RA Lutz Schaefer: „Es stinkt überall erbärmlich zum Himmel“

Liebe Leser,

lesen Sie bitte nachstehenden Beitrag des hoch zu verehrenden Richters Dr. Egon Schneider (Richter am OLG Köln, verstorben im Jahre 2014) genau nach; ich habe seinen Text im Original aus seinem Buch „Befangenheitsablehnung im Zivilprozeß“ aus dem Jahre 1993 übernommen, so daß manches bereits leicht antiquiert anmutet, hierauf kommt es jedoch nicht an, soll heißen, daß evtl. Hinweise/Querverweise Sie nicht vom eigentlichen Lesen und Erkennen ablenken sollen:

„Der Verlust der Rechtsstaatlichkeit“

„Die Rechtlosstellung der Parteien und ihrer Vertreter hat ein Maß erreicht, das nicht mehr tolerierbar ist. Der Gesetzgeber arbeitet dem nicht entgegen, sondern baut mit sogenannten Vereinfachungs – und Entlastungsgesetzen rechtsstaatliche Garantien immer mehr ab. Das jüngste Beispiel ist die Einführung des Verfahrens nach § 495a ZPO, das dem Richter fast unbeschränkte und obendrein unanfechtbare prozessuale Handhaben bietet, Rechtsschutzgarantien zu umgehen (..)

Die Befugnis, das Verfahren bei Streitwerten bis zu neuerdings 1.200 DM „nach billigem Ermessen“ zu gestalten, wird auch schon weidlich mißbraucht. Zahlreiche Informationen an Herausgeber und Redaktion der Zeitschrift für die Anwaltspraxis haben das deutlich gemacht. Dies war einer der Gründe, in der ZAP mit dem „Justizspiegel“ zu beginnen und Mitteilungen über schwere Rechtsverletzungen der Gerichte auszuwerten.

Diese Berichte belegen auch, daß es sich nicht um Einzelfälle und nicht um Vorgänge nur bei Eingangsgerichten handelt. Richterliches Fehlverhalten ist quer durch die Instanzen nachweisbar. Jeder forensisch tätige Anwalt erlebt das ständig. Keine Prozeßkanzlei ist davon ausgenommen.

Legale Abwehrmaßnahmen gibt es kaum. Soweit sie in Betracht kommen, werden sie von der Rechtsprechung vielfach abgeblockt. Selbst Grundrechtsverletzungen, vor allem die Versagung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), werden nicht zum Anlaß genommen, solche Verstöße innerhalb der Instanz zu korrigieren, obwohl das BVerfG dies immer wieder gefordert hat (s. die Nachweise bei Waldner, rechtliches Gehör, Seite 130, und Bauer, Gegenvorstellung 1990, Seite 137).

Die Ausnahmebeschwerde der sogenannten greifbaren Gesetzeswidrigkeit wird in aller Regel nur verbal zugelassen (vgl. Zöller/Schneider, ZPO, § 567 Randnummer 41). Im Einzelfall wird mit schwammigen Formulierungen immer wieder verhindert, daß die an sich verschlossene Instanz eröffnet wird. Auch der BGH, der „grundsätzlich“ die Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit bejaht, hat sie nach seinen eigenen Angaben noch nie zugelassen (s. BGH NJW 1992, 983, 984, erste mir bekannte Ausnahme jetzt WPM, 1992, 2038 = ZIP 1992, 1644).

Im Erkenntnisverfahren ist die Rechtlosstellung der Parteien gegenüber Verfassungs- und Verfahrensverstößen jeder Art sogar ausnahmslos die Regel; die Berufung wird deswegen nicht zugelassen (Zöller/Schneider, ZPO, § 511a, Randnummer 1 mit Nachweisen).

Auch die Amtshaftung ist durch § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen. Die Rechtsprechung dazu hat das sogenannte Richterprivileg entgegen dem Gesetzeswortlaut so ausgedehnt, daß der Selbstschutz perfekt ist (s. dazu Schneider, ZAP Fach 2 Seite 129 ff).

In Betracht kommt daher allenfalls die Verfassungsbeschwerde, wenn Grundrechte verletzt worden sind. Sie ist jedoch viel zu aufwendig und schon deshalb für die betroffenen Parteien bei geringen Streitwerten nicht zumutbar, ganz abgesehen davon, daß der Annahmeerfolg eher unwahrscheinlich ist. Über dies ist es auch nicht Aufgabe des BVerfG, unentwegt die Fehler von Prozeßrichtern unschädlich zu machen, soweit das überhaupt nach Jahr und Tag noch möglich ist.

Sollten aber die ständigen Aufforderungen des BVerfG an die Instanzgerichte, Verfassungsverstöße selbst zu beheben, ganz fruchtlos bleiben? Ist es nicht eine legitime Aufgabe der Anwaltschaft, diesem Zustand entgegenzuwirken? Wozu ist dem Anwalt sonst die Stellung eines unabhängigen Organs der Rechtspflege (§ 1 BRAO) zugedacht?

So eine der unzähligen und niederschmetternden „Einschätzungen“ eines ganz großen Juristen, diese o.g. Einschätzung stammt aus dem Jahre 1993!!

Dr. Egon Schneider, ehemals Richter am OLG Köln, verstorben im Jahre 2014, wurde allerdings gerne als „Nestbeschmutzer“ bezeichnet; das nenne ich allerdings eine astreine Auszeichnung, denn wer Schmutz erkennt, diesen folglich beseitigt oder beseitigen möchte, der ist, mit den Augen des Schmutzes gesehen, selbstverständlich und logischerweise ein „Nestbeschmutzer“!

Was müssen auch in diesen Kreisen üble Machenschaften herrschen!!

Liebe Leser, befassen Sie sich bitte näher mit dem Wirken und den Werken von Herrn Dr. Egon Schneider, es sollte Ihr Schaden mit Sicherheit nicht sein!

Ein Kleinod in meiner Bibliothek ist neben dem Jahrhundertwerk „Die Beweislast“ von Leo Rosenberg, das es leider nur bis zur 5. Auflage 1965 schaffte, das Buch von Egon Schneider „Logik für Juristen“, das jedem Juristen wärmstens empfohlen wird, vor allem unseren Verwaltungsrichtern, die „Reichsbürgersachen“ bearbeiten.

„Erstaunlich“ an den Ausführungen des Herrn Dr. Schneider ist die Tatsache, daß sich offensichtlich der Niedergang der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland spätestens unter der Ära „Kohl“ deutlich, vehement, ja geradezu „zeckenhaft“ einrichten/einnisten konnte, offensichtlich nahtlos übernommen aus DDR-Zeiten; dann ein kurzes und furchtbares Intermezzo „Schröder“, welches versteckt, aber verstärkt den Abbau eines Sozial- und Rechtsstaats vorantrieb, bis dann der Satan Merkel persönlich das Ruder übernahm!

Tja, man betrachte sich nur allein die heutigen Meldungen aus dem Bereich des „Rechts“, diese sich also mit den absoluten Niederungen des „Rechts“ befassen müssend; angefangen von einer völlig rechtswidrigen „Hundepfändung“ bis hin zur Strafe für einen brutalen und vor allem angekündigten Mord, der plötzlich keiner mehr ist, da der „mutmaßliche“ Angeklagte einen „mutmaßlichen Migrationshintergrund“ hat und wohl offensichtlich hier mutmaßlich Täter-Motivationen eine gänzlich andere Rolle spielen, als im deutschen StGB vorgesehen, Videoveröffentlichungen von Straftaten durch die Polizei erst viele Monate nach der Tat etc., und nein, ich richte mein Büro noch nicht dauerhaft auf meinem Birnbaum ein, da muß eine andere Lösung her, vielleicht diese, erschütternd aktuell:

„Auf, Kinder des Vaterlandes,
Der Tag des Ruhmes ist gekommen!
Gegen uns ist der Tyrannei
Blutiges Banner erhoben.
Hört ihr auf den Feldern
Diese wilden Soldaten brüllen?
Sie kommen bis in eure Arme,
Um euren Söhnen, euren Gefährtinnen die Kehlen durchzuschneiden.

Refrain:

Zu den Waffen, Bürger,
Formiert eure Truppen,
Marschieren wir, marschieren wir!
Unreines Blut
Tränke unsere Furchen!

Was will diese Horde von Sklaven,
Von Verrätern, von verschwörerischen Königen?
Für wen diese gemeinsamen Fesseln,
Diese seit langem vorbereiteten Eisen?
Franzosen, für uns, ach! welche Schmach,
Welchen Zorn muss dies hervorrufen!
Man wagt es,daran zu denken,
Uns in die alte Knechtschaft zu führen!

Refrain…

Was! Ausländische Kohorten
Würden über unsere Heimat gebieten!
Was! Diese Söldnerscharen würden
Unsere stolzen Krieger niedermachen!
Großer Gott! Mit Ketten an den Händen
Würden sich unsere Häupter dem Joch beugen.
Niederträchtige Despoten würden
Über unser Schicksal bestimmen!

Refrain…

Zittert, Tyrannen und ihr Niederträchtigen,
Schande aller Parteien, Zittert! Eure verruchten Pläne
Werden euch endlich heimgezahlt!
Jeder ist Soldat, um euch zu bekämpfen,
Wenn sie fallen, unsere jungen Helden,
Zeugt die Erde neue,
Die bereit sind, gegen euch zu kämpfen.

Refrain…

Franzosen, ihr edlen Krieger,
Versetzt eure Schläge oder haltet sie zurück!
Verschont diese traurigen Opfer,
Die sich widerwillig gegen uns bewaffnen.
Aber diese blutrünstigen Despoten,
Aber diese Komplizen von Bouille,
Alle diese Tiger, die erbarmungslos
Die Brust ihrer Mutter zerfleischen!

Refrain…

Heilige Liebe zum Vaterland,
Führe, stütze unsere rächenden Arme.
Freiheit, geliebte Freiheit,
Kämpfe mit deinen Verteidigern!
Unter unseren Flaggen, damit der Sieg
Den Klängen der kräftigen Männer zu Hilfe eilt,
Damit deine sterbenden Feinde
Deinen Sieg und unseren Ruhm sehen.“

Tja, da könnte man doch tatsächlich ins Grübeln kommen, vor allem, wenn man sich diesen „Schlachtruf“, also die „Marseillaise“ etwas genauer betrachtet!

Dieser Schlachtruf wurde zu einem Werkzeug/einem Mittel unzähliger Kunstschaffender, übernommen von den Beatles, Tschaikowsky, Robert Schumann, aber auch sogar die Firma „Kölnisch-Wasser 4711“ in Köln: Diese spielt bis heute täglich an ihrem Stammhaus diese „fröhliche Weise“! Lesen Sie das nach, unglaublich, ich habe das auch eben erst feststellen können, doch, warum nur?!

Vielleicht deshalb, weil es überall erbärmlich zum Himmel stinkt?

Na dann, vielleicht könnte man folglich in Köln evtl. die „Marseillaise“ aufleben lassen…? Nur so eine Idee…

Die BRD hat keine Hymne, diese hat nur Deutschland, und wie man bestens vom Fußball weiß, heißt diese „Deutsche Nationalhymne“. Damit es aber nicht zu vaterländisch wird, wird diese nur verschämt mit der dritten Strophe gesungen, deren Text aber bei den wenigsten Fußball-Nationalspielern bekannt ist, weil sie nur Söldner für die BRD sind und daher mit unserem Vaterland nichts zu tun haben, c.c.M.e.d.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com