RA Lutz Schaefer: Hier dürfte das „Sterben“ generell auf dem Vormarsch sein!

Liebe Leser,

bevor ich zu einigen Leckerbissen komme, eine Bemerkung zum Sterben der deutschen Sprache, dies nun auch in den ÖR-Sendern:

Es lässt einen nur noch erschauern, daß z.B. nahezu jede Nachrichtensendung, zumindest hier im SWR nur noch mit Stolpern, Verhaspeln der Sprecher/Sprecherinnen :-) und sonstigen Störungen über die Bühne geht; der deutschen Sprache scheint man auch nicht mehr Herr zu sein, es finden sich zunehmend Ausdrucksweisen, welche an Gossen-Sprache erinnern, jüngstes Beispiel:

Der SWR1 meldete, daß es in Neustadt/Weinstraße lediglich einem aufmerksamen Nachbarn zu verdanken war, daß ein hilfloser Mann (er war in seiner Wohnung gestürzt) gerettet werden konnte, die Polizei drang in die Wohnung ein und fand den hilflosen alten Mann; die Moderatorin im SWR1 fand zu diesem Geschehen folgende abschließenden Worte:

„Der Mann war eine Woche da `rum gelegen“!

Ich habe keine Worte mehr, aber auch hier dürfte das „Sterben“ generell auf dem Vormarsch sein!

Deshalb hier nun die „Hammermeldung“ des heutigen Tages:

„Kylie Jenner“ ist auf dem Weg zur ersten Self-made- Milliardärin“,

so, was sagt uns das? Nun, das sagt uns, daß man mit Scheiße generell Geld verdient, sonst nichts, passt also ins Weltbild!

Diese, mir und wohl auch allen anderen anständigen Bürgern eigentlich unbekannte Dame, 20 Jahre alt, verdient ihr Geld im Netz damit, „sie selbst zu sein“, ach, u.a. auch mit Lippenstiften; diese Dame stellt somit das beste Beispiel für generelle Verkommenheit und leere Sinnlosigkeit dar!

Es gibt unzählige Menschen, die ebenfalls „sie selbst sind“, allerdings sich nicht daran bereichern können, sondern, im Gegenteil, daran verrecken!! Wer braucht schon Werte, wer braucht schon Meinungen??!

Hierzu passt auch: „Klage gescheitert – Schulleiterin muss Inklusionsklasse einrichten“,

so scheiterte die Schulleiterin an einem Bremer Gymnasium, merkeln Sie etwas? Und man hat das seitens des Gerichts ganz elegant auf die formal-juristische Schiene verschoben:

„Die Schulleiterin sei nicht klagebefugt“, das ist einfach geil, schon ist die Hauptsache erst einmal und bis auf weiteres vom Eis und der Unterricht an diesem Gymnasium (!) dürfte erstmal auch mit geistig behinderten Schülern „weiterlaufen“!

Nein, hier spürt niemand mehr die Einschläge!

Kommen wir zu den Leckerbissen, den ersten Bissen finden Sie bei „brd-schwindel.ru“: „Richter Heindl über die Entstehung des NSU“, die Größen und Kenner in der Justiz sind leider zunehmend „abgängig“, dieser Beitrag ist bereits sehr alt, aber aktueller denn je! Hierzu, also zu einer gewissen Hellsichtigkeit, gehört auch ein Beitrag von Volker Pispers, ein „Altertümchen“, aber auch aktueller denn je, dies dürfte dem brillanten Verstand und einer gewissen Hellsichtigkeit des Herrn Pispers geschuldet sein:

Und ich schließe mit einem Redebeitrag von Herrn Curio zur doppelten Staatsbürgerschaft, achten Sie bitte auf das Hofreiter:

Tja, ich habe zum Zustand dieses Landes eigentlich keine Fragen mehr;

etwas Erfreuliches fand sich allerdings heute beim BGH: Dieser entschied, daß Erben sehr wohl auch Zugriff auf die Konten von Verstorbenen bei den „Sozialen Medien“ haben dürfen, das sei ein Erbgut, gleichzusetzen mit analogen Erbstücken, also Briefen, Fotos, Tagebüchern etc.

Geklagt hatten Eltern, deren Tochter von einer U-Bahn tödlich verletzt wurde, das Geschehen wurde als Suizid der Tochter eingeschätzt. Die Eltern aber hegen Zweifel und wollen durch die Kontakte ihrer Tochter in den „Sozialen Medien“ Näheres herausfinden.

Die Eltern klagten seit sechs Jahren und bekamen nun Recht! Ein weiterer Aspekt der klagenden Eltern dürfte wohl die Tatsache sein, daß der Fahrer der U-Bahn gegen die Eltern des tödlich verunglückten Mädchens eine Schmerzensgeldklage anhängig gemacht hat; er sei durch den Suizid (?) des Mädchens traumatisiert…

Die unbegrenzte Kausalität läßt grüßen und wird in der Zukunft noch eine sehr schmerzliche Rolle spielen für Leute, die nichts gewußt und schon gar nichts unterschrieben haben, wie dies heute bei ‚maschinellen‘ Grausamkeiten so beliebt ist.

Diese heutige Entscheidung des BGH ist also unter vielen Aspekten besonders interessant, denn nun könnten sich Tür und Tor öffnen; nämlich Tür und Tor für bislang evtl. nicht bekannte Straftaten und Verbrechen!

Fazit: Das Internet ist eigentlich ein einziger Fluch!

Eins der zentralen Themen ist das Tschäpe-Urteil, das die Gemüter noch lange erhitzen wird. Sehr aufschlußreich fand ich auch die Reportage über die zu bedauernden drei Pflichtverteidiger, die durch einen solchen Prozeß schlicht ruiniert und kaputtgemacht wurden. Sie haben mein volles Mitgefühl und ich wünsche ihnen alles Gute und ein ‚Leben nach Tschäpe‘! Sie haben sich nach allen Regeln der Kunst aufgeopfert und dabei das denkbar schlechteste Ergebnis erzielt, das überhaupt möglich war.

Dennoch zeigt dieser Prozeß einmal wieder, daß zwar eine denkbare Variante des Tatgeschehens beurteilt wurde, aber lange noch nicht ‚der Fall‘, an den man sich wohl nicht herantraute. Daher sei an das Interview mit Richter a.D. Heindl verwiesen, der die wahren Seiten des Falles andeutet. Wie so oft wurde ‚ein Fall‘ beurteilt, aber keineswegs ‚der Fall‘, merke: Selbst Justitia hat eine Obergrenze…!


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com