwas davon gehört, liebe Rechtsunterworfenen, aber auch liebe Kollegen?
Natürlich nicht, denn diese Kammern sind nur dazu da, Ärger und Probleme zu bereiten, und vor allem Sanktionen gegen ihre Mitglieder zu verhängen, die sich nicht politisch korrekt verhalten. Wir sind schließlich keine Ärzte, die einen Montgommery an der Spitze haben. Ein Trauerspiel, so weit das Auge reicht…
Ja, es ist die „Deutsche Umwelthilfe“, welche, wohl auf staatliches Geheiß, dieses Land zerlegt!
Offensichtlich hat dieser „Verein“ nur eines auf dem Schirm, nämlich den klaren politischen Auftrag: Zerstörung!
Und da das über das Parlament nicht so ganz einfach funktioniert, bedient man sich eben eines Seitenwegs und das sind die NGOs, die den Staat auf das Privatrecht verlagern und dort ohne Grundrechte oder Grundgesetz die Forderungen durchsetzen, die dann den ‚Staat‘ per Gerichtsurteil zu Handlungen zwingen, die parlamentarisch nicht durchsetzbar gewesen wären.
Es wimmelt nur so von privatrechtlich organisierten Millionärsvereinen, die der Sache nach staatliche Aufgaben durchsetzen und z.B. in Form von ‚Handlungsempfehlungen‘ sich als Ersatz-Gesetzgeber z.B. gegen ‚Reichsbürger‘ aufspielen, denen die Gerichte und sonstige Behörden willig folgen, dies ohne das Geringste daran auszusetzen zu haben.
Wir sind weit gekommen, gründen Sie einen Verein, der dem Staat die Arbeit abnimmt, wenn es um die Unterdrückung des Volkes geht, lassen Sie sich aus Steuergeldern mit Millionen überhäufen und bleiben Sie schön im Privatrecht, besonders was die Haftungsseite angeht! Steuererklärungen betreffen nur den Pöbel, der Sie bezahlen muß, während Ihre Einkünfte ‚VS‘-Verschlußsachen sind. Ich kann es gut verstehen, wenn alle Welt in dieses Schlaraffenland einfallen will, allerdings wachsen die Bäume nicht in den Himmel, und es gibt da einen Haken…c.c.M.e.d.
P.S.: Ein Jüngelchen führt offensichtlich den „digitalen Rechtsstaat“ vor, ich finde das genial, vor allem aber seine Motivation: Zorn auf die Politik; seine Wege waren nicht korrekt, aber warum kann ein Jüngelchen etwas, nämlich auf seine Art Gegenwehr leisten, was Millionen Bürger nicht einmal ansatzweise und legal fertig bringen??!
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Otto Schily: Das Widerstandsrecht
Fritz Bauer – zur Biographie eines Juristen im Kampf um das Widerstandsrecht – Dr. Irmtrud Wojak