Paulskirchenverfassung 1849

von Manfred Heinemann

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

anbei zur Information die am 28. März 1849 von der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche beschlossene und als „Paulskirchenverfassung“ bekannte „Verfassung des Deutschen Reichs“, auf die sich auch Herr Rechtsanwalt Peter Putzhammer in seinem Interview mit Jo Conrad bezog und „Einige Gedanken“ dazu, die ich mir schon vor längerem gemacht habe.

Zum Thema – erinnernd – hier einige mit Bezug auf die aktuelle Verfassungsdiskussion ausgewählte Zitate aus der Rede von Prof. Carlo Schmid vor dem „Parlamentarischen Rat“ (nicht Nationalversammlung!) am 8. September 1948:

Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.

Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar. Freilich weiß jeder von uns, daß man Ordnungsgesetze anderer Art auch schon Verfassung genannt hat, zum Beispiel die oktroyierten „Verfassungen“ der Restaurationszeiten, … aber das Volk hat diese Dinge nie als Verfassungen betrachtet, und die Revolutionen von 1830 sind nichts anderes gewesen als der Aufstand der Völker Europas gegen die oktroyierten Verfassungen, die nicht im Wege der Selbstbestimmung freier Völker entstanden, sondern auferlegt worden sind.

Es kam in diesen Revolutionen die Erkenntnis zum Ausdruck, daß eine Verfassung in einer demokratischen Welt etwas mehr sein muß als ein bloßes Reglement, als ein bloßes Organisationsstatut.

Die Ordnung des Behördenaufbaus, die Ordnung der Staatsfunktionen, die Abgrenzung der Rechte der Individuen und der Obrigkeit sind durchaus vorstellbar und das hat es gegeben – im … absolutistischen Obrigkeitsstaat, ja auch im Bereich der Fremdherrschaft. Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt sich dabei um „Organisation“ und nicht um „Konstitution“.

„Konstitution“ ist nichts anderes als das ins-Leben-treten eines Volkes als politischer Schicksalsträger aus eigenem Willen.

Dies alles gilt auch von der Schaffung eines Staates. … Staaten können … sogar durch äußeren Zwang geschaffen werden.

Staat ist aber dann nichts anderes als ein Ausdruck für „Herrschaftsapparat“, … der in organisierter Weise Gewalt über ein Gebiet ausgeübt hat. Aber es ist ja gerade der große Fortschritt auf den Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, daß sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das in-die-eigeneHand-nehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der Entscheidung eines Volkes zu sich selbst.

Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie.

Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähn -lich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.

Es ist, wenn Sie mir ein Bild aus dem römischen Recht gestatten wollen, so: wie man dort den Freien und den Sklaven und den Freigelassenen kannte, wäre ein in dieser Weise organisiertes Gemeinwesen nicht ein Staat, sondern stünde dem Staat im selben Verhältnis gegenüber wie der Freigelassene dem Freien. …

Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; …

denn die … Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. … Die eigentliche Verfassung die wir haben, ist … das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. … Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

Möchten die Besatzungsmächte sich der Verantwortung bewußt sein, die sie übernommen haben,als sie sich zu Herren unseres Schicksals aufwarfen.

Diese Verantwortung schließt die Pflicht ein, um des Friedens Europas willen Deutschland endlich den Frieden zurückzugeben und damit dem deutschen Volk die Möglichkeit, von seinem unverzichtbaren Recht auf eigene Gestaltung der Formen und Inhalte seiner politischen Existenz Gebrauch zu machen. Ein geeintes demokratisches Deutschland, das seinen Sitz im Rate der Völker hat, wird ein besserer Garant des Friedens und der Wohlfahrt Europas sein als ein Deutschland, das man angeschmiedet hält wie einen bissigen Kettenhund !

(Prof. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. Sept. 1948)

Kontrastierend dazu einige beachtliche Zitate:

Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben Auftrag von den Alliierten.
(Konrad Adenauer, erster Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender)

 

… [Somit] ist der gesamte Kontinent von amerikanischen Vasallen und tributpflichtigen Staaten übersät, von denen einige allzu gern noch fester an Washington gebunden wären.
(Zbigniew Brzezinski, ehemal. Sicherheitsberater von US-Präsident Jimmy Carter. Heute Berater am „Zentrum für Strategische und Internationale Studien“ (CSIS) in Washington D.C. und Professor für US-amerikanische Außenpolitik an der School of Advanced International Studies (SAIS) der Johns Hopkins University in Washington, D.C., – in seinem Buch Die einzige Weltmacht (1997), vergleicht er die USA mit früheren Weltmächten wie dem Römischen Weltreich, dem Mongolenreich oder dem Britischen Empire

 

Das Buch von Zbigniew Brzezinski wird ohne Zweifel eine wichtige Rolle spielen bei der Diskussion über die Struktur einer künftigen dauerhaften und gerechten Weltordnung.
(Hans-Dietrich Genscher, langjähriger BRD-Außenminister)

 

Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.
(Finanzminister Schäuble am 18.11.2012 auf dem europäischen Bankenkongreß in Frankfurt)

 

In Wahrheit ist dieses Gebilde eine von den Okkupationsmächten für ihr Besatzungsgebiet befohlene deutsche Verwaltungsfirma, deren Organisationsstruktur stark an das mittelalterliche Lehnswesen mit seiner pyramidalen Vasallenhierarchie erinnert, mit dem jeweiligen „Bundeskanzler“ als eine Art Kronvasallen, der vor und nach „Amts“antritt ritualisierte Ergebenheitshandlungen beim Lehnsherren zu absolvieren hat (USA-Besuch: „Kanzlerakte“ beim US-Präsidenten unterschreiben/Treueid, Israel-Besuch: Yad Vashem) und als „dienende Hand“ der „herrschenden Hand“ zu Abgaben und Kriegsdiensten verpflichtet ist.

Mitnichten muß der (legitime) Souverän, das Volk und jeder einzelne beseelte natürliche Mensch – seit Jahrtausenden schon – die völlige Ausschaltung seines Willens hinnehmen durch einen illegitimen „Souverän“, auf der „Rechts“-grundlage von römischem (Herrschafts-)„Recht“, das die Machtkontinuität des weltweit versippten & verschwägerten Hoch- und Geldadels, die Zinsknechtschaft und das Bodenmonopol juristisch absichert, unabhängig von allen Staatsformen und Gesellschaftssystemen; mitnichten muß sich der (legitime) Souverän mit dem fiktiven „Recht“, der leeren Worthülse, der Lüge: „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in den Verfassungen der meisten sog. „demokratischen Staaten“ zur Täuschung der leichtgläubigen Massen abfinden und den Terror des als „Staatsapparat“ ausgegebenen Herrschafts- und Unterdrückungsapparates des illegitimen Souveräns ertragen.

Den rechtmäßigen deutschen (Volks-)Staat(enbund) Deutsches Reich hat es durch den Verfassungshochverrat der „Obrigkeit“ von 1849 noch nie gegeben. Der weltweit versippte und verschwägerte Hoch- und Geldadel, der preußische König („gegen Demokraten helfen nur Soldaten“), der es hochmütig abgelehnt hatte, die Kaiserkrone aus den Händen des Volkes entgegenzunehmen und „Kaiser der Deutschen“ zu werden, zusammen mit den deutschen Fürsten, die sich gemeinsam mit Waffengewalt über den Volkswillen hinweggesetzt haben, die sog. „Obrigkeit“, der illegitime Souverän, trägt damit die Verantwortung für den deutschen Schicksalsweg hernach mit zwei verheerenden Weltkriegen, Millionen von Toten, Gebietsverlusten, Vertreibung, Besatzung, Versklavung und Plünderung – ohne selbst Vermögensverluste erlitten zu haben (Kriegsgewinnler!), ohne dafür je zur Verantwortung gezogen worden zu sein und ohne dafür seine (illegitime) Machtposition eingebüßt zu haben. Die einfachen Leute aus dem Volk (=„Unterthanen“ lt. „Verfassung“ 1871, Art. 3) waren immer nur (die in vorderster Linie stehenden) Schachfiguren („Bauernopfer“) auf dem Schachbrett der Mächtigen.

Auch der zweite Anlauf zu einer deutschen Verfassung, fast genau einhundert Jahre später, 1949, wenn auch, infolge Besatzung und Gebietsabtrennungen durch fremde Mächte, nicht unter verfassungsmäßigen Bedingungen, wurde vom illegitimen „Souverän“, diesmal in Kollaboration mit den (westlichen) Besatzungsmächten, wieder erfolgreich verhindert: Nach dreijähriger Verfassungsdiskussion und über 500 eingereichten Vorschlägen aus dem Volk, die nachweislich zur Abänderung von 52 von insgesamt 144 Artikeln führte, bestätigten 2010 Delegierte aus allen Besatzungszonen und auch aus den (angeblich nur zeitweilig) unter Fremdverwaltung stehenden deutschen Ostgebieten, am 30. Mai 1949 in der Reichshauptstadt Berlin, genau eine Woche nach Verkündung des Bonner „Grundgesetzes“, eine gesamtdeutsche Verfassung, die zu einem einheitlichen, neutralen, entmilitarisierten deutschen Staat, zur Friedenskonferenz lt. Potsdamer Abkommen und damit zum Friedensvertrag hätte führen können.

Das hätte auch die Chance eröffnet, durch nachfolgende Volksabstimmung das gravierendste Manko dieser Verfassung, nämlich das (situationsbedingte) Anerkennen – müssen von übergeordnetem Besatzungsrecht zu überwinden und damit zu einer echten Verfassung zu gelangen (2. Absatz von Art. 144, analog zum „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, Art. 139 und zur „Weimarer Verfassung“, Art. 178). Das wurde von „Bundeskanzler“ Adenauer und seiner NaZi-Regierung im Auftrag der Westmächte durch Gründung und Wiederaufrüstung der „Bundesrepublik Deutschland“ verhindert.

Mit der (völkerrechtswidrigen) Verhaftung der Regierung Dönitz am 23. Mai 1945 verwirklichten die Alliierten die (völkerrechtswidrige) und als Kriegsziel von Anfang an geplante „bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches“, gegen den erklärten Willen des (völkerrechtswidrig) verhafteten damaligen Staatsoberhaupts Dönitz (Monheimer Erklärung!) und leiteten damit die (völkerrechtswidrige) Versklavung ihrer „Kriegsbeute Mensch“ nach römischem „Recht“ (c.d.m. – capitis deminutio maxima) sowie die Ausraubung und Plünderung Deutschlands ein, unter (völkerrechtswidriger) Verhinderung der Handlungsfähigkeit des deutschen Staates.

Das auf der Grundlage des von den Siegermächten des ersten Weltkrieges als Friedensvertrag bezeichneten „Versailler Vertrages“ vom 28. Juni 1919 von diesen diktierte Besatzungskonstrukt „Weimarer Republik“ wurde durch die von allerhöchsten Stellen planmäßig betriebene und finanzierte Einbürgerung und „Machtergreifung“ des zuvor staatenlosen ehemaligen österreichischen Staatsangehörigen Adolf Hitler aufgerüstet zum sogenannten „Dritten Reich“ = Deutsches (NaZi-)Reich, das von seinen Finanziers und deren Politmarionetten nach der planmäßig herbeigeführten Niederlage 1945 (völkerrechtswidrig) „beschlagnahmt“ und (völkerrechtswidrig) handlungsunfähig gemacht wurde, um das Deutsche Volk mit der „NaZi-Ausschwitz-Keule“ als „Tätervolk“ auf ewige Zeit tributpflichtig zu machen, den US-Israel-Imperialismus zu finanzieren und dafür deutschen Boden, deutsche Waffen und deutsche Söldner zur Verfügung zu stellen = „deutsche Staatsräson“ lt. „Bundeskanzlerin“ Merkel.

Die sog. „Bonner Republik“ auf der Grundlage des Bonner „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. Mai 1949 war die nahtlose Fortsetzung der „Weimarer Republik“ und des „Deutschen (NaZi-)Reich“ = „III. Reich“ unter dem Diktat der Besatzungs- und Okkupationsmächte unter Mißachtung des Volkswillens, der sich in der (gesamtdeutschen) Verfassung vom 30. Mai 1949 manifestierte. Das Bonner Grundgesetz

„… verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (Art. 146).

– was bereits eine Woche nach seiner Verkündung durch die in der Reichshauptstadt Berlin beschlossene (gesamtdeutsche) Verfassung vom 30. Mai 1949 der Fall war. Bundeskanzler Adenauer hatte jedoch nicht den Volkswillen umzusetzen, sondern den Willen der Okkupationsmächte:

„Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben Auftrag von den Alliierten“. –

zur Verhinderung eines einheitlichen, entmilitarisierten, neutralen deutschen Staates, zur Abspaltung eines westdeutschen Separat“staat“es, zur Verhinderung eines Friedensvertrages, zur Ausplünderung deutscher Arbeitskraft für ewige „Wiedergutmachung“, für „Wiederbewaffnung“, für „Deutschland“ als Waffenschmiede, für (völkerrechtswidrige) Benutzung (Mißbrauch) deutschen Bodens und deutscher Söldner zur weltweiten Führung von schmutzigen Kriegen, etc. – Vorhang auf für vier Jahrzehnte „Ost-West-Konflikt“.

Alte NaZis, die das deutsche Volk eben noch ins Verderben geführt hatten, wurden von „Bundeskanzler“ Adenauer mit Billigung der „Feindstaaten“ in höchste Ämter gehievt, z.B. die Nr. 101 auf der Nürnberger Kriegsverbrecherliste, Dr. Hans Globke, zuerst Ministerialdirigent und später Staatssekretär und Chef des Bundeskanzleramtes und damit die „graue Eminenz“ und engster Berater Adenauers, ebenso wie Prof. Dr. Walter Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsident der ersten EWG-Kommission. Im Deutschen (NaZi-)Reich war Hans Globke von 1934-1945 anfänglich Referent und später Ministerialrat im Reichsinnenministerium, Co-Verfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und verantwortlich für die Schaffung der „gesetzlichen“ Grundlagen zur Judenvernichtung, so zum Beispiel für das Personenstandsgesetz vom 3. November 1937, nach dem jüdische Mitbürger mit einem „J“ im Paß gekennzeichnet werden mußten.

Das Mitglied im „Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund“ (NSRB), der Berufsorganisation der NaZi-Juristen von 1936-1945 und Mitglied im „Nationalsozialistischen Deutschen Dozentenbund (NSDDB), Prof. Dr. jur. Walter Hallstein, erhielt 1948 aus dem „Feindstaat“ (und Besatzungsmacht) USA den „Ruf auf eine Gastprofessur an die Georgetown University in Washington D.C.“ und wurde hier – wie es scheint – zum Architekten der EU-Diktatur ausgebildet (Hallstein-Plan), denn er wurde anschließend zum Präsidenten der ersten EWG-Kommission (EWG-Kommission Hallstein I) „gewählt“ und war damit der erste „Kommissar“ der „Europäischen Gemeinschaft“ (der Banken und Großkonzerne unter US-Kuratel). Zusammen mit Adenauer unterzeichnete er am 25. März 1957 die „Römischen Verträge“ – ein Meilenstein auf dem Weg zur „Europäischen Einigung“ „von oben“ (mit „Täuschung und List“) zur EU-Diktatur.

Als Verfechter des Kolonialgedankens war Adenauer schon von 1931 bis 1933 als Vizepräsident der „Deutschen Kolonialgesellschaft“ politisch tätig in Erscheinung getreten sowie in höchsten preußischen Staatsämtern, wie im „Preußischen Herrenhaus“ und im „Dreimännerkollegium“. Große „NaZis“ wurden durch „Persilscheine“ „entnazifiziert“ und schnell wieder in hohe und höchste Positionen von Regierung, Verwaltung, Justiz, Bundeswehr („Amt Blank“), BND („Organisation Gehlen“), „Bundesamt für Verfassungsschutz“, Polizei, etc. gehievt; kleine „NaZis“ wurden verurteilt und streng bestraft und mußten z.T. sogar noch mehrere Jahre in nach 1945 von den Besatzungsmächten weiterbetriebenen KZ’s „büßen“.

Folgerichtig ist das „Europäische Verfassungsrecht“ bei bewährten „NaZis“ besonders gut aufgehoben, z.B beim: „Walter Hallstein Institut für Europäisches Verfassungsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin“: http://www.whiberlin.eu/

Die „Bundesrepublik Deutschland“ (lt. GG), das „Vereinte Deutschland“ (lt. 2+4-Vertrag), der „Staat DEUTSCH“ (lt. „PERSONAL“Ausweis, daß von seinen Repräsentanten gegenwärtig als „Deutschland“ bezeichnete Gebilde, ist kein Staat, sondern eine Firma und eine Staats-simulation im Auftrag der Besatzungs- und Okkupationsmächte, es ist „die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Prof. Carlo Schmid) und die Fortsetzung des „Deutschen (Nazi-)Reichs“, des „III. Reichs“ mit anderen Mitteln (siehe S. 4 – 5).

Die vom Gebilde im „PERSONAL“ausweis angegebene „Staatsangehörigkeit DEUTSCH“ ist die von Adolf Hitler mit Verordnung vom 5. Feb. 1934 eingeführte „deutsche Staatsangehörigkeit“.

Das Gebilde hat keine Verfassung, kein Staatsvolk und keine Staatsbürger. Zur Verschleierung seines Legitimationsdebakels müssen seine Repräsentanten das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, das reines Besatzungsstatut ist, hilfsweise/krückenhaft zur „Verfassung“ umlügen.

An Stelle von Staatsvolk und Staatsbürgern hat es „Bewohner des Bundesgebietes“, ausgewiesen nicht durch Personenausweis als beseelte Menschen aus Fleisch und Blut, als Natürliche Personen gem. staatlichem BGB § 1, mit Rechtsfähigkeit und staatsbürgerlichen Rechten und mit Wohnsitz, sondern „ausgewiesen“ mit „PERSONAL“ausweis als unbeseelte Objekte, Sachen, juristische Personen mit Verwaltungssitz, ohne Rechtsfähigkeit und ohne staatsbürgerliche Rechte, aber jeder Menge „Pflichten“, z.B. zur „Steuer“zahlung. Als Personal und enteignungsfähige Bürgen für die „Staats“schulden und Banken-„Rettungsschirme“ der staatsimulativen Besatzungs-verwaltungsfirma müssen/sollen sich die „Bewohner des Bundesgebietes“ via „PERSONAL“ausweis und Unterschrift selbst mit ihrem unsichtbaren Doppelgänger/Strohmann identifizieren, der sie „betreut“ und langsam aber sicher umbringt.

Von dem seit 23. Mai 1945 nach zwei unheilvollen Weltkriegen nun endgültig handlungsunfähig darniederliegenden unglücklich „von oben“ geeinigten Deutschen Reich als Signatarstaat der Haager Landkriegsordnung ist kein Schutz für seine Staatsbürger/Unterthanen zu erwarten. Das als „Kriegsbeute Mensch“ versklavte Deutsche Volk wird seitdem von der von den Siegern eingesetzten und befohlenen staatssimulativen Besatzungsverwaltungsfirma BRD als deren „Personal“ ausgepreßt, sein (beschlagnahmtes) Volkseigentum „privatisiert“, der erlösende Friedensvertrag auftragsgemäß verhindert, das Deutsche Volk ausgetauscht und der Rest in der „Europäischen Gemeinschaft“ aufgelöst, wenn es seine Zipfelmützen nicht bald hochschiebt, damit Augen und Ohren wieder frei werden.

Dafür, daß dabei „alles nach Recht und Gesetz zugeht“, sorgt eine erfahrene „Justiz“, die der bekannte Publizist Henryk M. Broder als „die Erben der Firma Freisler“ bezeichnete – und das ungestraft (Freispruch nach kurzer Verhandlung!) – eigentlich unglaublich, wo doch die „Sensibelchen in schwarzen Roben“ (Zitat Broder) ansonsten äußerst dünnhäutig sind und schon bei der leisesten Kritik Strafanzeige wegen „Beleidigung und übler Nachrede“ stellen oder „Ordnungsgelder“ verhängen. Offenkundig handelt es sich also bei Broders o.g. Behauptung nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Tatsachenfeststellung. Verstärkt wird diese Vermutung durch die Tatsache, daß er auch – ebenfalls ungestraft – behaupten durfte, „daß die Justiz eine Welt für sich ist, ein geschlossenes, hierarchisch strukturiertes Biotop, das sich so gut wie jeder gesellschaftlichen Kontrolle entzieht“ und – noch stärkerer Tobak:

Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches, die Bundeswehr Rechtsnachfolgerin der Wehrmacht und die bundesdeutsche Justiz Rechtsnachfolgerin der NS-Justiz. Wörtlich bezeichnete er Die BRD-Justiz als die Erben der Firma Freisler.

Kritiklose „Staats“hörigkeit, fehlende Ethik und intellektuelle Redlichkeit, Mißachtung des Rechts, Mißachtung von Logik und Vernunft durch die BRD-Justiz sind nur durch ihre Wurzeln im „Führerstaat“ zu erklären. Ohne mit der Wimper zu zucken wendet sie in der BRD die übelsten Gesetze des III. Reiches an, z.B. das Rechtsberatungsgesetz vom 13.12.1935, das die braune Justiz zur Ausschaltung jüdischer und nicht systemkonformer Juristen und zur Privilegierung der NSDAP-Partei-Juristen geschaffen hatte und (unter Strafandrohung!) vorschreibt, daß nur „behördlich zugelassene Rechtsanwälte“ Rechtsberatung erteilen dürfen und Rechtsuchende ab Landgericht sich zwangsweise von einem solchen „Betreuer“ vertreten lassen müssen, der einem juristischen Standesrecht unterliegt, einem rechtsvernichtenden Geheim“recht“, das über dem Allgemein- und Verfassungsrecht steht und ihn außergesetzlich bindet.

Völkerrecht – lt. Art. 25 dem Grundgesetz vorgehend – steht damit den „Bewohnern des Bundesgebietes“ nicht zur Verfügung, so wie überhaupt Rechte und Gesetze für diese nur nützliche Fiktionen und zweckdienliche Lügen sind, um die völlige Entrechtung infolge c.d.m. – Versklavung – Bürgerlicher Tod nach 1945 zu verschleiern.

Selbst unentgeltliche Rechtsberatung ist nach diesem braunen Gesetz strafbewehrte Ordnungswidrigkeit! Heute – wie auch damals im III. Reich – dient dieses Gesetz gleichzeitig auch zur Monopolisierung der Rechtsberatung in den Händen systemkonformer „Rechtsanwälte“ und deren finanzieller Belohnung für „mitmachen“ und „wegschauen“ zum Nachteil der Rechtsuchenden, also zur hemmungslosen Abzocke.

Daß Henryk M. Broder mit dieser Meinung nicht allein steht, sondern – ganz im Gegenteil – es im Ausland namhafte Persönlichkeiten gibt, die ebenfalls diese Gleichung aufmachen: BRD = IV. Reich = Nachfolgerin des III. Reiches zeigt z.B. nachfolgendes Zitat von Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein aus seinem Brief vom 18. Juni 2008 an das Jüdische Museum in Berlin, nach eigenen ernüchternden Erfahrungen mit „Deutschland“:

Da die Bundesrepublik Deutschland … je länger desto weniger geneigt ist, sich an den Grundprinzipien des Internationalen Völkerrechts zu orientieren, haben wir entschieden, … Wir wollen unsere Kunstwerke nicht dem Risiko einer selektiven Anwendung des Rechtsstaates in der Bundesrepublik Deutschland aussetzen.

Was die deutsch-liechtensteinischen Beziehungen betrifft, warten wir hier auf bessere Zeiten, wobei ich zuversichtlich bin, denn in den vergangenen zweihundert Jahren haben wir immerhin schon drei Deutsche Reiche überlebt, und ich hoffe, wir werden auch noch ein viertes überleben.

Das nach außen hin der Welt vermittelte Bild von diesem (Merkel-)„Deutschland“ und den „Deutschen“, die Merkel, Schäuble, Gauck, Seehofer, Stoiber, Westerwelle, Schröder, Gabriel, Fischer, Trittin und andere nichts zu entscheiden habende Polit-Marionetten der schwarz-rot-gelb-grünen Einheitspartei „CDU-CSU-SPD-FDP-Grüne“ „wählen“, ist katastrophal und für jeden wahren Deutschen Anlaß zu sagen: „Ich schäme mich, ein Deutscher zu sein!“. :

http://www.natuerlicheperson.de/griechenland/234-trajanou-panagiotis-deutschland-das-hayvan-europas

Nach dieser schonungslosen und vorbehaltlosen Analyse von Trajanou Panagiotis ist die Frage beantwortet, wie es heute in (Merkel-)“Deutschland“ um den legitimen Souverän bestellt ist, der alles zum Besseren wenden soll.

Bestätigt gefunden habe ich darin, daß der von Trajanou Panagiotis konstatierte „fehlende Wille“ der Deutschen „sich dagegen zu wehren“ (http://eambydrohoos.blogspot.com/2011/11/deutschland-das-hayvan-europas.html, Seite 13), diesen nicht erst nach 1945 „aberzogen“ worden ist durch die von den Okkupationsmächten als „notwendig“ erkannte und befohlene „Umerziehung“ des deutschen Volkes durch die „demokratischen Volksparteien“, die „bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken“ (lt. „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, Art. 21). – Bei Lichte besehen haben diese nur das von der „eigenen“ „Obrigkeit“, den deutsch(-englischen) Königen, Herzögen, Fürsten, dem weltweit versippten und verschwägerten Hoch- und Geldadel betriebene Unterdrückungs-, Ausbeutungs- und Zerstörungswerk am Deutschen Volk / an den deutschen Völkern nahtlos fortgesetzt. Staaten und Reiche waren von jeher in den seltensten Fällen das was sie eigentlich sein sollten oder vorgaben, sein zu wollen: Diener desMenschen/des Volkes zur Regelung eines harmonischen und gedeihlichen Zusammenlebens aller Mitglieder eines Volkes und der Völker untereinander, sondern, im Gegenteil, Staaten waren fast immer nur Herrschaftsapparate zur Knechtung und Ausbeutung des Menschen/Volkes im Interesse einer kleinen Herrschaftsschicht/Oberklasse/High Society macht- und geldgieriger Psychopathen.

Auch das „Deutsche Reich“ und sein Vorläufer, das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“, machten hier leider keine Ausnahme, denn die deutschen Völker wurden schon seit jeher von „ihrer“, meist noch mit fremden Mächten kollaborierenden, weltlichen und geistlichen „Obrigkeit“ versklavt, verdummt, verraten und verkauft: „2000 Jahre Wirtschafts- und Religionskrieg gegen die Deutschen“, wie der Untertitel des hervorragenden Buches „Die unbequeme Nation“ von Georg Kausch treffend heißt.

Zur Ehrenrettung des Deutschen Volkes/der deutschen Völker muß gesagt werden, was in dem Aufsatz von Trajanou Panagiotis leider keine Würdigung findet, daß die Deutschen früher schon mal auf dem besten Wege waren, nicht nur sich selbst aus der Knechtschaft zu befreien, sondern alle Völker! – historische Tatsachen, über die nicht geredet wird:

Ø Die französische Revolution von 1789 unter dem Motto ‚Freiheit-Gleichheit-Büderlichkeit‘ und die Gewährung von Rechten für jeden Bürger, die vorher nur der Adel hatte, die ‚Erklärung der Menschen- u. Bürgerrechte‘, lösten bei den von „ihrer“ „Obrigkeit“ drangsalierten Deutschen große Begeisterung aus und wirkten für die Königreiche, Fürsten- u. Herzogtümer, Graf- und andere Herrschaften, Fürst- und Erzbistümer, Erzstifte, Reichsabteien und Reichsstädte des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation“ wie die Fanfaren von Jericho. Wegen des drückenden Jochs der „eigenen“ deutschen „Obrigkeit“ und in Verkennung der imperialen Bestrebungen Napoleons begrüßten die Deutschen anfänglich dessen eigentlich als Eroberer einmarschierenden Truppen im Jahre 1806 überwiegend als Befreier und leisteten keinen Widerstand.

Ø Nach Eintritt der unausbleiblichen Ernüchterung bezüglich der wahren Ziele Napoleons, kämpften die Deutschen gemeinsam mit mehr als einem Dutzend weiterer europäischer Völker tapfer gegen die Fremdherrschaft des napoleonisch-französischen Imperialismus und vertrieben die Besatzungsmacht aus Deutschland (Völkerschlacht bei Leipzig 16.-19.10.1813, Schlacht bei Waterloo 18.06.1815) – trotzdem die „eigene“ „Obrigkeit“ zum Teil „die Seiten wechselte” und auf Seiten der Fremdherrschaft kämpfte (kämpfen ließ! – Deutsche gegen Deutsche!).

Ø Am 12. Juni 1815 gründeten Studenten in Jena die Urburschenschaft, um sich der Restauration der alten Ordnung durch die alte „Obrigkeit“ aus Königen, Fürsten, Hoch- und Geldadel zu widersetzen (Metternich, Wiener Kongreß, Karlsbader Beschlüsse, „Demagogenverfolgung“, Spitzel, Zensur, Vereinigungsverbot, Versammlungsverbot, etc.).

Ø Am 18. Oktober 1817 organisierte die Jenaer Urburschenschaft das „Wartburgfest“ in Eisenach auf der Wartburg als „Nationalfest“, an dem ca. 500 Studenten aus 13 Universitäten aus allen Teilen Deutschlands teilnahmen – das war ca. ein Achtel der damaligen akademischen Jugend! Auch mehrere Professoren der Universität Jena nahmen teil. Im Einladungsschreiben hieß es:

Der Himmel segne unser gemeinsames Streben Ein Volk zu werden, das voll der Tugenden der Väter und Brüder durch Liebe und Eintracht die Schwächen und Fehler beider beseitigt.

Wahlspruch: „Ehre, Freiheit, Vaterland“

Ø Am 1. August 1821 veröffentlichte Prof. Krug seinen „Ausruf an die deutschen Mitbürger zur Bildung von Hülfsvereinen für Griechenland“, um die Griechen in ihrem Freiheits- und Unabhängigkeitskampf zur Überwindung der (osmanischen) Fremdherrschaft zu unterstützen. Bereits zwei Tage später kam es zur Gründung des ersten Vereins mit 100 Mitgliedern in Stuttgart und in der Folge weiterer Vereine und Ableger in großen deutschen Städten. Professor Franz Xafer von Baader leitete in München, das zu einer Metropole des Philhellenismus (=Freundschaft zum Griechentum), geworden war, eine bedeutende philhellenische Gesellschaft. Sein Kollege, der bayerische Philologe und Prinzessinnenerzieher Friedrich Wilhelm von Thiersch, sprach sich gar für die Gründung einer „Deutschen Legion“ zur Unterstützung der griechischen Freiheitskämpfer aus. Viele Vereinsmitglieder lernten Neugriechisch und organisierten „Expeditionen“ nach Griechenland. Jean-Gabriel Eynard nahm Kontakt zur griechischen Regierung auf. Sogar der Bayerische König Ludwig I. war Philhellenist, wenngleich vermutlich nicht nur aus altruistischen Gründen, denn sein Sohn Otto wurde 1830, nach der Revolution, König von Griechenland. Am 20.10.1825 ordnete Ludwig I. an, daß die bisherige Schreibweise seines Landes „Baiern“ in „Bayern“ abzuändern sei, indem das bisherige „i“ durch „y“ (für das griechische „ypsilon“) zu ersetzen ist. Weitere bedeutende Philhellenen und Unterstützer des griechischen Volkes waren Johann Wolfgang von Goethe, Friedrich Schiller, Wilhelm von Humboldt, Friedrich Hölderlin, Victor Hugo, Alexander Puschkin, uva.

Ø Am Sonntag dem 27. Mai 1832, bei der als „Hambacher Fest“ in die Geschichte eingegangenen machtvollen Kundgebung, zogen ca. 30.000 freiheitsliebende Deutsche aus allen Schichten des Volkes mit überwiegend goldrot-schwarzen Fahnen gemeinsam mit Polen, Franzosen u.a. Vertretern europäischer Völker, von Neustadt an derWeinstraße zum Hambacher Schloß, um verfassungsmäßig garantierte Menschen- und Bürgerrechte und nationale Einheit zu fordern. Der erste Hauptredner, Philipp Jakob Siebenpfeiffer, schloß seine Eröffnungsrede mit den Worten:

Es lebe das freie, das einige Deutschland! Hoch leben die Polen der Deutschen Verbündete!

Hoch leben die Franken der Deutschen Brüder die unsere Nationalität und unsere Selbständigkeit achten!

Hoch lebe jedes Volk, das seine Ketten bricht und mit uns den Bund der Freiheit schwört!

Vaterland – Volkshoheit – Völkerbund hoch!

Der zweite Hauptredner, Johann Georg August Wirth, ergänzte Philipp Jakob Siebenpfeiffers Zusammenfassung der Botschaft des Hambacher Festes um den Gedanken der brüderlichen Vereinigung der Patrioten aller europäischen Nationen:

Hoch! Dreimal hoch leben die vereinigten Freistaaten Deutschlands!

Hoch! Dreimal hoch das conföderirte republikanische Europa!

und nannte das Hambacher Fest den Geburtstag der deutschen Nationalität und der europäischen Gesamtfreiheit.

Heinrich Heine schrieb über das Hambacher Fest:

Während den Tagen des Hambacher Festes hätte mit einiger Aussicht guten Erfolges die allgemeine Umwälzung in Deutschland versucht werden können.

Jene Hambacher Tage waren der letzte Termin den die Göttin der Freyheit uns gewährte.

Am 27. Mai 1832 in Hambach ist das Deutsche Volk zum ersten Male in seiner Geschichte als Souverän, als der legitime Souverän in Erscheinung getreten, der dem „Souverän von Gottes Gnaden“ die „gelbe Karte“ gezeigt hat.

Das Volk hat sich „seiner“ „Obrigkeit“ als ernst genommen werden wollender politischer Faktor präsentiert, eben als der legitime Souverän, von dem allein alle (legale) Staatsgewalt auszugehen hat, auf der Grundlage einer in freier Selbstbestimmung des ganzen Volkes beschlossenen Verfassung (Fundamentalstatut, Gesellschaftsvertrag).

Der hier zum Ausdruck gebrachte brennende Wunsch der deutschen Völker nach demokratisch verfaßter nationaler Einheit, Freiheit und Gleichberechtigung aller Völker hat sich als die wahre Seele des Deutschen Volkes gezeigt, die es wiederzubeleben gilt, die nur verschüttet wurde von der „Obrigkeit“ zur Erhaltung illegitimer Herrschaftsmacht durch Waffengewalt und schärfste polizeistaatliche Repression, „Demagogenverfolgung“,

Versammlungsverbot, Vereinigungsverbot, Pressezensur, Spitzel, „Schutzhaft“, etc., und – am 18.1.1871 – durch die verfassungswidrige und antidemokratische Gründung des Deutschen Reichs, die „Reichseinigung von oben“ durch „Reichseinigungskriege“ „mit Blut und Eisen“ (Bismarck) statt friedlicher Reichseinigung „von unten“ durch den legitimen Souverän, das Volk, auf der Grundlage der „Verfassung des deutschen Reichs“ vom 28. März 1848

(Paulskirchenverfassung).

Diese Verfassung und „die Schmach“, die Kaiserkrone aus den Händen des Volkes entgegennehmen zu sollen, war für den von der Nationalversammlung zum „Kaiser der Deutschen“ gewählten preußischen König „unzumutbar“:

Die Krone, die ein Hohenzoller nehmen dürfte, … ist keine, die eine … in die revolutionäre Saat geschossene Versammlung macht, … sondern eine, die den Stempel Gottes trägt … ‚von Gottes Gnaden‘ (Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen)

Mit seinem berühmt-berüchtigten Wahlspruch: „gegen Demokraten helfen nur Soldaten“, ignorierte er den Volkswillen und gab am 18. März 1848 seinem Militär Schießbefehl gegen „sein“ aufbegehrendes Volk, den legitimen Souverän, der mehreren hundert „seiner“ „Unterthanen“ das Leben kostete und ihm den Spitznamen „Kartätschenprinz“ einbrachte; der Schloßplatz in Berlin – schon 1848 ein „Platz des himmlischen Friedens“.

Mit dem von der „Obrigkeit“ „ihren“ „Unterthanen“ eingeimpften kriegsbegeisternden deutschen Nationalismus, Chauvinismus und Militarismus (beschönigend als „Indienstnahme des Nationalgefühls“ bezeichnet), gepaart mit einigen sozialen Brosamen vom reichlich gedeckten Tisch des wirtschaftlichen Erfolgs deutscher Tüchtigkeit, ist es der „Obrigkeit“ immer und immer wieder gelungen, die Deutschen als „Hayvans“ auf ein „Schlachtfeld“ zu schicken, damit sie diejenigen „schlachten“, die eigentlich ihre Brüder sind und nicht nach oben schauen, wo ihre wahren Feinde zu suchen sind (im eigenen Land). Fast 3 Millionen Deutsche (aus der Mittel- und Unterschicht!) in allen möglichen „Kriegervereinen“, „Deutscher Kriegerbund“, „Reichskriegerverband“, etc., sprechen für den „Erfolg“ des (obrigkeits-)staatlichen Bemühens – „Bismarck hat Deutschland groß gemacht und die Deutschen klein“.

Für dieses, aus dem preußisch dominierten Militärbündnis „Norddeutscher Bund“ hervorgegangene “Deutschland“/„Deutsches Reich“ stehen die vom „eisernen Kanzler“ präferierten „kaiserlichen Farben“, also„schwarz-weiß-rot“ und das auf den (gesegneten) Waffen, an der Uniform und in Todesanzeigen in Zeitungen von „Kriegshelden“ und Millionen von Kriegsgräbern zu sehende „Schwarze Kreuz“/„Eiserne Kreuz“, zur Dekoration von (Kriegs-)Helden und (Kriegs-)Flugzeugen, Panzern, etc. aller deutschen Reiche „von oben“, vom I. bis zum IV. Reich als auffälliges historisches Kontinuum.

Zu beneiden ist das deutsche Fürstentum Liechtenstein, das nach der Auflösung des „Deutschen Bundes“ 1866 das große Glück hatte – begünstigt sicherlich auch durch seine Abgelegenheit und Kleinheit – nicht vom kriegerischen Preußen erobert und annektiert zu werden, wie fast alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie nach dem „Deutschen Krieg“ von 1866. Preußen, so hieß es, ist eine Armee, die sich einen Staat hält; 85% des gesamten Staatshaushaltes flossen in sein Militär. Fürst Johann II. von Liechtenstein, genannt „der Gute“, schwante offenbar nichts Gutes bei der vom militaristischen Preußenkönig und seinem „Eisernen Kanzler“ gewaltsam „mit Blut und Eisen“ herbeigeführten „Reichseinigung von oben“, so daß er sich nicht deren Militärbündnis „Norddeutscher Bund“ -› „Deutsches Reich“ anschloß und statt dessen 1868 lieber sein als unnützen Kostenfaktor empfundenes Militär gänzlich abschaffte, um statt dessen die liechtensteinischen Kunstsammlungen zu erweitern, Botanik, Archäologie und Geographie zu fördern.

Liechtenstein war und ist leider nur die rühmliche Ausnahme unter den Staaten des „Deutschen Bundes“; hätten die anderen deutschen Staaten damals ihre Souveränität bewahrt, bzw. (gegenüber Preußen) bewahren können und dem Souverän, dem Volk, seine legitimen Rechte nicht verwehrt, wären ihnen sicherlich ebenfalls sämtliche nachfolgenden Kriege, Zerstörungen, Millionen Tote, Besatzung und Fremdherrschaft erspart geblieben.

Mit einem frei- und schöngeistigen Monarchen gesegnet, ist Liechtenstein das Beispiel schlechthin, wie es auch anders geht und wie es auch in den anderen deutschen Staaten nach Inkrafttreten der Paulskirchenverfassung am 28. April 1849 hätte anders gehen können: 1862 trat unter Johann dem Guten eine neue konstitutionelle Verfassung in Kraft, mit einer gegenüber dem regierenden Fürsten gestärkten Volksvertretung als Landtag, ähnlich wie der Reichstag in der Frankfurter Paulskirchenverfassung von 1849.

Statt Heer und Flotte förderte „der Gute“ Kunst und Wissenschaft und bewahrte strikte Neutralität. Das hat dem Land dauerhaften Frieden und Wohlstand gebracht und ein dankbares Volk, daß ihm nach 71 Jahren Regierungszeit auf den Grabstein gemeißelt hat:

Dem Vater des Volkes –

Dem Helfer der Armen –

Dem Freund des Friedens –

Dem Hirten der Kunst –

Fürst Johann dem Guten 1840-1858-1929

Am 16. März 2003 durfte das liechtensteinische deutsche Volk nach 10 Jahren Verfassungsdiskussion in einer Volksabstimmung eine neue Verfassung wählen, die ihm sogar das Recht verleiht, die Monarchie abzuschaffen, ohne daß der Landesfürst sein Veto dagegen einlegen kann; die ihm das Recht verleiht, dem Landesfürsten das Mißtrauen auszusprechen, was dessen Amtsenthebung bewirken kann; wo die Richterwahl per Volksabstimmung erfolgen kann, etc., – undenkbar im „IV. Deutschen Reich“.

Dem 1866 aufgelösten „Deutschen Bund“ repressiver polizeistaatlicher deutscher Fürstentümer können eigentlich nur drei positive Aspekte abgewonnen werden:

1. daß in ihm Preußen, das von seinen Gegnern immer als „der böse Geist Europas“ und die Verderbnis Deutschlands wahrgenommen wurde, das „von einer kriegslüsternen, gewissenlosen militärischen Kaste und dem Junkertum beherrscht“ wurde, keine hegemoniale Vormachtstellung hatte;

2. daß er militärisch nur verteidigungsfähig, aber nicht angriffsfähig war und in Europa für Gleichgewicht und Ruhe sorgte und keinerlei Ängste bei den anderen europäischen Großmächten aufkommen ließ;

3. daß – ironischerweise – politische Kultur, Kunst und Literatur durch Verfolgung und Zensur beflügelt und belebt wurden (Vormärz, Romantik, Biedermeier, etc.)

Auf der Grundlage der (gesamtdeutschen) Paulskirchenverfassung von 1848 hätte der „Deutsche Bund“ zu einem als „Deutsches Reich“ auftretenden lockerem Bund souveräner deutscher (Volks-)Staaten mutieren können, die nur die in freiwilliger Selbstbestimmung durch die (deutschen) Völker beschlossenen Souveränitätsrechte an die Zentralgewalt, die „Reichsgewalt“ abgegeben hätten. Das wäre die friedliche, vom Volk als (legitimen) Souverän

ausgehende, Variante der „Reichseinigung von unten“ gewesen, gemäß den volkswillentlichen Forderungen vom Hambacher Fest nach nationaler Einheit und verfassungsmäßig garantierten Staatsbürgerrechten. Dieser Weg zur friedlichen „Reichseinigung von unten“, durch das Volk (die deutschen Völker) bewirkt u. legitimiert, hätte zu einem mustergültigen Rechts- und Sozialstaat(enbund) „Deutsches Reich“ in der Mitte Europas führen können, nur verteidigungsfähig, aber nicht angriffsfähig, zu einem Hort des Friedens und der strikten Neutralität, zu einem Leuchtturm mit ungeheurer Strahlkraft für ein zukünftiges „Europa der Vaterländer“, für ein „Europa von unten“, für (Gewaltlosigkeit präferierende) Befreiungsbewegungen in allen Völkern.

Das war der (verfassungsmäßig legitimierte) Gegenentwurf zum heutigen (illegitimen) „Europa von oben“ der Banken und Großkonzerne, das von NaZis und deren Unterstützern wie Hallstein, Adenauer, Globke, Kohl, Merkel, Schäuble, etc., im fremdwillentlichen Auftrag zielstrebig gegen alle Widerstände durchgesetzt wurde und wird.

Der wohl einzige Grund, warum es nicht zur Umwandlung des „Deutschen Bundes“ in das „Deutsche Reich“ auf der Grundlage der Paulskirchenverfassung von 1849 kam, war: Es hätte an der Spitze von Preußen und den größeren deutschen Staaten jeweils eines Monarchen vom Format eines ‚Fürst Johann II. der Gute‘ von Liechtenstein bedurft, statt macht- und geldgieriger, kriegslüsterner Psychopathen vom Schlage Wilhelms und Bismarcks:

Das wir das Recht nicht haben, wissen wir. Aber wir haben die Macht, und die gebrauchen wir.
(Otto von Bismarck auf eine Anfrage des Vorsitzenden der deutschen Zentrumspartei, Ludwig Windthorst, ob die Annexionen von Hannover und Hessen-Kassel, Nassau und der Freien Stadt Frankfurt nicht unrechtmäßig seien.)

Ein dummes Volk läßt sich leichter regieren.
(Otto von Bismarck)

Gegen Demokraten helfen nur Soldaten.
(Friedrich Wilhelm IV. der „Kartätschenprinz“)

Diese historische Betrachtung soll auch zeigen, daß das Deutsche Volk nicht das geborene „Tätervolk“ ist, zu dem es pausenlos im fremdwillentlichen Interesse in Schulbüchern und „Qualitätsmedien“ gemacht wird, sondern ein Kulturvolk, daß zu weltweit bewunderten Leistungen fähig ist – sofern es nicht, auf heimtückische Weise, von nichtgewählten Entscheidern und nichts zu entscheiden habenden „Gewählten“ (Marionetten) vom Guten und Edlen abgehalten und seine Energie in die falsche Richtung gelenkt wird:

Die Vergangenheit ist wichtiger als die Gegenwart, denn wer die Vergangenheit kontrolliert, beherrscht die Zukunft.
(George Orwell 1984)

Deshalb reden „sie“ unaufhörlich von NaZis, Kriegsschuld und Holocaust.

Deshalb reden wir von Volkswiderstand, Hambacher Fest und Paulskirchenverfassung!

und unterstützen den Vorschlag des Verbandes deutscher Soldaten (VDS) von Oberstleutnant a.D. Max Klaar zum Friedensschluß vom Oktober 2011:

Der … Waffenstillstand von 1945 und die … Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen gegen das Deutsche Reich sind … abzulösen. Die ehemaligen Kriegsgegner sollen zum Wohle ihrer Völker auf der Grundlage eines Friedensvertrages als souveräne, gleichberechtigte Partner den Weg der Sicherheit und Zusammenarbeit durch friedlichen Interessenausgleich beschreiten und den Frieden wahren. … Gegenseitiges auf ewig gültiges Verzeihen aller aneinander begangener Völkerrechtsverbrechen …Gegenseitiger und endgültiger Verzicht darauf, sich diese Verbrechen wechselseitig vorzuwerfen und Ansprüche daraus geltend zu machen. Die unselige und rückwärtsgewandte Kriegsschulddebatte ist … zu beenden. … Öffnung aller Archive der ehemaligen Kriegsgegner zur Erforschung der wahren Gegebenheiten .. Rückgabe der beschlagnahmten, unverfälschten Archivstücke auf Gegenseitigkeit. Berufung einer Wahrheitsfindungs-Kommission von unabhängigen Historikern aus neutralen Ländern zur Auswertung der bisher geheimgehaltenen Primärdokumente aus verschlossenen Archiven und Übernahme ihrer Ergebnisse in die Bildungsarbeit … Beendigung aller Besatzungen und Auflösung militärischer Fremd Stationierungsstützpunkte … Rückgabe beschlagnahmten Eigentums; … Verpflichtung zur Öffentlichkeit der Diplomatie. … Verzicht auf Gewalt als Mittel ihrer Politik. … das Selbstbestimmungsrecht der Völker respektieren und nie wieder als erste Waffen einsetzen. …

Auf der Grundlage dieser 14 Punkte sind die Regierungen aller betroffenen Staaten zu einer Friedenskonferenz nach Münster und Osnabrück einzuladen, um den Zweiten Weltkrieg endgültig abzuschließen und dadurch künftigen Generationen die Perspektive eines unbefangenenWeges in eine friedliche Zukunftsordnung in gegenseitiger Achtung und Verantwortung zu ermöglichen.

http://www.natuerlicheperson.de/aktuelles/1-allgemein/229-deutsche-soldaten-wollen-friedensvertrag

Die freiheitlichen „gold-rot-schwarzen“ Farben des Hambacher Festes sind also heute so aktuell wie vor 180 Jahren; im Hinblick auf Griechenland könnte der oben zitierte Schluß von Philipp Jakob Siebenpfeiffers Eröffnungsrede für eine zum 180. Jahrestag am 27. Mai 2012 zu haltende Hambacher-Fest-Rede aktuell so lauten:

Es lebe das freie, das einige Deutschland! Hoch leben die Polen der Deutschen Verbündete!

Hoch leben die Griechen der Deutschen Brüder die unsere Nationalität und unsere Selbständigkeit achten!

Hoch lebe jedes Volk, das seine Ketten bricht und mit uns den Bund der Freiheit schwört!

Vaterland – Volkshoheit – Völkerbund hoch!

(Merkel-)“Deutschland“ – „Vereintes Deutschland“ – „Bundesrepubik Deutschland“ – „Bund“ – Staat „DEUTSCH“, bzw. deren Repräsentanten, haben indes keine Skrupel, das Hambacher Fest für sich und ihre staatssimulative Besatzungsverwaltungsfirma zu reklamieren (zu usurpieren) und zu behaupten, daß diese die Krönung der deutschen Geschichte sei in der sich die tiefe Sehnsucht der Deutschen in der Freiheits- und Demokratiebewegung vom Hambacher Fest nach verfassungsmäßig garantierten Menschen- und Bürgerrechten und nationaler Einheit erfüllt habe; das ist mehr als peinlich, frech und dreist; hier zur Erinnerung einige der 17 Artikel aus der den deutschen Volkswiderstand im ‚Vormärz‘ von 1848/49 gegen Unterdrückung und Willkür inspirierenden Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789

Art. 1 Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. …

Art. 2 Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, … Eigentum, … Sicherheit, … Widerstand gegen Unterdrückung.

Art. 3 Der Ursprung jeder Souveränität liegt ihrem Wesen nach beim Volke. Keine Körperschaft und kein Einzelner kann eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von ihm ausgeht.

Art. 4 Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: …

Art. 5 Das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden. …

Art. 6 Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. …

Art. 11 Die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte:

Jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, …

Art. 12 Die Gewährleistung der Menschen- und Bürgerrechte erfordert eine öffentliche Gewalt … zum Vorteil aller … und nicht zum esonderen Nutzen derer, denen sie anvertraut ist.

Art. 16 Eine Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht gesichert u. die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.

Ø 1837 protestierten sieben Göttinger Professoren, die „Göttinger Sieben“, gegen die Aufhebung der Verfassung im Königreich Hannover; daraufhin wurden sie von der „Obrigkeit“ sofort entlassen und des Landes verwiesen.

Ø „Der Bund“, der „Deutsche Bund“ von 34 absolutistischen deutschen Fürstentümern und 4 „freien“ Städten als „Vollstrecker der Restaurationsideen“ (Theodor Schieder), als Polizeistaat, vermochte es trotz Versammlungsverbot, Vereinigungsverbot (Burschenschaften!), Zensur, Spitzeln, „Schutzhaft“, etc., trotz massiver Repression, Verfolgung und Unterdrückung, nicht, die Revolution von 1848/49, die deutsche Nationalversammlung und die erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland, die Frankfurter Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 und deren Rechtskrafterlangung durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt am 28. April 1849 zu verhindern. Deren umfassender Grundrechtekatalog findet sich zum Teil wortwörtlich in der fast genau 100 Jahre später in der Reichshauptstadt Berlin, im Admiralspalast, demokratisch beschlossenen Verfassung vom 30.05.1949 wieder.

Ø An den durch die Paulskirchenverfassung von 1849 gesetzten Maßstäben für eine moderne Verfassung kamen auch die „Weimarer Reichsverfassung“ vom 11.8.1919 und das Bonner „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ vom 23.5.1949 nicht mehr vorbei, die die in der Paulskirchenverfassung formulierten Grundrechte ebenfalls übernahmen (wohl richtiger gesagt: nicht übergehen konnten), wobei anzumerken ist, daß sowohl die WRV als auch das GG keine Verfassungen sind, sondern Diktate der Siegermächte zur rechtlichen „Legitimierung“ ihrer Plünderung “Deutschlands“, u.a. getarnt als „Reparationen“, und der Ausbeutung deutscher Arbeitskraft.

Ø Die Paulskirchenverfassung war auch ein großer Schritt zur Lösung der drängenden Geld- und Bodenfrage, indem sie das Banken-, Geld- und Münzwesen in die Hände der Reichsgewalt legte (§ 45, § 47), alle auf Grund und Bodenhaftenden Abgaben und Leistungen ablösbar machte (§ 168, Abs. 1) und die Belastung des Bodens mit unablösbaren Abgaben oder Leistungen fortan untersagte (§ 168, Abs. 2), d.h. also, daß auch keine „Grundsteuern“ mehr erhoben werden durften.

Ø Die für einen echten Volks- und Rechtsstaat unabdingbare strikte Gewaltentrennung zwischen den Staatsgewalten (nicht Gewaltenteilung = Gewalteneinheitsthyrannis!) wurde ebenfalls zum Verfassungsgrundsatz (§ 181).

Ø Den Gemeinden war die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei als verfassungsmäßiges Grundrecht garantiert (§ 184).

Ø Die Erlassung der grundlegenden allgemeinen Gesetzbücher: BGB, StGB, GVG, HGB geht ebenfalls auf die Paulskirchenverfassung zurück (§ 64)!

Ø Nur durch brutalen Einsatz von Waffengewalt, durch einen Militärputsch, konnte die „Obrigkeit“ ihren Verfassungshochverrat am Deutschen Volk durchsetzen!

Diese, von den (zensierten und selbstzensierten) „Qualitätsmedien“ in (Merkel-)“Deutschland“ ausgeblendeten und unterdrückten historischen Tatsachen muß ich Trajanou Panagiotis allerdings entgegenhalten, wo er schreibt:

„Das deutsche Volk ist mitgerissen worden, … weil es ein „Hayvan“ ist. … Den Deutschen fehlte einfach der Wille sich dagegen zu wehren. Sich als echte „Hayvans“ benehmend, haben sie zwei Weltkriege begonnen, …“ http://eamb-ydrohoos.blogspot.com/2011/11/deutschland-das-hayvan-europas.html, Seite 13

Richtig ist mE, daß das deutsche Volk nicht von Natur aus ein „Hayvan“ ist, sondern von „seiner“ geistlich-weltlichen „Obrigkeit“ vorsätzlich-planmäßig-heimtückisch zum „Hayvan“ gemacht wurde“. Das der einfache deutsche „Unterthan“ jener Zeit kein geborener „Hayvan“ war, kann ich noch aus überlieferten Berichten meiner Vorfahren sehr gut nachvollziehen:

Mein Ur-Urgroßvater lebte von 1853 – 1911 in einem Dorf mit ca. 2.500 Einwohnern im Königreich Preußen, Regierungsbezirk Erfurt. Er war einer von mehreren selbständigen Bäckermeistern im Ort, von denen jeder den Ehrgeiz hatte, das beste Brot, die besten Brötchen und den besten Kuchen zu backen. Sein Lebensentwurf? – Ein geachteter Mann in seiner Gemeinde zu sein; seine 8 Kinder sollten – genau wie er und seine Familie – ehrbare Bürger werden, die in angesehenen Berufen deutsche Wertarbeit leisten bei angemessener Entlohnung. Er wollte mit seiner Familie froh und glücklich leben und seinen Kindern eine gute Bildung angedeihen lassen, „damit sie es später im Leben mal zu etwas bringen“ – wie ein Standardsatz jener Zeit lautete. Das ist ihm auch gelungen: 2 Söhne wurden ebenfalls selbständige Bäckermeister mit eigener Bäckerei, 2 wurden Werkzeugmacher, einer Büchsenmacher, die 3 Töchter heirateten und wurden ordentliche Hausfrauen und Mütter. Nie im Leben wäre mein Ur-Urgroßvater oder einer seiner Söhne von sich aus auf die Idee gekommen, sich eine Pickelhaube aufzusetzen, eine Uniform anzuziehen, ein Gewehr in die Hand zu nehmen, die Landesgrenzen zu überschreiten und seine Brüder in anderen Ländern zu überfallen, zu erschießen, zu berauben oder gar auf einem schwimmenden Eisenkasten nach Afrika zu shippern und dort Kolonien zu erobern!

Da frage ich mich, wie der einfache deutsche „Unterthan“, dem schon unwohl wurde, wenn er seine Kirchturmspitze nur mal für kurze Zeit aus den Augen verloren hatte, zum „Hayvan“ werden konnte? Wer hat ihn zum „Hayvan“ gemacht? In diesem Zusammenhang denke ich auch sehr oft über diese Frage nach:

Welchen Verlauf hätte die Geschichte wohl genommen, wenn die „Obrigkeit“ 1849 die ausgestreckte Hand des Volkes ergriffen hätte, wenn der preußische König ein (friedlicher) „Kaiser der Deutschen“, ein „Volkskaiser“ auf der Grundlage der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 geworden wäre und auf Armee, Flotte, Kolonien, etc. verzichtet hätte (Armee nur zur Selbstverteidigung), wenn er sich von direkt gewählten Volksvertretern hätte helfen lassen, den Ausgleich herbeizuführen, so wie Fürst Johann II. „der Gute“ von Liechtenstein, statt seine Unterthanen mit dem Gift des Nationalismus zu infizieren und (fremden Interessen dienend – bewußt oder unbewußt?) zu „Hayvans“ zu machen?

Sicher gibt es auch die persönliche Verantwortung des einzelnen, laut und deutlich „nein“ zu sagen; doch wie kann man das von dem kleinen, lebenslang zum gehorsamen „Unterthanen“ konditionierten einfachen Deutschen erwarten, wenn alle geistlichen und weltlichen Autoritäten „ja“ (zum Krieg) sagen, wenn es so von allen Kanzeln gepredigt wird, in allen Zeitungen und in allen Schul- und Religionsbüchern steht? – und mit Übeln gedroht wird bei Ungehorsam! – wenn es in der Schule vom Lehrer mit dem Rohrstock sofort „eins auf die Finger“ gibt, wenn der Schüler nicht alles getreulich nachplappert! – „Gott mit uns“ steht auf dem Koppelschloß von meinem Großvater aus dem ersten Weltkrieg!

Nach allem, was ich aus Berichten aus jener Zeit vernommen habe, ist den Kindern der „Respekt vor der Obrigkeit schon mit der Muttermilch eingeflößt worden. Ich kann mich noch ganz deutlich an meine Kindheit erinnern, wie meine Großmutter ganz ehrfurchtsvoll und mit einer eigentümlichen besonderen Betonung von der „Obrigkeit“ und den „deutschen Fürsten“ sprach und wie sie mich anschaute, als ob der Leibhaftige aus mir spräche, als ich sie deshalb einmal auslachte. Nur lebenslange Konditionierung, vor allem in der Schule und im Religionsunterricht, macht eine derart unglaubliche Obrigkeitshörigkeit bei unseren Vorfahren erklärbar. Wie die „Obrigkeit“ „ihre“ „Unterthanen“ sah, „was einem Unterthanen ziemt“, illustriert ein Ausspruch, der dem brandenburgischen Kurfürsten zugeschrieben wird:Es ist dem Unterthanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. (Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg)

Es stellt sich nun die Frage, warum das Deutsche Volk, zumindest der aufgewachte Teil davon, der Kenntnis von den hier dargelegten Tatsachen und den Ursachen all dieser Verwerfungen hat, insbesondere von der den „Bewohnern des Bundesgebietes“ untergeschobenen „deutschen (NaZi-)Staatsangehörigkeit“ im „IV. Reich“ und der 1945 oktroyierten Personenstandsänderung, und der sich der Besatzungsverwaltungsfirma dementsprechend darüber erklärt und seine Rechtsfähigkeit wieder hergestellt hat, nicht auf seinem unveräußerlichen (Menschen- und Völker-)Recht bestehen soll, seinen völkerrechtswidrig handlungsunfähig gemachten und gehaltenen deutschen Heimatstaat wieder handlungsfähig zu machen und nach der Rückgewinnung der persönlichen Souveränität als Mensch, als Natürliche Person gemäß staatlichem BGB § 1, nun auch die Erlangung der Volkssouveränität anzustreben?

Seid entschlossen, keine Knechte mehr zu sein, und ihr seid frei.
(Étienne de La Boëtie)

http://www.natuerlicheperson.de/freiwilligen-knechtschaft

Der wieder handlungsfähig zu machende Heimatstaat der Deutschen kann nach dem hier Gesagten selbstredend natürlich nicht das „Deutsche Reich“ als „Weimarer Republik“ oder „Deutsches Kaiserreich“ sein, sondern nur das „Deutsche Reich“ als Volksstaat(enbund) „von unten“ auf der Grundlage seiner am 28. April 1849, durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt 1849, S. 101-147, rechtskräftig gewordenen Verfassung vom 28. März 1848.

Dieses Streben von uns Deutschen nach unserem selbstbestimmten souveränen Heimatstaat ist menschen-, völkerund naturrechtlich legitimiert, … und wird erfolgreich sein, wenn wir das Esausegen-Konzept beachten:

http://www.natuerlicheperson.de/zwei-zeilen-der-bibel-retten-

Soweit – aus aktuellem Anlaß – einige Auszüge aus einer Schrift, die ich in Kürze veröffentlichen will, um daran zu erinnern und darauf aufzubauen, daß das Deutsche Volk eine durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt rechtskräftig gewordene Verfassung hat, nämlich die am 28. März 1849 von der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche beschlossene und als Paulskirchenverfassung bekannte Verfassung des Deutschen Reichs, die – erinnernd an die eingangs zitierten Worte Prof. Carlo Schmids – von niemand anderem außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden kann als vom (legitimen) Souverän selbst: dem Deutschen Volk. Unterstützen wir deshalb den o.g. 14-Punkte-Vorschlag des Verbandes deutscher Soldaten, Oberstleutnant a.D. Max Klaar, zum gegenseitigen und ewigen Verzeihen aller aneinander begangenen Völkerrechtsverbrechen im Zuge der Kriegshandlungen 1914-1918 und 1939-1945 und der jeweiligen Nachkriegszeit und zum gegenseitigen und endgültigen Verzicht darauf, sich diese Verbrechen wechselseitig vorzuwerfen und Ansprüche daraus geltend zu machen.

Unterstützen wir deshalb die Forderung nach Beendigung der unseeligen rückwärtsgewandten Kriegsschulddebatte 92 bzw. 67 Jahre nach den beiden Weltkriegen.

Und: Erinnern wir uns vorrangig wieder an den Teil unserer Geschichte, auf den wir Deutsche zurecht stolz sein können; knüpfen wir wieder daran an, bauen wir darauf auf – im Interesse einer lebenswerten Zukunft für alle Menschen!

Mit besten Grüßen

Manfred Heinemann

www.natuerlicheperson.de

www.bgb-paragraph-1.de


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