RA Lutz Schaefer: Die volle Milde des Gesetzes

Liebe Leser,

am 3. September fiel das Urteil im Mordfall von Kandel und nein, ich schreibe nicht das Übliche, wie es in sämtlichen Medien, somit auch in Leserkommentaren und sonstigen Sparten/Kommentaren generell zu vernehmen war und man sich mehr oder minder empörte, zumindest aber deutlich kritisch hinterfragte:

„Das Gericht blieb unter der höchstmöglichen Strafe von 10 Jahren“, ein bullshit par excellence, der Seinesgleichen suchen kann! Man echauffiert sich also vollumfänglich über die Nichtausschöpfung der „höchstmöglichen 10 Jahre Haft“, auch die Bildzeitung titelt:

„Die volle Milde des Gesetzes“ und stellt u.a. fest: „Ins Gefängnis muss er trotzdem nur achteinhalb Jahre, dabei wären zehn möglich gewesen“.

Offensichtlich kommt die aktuelle Gesetzeslage auch nicht einmal mehr bei den Justizorganen an:

„Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre“,

eine Neuerung im Strafrecht, welche wohl absolut eine „Unbekannte“ darstellt und wohl auch darstellen soll!

So lautet der § 105 Abs. 3 S. 2 JGG in seiner Änderung vom 04.09.2012, in Kraft getreten am 08.09.2012, diese Gesetzeserweiterung wurde zu einer Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten verabschiedet. Eine Schwere der Schuld (die Vortaten vor dem Mord, der brutale Mord selbst, sowie das Verhalten während des Prozeßes) hätte also problemlos festgestellt werden können und vor allem müssen!

Nein, dieses gesamte Verfahren ist einfach nur ein „Kranker“!

Das ging schon los mit der merkwürdigen Feststellung des Alters des Angeklagten, bis man sich nach einem Gutachten darauf festlegte, daß das Alter zwar nicht exakt festzustellen sei, jedoch der untere Wert nahe an einem Jugendlichen lag, so daß nach Ausschöpfung der Kriterien des § 105 JGG Jugendstrafrecht bei einem Heranwachsenden anzuwenden sei.

Dabei ist schon fraglich, ob bei diesen Prozeß- und Sachurteilsvoraussetzungen überhaupt nach dem Grundsatz ‚in dubio pro reo‘ verfahren werden darf, oder ob Strengbeweis zu erheben ist, bis diese prozessuale Voraussetzung ohne jeden Zweifel geklärt ist.

Man entschied sich nach dem Gutachten also für das Jugendstrafrecht (Heranwachsender) und schöpfte deshalb alle weiteren Möglichkeiten aus, vorneweg den Ausschluß der Öffentlichkeit (ganz wichtig!), ein zweites Gutachten wurde abgelehnt.

Es stellt sich weiterhin die Frage nach dem Strafmaß, wobei anscheinend die Gesetzesänderung von 2012 vollkommen übersehen wurde oder stillschweigend ignoriert wurde. Wenn man davon ausgeht, daß das Gericht 85% des Strafrahmens ausschöpfen wollte, dann wäre das Ergebnis bei 15 Jahren immerhin 12,75 Jahre gewesen, deren Verhängung absolut nichts entgegenstand. Dieses Strafmaß wäre einer Gerechtigkeit schon wesentlich näher gekommen, was ja noch werden kann.

Ich hoffe, daß an den Gerüchten nichts dran ist, daß hier jetzt auch noch wegen der besonderen Grausamkeit eine Art Geheimurteil in die Welt gesetzt wird, das weder Tatbestand noch Gründe enthält. Ein solches Rudimentärurteil wäre per se nicht revisibel, denn was sollte der BGH daran überprüfen? Nein, dies wäre der nächste Rechtsbruch. Die StPO kennt sehr wohl Urteilsgründe, die im § 267 aufgeführt sind.

Gleich der erste Satz lautet:

„Wird der Angeklagte verurteilt, so müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden.“

Zu allen Bestandteilen des Urteils finden sich zwingende Anordnungen, die einzuhalten sind und nicht einfach verschwiegen werden können, weil die Tat zu grausam war und die Einzelheiten den Beteiligten und der Öffentlichkeit nicht zugemutet werden können.

Wenn dies ebenfalls ein Ausfluß des Jugendstrafrechts sein soll, dann haben wir inzwischen eine Art Sondergerichtsbarkeit, die nach § 16 GVG nicht statthaft sein dürfte. Abschließend bleibt zu hoffen, daß die Staatsanwaltschaft dringend Revision einlegt, da in diesem Verfahren Absonderlichkeiten vorkamen, die dringend einer höchstrichterlichen Überprüfung bedürfen.

Der Verteidiger des inzwischen anerkannten Mörders gab heute jedenfalls von sich, daß er nicht preisgeben möchte, was tatsächlich verhandelt wurde.

Zwar wurde nun aus dem mutmaßlichen Mörder ein Mörder, aber nun gilt eine weitere Mutmaßlichkeit bzgl. seiner Herkunft, man „mutmaßt“: Afghanistan. Na, dann ist ja wohl auch eine Abschiebung nach ca. 4 Jahren Haft nicht möglich, da das Heimatland nicht bekannt ist…

Es wird höchste Zeit, daß der BGH dies erfährt und dem Volk signalisiert, daß es evtl. immer noch einen funktionsfähigen Rechtsstaat gibt, der auch die grausamsten Abscheulichkeiten dieser Bereicherer zu behandeln weiß.

Sollte hier nichts mehr nachgeprüft werden, hätten wir eine juristische Leiche mehr im Keller, die mit Sicherheit für Unruhen sorgen wird, deren Obergrenze fraglich werden dürfte.

Das Landgericht in Landau hätte heute alle Chancen gehabt, zu zeigen „wo der Hammer“ hängen kann, nämlich bei 15 Jahren, dies selbst mit einem Ausspruch von anschließender Sicherheitsverwahrung (unter Vorbehalt), also rein vorsorglich!

Doch was hat das Landgericht Landau erzeugt? Richtig: Neue Wut und noch mehr Hass!

Wenn also Menschen auf die Straßen gehen, so mag das nicht mehr verwundern; aber liebe Leute, lasst Kandel in Ruhe, hört auf damit! Euer aller Protest gehört ausschließlich vor das Kanzleramt und vor den Reichstag, sonst nirgendwo hin!!!

„Der Fisch stinkt vom Kopf her“, liebe Leser, Sie kennen diesen Sinnspruch, nun hat er aktuelle Reife erlangt:

Der vom Volk nicht gewählte Volksvertreter Steinmeyer warb über die „sozialen“ Netzwerke für das Konzert in Chemnitz, dies unter dem Motto „Wirsindmehr“.

Dieser Herr Steinmaier, man nennt ihn auch Bundespräsident, stellt sich hinter und befürwortet linksextreme Gruppen/Musikgruppen, indem er feststellt und zu deren Befürwortung aufruft, denn es gehe ihm darum:

„Menschen zu ermutigen, die nach den aufwühlenden Ereignissen von Chemnitz für das Miteinander eintreten wollen und klar Stellung beziehen möchten gegen Fremdenhass und Gewalt“,

ach, Herr Stainmeyer, gegen Gewalt? Sie unterstützen also, ebenso wie Ihr Parteikollege Maas, den nackten und klaren Aufruf zur Gewalt gegen z.B. Polizeikräfte und deren Einrichtungen??! Ich staune!

Ach, Sie wissen nicht, was ich meine? Na, z.B. das hier, eine Forderung der von Ihnen also unterstützten Band:

„Die Bullenhelme – sie sollen fliegen. Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein…, die nächste Bullenwache ist nur einen Steinwurf entfernt…“,

also, Herr Stainmeier, ich persönlich habe keine Fragen mehr an Sie, ein Rücktritt wäre allerdings mehr als angezeigt, Ihr Parteigenosse, der „Pöbel-Ralle“ macht es bereits vor…

Liebe Leser, während also ein sogenannter Bundespräsident gemeinsame Sache mit Linksfaschisten und Deutschenhassern macht und sich Musikgruppen mit ihrem Hass auf Deutschland dadurch etablieren können, nimmt eine Musikgruppe aus Österreich Abschied, sie haben ein letztes Album veröffentlicht.

Die „Erste Allgemeine Verunsicherung“ (EAV) war heute zu Gast im SWR, hinreißend! Einige Mitglieder leben inzwischen in Kenia, Nachfrage des Moderators: „Seid ihr Flüchtlinge?“ Genial! Auf Nachfrage des Moderators bzgl. Sicherheit in Kenia war die Antwort, daß das Leben in Kenia wunderbar und vollkommen entspannt sei, nicht zu vergleichen mit dem Leben in deutschen Großstädten…, oh ha!

Nun, die EAV war oft Beklagter/Angeklagter in verschiedenen Prozessen, Politiker fühlten sich verunglimpft; so ändern sich die Zeiten: Wer früher Politik und Rechtsstaatlichkeit schalt, war verdächtig.

Heute erleben wir nun aktuell, daß die Politik inzwischen gemeinsame Sache mit Linksextremen, also mit staatszerstörerischen Elementen betreibt und fördert, vorneweg ein sogenannter Bundespräsident, der sich per se aus jedwedem politischen Bereich herauszuhalten hätte! Rücktritt??

Aber nein, alles gut, auch wenn u.a. eine Frau Kramp-Karrenbauer diese Äußerung des Herrn Stainmeier für „mehr als grenzwertig“ hält“, in diesem furchtbaren Land ist inzwischen alles Fatale, alles Grenzwertige absolut gängiges Procedere inklusive klarer Grenzüberschreitung!

Also, liebe Leser, nun werden Sie ja nicht „rechts“…

Liebe Leser, ich schließe mit dem Hinweis auf ein Lied der EAV, nennt sich „Trick der Politik“, relativ harmlos in der Kritik, aber dennoch schön und punktgenau, einfach mal googeln, macht aber Spaß, eine flotte Polka!

Nun, Frau Merkel, sind Sie auf einem guten Weg und schaffen ‚das‘? Sicher doch, es geht weiter bergab, Ihre Saat geht auf und verschafft Ihnen die Möglichkeit, in der Welt Ihre Pläne noch weiter zu schmieren, obwohl diese längst ein Selbstläufer geworden sind. Wahrlich: c.c.M.e.d.!


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com