RA Lutz Schaefer: Das dürfte es dann wohl gewesen sein…

Liebe Leser, liebe Endzeitteilnehmer,

das dürfte es dann wohl gewesen sein; ich komme gleich darauf zurück, zunächst hier noch ein paar Indizien, diese nur recht „schwach“ in der Aussage, langsam aufsteigend in der Brisanz und allein gefunden am heutigen Tage in verschiedenen Medien:

– „Feuerwehrmann beklagt `systematisches Kaputtsparen`: Das kann für Bürger gefährlich sein“,

soll es auch, lieber Feuerwehrmann, dies nur zur Deiner Info!

– „Hat NRW-CDU die Öffentlichkeit getäuscht? Merkels Stellvertreter gerät unter Druck“,

tja, Herr Laschet, willkommen auch Sie im Club der Lügner! Wo ist eigentlich Ihre Chefin? Selbst der Medien-Main-Stream hinterfragt das so langsam?!

Also Herr Laschet, Sie haben offensichtlich getäuscht und widerrechtlich „belastet“, indem Sie einen vermeintlichen „Hackerangriff“ auf Ihre inzwischen abgetretene Landwirtschaftsministerin als „wahr“ stehen ließen…, tja, Dreck blüht selbst an Stellen, an denen man es nicht für möglich halten würde, also selbst in den niedersten Rängen der Politik!

Seien Sie getrost, Herr Laschet, einen „Untersuchungsausschuß“ werden Ihre Spießgesellen zu verhindern wissen und schon ist die weitere Karriere nebst Pensionen sicher!

– „Rechnungshof: Von der Leyen soll tatsächlich Bundeswehrmängel verschleiert haben“,

ja, der liebe Bundesrechnungshof, er tut getreulich und stets das, was er am besten kann und eben auch nur darf: Regelmäßig den Bürgern eine Schnappatmung verpassen und den Zorn steigern, um sich dann, bis zur nächsten Meldung, in die Gemächer zurückzuziehen! Lesen Sie den Art. 114 GG, insbesondere den Absatz 2, der hervorragend und hoffnungsvoll klingt, wobei die Einschränkungen dann im letzten Satz folgen, die dem Bundesrechnungshofgesetz vom 11.7.1985 zu entnehmen sind, wodurch dem Tiger auch der letzte Zahn gezogen wird.

Lieber Bundesrechnungshof, wäre es inzwischen nicht an der Zeit, Ihre eigentlich lächerliche Stellung gem. Art. 114 GG zu einem wahren Instrument der unabhängigen Machtkontrolle umzufunktionieren und dementsprechend loszulegen?! Dies meine ich im Sinne von u.a. einer exorbitanten Öffentlichkeitsarbeit, in Verbindung mit dem rechtlichen Procedere, und wenn es eine Änderung im Grundgesetz erfordert! Soweit mir bekannt, genießen Sie doch „richterliche Unabhängigkeit“?! Also, auf geht`s!

Na ja, aber das dürfte alles Schall und Reich bedeuten, denn der Zug dürfte abgefahren sein:

Sehen Sie sich zunächst das Video eines Kollegen an, dort ist hervorragend erklärt, daß wir fertig haben! Lieber Kollege, ich gehe davon aus, daß ich dieses Video teilen darf:

Ja, und das war es dann:

„Die Richtlinien zum Datenschutz verunsichern das Land. Immer mehr Blogger, Vereine und Unternehmen löschen ihre Websites aus Angst vor Abmahnungen“.

Das kann man in der Druckausgabe des „focus“ nachlesen, wobei der focus zum Thema „Angst“ noch hinzufügte: „Das muss aber nicht sein“. Es folgen einige Hinweise, die man nicht verstehen muß und auch nicht kann, vor allem aber ist der Hinweis unter Nr. 7 sehr interessant, denn dort heißt es, dies sehr verständlich:

„Wo bekommt man Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO“?

Hier die „hilfreiche“ Antwort:

„Erster Anlaufpunkt sollte ein auf Datenschutz spezialisierter Anwalt sein. Allerdings sind die meisten ausgebucht oder verlangen Tagessätze um die 7.000 Euro“.

Haben Sie, liebe Leser, noch Fragen, ich jedenfalls nicht; das Geschäft mit dem Niedergang, nein, der Zerstörung läuft damit bereits im Vorfeld an!

Wir werden nun erleben, daß sich der Wettbewerb und Firmengeschäfte extrem verschlechtern werden, kleine Betriebe dürften wohl bald Insolvenz anmelden müssen, da Bußgelder nicht zu stemmen sind (eine steigende Suizidrate möchte ich noch nicht verorten), bzw. der unterlassene Internetauftritt sowieso ein Aus bedeutet, der Meinungsaustausch/Informationen dürften dramatisch zurückgehen usw., wir sind also doch auf einem guten Weg!

So, nun lege ich noch einen Zahn zu!

Demnächst werden wir also nicht nur einen Niedergang von kleinen und mittleren Unternehmen erleben, welche wie die Fliegen an der klebrigen „Abmahnfalle“ hängenbleiben und verrecken werden, nein, spätestens bis 2021 soll der gesamte Rechtsverkehr elektronisch abgewickelt werden! (hier stellt sich allerdings die Frage, ob und wann auch der „Verkehr“ in Bordellen elektronisch abgewickelt wird, dies sei nur am Rande bemerkt!):

D.h., bzw. das bedeutet: Schon der Zugang zu den Gerichten muß ab dem 1.1.2022 elektronisch erfolgen, und zwar in einer Art und Weise, die altgediente Anwälte gruseln läßt. Der ‚kleine Mann‘ dürfte dann überhaupt nicht mehr selbst an die Gerichte herankommen, da er wohl keine Ahnung davon hat, wie dies zu bewerkstelligen ist.

Wir wissen, daß die Arbeitsgerichtsbarkeit so ausgestaltet ist, daß nach Möglichkeit der gekündigte Arbeitnehmer allein seinen Prozeß selbst führen soll, um im Gütetermin mit seinem Chef eine vergleichsweise Lösung zu finden. Der Arbeitnemer muß seine Kündigungsschutzklage selbst erheben, und eine Kostenerstattung findet nicht statt, wenn er auch seinen Prozeß gewinnen mag.

In Zukunft soll also die Klage elektronisch erhoben werden mit qualifizierter Unterschrift nach dem Signaturgesetz, und alle weiteren Schriftsätze sind elektronisch bei Gericht einzureichen, das Gericht schreibt dann wohl auch elektronisch zurück, stellt Urteile elektronisch zu und setzt Fristen in Gang, von denen der Kläger nichts mitbekommt, wenn er sich nicht vor der Klage einen passenden PC mit der passenden vorgeschriebenen Software beschafft und noch einen Kurs über elektronischen Schriftverkehr mit Gerichten absolviert, und dies alles innerhalb von drei Wochen Frist für die Klage, die ansonsten unzulässig wird…,

können Sie noch folgen?

Dazu auszugsweise noch folgendes:

Anforderungen an vorbereitende Schriftsätze. Neben den Anforderungen des § 130 ZPO (Bezeichnung von Parteien, Anträgen usw.) sind spezielle Vorgaben für elektronische Dokumente zu beachten.

Formal müssen die Dokumente gem. § 130 II ZPO „für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet“ sein. Der technische Rahmen dafür ist in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVV) fixiert. Sie gilt für Verfahren vor Zivilgerichten (und weitere in § 1 ERVV genannte) und für Strafverfahren (vgl. §§ 10, 11 ERVV).

Nicht „geeignet“ sind z.B. durch Schadsoftware kontaminierte Dateien, dafür sieht § 130a VI ZPO ein Auffangverfahren vor. In anderen Fällen, in denen ein Dokument ’nicht geeignet‘ ist, (z.B. Textdatei statt pdf, fehlende Signatur o.ä.), dürfte die allgemeine Hinweispflicht greifen, § 139 ZPO. (…)

Und so geht das munter weiter, dazu kommen jetzt noch ’sichere Übermittlungswege‘, wozu die Anwälte ein spezielles Postfach bei ihrer Kammer bereithalten müssen, das jedoch gerade wegen Sicherheitsmängeln nach einer Testphase wieder stillgelegt wurde, und renommierte Firmen für Datenschutz an einem Gutachten arbeiten, um die bis jetzt erkannten Fehler und Sicherheitslücken zu beheben.

Liebe Leser, diese hochtrabenden Anforderungen, um später überhaupt eine Klage elektronisch wirksam unter Fristendruck zu erheben, dürfte einen einzigartigen Fall von Rechtsverweigerung darstellen, da es nur noch Monierungen hageln dürfte, bis eine Eingabe bei Gericht endlich in der gehörigen Form eingereicht ist.

Das Grundrecht auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs.1 GG dürfte mit solchen Hürden als abgeschafft gelten, wenn nicht noch Änderungen des Grundgesetzes zur Anpassung an elektronischen Schnickschnack folgen werden.

Als weitere Folge muß man davon ausgehen, daß der gesamte Prozeßstoff mit Beschlüssen und Urteilen in Zukunft nur noch elektronisch als digital gespeicherte Daten im Nirwana vorhanden ist bzw. sein soll!

Welch eine Tummelwiese für Hacker und Cyber-Angreifer, die ohnehin bereits als eine der größten Gefahren der Gegenwart angesehen werden.

Ich hatte bereits darauf hingewiesen, daß die Umstellung der Grundbuch- und Katasterämter auf digital sehr schnell dazu führen wird, daß es keine Nachweise mehr für Grundstücksbesitzer über deren Eigentümerstellung geben wird, weil leider die Elektronik abgestürzt ist, ein Hacker zugeschlagen hat, oder ein Sonnensturm oder Stromausfall leider alle Daten vernichtet hat.

Genau für diese Szenarien wird die gerichtliche Digitalisierung passend gemacht mit Konsequenzen, für die allein meine Vostellungskraft nicht mehr ausreicht.

Sehr praktisch wird auch sein, daß sämtliche Daten vom Datenbeauftragten auf Knopfdruck zum Verschwinden gebracht werden können, und es kein ‚geduldiges‘ Papier mehr geben wird, das schon manchen Zeitgenossen großen Ärger gebracht hat.

Die Möglichkeiten sind unbegrenzt und wir werden einer digitalen Kultur entgegengehen, die der Nachwelt keinerlei schriftliche Zeugnisse hinterlassen wird, da sich sämtliche Daten in Nichts aufgelöst haben werden, schöne Aussichten…, das war`s dann, in jeder Hinsicht! Dies nur als kurze Einführung.

Germany must perish, Sie kennen das bestimmt!

Grüße nach Berlin, alles Gute für den morgigen Tag! Möge es friedlich bleiben!


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com