Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen. Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz.

Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.

WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden? Die Polizei? Gerichte? Richter? Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht? Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.

Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes: Dass ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UCLTm8fgvsIzXsK9FldvWwRw