RA Lutz Schaefer: Beginnende Kapitulation des Rechts!

Liebe Leser,

„keine Angst, ich komme wieder“, so die letzten Worte der KANZLERIN, bevor sie den Plenarsaal verließ…, ja, das haben Wiedergänger so an sich…

30 Fragen und nicht eine einzige Antwort, selbst eine klare und unmissverständliche Frage, diese aus nur vier Worten bestehend: „Wann treten Sie zurück?“

blieb unbeantwortet!

Was heute im politischen Berlin geschah, sprengte alle negativen Erwartungen!

Das war nichts anderes als eine Zirkusvorstellung:

Dressierte Raubkatzen, vor der Vorstellung wie üblich satt gefüttert und sediert; zum Zweck einer Zirkus-Show ließ man allerdings einen nicht sedierten Tiger (Herrn Curio) los, welcher aber aufgrund des wohl geplanten Procedere in der Masse unterging!

Nichts als eine billige Show für das Volk, das konnte man auch wunderbar an der „Moderation“ eines Herrn Schäuble, bzw. seiner Mimik ablesen, dieser Herr war allenfalls und dies durchgängig „belustigt“!

Und während dieses Affentheater über die Bühne ging, während also eine KANZLERIN dokumentierte, das „alles gut ist“, meldete heute die „welt“ folgende Nachricht:

„Kammer des Hamburger Gerichts hält sich für befangen“,

gemeint ist das Verwaltungsgericht in Hamburg, dort kapitulierte eine Kammer wegen Überlastung!

Sich deshalb für befangen zu erklären, das ist offensichtlich ein Nothammer und absolut nachvollziehbar und verständlich!

Das heißt aber auch im Reintext: Beginnende Kapitulation des Rechts!

Nun geht es also los; mögen unzählige Kammern und Gerichte generell ebenfalls diesen Nothammer herausholen! Auch oder nur so kann aufgezeigt werden, wo der Hammer hängt!

Aber noch scheinen viele Gerichte einem unsäglichen Drang zur Verweigerung des Rechts zu folgen, s. Mordfall Kandel. Die Verhandlung gegen den Beschuldigten beginnt Mitte Juni vor dem Jugendgericht, d.h., die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen! Dies in einem Fall, der das gesamte Land bewegt.

Warum wird vor der Jugenkammer verhandelt? Nun, ein erstes Gutachten kam zu der Einschätzung, daß es sich bei dem Beschuldigten um einen „mindest 17-Jährigen, evtl. aber auch um einen 20-Jährigen handelt“, ein zweites Gutachten (wohl durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben) kam zu dem Schluß…, tja, und nun wird geschwiegen, das Gericht gibt den Inhalt des zweiten Gutachtens nicht bekannt. Es begründet die Anklage vor dem Jugendgericht nur mit den Worten „in dubio pro reo“, also die Minderjährigkeit, festgestellt im ersten Gutachten, habe Vorrang.

Ich halte das für einen genialen Schachzug, denn eine öffentliche Verhandlung hätte sowohl Internas und Verhaltensweisen des Angeklagten zu Tage gefördert, ebenso sein Erscheinungsbild, welches nach Fotos wohl eher einem Mitt -Endzwanzigers entspricht.

In Erinnerung sei gerufen, daß der Grundstaz ‚in dubio pro reo‘ dem materiellen Recht zugeordnet wird. Er ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Er wird nicht bei der (freien) Beweiswürdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweiswürdigung noch Zweifel verbleiben. Der Satz bezieht sich auf die rechtliche Behandlung von nicht auflösbaren Zweifeln am Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen von Tatbestandsmerkmalen.

Die funktionale Zuständigkeit des Gerichts ist jedoch kein Tatbestandsmerkmal der Strafnorm, die dem materiellen Recht angehört. Die Zuständigkeit des Gerichts gehört dem Prozeßrecht an, das regelt, auf welchem Wege das Recht zu finden ist, also insbesondere, welches Gericht hierfür zuständig ist. Man kann daher nicht einfach die ‚in-dubio-Regel‘ anwenden, da es hier um prozessuale Fragen geht!

Wir haben bisher nicht einmal erfahren, bei welchem Gericht die Staatsanwaltschaft angeklagt hat. Diese muß sich Gedanken darüber machen, welches Gericht sie für zuständig hält und dies auch begründen. Das Gericht hat dann zu entscheiden, ob das Verfahren eröffnet wird, oder z.B. Verfahrenshindernisse dem entgegenstehen.

Man sollte annehmen, daß diese Frage durch Ausschöpfung aller Beweismittel beantwortet wird, denn sie kann nicht offen bleiben! Bleiben dann noch Zweifel, dann scheinen Zeiten zu kommen, in denen der BGH mit ganz neuen Fragen beschäftigt wird, die ihren Ursprung darin haben, daß das Land voll ist von herangereiften und papierlosen Vollbartträgern, die natürlich nach begangenen Abscheulichkeiten behaupten, sie seien noch minderjährig oder jedenfalls heranwachsend, wenn die Minderjährigkeitsnummer nicht zieht.

Ein weites Feld der Prozeßverschleppung und des Täterschutzes tut sich auf, worauf Anwälte natürlich zu achten haben, wenn sie sich nicht einer Schlechterfüllung ihres Vertrages schuldig machen wollen. Aber klar erkennbar ist auch, daß der ‚Rechtsstaat‘ für Opferverhöhnung sorgt, die unbeschreiblich ist, denn der Täter ist der Star…

Ich benötige nun eine gewisse Auszeit; auch das heutige Geschehen in Berlin hat Auswirkungen, ich bzw. wir hier brauchen etwas Luft und Raum, um über verschiedene Dinge nachzudenken, evtl. ist dieses Land heute tatsächlich verloren worden…

Na, vielleicht gibt es wenigstens eine sich anbahnende Rettung für das Weltklima:

„Die Fälle von Piraterie in der Karibik stiegen um 163 %“,

neben Handelsschiffen geht man auch Luxus-Jachten an, ja dann, auf geht`s, dann nehmt euch auch die Kreuzfahrtschiffe vor, das sind schwimmende Großraum-Safes!

Herr, wir danken Dir für all die Globalisierung, das Internet und das gesamte Digitalisierungsgeschehen, hiervon brauchen wir noch sehr viel mehr, denn der Mensch ist obsolet!

Ohne all das IT-Geschehen wäre all das Verbrechen, dies weltweit, nicht möglich! Da aber die natürliche Intelligenz ausstirbt, ist folglich eine künstliche Intelligenz „mehr als nötig“! Mögen die richtigen Chips eingebaut werden..ich habe da meine Zweifel…!

Amen!


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com