Ostmark: 3 Jahre Haft für Facebook-Kommentare

von III. Weg

Mit welcher Härte der „Staat“ gegen unliebsame Meinungsäußerungen vorgeht, musste erst letzte Woche wieder ein 33 jähriger Mann am Innsbrucker Landgericht feststellen. Für getätigte Kommentare im sozialen Netzwerk Facebook wie, daß „wir wieder einen Hitler“ brauchen würden, wurde dieser zu drei Jahre Gefängnis verurteilt. Der Verteidiger des Verurteilten legte umgehend Revision gegen das Urteil ein.

Dabei ist dies nicht der einzige Fall, in denen in den letzten Monaten Haftstrafen wegen Meinungsdelikten verhängt wurden. Selbst ein 60 jährigen aus NRW bekam eine drei-monatige Haftstrafe (auf Bewährung ausgesetzt) wegen des Satzes, dass „genetischer Abfall zurück in die Wüste“ gehöre.

Solche Urteile sind dabei nur die Spitze des Eisberges. Nahezu täglich wird an einem bundesdeutschen oder ostmärkischen Gericht ein Deutscher wegen kritischer Kommentare zur Asylkrise oder zur deutschen Geschichte verurteilt. Meist bleibt es bei teuren Geldstrafen. Erst kürzlich wurde ein Familienvater aus dem Münsterland zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt weil er Asylanten unter anderem als „Affen“ bezeichnet hatte.

Da es bei den entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches, insbesondere §130 (Volksverhetzung), viele Tücken gibt, haben wir im Namen der Partei „Der III. Weg“ einen kostenlosen Leitfaden veröffentlicht, der helfen soll sich im Dickicht der Meinungsparagraphen zu Recht zu finden.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.der-dritte-weg.info/index.php/menue/1/thema/69/id/6529/Politik_Gesellschaft_und_Wirtschaft.html