RA Lutz Schaefer: „Bildung krimineller Vereinigungen“

Liebe Leser,

gleich habe ich etwas für Sie, nämlich einen „Leckerbissen“, welcher ganz einfach erklärt, was hier, in diesem furchtbaren Land los und vor allem unbegrenzt möglich ist!

Unglaublich, daß dieser „Leckerbissen“, zuständig für unsere Zerstörung, sich ganz schlicht und einfach im Strafgesetzbuch findet; zu meiner Ehrenrettung als Jurist: Ich habe das nicht früher gefunden, da ich es bislang weder aktiv noch passiv mit der „Bildung krimineller Vereinigungen“ zu tun hatte und somit nicht auf diesen Paragraphen im StGB stieß; also Pardon für mein bisheriges „Verschweigen“ doch sehr fundamentaler Tatsachen!

Daher also besten Dank für einen treuen Leser und Mandanten, der mir eine sehr interessante Expertise zukommen ließ, in der aus zutiefst gegebenen Anlaß auch der „§ 129 StGB“ thematisiert wurde.

Vorab ganz herzlichen Dank für all die Informationen und eMail-Nachrichten! Es ist aber schlichtweg unmöglich, all das abzuarbeiten, zu beantworten oder darauf im Einzelnen zu reagieren! Ich kann nur „Schicht um Schicht“ abtragen, was mir dankenswerter Weise zukommt; nochmals besten Dank, ich tue mein Bestes…, kommen wir folglich zu etwas sehr Vorrangigem, nämlich zum Zustand unseres Staates. Daß dieser am Verrecken ist, das dürfte jedem verständigen Menschen wie ein offenes Buch vor Augen liegen!

Und jetzt sehen Sie `mal hier, was dieses unglaublich verbrecherische Geschehen in unserem Land und vor allem gegen unser Land überhaupt möglich macht; das ist allein der kleine, ja geradezu unauffällige § 129 StGB, denn er betrifft die „Bildung krimineller Vereinigungen“, ich mache mir die Mühe, dies hier abzutippen, auf daß es direkt offenkundig werde:

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist (..)

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festigung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

Das ist zunächst „schön“ und wer hier evtl. das Treiben politischer Parteien erkannt hat, dem gehört ein „BINGO“! Denn es heißt weiter im § 129 StGB, nämlich in Abs. 3 Satz 1:

„Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat“…,

alles klar? Jau, alles klar, nun wissen wir eigentlich Bescheid!!

Der Gesetzgeber definiert in einer Legaldefinition, daß politische aktive Parteien durchaus den Charakter einer kriminellen Vereinigung haben können und hierfür anscheinend so an -und auffällig sind, daß ausdrücklich eine Ausnahmereglung geschaffen werden mußte, nach der eine Partei trotz ihrer kriminellen Umtriebe nicht als tauglicher Täter bezeichnet wird/werden kann und daher nicht unter diese Strafnorm fällt!

Sauber gemacht, liebe Freunde, hier ist der Beweis erbracht, wie das kriminelle System sich selbst schützt, bis ein Verdikt aus Karlsruhe kommt, wo diese Amigos allerdings schon darauf warten, gerade kein Verbot auszusprechen, wenn die ‚Guten‘ betroffen sind oder sich herausstellt, daß die Partei ohnehin nur aus V-Männern besteht, so daß man peinlich berührt das Verfahren einstellen muß. Schließlich hat man seine Leute an der passenden Stelle positioniert, damit kein Unheil passiert…

Liebe Leser, vielleicht kennen Sie hierzu passend das recht aktuelle Foto der KANZLERIN, als sie nach der Wahl eines Herrn Harbarth, MdB der CDU, zum Verfassungsrichter mit ihm „kuschelte“, ich sehe zu diesem Foto eine Sprechblase vor mir, etwa so:

„Also Jung, ich hab`dich durch und nu weißte, wasde zu tun hast…“!

Die herzige „Badische Zeitung“ schrieb am 23. November 2018 einen Beitrag zu dieser Wahl und bemerkte u.a.:

„Einmal im Amt, entscheiden die 16 Verfassungsrichter unabhängig und ohne parteipolitische Bindung“.

Wollen wir nun gemeinsam zum Erbrechen gehen oder wollen wir lieber gemeinsam widerstehen?!

Hier wurde offenkundig und auf geradezu bestialische Art und Weise ein Kreis geschlossen, welcher jedwedes Verbrechen möglich macht, diese Verbrechen mit Vorliebe am Volk der Deutschen begangen und begehend!

Man kann das auch noch toppen, wenn man nämlich näher hinsieht, was diese Parteien durch ihre installierten Machtinhaber dann später durchziehen, Anspielungen auf die Gegenwart sind durchaus nicht zufällig:

„§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, Völkerstrafgesetzbuch:

„Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung (…)

2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen…, wird in Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe…“

Liebe Leser, kommt Ihnen das nicht sehr bekannt vor? Kennen Sie evtl. jemanden, der z.B. durch ‚Hartz 4‘ unter Lebensbedingungen gestellt wird, die in Verbindung mit anderen ständig wachsenden Repressalien denknotwendig zur Zerstörung des Lebens und des ganzen Staatswesens führen sollen und müssen?

Ich habe den Eindruck, daß wir uns mittendrin befinden. Nur macht dies ja gerade nicht irgendeine Partei, sondern deren Ausgeburt namens ‚Regierung‘, die ja angeblich die Mehrheit der Wähler haben wollte.

Das Gesetz bleibt daher auf halbem Wege stehen, so daß wieder ein Schutzmechanismus greift, der strafrechtlich ins Nichts führen dürfte. Ich fand es jedoch interessant, diese Gesetzeslage einmal in Erinnerung zu rufen und aufzuzeigen, was da eigentlich angeordnet ist.

Die eigentlichen Zerstörer und ihre Mutterschiffe werden geschützt, bzw. haben ihren eigenen Schutzmechanismus aufgebaut, während die immer zahlreicher werdenden Kritiker aufpassen müssen, daß sie nicht die Kriterien der Legaldefinition erfüllen und sich als Vereinigung mit mehr als zwei Mitgliedern rigoros strafbar machen, wenn sie Bestrebungen verfolgen, die das System selbstverständlich als kriminell einstuft!

Im Moment geht die Rechtsprechung noch nicht so weit, daß z.B. die ‚Reichsbürger‘ diese Bedingungen erfüllen, aber wie lange das noch gilt, ist mit Vorsicht zu bewerten. Inzwischen wissen alle verständigen Bürger, daß Merkel demnächst aus dem Spiel genommen werden wird, es gilt dennoch für mich weiter: c.c.M.e.d.

Ein wenig Lachen mit Lutz Schaefer zum Schluß:

In einer Haftsache benötigte ich die Anschrift/das Fax einer JVA. Im Netz fanden sich zu dieser JVA, diese verbunden mit der JVA für Jugendliche folgende Hinweise:

„JVA XY geöffnet. Wir schließen um 15:30 Uhr“; die Jugend-JVA: „Rund um die Uhr geöffnet“, ach, jetzt verstehe ich :-)


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com