Offener Brief an den Bundestag zum UN-Migrationspakt und Erinnerung an Völkerstrafgesetzbuch § 6 Völkermord

Von Frank-Ronald Gabler

„Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages, Deutschland und Europa stehen am Scheideweg – Sein oder Nichtsein!? Ein ganzer Kulturkreis ist vom Untergang bedroht! Als Vertreter Deutschlands, dem Kernland Europas, kommt Ihrem Handeln besondere Bedeutung zu!“

Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages,

Deutschland und Europa stehen am Scheideweg – Sein oder Nichtsein!? Ein ganzer Kulturkreis ist vom Untergang bedroht! Als Vertreter Deutschlands, dem Kernland Europas, kommt Ihrem Handeln besondere Bedeutung zu! Mit der Unterzeichnung des UN-Migrationspakts, der die uneingeschränkte Massenzuwanderung zur Folge hat, kommt unweigerlich das Aus für unseren Kulturkreis mit der Dimension eines multiplen Völkermordes.

Gemäß Völkerstrafgesetzbuch, § 6 Völkermord, ist schlüssig – jene, welche Flüchtlingsströme erzeugen und auch jene, welche die uneingeschränkte Einwanderung betreiben, müssen entsprechend bestraft werden!

Völkerstrafgesetzbuch, § 6 Völkermord http://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Nun – in der Argumentation heißt es oft – der UN Migrationspakt sei nicht rechtlich bindend. Das ist mehr als denkwürdig!

Wie ich erfuhr, hat der Blogger killerbee einfach mal in dem zur Beschlußfassung vorliegenden Dokument die Worte „verpflichten“ und „Verpflichtung“ gezählt. Das Ergebnis lautet 92!

Machen wir einen Zeitsprung und schauen kurz auf die Vierte UN-Weltfrauenkonferenz in Peking im Jahre 1995. Dort wurde auf UN-Ebene der „Gender-Fahrplan“ beschlossen, welcher nun überall Einzug gehalten hat – mit gravierenden Folgen für die Menschheit! Auch hier gilt es mit Blick auf das Völkerstrafgesetzbuch und die Maßgaben zur „sexuellen Vielfalt“ insbesondere der Frühsexualisierung die Sinne zu schärfen!

Kurzum – es geht um den Fortbestand der Völker, diese sind durch falsche politische Vorgaben mehr als gefährdet!

Zu guter Letzt erinnere ich Sie an die Entschließung des Bundestages zu Tibet im Jahre 1996:

DER BUNDESTAG 1996 ZU TIBET:
MASSENMIGRATION IST VÖLKERMORD

Die am 23. April 1996 von Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Resolution war ohne weitere parlamentarische Beratung ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen am 20. Juni 1996 vom Parlament verabschiedet worden. Die Abgeordneten hatten sich davon trotz massiver Einschüchterungen, Drohungen mit Sanktionen und Protesten der chinesischen Regierung nicht abbringen lassen.

Ähnlich wie bei der nun beschlossenen Resolution zum Völkermord an Armeniern berichteten die Medien damals tagelang über die Hintergründe der Menschenrechtsverletzungen in Tibet und die Versuche der Regierung in Peking, auf das deutsche Parlament politisch Einfluss zu nehmen.

Quelle: https://www.gfbv.de/de/news/tibetresolution-bundestag-wirkungslos-8065/

In der Bundestags-Entschließung 13/4445 vom 23.4.1996 verurteilt die Bundesrepublik die chinesische Zuwanderungs-Politik in Tibet, weil dadurch die tibetische Identität „zerstört“ wird:

„(…) Im Hinblick darauf, dass die Tibeter sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben, verurteilt der Bundestag die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis in Bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität der Tibeter führt, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl, Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration. (…)

fordert die Bundesregierung auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, daß … die chinesische Regierung jede Politik einstellt, welche die Zerstörung der tibetischen Kultur zur Folge haben kann, wie z. B. die planmäßige Ansiedlung von Chinesen in großer Zahl, um die tibetische Bevölkerung zurückzudrängen, und die Verfolgung der Vertreter der tibetischen Kultur…“

. . . die vorstehenden Grundsätze und Maßnahmen sollen auch innerhalb der Europäischen Union Anerkennung und Durchsetzung finden.

Antrag der Abgeordneten

Hartmut Koschyk, Andreas Krautscheid, Hermann Gröhe, Karl Lamers, Ruprecht Polenz, Christian Schmidt (Fürth), Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos, Rudolf Seiters der Fraktion der CDU/CSU,

der Abgeordneten

Volker Neumann (Bramsche), Adreas Krautscheid, Rudolf Bindig, Freimut Duve, Norbert Gansel, Heide Mattischeck, Regina Schmidt-Zadel, Günter Verheugen, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Rudolf Scharping der Fraktion der SPD,

der Abgeordneten

Gerd Poppe, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE

und der Abgeordneten

Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Burkhard Hirsch, Uwe Lühr, Ulrich Irmer, Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Dr. Hermann Otto Solms der Fraktion der F.D.P.

 Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/13/044/1304445.asc

UNO Tibet Resolution

Tibet-Resolution 13/4445 vom 23.04.1996. Dort heißt es:

„Im Hinblick darauf, dass die Tibeter sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben, verurteilt der Bundestag die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis in Bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität der Tibeter führt, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl, Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration.“

Und der damalige EU-Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering erklärte im EU-Parlament die Ansiedlung von Chinesen in Tibet zum „kulturellen Völkermord an den Tibetern“. (spiegel.de, 22. März 2008)

Also, sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages, werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und stoppen Sie das unsägliche Vorhaben der Völkervernichtung, den UN-Migrationspakt!

Der Paragraf 6 des Völkerstrafgesetzbuches ist eindeutig!

Hochachtungsvoll

Frank-Ronald Gabler

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