Neues von der Steuerverwaltung und der Militärregierung

von steuerfachwirt

Aktuell finden wir auf den Weltnetzseiten der Steuerverwaltung – Landesamt für Finanzen – Freistaat Bayern folgendes:

Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:

  • Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.
  • Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.

http://www.lff.bayern.de/das_landesamt/aufgaben/index.aspx

Da aber die Haftung nach Schenkungsrecht seit dem 01.01.2015 ausgeschlossen ist, wie bekommen die Mandanten ihre seit Januar gezahlte Kohle wieder?
Das wird dann wohl nur bei Inanspruchnahme aus dem Vermögen des Steuerberaters erfolgen können.

Ich kenne die Mandanten – die werden sich ganz schön ärgern…

Als ich den Beruf erlernt habe, wurde mir gesagt, ich arbeite FÜR den Mandanten – als ich festgestellt habe, daß ich als verlängerter Arm der Finanzverwaltung mißbraucht werde, von meinen Mandanten die sauer verdiente Kohle abzupressen – durch Vorspiegelung falscher Tatsachen – habe ich mir gesagt:

Leckt mich doch mal am Arsch – meine Eltern haben kein Arschloch großgezogen, der Mitmenschen bescheisst.

Abgesehen davon habe ich selbst Kinder, und ich will nicht, daß sie in DER Welt leben müssen.


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Quelle und Kommentare hier:
https://steuerfachwirt.wordpress.com/neues/