Musteranzeige nach Washington D.C.

von Peter Hammerschlag

Da sich alle Beamte auf erloschene Gesetze (siehe Bereinigungsgesetze) berufen – und selbst diese brechen sie nach ihrem Gutdünken -, so sollte jeder per Einschreiben/Rückschein diese Beamte anzeigen! Ich sende den „Betroffenen“ immer eine Durchschrift und ich kann euch sagen, die ticken richtig aus. Das haben sie auch verdient!


John Doe, Freudenweg 69, 11111 Lächeldorf (Postanschrift)
Mein Zeichen: DID: 12-07-23-$sek_9918a

The US Department of Justice
Secretary of Justice
950 Pennsylvania Avenue NW
Washington D. C. 20530-0001
USA

Datum: 23.07.2012

Strafanzeige/Strafantrag

Ich, John Doe, erstatte hiermit Strafanzeige/Strafantrag gegen:
1. den sogenannten Gerichtsvollzieher am sogenannten Amtsgericht Fruststadt, Herrn
TERZ-OTTO BEUGHEINI,

zu laden über

Terrorstr. 2
11111 Fruststadt

sowie

2. die sogenannten Aufsichtsführenden Richter (Dienstaufsicht des Herrn TERZ-OTTO
BEUGHEINI)

zu ermitteln und zu laden über

Amtsgericht Fruststadt
Terrorstr.1
11111 Fruststadt

und

3. alle weiteren sogenannten Amtswalter in ihren jeweiligen Funktionen, die aus dem in der Anlage befindlichen Schriftsatz DID: 12-07-22-$sek_1881 an den sogenannten Gerichtsvollzieher, Herrn TERZ-OTTO BEUGHEINI, als Beteiligte hervorgehen

wegen Vergehen nach

Kontrollratsgesetz Nr. 2 (MRG Gesetz Nr. 2) insb. Art. I, III, IV, V, VI
Kontrollratsgesetz Nr. 4 Art. I (Umgestaltung des Deutschen Gerichtswesens)
SHAEF Gesetz Nr. 53
Proklamation Nr. 1

und

sowie aus allen anderen rechtlichen Gesichtspunkten.

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DID: 12-07-23-$sek_9918a

Begründung:
Mit drei Schriftstücken, datiert vom 03.07.2012, hat Herr TERZ-OTTO BEUGHEINI, nachhaltig dokumentiert, daß er kein Freund von Recht und Gesetz zu sein scheint sondern viel mehr als Anhänger oder zumindest als Sympathisant der Nazi-Ideologie zuzuordnen ist.
Dafür spricht allein schon die Tatsache, daß der Beschuldigte auch die Hitler-Verordnung JBeitrO (Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 aus der NS-Zeit) in seinem Repertoire hat.

Die Alliierten haben mit dem
1. Kontrollratsgesetz Nr. 1 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. September 1945,
2. Das Urteil Tribunal General 06.01.1947 ist für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend, alle Gesetze des NS-Regimes von Adolf Hitler aufgehoben, bzw. für ungültig erklärt.
Der Beschuldigte sogenannte Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Fruststadt hält demnach auch an NS-Gesetzen von Adolf Hitler fest.

Für den Anzeigeerstatter und Unterzeichner besteht gemäß Artikel 139 GG und den nachfolgenden Bestimmungen/Gesetzen das sinnvolle Verbot, ein Wiederaufleben oder die Weiterführung von NS-Strukturen in irgendeiner Form (z. B. finanziell oder durch bloße Akzeptanz) direkt oder indirekt zu unterstützen.

Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte (so wird von vielen Bürgern gemutmaßt, da eine freiwillige Selbstenthauptung des BRD-Konstrukts als unwahrscheinlich erscheint) mit Art. 4 § 3 zu ihren Rechten und Pflichten bekannt (BGBl. I Nr. 59, S. 2614). Damit sind sämtliche Kontrollratsgesetze, SHAEF Gesetze sowie die SMAD Befehle wieder uneingeschränkt und vorbehaltlos gültig.

Das hat zur Folge:
1. Im besetzten Gebiete werden alle Oberlandesgerichte und alle Gerichte, über welche die erstgenannten Gerichte Rechtsmittel- oder Aufsichtsinstanz sind geschlossen und wird diesen die Amtsgewalt entzogen, und zwar solange bis sie ermächtigt werden, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen

2. Entscheidungen, Urteile, Beschlüsse, Verfügungen oder Anordnungen, welche von diesen Gerichten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes und während der einstweiligen Schließung erlassen werden, sind innerhalb des besetzten Gebietes nichtig.

3. Alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte im besetzten Gebiet dürfen erst dann wiedereröffnet werden und ihre ordentliche Tätigkeit aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anweisungen, der Militärregierung bestimmt wird.

4. Verwaltungsgerichte sollen erst dann wiedereröffnet werden, und ihre ordentliche Tätigkeit aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anordnungen der Militärregierung bestimmt wird.

5. Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt, bzw. Amtswalter tätig werden.

Der Anzeigeerstatter und Unterzeichner hat gemäß
1. Artikel 10 der Menschenrechte UNO Resolution 217A (III) vom 10.12.1948,
2. Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950,
3. Artikel 14 – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, …

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… ein Recht auf ein gerechtes Verfahren unter Mitwirkung von gesetzlichen Richtern i. V. m. gültigen Gesetzen, was ihm bisher verwehrt wurde.

Statt dessen nimmt ein sogenannter Gerichtsvollzieher, TERZ-OTTO BEUGHEINI unverhohlen sogenannte „Amtshandlungen“, dabei sogar die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG), die Rechtssicherheit u. das Bestimmtheitsgebot (Art. 20 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art 103 Abs. 2 GG) und das Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) mißachtend und diesbezüglich von seinen Vorgesetzen (Aufsichtsführende Richter) gedeckt, zum Nachteil des Unterzeichners vor, ja er verletzt sogar permanent dessen Grund- und Menschenrechte.

Die im Namen des sogenannten Amtsgerichtes Fruststadt und des Landgerichtes Kempten von den oben genannten Personen gegen den Unterzeichner gerichteten Aktivitäten, also das Zuwiderhandeln gegen die aktuellen Kontrollrats- und SHAEF Gesetze sowie die vorsätzliche rechtswidrige Anwendung nicht in Kraft getretener ungültiger Gesetze erfüllt möglicherweise die folgende Straftaten wie Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, Unterlassung einer Diensthandlung, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Falschbeurkundung im Amt, Gebührenüberhebung, Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, Nötigung, Erpressung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Hochverrat gegen den Bund, Hochverrat gegen das Land und weiterer Normen.

Es sind hierzu entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.

Es sei noch darauf hingewiesen, daß eine Haftungsverpflichtung der hier angezeigten Person(en) aus einer Verletzung des Völkerrechts, Menschenrechtes oder eines Vertrages der Vereinigten Staaten gemäß dem Alien Claims Tort Act – 28 U.S.C. § 1350 vor einem district court in den USA, wonach US-Gerichte sachlich zuständig sind, auch wenn alle Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden sondern, wie im Fall Deutschlands auf beschlagnahmten, besatzungsrechtlich verwalteten Ländern, gegenüber dem Anzeigeerstatter und Unterzeichner, besteht.

Der in der Anlage befindliche Schriftsatz – DID: 12-07-22-$sek_1881 incl. Anlagen – wurde dem sogenannten Gerichtsvollzieher, Herrn TERZ-OTTO BEUGHEINI am 23.07.2012 von einem seitens des Unterzeichners bevollmächtigten Vertreter übergeben, wobei Herr TERZ-OTTO BEUGHEINI aussagte, daß ihn die Einwände des Unterzeichners nicht interessieren und er seine rechtswidrigen, gegen den Unterzeichner gerichteten Handlungen fortsetzen will.

Bitte teilen Sie dem Unterzeichner zeitnah die Vorgangsnummer mit, unter der vorliegende(r) Strafanzeige/Strafantrag bearbeitet wird.

John Doe, Grundrechtsträger

Anlage(n): Schriftsatz Zurückweisung incl. Anlagen: DID: 12-07-22-$sek_


Quelle und Kommentare hier:
http://peterhammerschlag.wordpress.com/2014/07/22/musteranzeige-nach-washington-d-c/