NSU-Geheimakten, die das Gericht ignorierte

Der wichtigste politische Prozess des angehenden 21. Jahrhunderts ist heute zu Ende gegangen. Das Urteil kann sich nicht auf Beweise stützen und muss deswegen als rein ideologisch motiviert abgelehnt werden: Im Kampf gegen rechts ist offensichtlich juristisch alles erlaubt.

Beate Zschäpe wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wegen schwerer Brandstiftung und besonders wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Das macht die übliche Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich.

Der angebliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben wird für zehn Jahre hinter Gitter geschickt, die angeblichen Unterstützer Holger G. und André E. für drei Jahre bzw. zwei Jahre und sechs Monate. Carsten S. erhielt drei Jahre wegen Beihilfe zum Mord. Er dürfte als Kronzeuge der Anklage – mit erwiesenermaßen völlig widersprüchlichen Angaben zur Waffenbeschaffung – bei Anrechnung der U-Haft am schnellsten frei kommen.

Die Faktenlage

Vor allem die Verurteilung Zschäpes wegen zehnfachen Mordes ist empörend. Die heute 43-Jährige wurde nicht nur an keinem einzigen der Tatorte von Zeugen gesehen. Mehr noch: Es gibt auch keine DNA-Spuren von ihr, bei keinem einzigen der Verbrechen (auch nicht bei den Banküberfällen und Sprengstoffattentaten).

Der zweite Untersuchungsausschuss des Bundestages zog in seinem 1.798 Seiten starken Abschlussbericht vom 27. Juni 2017 die Bilanz nach hunderten Zeugenaussagen und tausenden ausgewerteten Hinweisen:

„An keinem einzigen der 27 Tatorte der dem NSU zugerechneten vielen Straftaten – sowohl bezogen auf die Sprengstoffanschläge, die Ceska-Morde und den Polizistenmord als auch bezogen auf die noch vorhandenen Asservate der begangenen Banküberfälle – wurde eine DNA-Spur gesichert, die beim Abgleich Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos oder Beate Zschäpe zugeordnet werden konnte. Auch an den bei den Morden verwendeten Tatwaffen, die im Brandschutt der Wohnung in Zwickau aufgefunden wurden, konnte keine DNA der drei festgestellt werden.“

Selbst der frühere grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, eine Galionsfigur im Kampf gegen rechts und Mitglied des parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses, räumte in der Taz im November 2014 ein:

„Wir wissen aber auch nicht mit Sicherheit, ob Böhnhardt oder Mundlos immer die Täter waren. Es gibt Indizien, dass sie sehr eng damit zu tun hatten. Aber dass sie am Abzug waren, das ist in allen Fällen bis heute nicht erwiesen.“

Man bedenke: Er sprach nur über die beiden Uwes, die Lebensgefährten der Zschäpe. Sie selbst erwähnte er noch nicht einmal.

AfD-Abgeordnete kritisieren das Urteil

In ersten Stellungnahmen äußerten sich AfD-Landtagsabgeordnete, die in ihrem Bundesland den parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschüssen angehören, gegenüber COMPACT. So sagte Christina Baum, MdL in Baden-Württemberg:

„Der Prozess hat trotz aufwendiger Arbeit kein Licht ins Dunkel gebracht. Die Bevölkerung muss sich wohl damit abfinden, dass die volle Wahrheit im Verborgenen bleiben wird. Umso unverständlicher ist diese Verurteilung als Ergebnis eines reinen Indizienprozesses. das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten – und Zweifel sind mehr als genug geblieben – wurde meiner Meinung nach aus rein politischen Gründen missachtet. Der Eindruck drängt sich auf, dass Frau Zschäpe stellvertretend für einen unfähigen und zur vollständigen Aufklärung nicht bereiten Staatsapparat verurteilt wurde.“

Andreas Galau, MdL in Brandenburg, äußerte sich gegenüber COMPACT:

„Es sollte offensichtlich ein Exempel gegenüber Frau Zschäpe statuiert werden. Das Urteil ist durch die unzulängliche Beweislage nicht gedeckt. Alleine schon die Morde in Heilbronn und Kassel lassen Zweifel an der Täterschaft des NSU aufkommen. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ist unverzichtbar.“

COMPACT legt NSU-Geheimakten vor

In einer Sonderedition hat COMPACT erstmals Originaldokumente aus den NSU-Untersuchungsausschüssen des Bundestages und verschiedener Landtage vorgelegt. Daraus ergeben sich – über das Fehlen der DNA-Spuren an den Tatorten hinaus – fünf Widersprüche, von denen jeder einzelne Anlass sein sollte, das Verfahren völlig neu aufzurollen und – In dubio pro reo – Frau Zschäpe freizulassen.

1) Die Behauptung vom angeblichen Doppelselbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wird durch die kriminaltechnische Untersuchung nicht gestützt. Wichtige Spuren weisen auf Mord durch eine dritte Person hin. Polizei-Einsatzleiter Michael Menzel hat Beweisdokumente, u.a. eine Kamera der Feuerwehr mit Aufnahmen vom Tatort, verschwinden lassen. (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, S. 10 bis 28)

2) Der Behauptung, Frau Zschäpe habe Bekennervideos verschickt (ein wesentlicher Grund der Bundesanwaltschaft, sie als Mörderin anzuklagen) wird durch Zeugenaussagen und durch die Auswertung des Briefkasteninhalts widerlegt. (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, S. 30/31)

3) Beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25.4.2007 in Heilbronn wurden mindestens fünf V-Leute von Polizei und Verfassungsschutz in Tatortnähe gesichtet – aber nicht Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe. Die DNA-Spuren am Tatort  stammen von einer unbekannten Person, nicht von den Dreien. Hinweise auf einen islamistischen Täter sowie einen türkischen Doppelagenten in einem Bericht des US-Militärgeheimdienstes DIA beschäftigten das Bundessicherheitskabinett im Dezember 2011 und sind bis 2071 unter Verschluss.  Drei Zeugen, die der NSU-Täterschaft widersprachen, starben durch mysteriöse Selbstmorde bzw. einen Unfall. (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, Seite 39 bis 48)

4) Der Mord an Halit Yozgat in einem Internetcafé in Kassel am 6.4.2006: Bestätigt ist die Anwesenheit des Verfassungsschutz-Agenten Andreas Temme am Tatort zumindest bis wenige Sekunden vor den tödlichen Schüssen. Er telefonierte mit einem islamistischen V-Mann am Vormittag der Tat und 20 Minuten danach. Die entsprechenden Akten sind bis ins Jahr 2134 (!) unter Verschluss. Verantwortlich: der heutige Ministerpräsident und damalige Innenminister Hessen, Volker Bouffier (CDU). (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, Seite 61 bis 74)

5) Die Herkunft der Mordwaffe Ceska ist völlig unklar. Der im Prozess behauptete Bezug aus der Schweiz basiert nur auf dünnen Indizien, das LKA Bayern hat der These des BKA lange wiedersprochen. Der Fund der angeblichen Tatwaffe im Brandschutt der Wohnung des Zwickauer Trios ist in den polizeilichen Akten nicht korrekt ausgewiesen. Der Verdacht: Die Ceska wurde nachträglich platziert. (Vergleiche COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“, Seite 75 bis 82)

In der Besprechung der ersten Ausgabe der COMPACT-Sonderausgabe zum NSU urteilte die „Thüringer Allgemeine“: „Elsässer stellt durchaus legitime Fragen, die in einer demokratischen Gesellschaft nicht nur gestellt werden dürfen, sondern im Interesse der Wahrheitsfindung und aus Respekt vor den Opfern sogar gestellt werden müssen.“

COMPACT-Edition „NSU: Die Geheimakten“ kann man hier bestellen.


Quelle und Kommentare hier:
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