Mord auf Raten – Stoppt 5G und die BRD

von NPR

Folgende Zitatesammlung zeigt, dass man schon lange über die Gefahren der Mobilfunktelefonie Bescheid weiß, und welche Schäden diese im menschlichen Organismus anrichtet, vor allem im Gehirn. Und dabei geht es nicht einmal um 5G. Man kann sich ausrechnen das sich die Belastung um einiges potenziert. Wir sind ohne 5G schon enormen Strahlungen ausgesetzt. 5G NEIN DANKE

Die Zitatensammlung stammt aus wissenschaftlichen Arbeiten, Fachveröffentlichungen, Presseagenturmeldungen, Büchern, Vorträgen, Zeitungen, von Ärzten, Ämtern, Experten, dem Internet, den Nachrichten, wurden im Radio gehört, im Fernsehen gesehen… Bei den nicht fett gedruckten Kommentaren ohne „Anführungszeichen“ handelt es sich nicht um Original-Zitate, sondern um Ergänzungen oder Hinweise von Wolfgang Maes.


• „Die Handymasten werden stillgelegt. Es ist größtmögliche Vorsicht geboten.“

Aus dem Urteil des Gerichtes von Valladolid/Spanien (Dezember 2001) In Valladolid legte das Gericht sechs Mobilfunkmasten mit 36 Einzelantennen diverser Betreiber in der Nähe einer Schule still. Drei Kinder erkrankten in dieser Schule innerhalb weniger Monate an Leukämie und eines an Lymphdrüsenkrebs. Es wurden außer den Funkwellen keine anderen Risikofaktoren wie z.B. Schadstoffe gefunden. Das erhärte den Verdacht, dass der Funk die Ursache für die Krebsfälle ist. Darauf deute zudem hin, dass es nach der Installation der Funkmasten auch in den umliegenden Wohnhäusern 18 Krebsfälle bei Kindern gibt. Die Funkantennen bleiben trotz aller Proteste der Industrie abgeschaltet und müssen demontiert werden.


• „Die aufgeregte Diskussion in der Bevölkerung über die Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen gewesen sein.“

Bundespostminister Wolfgang Boetsch vor Journalisten in Bonn (5. Februar 1993)


• „Die flächendeckende Mobilfunkeinführung ohne eine umfassende Abschätzung der Risiken für den Menschen ist unverantwortlich.“

Landtag NRW Düsseldorf (12. März 1994) Die Abschätzung der Risiken für Mensch und Natur ist bis heute nicht erfolgt.


• „Angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Befunde kann man weder das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach abtun.“

Umweltausschuss des EU-Parlamentes (2000)


• „Die kritische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur lässt keinen Zweifel mehr offen, dass die gepulste Strahlung von Basisstationen, Handys und schnurlosen Haustelefonen wesentlich gesundheitsbeeinflussend und schädlich ist.“

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule RWTH Aachen (14. September 2002)


• „Jeder Vierte hat ein geschädigtes Immun-, Nerven- oder Hormonsystem, jeder Dritte ist Allergiker. Wir haben den Punkt erreicht, der keine zusätzlichen Belastungen mehr verträgt.“

DGUHT, Deutsche Gesellschaft für Umwelt und Humantoxikologie (1994)


• „Wir wissen sehr gut, dass gepulste Signale auf den Menschen stärker einwirken als ungepulste. Gepulste Mikrowellen greifen tief in biologische Prozesse ein.“

Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-Universität, Kalifornien (1970)


• „Gepulste Mikrowellen schädigen das Immunsystem und beeinflussen Neurotransmitterabläufe.“

Prof. Dr. Dan Lyle, Loma-Linda-Universität, Kalifornien (1985)


• „Gepulste Mikrowellen verändern die menschlichen Gehirnströme. Das ist im EEG bei Strahlungsstärken von 1000 μW/m² nach wenigen Minuten nachweisbar.“

Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker, Medizinische Universität Lübeck (1994) 1000 μW/m² Feldstärke finden wir von der Baubiologie Maes in einer Entfernung von, je nach Situation, etwa 50 bis über 200 Metern zu Mobilfunkstationen auf Masten, Türmen, Dächern, Kaminen, Kirchen, Silos, Hochspannungsleitungen…, 5 bis über 10 Metern zu Handys, wenn mit ihnen telefoniert wird, 3 bis 5 Metern zu den immerzu funkenden Basisstationen der DECT-Schnurlostelefone und 2 bis 3 Metern zu WLAN.


• „Bei 36 Probanden führte die gepulste Strahlung im Versuchslabor unmittelbar nach dem Einschalten zu Veränderungen im EEG.“

Dr. H.P. Reiser, Dr. W. Dimpfel und Dr. F. Schober, Wissenschaftler des Pro-Science-Forschungsinstitutes im Auftrag der Telekom (1995)


• „Veränderungen im EEG traten nach etwa 15 Minuten Einschaltzeit auf. Im Schlaf-EEG gab es Verkürzungen der REM-Phase.“

Prof. Dr. Alexander Borbély, Institut für Toxikologie, Universität Zürich (1999)


• „Die Frequenz, mit der Zellen kommunizieren, liegt zwischen 10 und 1000 Hertz.“

Mannheimer Elektrizitätswerk MVV in ‚Mensch und Elektrizität‘ (1997) Die Pulsfrequenz eines Handys ist 217 Hz, einer Mobilfunk-Basisstation (D-/E-Netz) 217 bis 1733 Hz, die von DECT-Schnurlosen 100 Hz und die der WLAN-Technik 10 Hz, sie liegen damit alle in diesem biologisch relevanten Bereich der Zellkommunikation.


• „In der Sprache der Nachrichtentechnik darf man Nervenleitbahnen als digitale Übertragungskanäle ansehen. Sie sind die Fernmeldestromkreise des Organismus. Dabei vollzieht sich die Informationsübermittlung durch Impulse. Meist wird eine Pulsfrequenz von 1000 Hz nicht überschritten.“

RWE-Arbeitsinformation, Dr.-Ing. Rolf Hotopp (1984) Anmerkung wie oben: Die modernen Mobilfunk-, DECT- und WLAN-Techniken pulsen in diesem sensiblen Bereich der biologischen Informationsübermittlung.


• „Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, welche die Grundlage der Grenzwerte sind, gibt es eine große Zahl von Hinweisen auf Langzeitwirkungen, z.B. Kinderleukämie, Hirntumore und Brustkrebs, weit unterhalb der Grenzwerte.“

Das NRW-Umweltministerium in einem Antwortbrief auf die Anfrage eines besorgten Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung (1998)


• „Aus der Sicht des Umweltministeriums bestehen erhebliche Fragen insbesondere bei der wissenschaftlichen Bewertung nichtthermischer Effekte bei Feldstärken unterhalb der Grenzwerte… Es sollten dringend Vorsorgewerte eingeführt werden, um die Einwirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen und die daraus folgenden potenziellen Gesundheitsrisiken möglichst gering zu halten.“

Das NRW-Umweltministerium in einem Antwortbrief auf die Anfrage eines besorgten Kölner Bürgers zum Thema Mobilfunksender (11. März 2002)


• „Die Freiheit der ständigen Erreichbarkeit wird teuer erkauft… Nach vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnissen ist auch bei Einhaltung der Grenzwerte davon auszugehen, dass begründete Zweifel an der Unschädlichkeit der Grenzwerthöhe bestehen und eine Gesundheitsschädigung nicht auszuschließen ist.“

Prof. Dr.jur. Klaus Kniep, Rechtsanwalt aus Heilbronn (1. März 2002)


• „Die Grenzwerte in Deutschland sind reichlich hoch. In Russland werden in der Medizin gepulste Mikrowellen zu Therapiezwecken eingesetzt, die nachweislich wirken; diese liegen beim 10000stel der deutschen Grenzwerte.“

Prof. Dr.Ing. Günter Käs, Bundeswehr-Universität Neubiberg (1997)


• „Zweifelsfrei verstanden haben wir beim Funk nur die thermische Wirkung, nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran.“

ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur Elektrosmogverordnung (1998)


• „Die Grenzwerte müssen um das 10 000fache gesenkt werden.“

BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz (August 2001)


• „Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet.“

ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur Frage eines Fernsehjournalisten, warum man die Elektrosmog-Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festgelegt und warum man diese nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senkt (3sat, Risiko Elektrosmog, 29. Januar 1997)


• „Die Grenzwerte beruhen auf den thermischen Effekten, weil das die einzigen Effekte sind, die man bisher tatsächlich nachgewiesen hat.“

Prof. Dr. Maria Blettner, Vorsitzende der Strahlenschutzkommission, Nachfolgerin von Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, in der ‚Süddeutschen Zeitung‘ (30. November 1999)


• „Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch die Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die hierfür zuständigen Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen.“

Prof. Dr. Heyo Eckel, Bundesärztekammer (August 2000)


• „Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich nicht an der Gesundheit.“

Prof. Dr.Ing. Günter Käs, Radarexperte der Bundeswehruniversität Neubiberg (2000)


• „Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen gesundheitlichen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Das erfüllt rechtlich alle Merkmale des Betrugs und schließt fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein.“

Prof. Dr.Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)


• „Zum Schutz der Gesundheit ist die Beschränkung auf das thermische Prinzip, wie es die Internationale Strahlenschutz-Kommission pflegt, nicht mehr haltbar.“

Prof. Dr. Michael Kundi, Universität Wien, Institut für Umwelthygiene (März 2001)


• „Der Mensch reagiert schon auf kleinste elektromagnetische Hochfrequenzreize ab einer Stärke von 0,1 μW/m². Hier ist bereits eine veränderte Kalziumabgabe der menschlichen Hirnzellen feststellbar. Je näher man an einer Sendeanlage lebt, umso ungünstiger die Bedingungen. In der Gentechnik werden Mikrowellen geringer Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern.“

Dr.Ing. Georg Bahmeier, Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität (1992)


• „Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird für die Summe aller gepulsten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ein Beurteilungswert von 1000 μW/m² empfohlen.“

Resolution von 19 Wissenschaftlern aus 10 Ländern auf der ‚Internationalen Konferenz zur Situierung von Mobilfunksendern‘ in Salzburg (Juni 2000)


• „Der Richtwert für die Summe aller gepulsten Funkeinwirkungen auf den Menschen ist 1000 μW/m². Je Betreiber und Anlage werden 250 μW/m² gefordert.“

Salzburger Modell (2000)


• „Zum Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit werden basierend auf dem heutigen wissenschaftlichen und empirischen Kenntnistand diese Zielwerte vorgeschlagen: GSM-Mobilfunk im Freien 10 μW/m², in Innenräumen 1 μW/m².“

Dr. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner der Landessanitätsdirektion Salzburg, Referent der Österreichischen Ärztekammer im ‚Österreichischen Ärztemagazin‘ (Heft 6, 2005)


• „Ein empfehlenswerter und realistischer Vorsorgewert ist 10 μW/m².“

Dr. Lebrecht von Klitzing (Medizinische Universität zu Lübeck) und Prof. Dr. Günter Käs (Universität der Bundeswehr) im Umweltmagazin ‚Öko-Test‘ zur Strahlung an Mobilfunk-Basisstationen, Heft 4/2001

Der ‚Öko-Test‘ definiert in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und der Baubiologie Maes Strahlungsstärken unter 10 μW/m² als niedrige Belastung, 10-100 μW/m² als mittlere und über 100 μW/m² als hohe Belastung. 10 μW/m² sollten vorsorglich, speziell wenn es um dauerhafte Einwirkung geht, nicht überschritten werden, um biologische Risiken niedrig zu halten. Für Sensible, Kinder und Kranke sowie für Schlaf- und Regenerationsbereiche sollen noch niedrigere Werte angestrebt werden. Wir von der Baubiologie Maes unterstreichen die Öko-Test-Forderung, 10 μW/m² zu unterschreiten. Wenn nicht viel mehr als 10-100 μW/m² Mobilfunkstrahlung ein Haus von außen erreicht, dann haben die Bewohner recht gute Chancen individuelle Schutzmaßnahmen vornehmen zu können, z.B. Fenster- und Wandabschirmungen speziell in Schlafbereichen, um hier auf erstrebenswerte unter 1 μW/m² zu kommen.

Das ist nicht einmal technikfeindlich, denn eine optimale Handyversorgung wäre gewährleistet, weil Handys schon bei 0,001 μW/m² funktionieren.


• „Die Bundesärztekammer wünscht einen niedrigeren, präventiven Grenzwert.“

Die erneute Forderung der Bundesärztekammer in den Medien, so Pressesprecher Hans-Jörg Freese unter anderem in der ‚Süddeutschen Zeitung‘ (1. September 2003)


• „Gepulste Felder verändern das EEG und das zentrale Nervensystem.“

Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-University, California (1975)


• „Die Exposition menschlicher Lymphozyten mit elektromagnetischen Feldern, die in Verbindung mit Mobilfunk stehen, führt zu chromosomaler Instabilität.“

Universität Tel-Aviv (Israel), Fakultät für Humangenetik und Molekularbiologie, Prof. Dr. M. Mashevich u.a., in Fachzeitschrift ‚Bioelectromagnetics‘ (24. Februar 2003) Die Mobilfunkstrahlung zeige „gentoxische Effekte“, löse bei menschlichen weißen Blutkörperchen Schäden am Erbgut aus. Dabei wird unter Feldbelastung sowohl die Erbsubstanz selbst geschädigt als auch die Zahl der Chromosomen verändert. Die Wissenschaftler betonen, solche Mutationen könnten zu einem erhöhten Krebsrisiko führen. Es gab zudem „erhöhte Werte an Aneuploidie“, ein bekannter Indikator für Krebs. Die Forscher fordern eindringlich die Berücksichtigung dieser Ergebnisse bei der Festsetzung von Grenzwerten.


• „Biologische Effekte durch elektromagnetische Felder im nichtthermischen Bereich gelten als wissenschaftlich gesichert.“

Einstimmiges Resümee von 16 Wissenschaftlern aus 10 Ländern während des Internationalen Elektrosmog-Symposiums an der Universität Wien (Oktober 1998)


• „Wir müssen uns von der konventionellen Vorstellung, dass elektromagnetische Felder nur thermische Sensationen bewirken sollen, endlich lösen. Mit diesem einseitigen wissenschaftlichen Konzept der konservativen Schule kommen wir nicht weiter, um die biologischen Probleme als Folge elektromagnetischer Einflüsse auch vergleichsweise niedriger Stärken zu erklären.“

Prof. Dr. Albert Popp auf einer Tagung des IMST (Januar 1996)


• „Gibt es schon für Handys viel zu wenig Studien, für Sendemasten gibt es soviel wie gar keine. Für biologische Beeinträchtigungen spielt die Zeitdauer eine große Rolle, in der man den Mikrowellen ausgesetzt ist. Es ist noch völlig unbekannt, wie hoch der Schwellenwert ist, das heißt, ab welcher Strahlungsstärke es gefährlich wird. Fest steht, die Risiken werden unterschätzt. Es gibt etliche Studien, die im Hinblick auf ein Krebsrisiko sehr beunruhigend sind.“

Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller, Krebsforscher der Universität Wien (2000)


• „Biologische Wirkungen von elektromagnetischen Feldern bestehen unbestreitbar. Auch über Zusammenhänge mit Krankheiten, besonders mit Leukämie und Krebs, liegen Untersuchungsergebnisse vor. Die Ergebnisse an Mensch und Tier zeigten sehr ähnliche Effekte. Elektromagnetische Felder können als Disstressor bewertet werden, dessen pathogene Wirkung erst nach Jahren sichtbar wird.“

Prof. Dr. Karl Hecht, Direktor des Instituts für Experimentelle und Klinische Pathophysiologie an der Berliner Charité, hat im Auftrag des Bundesinstitutes für Telekommunikation 1500 russische Forschungen ausgewertet (2001)


• „Beeinträchtigungen des Immunsystems sind vielfach nachgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass Mobilfunkfelder krebsfördernde Wirkung haben, also dass sich Krebs im Einfluss der Felder schneller entwickelt und fataler verläuft als normal. Es wurde nachgewiesen, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Es gibt Störungen sehr vieler Zellfunktionen, was besonders bedenklich stimmt. Die Auswirkung, die das alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht abschätzen.“

Ecolog-Institut, Dr. H.P. Neitzke, umfangreichste Risikobewertung weltweiter Forschungsergebnisse im Auftrag der Telekom, ARD ‚Plusminus‘ (Mai 2001)


• „Während des ‚kalten Krieges‘ in den 50er und 60er Jahren war die Mikrowellenbestrahlung westlicher Botschaften in Moskau, die durch die Sowjetunion mit der erklärten Absicht durchgeführt wurde, Gesundheitsschäden zu verursachen, sehr erfolgreich. Die hierfür eingesetzten Mikrowellenstärken lagen zwischen der eines Handys und einer Basisstation.“

Prof. Dr. J.G. Hyland, Institut für Physik, University of Warwick (2001)


• „Man sollte die Mobilfunktechnik ändern, damit biologische Reaktionen durch gepulste Strahlung nicht stattfinden können. Es ginge auch ohne Pulsung.“

Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, Forscher im Auftrag der Telekom (1998)


• „Viele Menschen fragen sich ernsthaft, warum ein hoher Mobilfunkmast mitten in einem Wohngebiet mal eben so errichtet werden darf, wo man sogar bei einer Gartenhütte mehr Auflagen hat.“

Dr. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner der Landessanitätsdirektion Salzburg (2000)


• „Maßnahmen sollen ergriffen werden, falls Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es noch keinen echten Beweis gibt.“

Umweltkonferenz der Vereinigten Nationen, Rio de Janeiro (1992)


• „Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer Techniken muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind.“ „Wo ernsthafte oder irreversible Gesundheitsschäden drohen, darf wissenschaftliche Unsicherheit nicht benutzt werden, um kostenverursachende Maßnahmen, die Umweltschäden vorbeugen, zurückzustellen.“

Regierungschefs bei der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro (2000)


• „Neben den Giften bereiten uns zunehmend physikalische Energien große Sorgen, wobei die elektromagnetische Belastung der Umwelt die signifikanteste Form ist, die der Mensch in diesem Jahrhundert hervorgebracht hat. Sie ist besonders gefährlich. Toxine, egal ob stofflich oder energetisch, können die DNA schädigen, die Abwehrkräfte schwächen und die Entwicklung von Krebs und anderen Krankheiten fördern. Bemerkenswert ist die Trägheit, mit der Mediziner und Wissenschaftler Interesse für diese Thematik entwickeln. Hier droht eine der größten Gefahren für die Gesundheit und für das Wohlergehen der heutigen Welt.“

Prof. Dr. Andrew Weil, Mediziner und Pharmakologe, Harvard Universität (1995)


• „Mobilfunksendeanlagen sind ohne Baugenehmigung in reinen Wohngebieten rechtswidrig. Mit der Nutzung eines Wohngebietes sind gewerblich betriebene Mobilfunksender nicht vereinbar.“

Verwaltungsgericht Düsseldorf (September 2001). Als Folge dieses Urteils wurde in Kaarst der weitere Ausbau einer Basisstation auf einem Wohnhaus gestoppt. Viele weitere Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten, die ohne eine Baugenehmigung errichtet wurden, müssten jetzt geprüft, nachträglich genehmigt oder wieder entfernt werden.


• „Die verfassungsrechtliche Verantwortung unseres Staates für die Grundrechte der Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken. Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der Gesamtbevölkerung eines Landes auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden.“

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sperrte einen D1-Turm in Essen (Februar 1993)


• „Langzeitbelastung kann kritische Wirkungen nach sich ziehen. Der Organismus reguliert nur eine relativ kurze Zeit gegen, langfristig gibt er auf und Schaden entsteht. Außerdem ist auch beim Funk die Latenzzeit wichtig, ähnlich wie bei Radioaktivität, bei Asbest oder beim Rauchen. Bei Asbest vergehen vom Reiz, also dem Inhalieren der Fasern, bis zum Ausbruch der Krankheit, hier Lungenkrebs, im Schnitt 14 bis 32 Jahre. Das könnte bei Funkbelastungen ähnlich sein.“

Prof. Dr. Günter Käs, Radarexperte der Bundeswehruniversität (1990)


• „Rattenhirne sind nach Bestrahlung mit Mikrowellen, wie man sie vom Mobilfunk kennt, übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus den Blutgefäßen aus, verursacht durch die Felder. Proteine und Schadstoffe durchdringen die Blut-Hirn-Schranke, nachdem diese von der Strahlung geöffnet wurde. Proteine gehören ins Blut, niemals ins Gehirn.“

Prof. Arne Brun, Dr. Bertil Perssion und Prof. Leif Salford, Universität Lund (2000)


• „Je länger die Blut-Hirn-Schranken mit gepulsten Mikrowellen bestrahlt werden, desto durchlässiger werden sie. Nach zwei Tagen war das schon auffällig, nach vier Tagen wurde es immer deutlicher.“

Prof. Dr. Johannes Goeke von der Fachhochschule Köln, und Dr. Florian Stögbauer, Neurologie der Universitätsklinik Münster (Juni 2001)


• „In 20 Jahren sind wir ein Volk von Demenz-Kranken.“

Dr. Brigitte Lange, Physikerin und Wissenschaftlerin in der Hirnwellenforschung, zum Thema Mobilfunkwellen und Öffnung der Blut-Hirn-Schranke (Januar 2001)


• „Auch sehr schwache Strahlendosen, die noch keine Erwärmung zur Folge haben, führen zu einer Erhöhung der Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke. Eine Beziehung zum Anstieg neurodegenerativer Erkrankungen wie Alzheimer, ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) und Autismus wird befürchtet.“

Prof. Dr. Roger Santini und Dr. Richard Gautier, Universität Villeurbanne/Frankreich, nach Auswertung aller bisher vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema ‚Öffnung der Blut-Hirn-Schranke im Einfluss von Mobilfunkstrahlung‘ (April 2003) Das neu gegründete Wissenschaftlerkomitee unter der Leitung von Santini/Gautier betont, man müsse um so mehr stark besorgt sein, weil sich diese Erkenntnisse auf Basisstationen nach GSM- und UMTS-Standard und deren Mobiltelefone beziehen, auch auf DECT-Telefone und kabellose Netzwerke, und viele Menschen betroffen seien. Solche Effekte könnten bereits bei 400 μW/m² auftreten. Zum Vergleich: 400 μW/m² finden wir von der Baubiologie Maes 100 Meter und mehr um Mobilfunksender herum, 10 Meter und mehr im Umkreis von Handy-Telefonierern und noch in über 5 Meter Abstand zu DECT-Telefonen.


• „Berichte über Beeinflussungen der Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke haben die Diskussion über nicht durch Erwärmung erklärbare Wirkungen verstärkt.“

Prof. Dr. Dipl.Ing. Norbert Leitgeb von der Technischen Universität Graz in seinem Buch ‚Strahlen, Wellen, Felder‘ (1. Auflage, September 1990) Anmerkung: Dabei ging es in wissenschaftlichen Versuchen vor 1990, also lange vor der Einführung der jetzigen Mobilfunktechnik, um gepulste Mikrowellen eines SARWertes von 1,3 mW/kg, die die gesteigerte Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke für Eiweiße, Ionen, Substanzen oder Schadstoffe, die normalerweise nicht ins Gehirn gehören, nach sich zogen. Der Grenzwert ist 2000 mW/kg. Die Strahlungsstärke eines Handys am Kopf ist viel höher als jene, welche diesen Effekt bewirkten. In einigen Wohnungen in der Nähe von Basisstationen haben wir solche Intensitäten gemessen, liegen sie doch umgerechnet bei etwa 10000 bis über 100000 μW/m², also im Bereich oder über jener, die eine Öffnung dieser Hirnbarriere bewirken. Wenn sich die Blut- Hirn-Schranke im Einfluss gepulster Mikrowellen der Stärke von einigen 1000 μW/m² bereits öffnet, welche anderen biologischen Effekte passieren dann noch, wenn der Grenzwert bis zu 10000000 μW/m² zulässt? Warum wurde die Mobilfunktechnik 1992 gestartet, obwohl man lange davor genau wusste, dass sie solche und andere biologische Probleme nach sich ziehen kann


• „Ein Telefonat von zwei Minuten spiegelt sich eine Woche lang in veränderten Gehirnströmen des Nutzers wieder. Wir wissen heute, dass selbst eine einzige Exposition zu DNA-Schäden an Gehirnzellen führt.“

Robert C. Kane, Ingenieur der US-Mobilfunkindustrie (Motorola), beteiligt an der Entwicklung von Handys, in seinem Buch ‚Cellular Telephone Russian Roulette‘ Der Wissenschaftler und Forscher war 30 Jahre für die Mobilfunkindustrie tätig und beschreibt eine Fülle von Studien aus aller Welt, die DNA-Schäden und andere biologische Folgen durch Mobilfunkstrahlung eindeutig nachgewiesen haben.


• „Das wichtigste Ergebnis unserer Studie ist, dass sich die Lymphknotenkrebsrate bei Mäusen mehr als verdoppelte, nachdem die Tiere neun Monate lang zweimal täglich nur eine halbe Stunde mit gepulsten elektromagnetischen Handywellen bestrahlt wurden. Es ist offensichtlich, dass die Telefonindustrie nicht erfreut war über unsere Ergebnisse, weil diese zeigten, dass es Gesundheitsrisiken gibt.“

Dr. Michael Repacholi, Beauftragter der WHO für elektromagnetische Felder, zur Forschung im Auftrag der australischen Telekom (Telstra), ‚Focus-TV‘ (Mai 1997)


• „Keine Firma der Welt entwickelt ein Arzneimittel, das bei Versuchstieren Krebs auslöst, und sagt dann, wie das Bundesamt für Strahlenschutz, die Handyfirmen und die Mobilfunkindustrie, das werde beim Menschen schon nicht auftreten.“

Prof. Dr. Wolfgang Löscher, Tierärztliche Hochschule Hannover, zur Repacholi-Studie in der ‚Süddeutschen Zeitung‘ (Mai 1997)


• „Bei unseren Forschungen haben wir menschliches Blut in Reagenzgläsern mit Mikrowellen bestrahlt, die ähnlich der Handystrahlung sind. Es zeigte sich, dass sich unter dem Feldeinfluss die Zellkerne spalten. Es gibt Beweise für Schäden durch Mobilfunk. Dabei geht es nicht nur um Hirntumore, Blutveränderungen und Krebs, sondern auch um genetische Störungen und andere Probleme. Wenn wir jetzt keine umfassenden Forschungen anstellen und die Augen verschließen, dann wird das nichts bringen. Dann erweckt man nur den Eindruck, dass man Tote zählen will, bevor man handelt. Mit den vielen Informationen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt in der Hand haben, ist Entwarnung absolut unhaltbar.“

Dr. George Carlo, Medizin-Physiker und Leiter einer im Auftrag der US-Mobilfunkindustrie durchgeführten 27-Millionen-Dollar-Studie (1999)


• „Derzeit haben wir viele Millionen Versuchskaninchen in Deutschland. Die Quittung werden wir vielleicht erst in ein paar Jahren bekommen.“ Die Politik handele mehr als verantwortungslos. „Die Gier bei den UMTS-Einnahmen war größer als die gesundheitliche Vorsicht.“ Unsere Grenzwerte für Mobilfunksender hätten keine große Aussagekraft, sie seien lediglich von den älteren ungepulsten Funkanwendungen auf die neuen gepulsten Techniken übertragen worden. „Das ist so, als wenn man einen Ochsenkarren mit einem modernen Auto vergleicht.“

Prof. Dr. Werner Mäntele, Biophysiker der Frankfurter Goethe-Universität und Leiter eines Forschungsprojektes der Europäischen Union zur Klärung medizinischer Wirkungen von Mobilfunkwellen (Frankfurter Rundschau, 20. Februar 2002)


• „Eine dreiminütige Exposition durch Mobilfunk-Mikrowellen, wie sie beim Handytelefonieren oder an Basisstationen auftreten, reicht, um das Blutbild zu verändern. Die Blutkörperchen kleben dann wie magnetisch angezogen zusammen wie in einem Geldrollenpaket, sehen aus wie Froschlaich. Dadurch sind sie in ihrer Funktion eingeschränkt, der Sauerstofftransport ist vermindert. Wenn solche Zusammenballungen in kleinste Gefäßverästelungen kommen, kann das Probleme bis hin zur Verstopfung geben, sprich Infarkt, Thrombose oder ähnliches. „

Dr.med. Hans-Joachim Petersohn, Umweltmediziner aus Düsseldorf, als Resümee seiner Blutuntersuchungen mit der Dunkelfeld-Mikroskopie (1994-1999)


• „Kraftwirkungen auf Zellen wurden unter Laborbedingungen nachgewiesen. Rote Blutkörperchen reihen sich aneinander wie auf einer Perlenschnur.“

Bundesamt für Strahlenschutz in einem Internet-Info (1996)


• „Mobilfunkwellen führen zur Verklumpung und Zerstörung des Erbmaterials in roten Blutkörperchen und zum vorzeitigen Zelltod. Erst Stunden nach Abschalten der Feldquelle verschwanden die Phänomene wieder.“

Prof. Dr. I. Belyaev, Institut für genetische Toxikologie, Universität Stockholm (2002)


„Offenbar bedarf es erst einer mittleren gesundheitlichen Katastrophe, ehe der Staat endlich seine Vorsorgepflicht wahrnimmt und die Risiken auf gesetzlichem Wege minimiert. Bislang haben die Gewinninteressen der Industrie Vorrang.“ „Es ist nur eine Frage der Zeit und der individuellen Kondition, ob und wann wir dadurch krank werden.“

Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker der Universität Lübeck, im Interview mit der Zeitschrift ‚Bio‘ (Ausgabe 3/2002) zum Thema Mobilfunk allgemein (erstes Zitat) und über periodisch gepulste technische Felder, wie sie beim Mobilfunk, bei DECTSchnurlostelefonen und bei unseren Elektronetzen zu finden sind (zweites Zitat)


• „Ein Zehntausendstel der Grenzwerte reicht aus, um wissenschaftlich überprüfbare Wirkung zu hinterlassen.“

Prof. Dr. Klaus Buchner, Atomphysiker und Elektrotechniker der Technischen Universität München, Vortrag vor dem ÖDP-Kreisverband in Coburg (Februar 2002) Das was man weiß sei längst genug, um zu belegen, dass Mobilfunkstrahlung ein Gefahrenpotenzial darstellt, so Buchner. Es ginge nach aktuellem Forschungsstand um Unfruchtbarkeit, Gedächtnisstörungen, erhöhte Krebsraten, Schäden am Erbgut und Störungen des Immunsystems. Die Gefahr sei, dass die Mobilfunkübertragung mit Frequenzen erfolgt, die biologisch aktiv sind, die jenen der Kommunikation von Nervenzellen ähnlich sind. Eine oft unterschätzte Strahlenquelle mit dem gleichen biologischen Effekt seien die ständig funkenden schnurlosen DECT-Telefone.


• „Die Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig.“

Prof. Dr. S. Knasmüller, Tumorbiologe der Universität Wien (Januar 2000)


• „Die Bundesregierung ignoriert tausende wissenschaftliche Studien und beharrt auf viel zu hohen Grenzwerten. Finanzielle Interessen von Großkonzernen haben Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.“

Überschrift Bericht ‚Mobilfunkgrenzwerte‘: Tagesspiegel Online (7. Dezember 2001)


• „Eine Genehmigung für Mobilfunkanlagen ist bei den derzeitigen Grenzwerten so, als würde man im innerstädtischen Straßenverkehr die Geschwindigkeit für Autos auf 300 km/h begrenzen.“

Dr. Kornelia Mühleisen, Ärztin in Ulm, in ‚Schwäbische Zeitung‘ (28. November 2002)


• „Es gibt noch viele Lücken.“

Axel Böttger, Elektrosmog-Experte im Bundesumweltministerium, zur Elektrosmog-Verordnung und den hier festgelegten Grenzwerten, welche von der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel verabschiedet wurden (Januar 1997)


• „Die Verordnung ist löchriger als Schweizer Käse.“

Bund für Umwelt und Naturschutz BUND zur Elektrosmog-Verordnung (Januar 1997)


• „Die heutigen Grenzwerte schützen nicht ausreichend vor Elektrosmog. Wir wissen, dass gepulste Strahlen biologisch besonders aktiv sind.“

Dr. Hellmut Koch, Präsident der bayerischen Ärztekammer, im TV (2. Februar 2001)


• „Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.“

Weltgesundheitsorganisation WHO zum Thema „Schutz vor elektromagnetischen Feldern“ (Oktober 1999)


• „Politisch befinden wir uns in der schwierigen Situation, dass die Verordnung nur vor wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen soll. Der Grundgedanke guter Umweltpolitik, nämlich der der Vorsorge, ist hier überhaupt nicht implementiert. Nicht nur wegen der emotionalen Debatten in der Bevölkerung, sondern auch aus grundsätzlichen politischen Erwägungen wollen wir eine Änderung der Philosophie, nämlich den Vorsorgegedanken zur jetzigen Rechtslage auch im Bereich der elektromagnetischen Felder verankern.“

Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (21. Juni 2001)


• „Ein Wirtschaftsunternehmen kann keine Moral haben.“

Mannesmann-Sprecher Dr. Volker Bökelmann wurde auf der Bürgerversammlung in Lohra von Bürgermeister Brand auf Moral und Verantwortung angesprochen (2001)


• „Das geht Sie gar nichts an.“

Antwort der Stadt Wuppertal auf die Frage einer besorgten Bürgerin, ob es allgemeine Angaben zur Technik und Strahlungsemission einer Mobilfunkanlage gegenüber einem Haus gibt, welches sie mieten wollte (August 2002)


• „Blätter und Nadeln sind ideale Mikrowellenantennen. Zwischen Waldsterben und hochfrequenter Strahlung besteht ein eindeutiger Zusammenhang.“

Dr.Ing. Wolfgang Volkrodt, ehemaliger Siemens-Manager (1990)


• „Die Nadeln und Blätter unserer Bäume sind wie kleine Antennen und reagieren auch auf die schwächste Hochfrequenzstrahlung.“

Prof. Dr.Ing. Günter Käs, Universität der Bundeswehr Neubiberg (1992)


• „Die Stadt Maintal schließt keine neuen Verträge mehr zur Errichtung von Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohn- und Gewerbegebieten ab. Der Magistrat soll sich an der Auswahl zukünftiger Standorte von Mobilfunkanlagen aktiv beteiligen und dabei besonders darauf achten, dass neue Funkanlagen nicht in bebauter Ortslage entstehen und bereits bestehende Sendemasten außerhalb des Ortes möglichst von mehreren Mobilfunkbetreibern gemeinsam genutzt werden. Die Bürgerinitiativen sollen bei der jeweiligen Standortwahl angehört werden.“

Parlament der Stadt Maintal in einem einstimmigen Beschluss aller Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP (Juni 2001)


• „Keine Mobilfunkantennen mehr in sensiblen Bereichen wie Kindergärten und Schulen. Sendeanlagen möglichst weit weg von Wohngebieten.“

Städte Düsseldorf, Köln, Krefeld und München (Juli 2001)


• „Keine Funkanlagen mehr auf Wohnhäusern der Stadt.“

Stadt Aschaffenburg (November 1998)


• „Mit unserem Eintreten für das Leben und die Bewahrung der Schöpfung machen wir uns unglaubwürdig, wenn wir solche Sendestationen ohne solide Einschätzung des möglichen Risikos zulassen.“

Diözese Würzburg im ‚Merkur plus‘ (Ausgabe 9/2001)


• „Der Mobilfunk trägt zur rasanten Zunahme von elektromagnetischen Feldern bei. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden.“

Umweltrat der Evangelischen Kirche von Westfalen (2000)


• „Sendeanlagen gehören nicht in Wohngebiete und auf Kirchen.“

Bistümer München, Freising, Würzburg und Tübingen (Juli 1998)


• „Elektromagnetische Felder müssen viel ernster bewertet werden als bisher.“

Prof. Dr.Ing. Andras Varga, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg (1990)


• „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2


• „Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzwidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Sie ist ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz. Millionen Menschen werden rund um die Welt ernsthaften gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgesetzt.“

Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, in einer 60-Seiten-Studie im Auftrag der Regierung Neuseelands zu den aktuellen Grenzwerten (1999)


• „Herz-Kreislaufbeschwerden zeigen einen direkten Zusammenhang mit den gemessenen Feldstärken, der unabhängig davon festgestellt werden kann, ob die betroffenen Personen Auswirkungen der Handymasten befürchten oder nicht.“

Prof. Dr. Michael Kundi, Institut für Umwelthygiene der Universität Wien, Resümee seiner Studie für die Kärntner Landesregierung über die Auswirkung von Mobilfunk- Basisstationen auf 180 Bewohner von Häusern in deren Nähe (August 2001)


• „Das kann nur Mist sein.“

ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt in der 3sat-Fernsehsendung ‚Grenzenlos‘ mit Franz Alt zur Studie von Prof. Kundi, obwohl er nach mehrmaligem Nachfragen beteuerte, dass er diese Studie noch gar nicht kannte (22. August 2001)


• „Wir beschäftigen uns seit Jahren mit der Reaktion einzelner Nervenzellen von Vögeln und Insekten. Es werden mit 217 Hz gepulste Felder, wie sie für Handys typisch sind, appliziert. Wir sehen feldbedingte Änderungen der Nervenzellen und der Aktionspotentiale bei beiden Tierarten, und zwar nur bei gepulsten Signalen. Die Schwelle für die neuronalen Reaktionen war 400 μW/m². Das sind Werte, wie sie in Wohnbereichen außerhalb der Sicherheitszone von Sendern zu finden sind.“

Prof. Dr. Peter Semm, Zoologisches Institut der Universität Frankfurt, Wissenschaftler im Auftrag der Telekom (März 2001)


• „Die Grenzwerte sind zu hoch! Wir haben Hühnereier in einem Brutschrank mit Mikrowellen der Stärke unterhalb unserer aktuellen deutschen Grenzwerte bestrahlt und damit ausnahmslos jedes Embryo getötet! Kein einziges Küken ist geschlüpft, keines hat die Strahlen überlebt. Aus der Kontrollgruppe, die nicht bestrahlt wurde, schlüpften ausnahmslos gesunde Tiere.“

Prof. Dr. Dr. Andras Varga, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg (1991)


• „Ich will die D-Netz-Sender über mir wieder loswerden. Meine Gesundheit wird geschädigt.“

Peter Hintze, CDU-Generalsekretär, in den Medien zu dieser Mobilfunkanlage über seinem Büro auf dem Dach des Konrad-Adenauer-Hauses in Bonn (1994)


• „Die Queen ließ Einspruch erheben und ist not amused.“

Queen Elisabeth, als man einen 25 Meter hohen Vodafone-Antennenmast am Rande des Parks von Windsor Castle errichten wollte (Lübecker Nachrichten, 10. April 2000)


• „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.“

BGB § 228 (Notstand)


• „Die bauliche Änderung von Gebäuden durch den Ein- und Aufbau von Mobilfunkanlagen ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt verfahrensfrei.“

Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (24. Oktober 2001).
Die Stadtverwaltung Stuttgart stoppte den Bau einer D1-Basisstation der DeTeMobil mit der Begründung, die 7,3 Meter hohe Antennenanlage sei genehmigungspflichtig. Dagegen klagte der Betreiber, weil er davon ausging, dass Anlagen bis zu 10 Meter Höhe genehmigungsfrei sind. Das Gericht gab der Stadtverwaltung Recht, denn die Montage einer Mobilfunkeinrichtung sei als bautechnische Änderung anzusehen. Also bedürfe es der Genehmigung. Die ‚Stuttgarter Zeitung‘ am 14. November 2001: „Somit dürfen die Mobilfunkfirmen nicht länger heimlich Antennen installieren“.


• „Jede Schule in Großbritannien erhielt von der Britischen Regierung die schriftliche Empfehlung, sich mit dem verantwortlichen Betreiber in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die Hauptstrahlrichtung von Mobilfunk-Antennen nicht auf das Schulgebäude fällt.“

The Times, London (27. Juli 2000)


• „Die Glaubwürdigkeit der gesamten Mobilfunkindustrie wird maßgeblich davon abhängen, ob es ihr gelingt, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und auch die Kritiker stärker einzubinden. Dazu ist es wichtig, dass die Industrie Mittel für unabhängige Forschung bereitstellt und die Information über potenzielle Risiken unabhängigen Stellen überlässt.“

Wolfram König, seit 1999 Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (Juli 2001) Anmerkung: Wie kann ein Amtsleiter von der Industrie, die ihre Interessen vertritt, interessenunabhängige Forschung und Information erwarten? Und warum auch? Die Regierung hat im Jahr 2001 allein für die Vergabe neuer Mobilfunklizenzen von der Industrie 50 Milliarden Euro kassiert und erneut die zu hoch gesteckten Grenzwerte zum Wohle der Industrie bestätigt. Die Regierung ist nicht bereit, nur ein einziges Prozent hiervon, das wären 500 Millionen Euro, in die längst überfällige Forschung zu investieren. Frage: Wer ist hier interessenabhängig, die Industrie oder auch die Regierung? Was steht im Vordergrund, Wirtschaftswachstum oder Volksgesundheit? Die Glaubwürdigkeit der Regierung und ihrer Behörden wird maßgeblich davon abhängen, ob es ihr gelingt, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und die Kritiker stärker einzubinden, Mittel für Forschung bereitzustellen, unabhängig zu informieren und vernünftige Grenzwerte zu entwickeln, die nicht allein die Industrie sondern an erster Stelle die Gesundheit des Menschen schützen.


• „Viele gesundheitliche Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Sehstörungen, Bewegungsschwierigkeiten… sind mit signifikanter Auffälligkeit in einer Zone nahe an Mobilfunkstationen feststellbar. Ein deutlicher Anstieg von Reizbarkeit, Depressionsneigung, Gedächtnisverlust, Schwindel… wurde in einer Zone bis zu 100 Meter beobachtet. Bis 200 Meter fanden sich deutlich häufiger Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Unbehaglichkeit, Hautprobleme… Bis 300 Meter war chronische Müdigkeit besonders auffällig. Wir empfehlen, Mobilfunk-Basisstationen nicht näher als 300 Meter von Wohngebieten entfernt zu installieren.“

Dr. Roger Santini, Elektrosmog-Experte und Leiter des Labors für Biochemie und Pharmakologie im französischen ‚Nationalen Institut für angewandte Wissenschaft‘ in der Zeitung ‚La Presse Mediale‘ nach der Auswertung seiner Untersuchungen mit 530 Anwohnern in der Nähe von Mobilfunkanlagen (10. November 2001)


• „Ein potenzielles Risiko kann auch dann vorliegen, wenn dieses Risiko nicht voll nachweisbar ist, wenn nicht messbar ist, in welchem Umfang ein Risiko besteht oder wenn wegen unzureichender oder nicht eindeutiger wissenschaftlicher Daten noch nicht feststellbar ist, wie sich das Risiko auswirken kann.“ „Maßnahmen zur Verringerung von Risiken dürfen sich nicht nur auf unmittelbare Risiken beschränken, bei denen die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sehr viel einfacher ist. Zeigen sich negative Wirkungen erst lange nach der Gefährdung, so ist der Kausalzusammenhang wissenschaftlich am schwierigsten zu beweisen. Daher muss gerade in dieser Situation das Vorsorgeprinzip angewendet werden.“

Mitteilungen der EU-Kommission zum Vorsorgeprinzip (2. Februar 2000)


• „Nach dem Vorbeugeprinzip ist die Gesellschaft verpflichtet, umsichtige Maßnahmen zu ergreifen, wenn hinreichende wissenschaftliche Belege dafür vorliegen (aber nicht unbedingt 100%ige Beweise), dass Tatenlosigkeit schädliche Folgen haben könnte.“

Vertrag von Maastricht (Februar 1992)


• „Vorsorge bedeutet nicht den Ausschluss von Risiken. Man muss die Grenzwerte so niedrig ansetzen, dass sich die Technik gerade noch realisieren lässt und zugleich ein Höchstmaß an biologischem Schutz gewährleistet ist.“

Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des Ausschuss Umwelt und Gesundheit der Bundesärztekammer, in der ‚Ärztezeitung‘ (4. Oktober 2000)


• „Bei der Mikrowellenstrahlung von Sendemasten geht es an erster Stelle um unfreiwillig eingegangene Risiken und um dauerhafte Belastungen. Es sind sehr viele Menschen betroffen. Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist es auch deshalb unumgänglich, sich an dem Minimierungsprinzip zu orientieren. Der bei uns gültige Grenzwert orientiert sich lediglich an thermischen Effekten. Die bei viel niedrigeren Feldintensitäten auftretenden biologischen Effekte werden nicht berücksichtigt. Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten. Es sind stets alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition aller Anrainer zu gewährleisten.“

Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (September 2001)


• „Bei den Mobilfunk-Sendemasten ist zu bedenken: Es geht um unfreiwillige Risiken; es geht um dauerhafte Belastungen; es sind viele Menschen betroffen. Die medizinischen und biologischen Befunde zeigen, dass es vorbeugend wichtig ist, sich am Minimierungsprinzip zu orientieren. Alle Möglichkeiten zur Minimierung der Immissionen sollen genutzt werden.“

Ärztekammer Niedersachsen (August 2002)


• „Es gibt erdrückende Beweise für die Gefährlichkeit der Mobilfunk-Strahlung“, speziell in Bezug auf „Gedächtnisverlust, Alzheimer und Krebs“. Deshalb gälte es den Mobilfunk-Wildwuchs zu bremsen. „Die Bauordnung muss geändert und ein Genehmigungsrecht für alle Mobilfunkanlagen eingeführt werden.“ Kommunen sollten „die Daten der Sender veröffentlichen und Bürger anhand von Messungen über die Strahlungsintensität vor Ort aufklären“. Die Regierungen seien untätig.

BN, Bund Naturschutz in Bayern auf einer Pressekonferenz (14. Februar 2002)


• „Für längere Aufenthaltszeiten sollte ein Abstand von mindestens 500 Metern zu Sendeanlagen gewahrt werden.“

Prof. Dr. Peter Semm, Zoologisches Institut der Universität Frankfurt, Wissenschaftlerim Auftrag der Telekom (März 2001)


• „Die BSE-Krise ist auch eine Folge dessen, dass bereits in den 80er Jahren warnende Stimmen von Wissenschaftlern, Politikern und Experten sowie die Forderungen nach vorbeugendem Gesundheitsschutz nicht beachtet wurden, weil wissenschaftlich unanfechtbare Forschungsergebnisse angeblich nicht vorlagen. Eine recht ähnliche Situation lässt sich nun auch in der Entwicklung des Mobilfunks konstatieren.“

Die PDS in einer Anfrage an die Bundesregierung (1. März 2001)


• „Ein Drittel der Deutschen über 14 Jahren macht sich Sorgen über die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern.“

Repräsentative Umfrage im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (2002) Starke gesundheitliche Befürchtungen äußerten 46 % der Befragten bei Zigaretten, 39 % zum Alkohol, 38 % zur Luftverschmutzung, 31 % zu Hochspannungsleitungen und 29 % zu Mobilfunkanlagen.


• – Gesundheitliche Risiken, täglich neue Fakten
– Haftung des Standort-Vermieters in vollem Umfang bei nachgewiesenen Schäden
– Betreiber nicht haftpflichtversichert
– Verärgerte Nachbarn, massive Beschwerden, Protest, Gerichtsprozesse
– Knebelverträge, Vertragszeit bis zu 19 Jahren
– Kündigung durch den Vermieter nicht möglich, durch den Betreiber jederzeit
– Wertverlust der Immobilie, Mietminderung der Mieter
– Negativkriterium bei Banken

Die ‚Bürgerwelle‘ (www.buergerwelle.de) publiziert im Februar 2004 ihre Argumente gegen Mobilfunkantennen (in Stichworten)


• „Mobilfunksender sollten nicht in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder dicht besiedelten reinen Wohngebieten errichtet werden.“

Dr. Joachim Dullin, Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherschutzverbände, auf derAnhörung der Bundesärztekammer (4. April 2001)


• „Kinderärzte warnen vor Handys und Basisstationen.“

Prof. Dr. Karl-Ernst Mühlendahl, Kinderhospital Osnabrück, sowie Dokumentations- und Informationsstelle für Umweltfragen der Kinderärzte in Osnabrück (DISU) in der ‚Ärzte-Zeitung‘ (28. November 2000) Schon bei relativ geringer Feldintensität gebe es messbare Effekte auf biologische Funktionen, so Prof. Mühlendahl. Die Felder veränderten Membran-, Chromosomen und Rezeptorfunktionen und beeinflussen die Gehirntätigkeit und Reaktionszeiten. Noch kritischer als die Handynutzung sehen die Kinderärzte den Funkbetrieb von Basisstationen, da von ihnen dauerhafte Belastungen ausgehen.


• „Die Meldungen häufen sich offensichtlich, dass Mobilfunk schädigend für die Gesundheit sein könnte. Man muss inzwischen schon willentlich die Augen zumachen, um das nicht sehen zu wollen.“

Prof. Dr. Dr. Jörg Disse, Theologe an der Theologischen Fakultät Fulda und besorgter Vater von zwei Kindern, in einem Brief an den Deutschen Bundestag (18. Juni 2002)


• „Wir stellen uns auf hohe Schadenersatzansprüche ein. Sollte die biologische Gefahr durch elektromagnetische Mobilfunkstrahlung nachgewiesen werden, dann wäre dies das größte Schadenspotential, das die Versicherungswirtschaft je zu bewältigen hatte.“

Julius von Rotenhahn, Sprecher der Frankona-Rückversicherung, vor dem Landtag NRW in Düsseldorf (12. März 1994)


• „Die Ursache der Kinderkrebsfälle von Valladolid ist elektromagnetischer Natur.“

Prof. José Luis Fernández Ruiz, Institut für Biophysik der Universität Oviedo, in der spanischen Zeitung ‚La Nueva Espana‘ (22. März 2002)


• „Mobilfunkstrahlen begründen die vernünftige Vermutung, nicht unschädlich für die Gesundheit von Menschen zu sein, die ihnen permanent ausgesetzt sind.“

Aus dem Urteil des Gerichtes Erster Instanz in Bilbao/Spanien (Juni 2001) Das Gericht untersagte den weiteren Betrieb einer Mobilfunkstation, da es massive gesundheitliche Klagen aus der Nachbarschaft gab. Der Richter führte aus, dass die Antenne solange verboten bleibt, bis der Betreiber Airtel schlüssig nachweisen kann, dass deren Strahlung unschädlich ist.


• „Wir drehen den Strom für Sender in der Nähe von Schulen und Wohngebieten ab.“

Drohung mehrerer spanischer Kommunen an die Mobilfunkbetreiber (Januar 2002)


• „Bürgerproteste führten in Spanien innerhalb weniger Monate zur Stillegung von über 2000 Mobilfunkanlagen, für weitere 5000 gibt es Stillegungsverfahren, die demnächst rechtskräftig werden, über 10000 Prozesse werden zur Zeit geführt.“

Bericht aus der Zeitung ‚El Pais‘ und anderen spanischen Medien (12. März 2002)


• „Als Folge der Strahlung von Mobilfunk-Basisstationen fanden wir bei Anwohnern Kopfschmerzen und Veränderungen im Nervensystem schon bei 500 μW/m².“

Prof. Enrique Navarro, Institut für Physik der Universität Valencia, Studie im Auftrag der Gemeinde Ribera Baixa, in der spanischen Zeitung ‚EFE‘ (22. Februar 2002)


• „Menschen, die in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen wohnen, sollten unverzüglich und über die nächsten 20 Jahre von den Behörden gesundheitlich überwacht werden.“

Vierköpfiges spanisches Wissenschaftlerteam unter der Leitung von Prof. Enrique A. Navarro von der Universitat de Valencia und Prof. Manuel Portolés vom Hospital Universitario La Fe Valencia (August 2003)

Es gab signifikante Zusammenhänge zwischen der Schwere der von den Betroffenen angegebenen Symptome und der gemessenen Feldintensität eines Mobilfunksenders, der auf einem Hügel am Rande der spanischen Stadt Murcia steht. Im Vordergrund standen Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Reizbarkeit, Müdigkeit, Schlafstörung, Konzentrations- und Gedächtnisstörung, Herz- und Kreislaufprobleme, Bluthochdruck und Depressionen. Die Symptome nahmen mit einem Abstand von über 250 Metern zu den Mobilfunkanlagen und unterhalb einer Strahlungsstärke von 1000 μW/m² immer mehr ab. Diese wissenschaftlichen Daten lassen, so die spanischen Forscher, einen eindeutigen, plausiblen, logischen und ursächlichen Zusammenhang zwischen der Mobilfunkbelastung und neurologischen Erkrankungen zu.


• „Elektromagnetische Felder gehören zu den Hauptumweltrisikofaktoren für Leukämie.“

Prof. Dr. Rafael Gabriel Sánchez nach Auswertung von Studien in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium, welche 20 Millionen Spanier repräsentiert, in der Beilage ‚Gesundheit‘ der spanischen Zeitschrift ‚El Pais‘ (5. November 2002)


• „Die Regierung Portugals ordnet als Reaktion auf die spanischen Krebsfälle die Abschaltung und Entfernung sämtlicher Mobilfunkantennen von Schulen an.“

Portugiesisches Bildungsministerium in ‚Europa Press‘ (15. Februar 2002)


• „Mobilfunkfeld zeigt signifikante Effekte bei menschlichen Bindegewebszellen. Es gibt Modifizierungen der Zellmorphologie und genetische Veränderungen.“

Universität Florenz, Fakultät für Humananatomie und Histologie (Oktober 2002)


• „Handystrahlung macht Leukämiezellen aggressiv.“

Forschergruppe unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Fiorenzo Marinelli, Universität Bologna/Italien, in ‚New Scientist‘ und ‚Ärzte-Zeitung‘ (7. November 2002)


• „Wer eine Anlage herstellt oder betreibt, muss neben dem Funktionsbeweis auch sicherstellen, dass durch den Betrieb keine schädlichen oder gefährlichen (Neben-) Wirkungen entstehen. Für den Mobilfunk ist das nicht anders. Letztlich fehlt der Unschädlichkeitsnachweis für Funkfelder. Die Bevölkerung ist kein Versuchsfeld, weder technisch-biologisch, noch wirtschaftspolitisch. Wir brauchen endlich eine Berücksichtigung der längst bewiesenen Schädlichkeit der Technik, eine objektive Behandlung der Sache und eine Reduzierung der Sender und Sendeleistung auf ein Maß, das der Vorsorge in der verfassungsmäßig gebotenen Verantwortung durch Politik und Wirtschaft tatsächlich Rechnung trägt.“

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule RWTH Aachen (22. April 2001)


• „Derzeit sind der Strahlenbelastung praktisch keine Grenzen gesetzt. 10 Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter als deutscher Grenzwert, das ist ungefähr so, als führe man Lichtgeschwindigkeit als Geschwindigkeitsbeschränkung für Autofahrer ein.“

„Die Grenzwerte wurden von einem in München eingetragenen Verein mit Namen ICNIRP vorgeschlagen, dessen Mitglieder aber keinerlei medizinische Kompetenz nachweisen können.“

„Handys müssen bereits ab 0,005 Mikrowatt pro Quadratmeter Strahlungsstärke einwandfrei funktionieren. Das eröffnet einen gigantischen Spielraum. Es wäre leicht, die Senderleistungen drastisch zu reduzieren, ohne das Mobiltelefonieren zu gefährden. Um die ausgefallenen Wünsche einiger weniger Telefonierer zu erfüllen (gemeint ist das Telefonieren unter abgeschirmten Extrembedingungen in Tiefgaragen,Tunneln, U-Bahnen…), dürfen nicht alle anderen leiden.“

„Forschungen der Deutschen Telekom und des Bayerischen Umweltministeriums zeigen, dass bei einer Strahlenbelastung von einigen Mikrowatt pro Quadratmeter bereits gesundheitsschädliche Effekte auftreten.“

Dr. Ludwig Trautmann-Popp vom BN ‚Bund Naturschutz in Bayern‘ (Juli 2002)


• „Die Fürsorge des Staates bleibt schnell auf der Strecke, wenn Verbände, Lobbyisten und Parteien mitmischen. Wer seine Gesundheit nicht gefährden will, setzt besser nicht auf Vater Staat.“

‚Öko-Test‘ zum Thema Grenzwerte: „Trügerische Sicherheit“ (März 2003)


Quelle: http://www.maes.de/
PDF: Zitate Mobilfunk-Sender – vollständig oder Kurzfassung


Quelle und Kommentare hier:
https://npr.news.eulu.info/2019/04/19/mord-auf-raten-stoppt-5g/