RA Lutz Schaefer: Freisler und der BGH

Liebe Leser,

bevor ich wie angekündigt zu einem Freisler und dem BGH komme, vorab wieder ein wenig „Spaß“ für Sie, zunächst das hier:

„Du bist nich`mehr da, mein Herz schlägt jetzt langsama“,,

das ist der Refrain eines neuen deutschen „Songs“, der hoch in den „Charts“ steht; ich kann nur vermuten: Entweder wird solches Lied“gut“ für „Künstler“ inzwischen von der KI getextet, oder aber, was wohl näher liegen dürfte, man findet bereits jetzt das Ergebnis der Lehrmethode „Schreiben nach Hören“ vor…,

weiterhin „freut“ mich doch meine sich stetig bewahrheitende Vorausschau. Gestern schrieb ich in meinem Beitrag von der „Verbitterung“ der Essener Bürger bzgl. Clanaktivitäten und fragte mich, wann wohl aus der Verbitterung mehr erwächst. Heute nun der focus:

„Clan-Kämpfe auf offener Straße: Warum die Wut der Essener immer größer wird“,

na, das geht aber rasant vonstatten, nun also bereits „Wut“, und sehen Sie mal hier:

„Der `Höllenritt`des Boostedter Bürgermeisters“,

ein Beitrag in der „welt“, der aufzeigt, wie sämtliche Integrationsbemühungen scheiterten, alles Wohlwollen und positive Einstellungen schamlos ausgenutzt wurden und werden! Der gute Jung`, also was der Bürgermeister is`, beklagt Respektlosigkeit, Rüpelei, Vermüllung und mangelnden Integrationswillen…, tja, lieber Herr König, auch inzwischen im „Lande der schon längst Erwachten“ angekommen? Das ist schön, mögen Ihnen und Ihrer Einsicht viele viele Bürgermeister folgen!

„Freisler wollte nicht, daß der `Volksgerichtshof` Recht sprach. Im Prozeß gegen die Geschwister Scholl („Weiße Rose“) schleuderte er das ihm von einem Beisitzer zugereichte Strafgesetzbuch in den Zuhörerraum und schrie:

„Wir brauchen kein Gesetz, wer gegen uns ist, wird vernichtet“.

(Ähnlichkeiten zu heutigen Verfahrensabläufen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt…).

Liebe Leser, unter dem Titel „Blutgeld für Freisler Witwe“ finden Sie einen Beitrag in der „Zeit“ vom 22. Februar 1985, dort können Sie das Schauerlichste nachlesen, was man sich eigentlich nicht erdenken möchte!

Ich hatte ja gerade eben vor ein paar Tagen hier gemutmaßt, daß Freisler wohl zu höchsten Ämtern in einer BRD avanciert wäre, nun, dann lesen Sie diesen Beitrag in der „Zeit“ nach!!!

Zumindest seine Witwe hatte sich an dieser „Erkenntnis“ laben können, erst im Jahre ihres Todes 1997 wurde das entsprechende Beamtenbesoldungsgesetz „überholt“! Aber auch der BGH kommt ins Spiel, hierzu eine Anmerkung vorab:

Ich habe in vierzig Jahren Tätigkeit als Jurist noch nie erlebt, daß ein Verfahren wegen Rechtsbeugung (gegen einen Richter/eine Richterin, pardon) zu einem „richterschädigendem“ Ergebnis kam; das gibt es offensichtlich schlichtweg nicht, das ist offensichtlich nicht „vorgesehen“, obwohl der § 339 StGB eigentlich kurz und knapp sehr deutlich und sehr verständlich macht, was unter einer Rechtsbeugung zu verstehen ist und wie sie wohl unzählige Male geschehen ist und/oder geschieht.

Hiermit komme ich wieder auf den Beitrag zum Thema Freisler zurück. Hat der BGH evtl. also bereits in den 50-er Jahren den Grundstock dafür gelegt, daß es eine „Rechtsbeugung“ durch Richter/Richterinnen gar nicht geben kann? Denn es heißt weiter u.a.:

„Von der Justiz der Bundesrepublik war sühnende Gerechtigkeit gegenüber den früheren Richterkollegen nicht zu erhoffen. Der Bundesgerichtshof machte schon in den fünfziger Jahren die Schotten dicht, indem er allen NS-Richtern ein doppeltes `Rechtsbeugungs-Privileg`zuerkannte: Ein Richter darf danach wegen Mordes oder anderer schweren Verbrechen nur verurteilt werden, wenn er zugleich der Rechtsbeugung für schuldig befunden wird. Dafür aber war bei den Roben-Mördern der Nachweis des `direkten Vorsatzes`erforderlich. Der Täter mußte bewußt und gewollt gegen die damals geltende Rechtsordnung verstoßen haben“.

Fazit eines Kritikers:

„Der verblendetste (unter allen NS-Richtern), Freisler, wäre nach dieser Rechtsprechung der von der Strafverfolgung sicherste gewesen; und lebte er noch: Er könnte frei unter uns weilen“.

Nun, Freisler selbst weilt schon lange nicht mehr unter uns, aber sein Geist weht offensichtlich und nachhaltig noch immer! Wie oft muß ich mir von Mandanten anhören, daß ihnen ohne Rechtsbeistand über den Mund gefahren, das Wort abgeschnitten und nicht die Spur von rechtlichem Gehör eingeräumt wurde!

In einem Fall erbat ich Akteneinsicht und erwähnte nebenbei, daß der Mandant sich über eine solche Verhandlungsführung beklagt habe. Prompt erfolgte ein belehrender Verweis des Gerichts, daß ich wohl den § 25 Abs.2 S.2 StPO nicht kenne, wonach eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nach dem letzten Wort des Angeklagten nicht mehr zulässig sei.

Ich schrieb zurück, daß mir diese gesetzliche Regelung sehr wohl bestens bekannt ist, und deswegen von einer nachträglichen Ablehnung keine Rede sein könne, meine Bemerkung beschränke sich auf ein ‚obiter dictum‘, womit es sein Bewenden habe. Dies nur als Beispiel für die Luft, die in manchen Gerichtssälen weht.

Als Referendare kannten wir diese Richter, die bei uns das Attribut „Väterchen Staat“ bekamen, wobei jeder wußte, daß hier Besonderheiten wie beim „Dorfrichter Adam“ gepflegt wurden. Wer kennt dies aus seiner beruflichen Praxis nicht? Umso wohltuender sind Verhandlungen vorzugsweise bei promovierten Richterinnen, die sich durch Sach- und Fachkenntnis sowie eine souveräne und entspannte Verhandlungsführung auszeichnen, die wieder Spaß am Beruf entstehen läßt, und davon habe ich viele erleben dürfen…!

So, wem noch nicht übel genug ist, für den habe ich noch eine Empfehlung:

„Die Story im Ersten – Pässe für Kriminelle“,

dieser Beitrag ist so aufzurufen, es geht dort um biometrische Daten und deren Missbrauch; absoluter Horror, und dieser Beitrag zeigt auf, daß wir nur noch Vieh sind, Bezahlvieh und/oder Abzockvieh!

Und ich sehe keinerlei Anzeichen dafür, daß man die Verblödung der Menschen in irgendeiner Art und Weise als evtl. rückläufig bezeichnen könnte! Und nicht nur das: Selbst eine aufgeweckte Gegenwehr (z.B. gegen einen neuen Personalausweis mit biometrischen Daten) dürfte durch „staatliche Vormachtstellung“ zur Nullnummer werden, bzw. zur Straf-Bezahlnummer!


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com