RA Lutz Schaefer: Einkommenssteuerecht der BRD ungültig

Liebe Leser, liebe Wutbürger!

Leider habe ich wie immer wenig Zeit, größere Artikel zu schreiben. Ich beschränke mich daher im Moment auf die Praxis und stelle im Folgenden als weiteres Muster mein Schreiben an ein Finanzamt ein, das gerne jede Menge Einkommensteuer eintreiben möchte. Wie mir zum Schluß klar wurde, tut sich noch ein völlig neuer Aspekte auf, aber lesen Sie selbst:

(…)

Zur vorläufigen Begründung wird mitgeteilt, daß Sie offenbar übersehen, daß die Grundlage für ESt das ESt-Gesetz vom 16.10.1934 ist, das durch das Kontrollratsgesetz Nr.12 der Alliierten vom 11.2.1946 aufgehoben wurde.

Am 29.4.1950 trat das Änderungsgesetz zum EStG in der Fassung vom 10.8.1949 vom ersten deutschen Bundestag verabschiedet und vom Bundespräsidenten Dr. Heuss, dem Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer und dem damaligen Bundesfinanzminister Schäffer unterzeichnet, rückwirkend zum 1.1.1950 in Kraft. Obwohl nach Anordnung der Alliierten zu diesem Zeitpunkt ein völlig neues EStG in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz hätte verabschiedet werden müssen, wurde hier lediglich ein Änderungsgesetz verkündet. Ein Blick in das heute angeblich gültige EStG zeigt, daß dieses das Ausfertigungsdatum vom 16.9.1934 trägt, also genau das Gesetz darstellt, das durch das Kontrollratsgesetz Nr.12 vom 11.2.1946 ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde.

Man erweckte stattdessen den Anschein einer rechtsstaatlichen Prozedur, indem man am 11.1.1950 den Bundestag über das Änderungsgesetz zum EStG abstimmen ließ, und unterließ dabei wohlweislich den Hinweis, daß es sich bei der Abstimmung nicht um eine Neuverkündung, sondern um eine nicht den Vorschriften des Grundgesetzes entsprechende Wiedereinsetzung des A. Hitler per Ermächtigung, also durch ‘Führerbefehl’ erlassenen EStG von 1934, handelte.

Das EStG wurde zu keinem Zeitpunkt den neuen Vorschriften und Werten des Grundgesetzes angepaßt, sondern das ungültige EStG wurde lediglich ständig bis zum heutigen Tage ‘abgeändert’.

Die Finanzverwaltung muß sich daher den Vorwurf gefallen lassen, daß speziell im ESt-Bereich auf der Grundlage von ungültigen NS-Gesetzen verfahren wird, was rechtsstaatlichen Grundsätzen nach Kontrollratsgesetzen und Grundgesetz verboten ist.

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.7.2012 – 2 BvE 9/11 kommt noch das weitere Argument dazu, daß sämtliche Bundestage unter einem verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz zustande kamen und daher ebenfalls zu keinem Zeitpunkt der ‘verfassungsgemäße Gesetzgeber’ waren, die einwandfrei gültige Gesetze hätten verabschieden können.

„ … hat das BVerfG das Bundeswahlgesetz in einem zentralen Punkt, nämlich in Hinblick auf das Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Bundestags für verfassungswidrig und nichtig erklärt.“ (Feststellung eines deutschen Finanzgerichts vom 23.08.2012 ).

Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind klar und unmißverständlich und dürfen nicht mit irgendwelchen wachsweichen Kommentierungen und / oder Maßnahmen ausgehebelt werden.

Die derzeitige Bundesregierung, obwohl illegal im Amt, hat sich bekanntlich dem ‘Kampf gegen Rechts’ besonders verschrieben.

Dem kann nur zugestimmt werden. Es wird daher höchste Zeit, dieser Regierung und ihrer Steuerverwaltung die von ihr selbst angewendeten Instrumente aus der NS-Zeit wegzunehmen. Dagegen werden sicherlich keine Einwendungen bestehen. Wenn man schon konsequent sein will, dann aber in jeder Hinsicht!

Nach allem bestehen größte rechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide, so daß der Antrag wiederholt wird, die Est-Bescheide (…) aufzuheben und deren Vollziehung auszusetzen.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=256