Nun ist es amtlich, – die Zustände vor 85 Jahren sind wieder da

von helmut-1

Gleichmal zu Beginn ein interessantes Urteil, wobei der Absatz ganz unten im Urteil (58) der für mich der interessanteste ist. Das OLG Koblenz stellt also juristisch einwandfrei fest:

(Der Absatz im vollen Wortlaut):

Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Aus:
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

Hitler hat damals für sein Ermächtigungsgesetz die Zustimmung des Parlaments verlangt (und auch bekommen). Die Pfarrerstochter hat halt gemeint, es geht sicher auch ohne.

Nun zum Beweis des Wiederkehrens der Zeit vor 85 Jahren:

Der Justizbeamte, der den Wortlaut des Haftbefehls veröffentlicht hat, gab eine öffentliche Erklärung ab, nachdem er vom Dienst suspendiert wurde. Der Inhalt dieser Erklärung wird zwar kommentiert, aber in den Merkel-hörigen Medien heruntergespielt und der Pegida-Sprache gleichgesetzt. Dafür hebt man die Sprachrohre der Pfarrerstochter ins Rampenlicht.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_84367874/nach-toetung-in-chemnitz-justizbeamter-gesteht-veroeffentlichung-des-haftbefehls.html

Den kompletten Wortlaut dieser Erklärung habe ich nur bei Epochtimes.de gefunden, – eine Erklärung des Anwalts gibts angeblich auch über fb.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/justizvollzugsbeamter-ich-moechte-dass-die-oeffentlichkeit-weiss-was-geschehen-ist-a2620290.html

Dieser Mann wird nun mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt und bestraft werden. Wie es so schön heißt:

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.

Für mich, der sich intensiv mit der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts beschäftigt hat, gibt es kaum einen Unterschied mehr zum Vorgehen der Regierung und insbesonders zu den Veröffentlichungen der MSM im Vergleich zum damaligen Hetzblatt „Der Stürmer“ von Dr. Julius Streicher.

Allenfalls besteht der Unterschied in Nuancen und natürlich in der Tatsache, dass die politische Richtung um 180° verdreht ist. Deshalb finde ich es beachtenswert, dass ein deutsches OLG den Rechtsbruch öffentlich dokumentiert. Das wäre im 3. Reich sicher in die Hose gegangen.

Bin gespannt, wie in Zukunft mit diesen Richtern des OLG Koblenz umgegangen wird…..


Quelle und Kommentare hier:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=468576