Mit Riesenschritten in die Diktatur

von Max Erdinger

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
(Napoleon Bonaparte)

Aus einem Urteil des OLG Koblenz vom 14.02.2018 bezüglich der illegalen Einreise in die Bundesrepublik:

Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

Wenigstens etwas, auf das man sich berufen kann. Die rechtsstaatliche Ordnung scheint allerdings auch in anderen Bereichen ausgesetzt worden zu sein. Wenn sich, wie beim genehmigten Protestmarsch der Frauen in Berlin, die Polizei nicht mehr dazu veranlaßt sieht, die gesetzwidrige Blockade dieses Protestmarsches zu unterbinden und den Weg für die protestierenden Frauen frei zu machen, weil sie sich eventuell zu Politbütteln eines rot-rot-grünen Senats haben degradieren lassen, dann wurde die rechtsstaatliche Ordnung zumindest so lange außer kraft gesetzt, wie diese Ungeheuerlichkeit weder juristisch aufgearbeitet wurde, noch die zuständigen Polizeiführer für ihre skandalöse Unterlassung zur Rechenschaft gezogen worden sind.

Wenn ein Göttinger Richter urteilt, daß die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter einer Wohnung an einen AfD-Funktionär rechtens gewesen sei, weil beim Vertragsabschluß seitens des Mieters ein Hinweis darauf hätte erfolgen müssen, daß er selbst – und folglich auch das Eigentum des Vermieters – durch linksextremistische Gewalteinwirkung zu Schaden kommen könnten, dann ist die rechtsstaatliche Ordnung bis zum Ausgang der Berufungsverhandlung nicht nur ausgesetzt, sondern regelrecht pervertiert worden von einem Richter dieses „Rechtsstaates“, der gerade schnurstracks in die linksstaatliche Diktatur marschiert.

Wenn sich die Regierung eines vermeintlichen Rechtsstaates vermittels der Schaffung eines Umgehungstatbestandes dazu aufschwingt, das grundgesetzlich garantierte Recht (Artikel 5) auf freie Meinungsäußerung zu schleifen, indem sie parteinahe Stiftungen damit beauftragt, das zu zensieren, was sie selbst nicht zensieren darf, dann ist selbst ein eingebildeter Rechtsstaat auch in diesem Bereich Vergangenheit.

Wenn per Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Bayern die ad-infinitum-Haft eingeführt wird, indem die bisher auf 14 Tage beschränkte Inhaftierung eines sog. Gefährders auf unbegrenzte Zeit verlängert wird und lediglich ein Richter alle drei Monate einmal überprüfen soll, ob die Haftfortdauer angeordnet wird, ohne daß es je ein Verbrechen gegeben hat, dann ist der Rechtsstaat in Bayern Geschichte.

In diesem Fall hat Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung ausnahmsweise einmal recht, auch wenn er sich in seiner ganzen Empörung unter einem „Gefährder“ vermutlich einen islamischen Terrorverdächtigen vorstellt. Man müsste schon ein bißchen weiterdenken, um sich auszumalen, wer von der bayerischen Polizei auf Weisung „von oben“ in Zukunft sonst noch als „Gefährder“ anzusehen sein könnte. Zu welchen degenerativen Erscheinungen es in der bayerischen Justiz bereits vor der Verschärfung des PAG gekommen ist, konnte man am Fall Gustl Mollath sehen. Auch die widerrechtliche Hausdurchsuchung bei Petr Bystron (AfD) spricht hier Bände über das Rechtsstaatsverständnis verantwortlicher Politiker.

Warum Politiker? Was haben Politiker mit polizeilichem Handeln zu tun? Gibt es keine Gesetze? Doch, die gibt es. Aber wozu?

Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht in Dresden:

In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet.

Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.“

Es läßt sich also konstatieren, daß nicht nur in einem, sondern gleich in vielen Bereichen die rechtsstaatliche Ordnung ausgehebelt wird – und zwar systematisch.

Nun gibt es den oft beschworenen Artikel 20 des Grundgesetzes. Der bekannteste Satz zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDG) daraus lautet:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Aber ab wann ist andere Abhilfe nicht mehr möglich?

  • Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht korrumpiert worden ist?
  • Wenn es keinen Rechtsweg mehr gibt, um sich gegen die Abschaffung der FDG durch staatliche Institutionen zu stemmen?
  • Ist Abhilfe erst dann nicht mehr möglich, wenn keine Parteien mehr zur Wahl stehen, die Abhilfe versprechen würden?
  • Gibt es einen Zeitrahmen, der hinsichtlich jedweder Abhilfe zu beachten wäre?
  • Muß die FDG bereits beseitigt worden sein, um Abhilfe zu schaffen, oder reicht bereits die Vorbereitung zur Abschaffung der FDG, um Abhilfe zu schaffen?

Das sind alles Fragen, zu denen es selbst unter Verfassungsrechtlern keine übereinstimmenden Meinungen gibt. Der Artikel 20 des Grundgesetzes ist ein zahnloser Tiger. Wer sich auf ihn berufen will, der müsste nachweisen, daß die gesamte FDG zu bewahren gewesen war. Mißachtung der FDG in Teilbereichen reicht nicht aus.

Was könnte der reichlich theoretische Souverän also tun, wenn er einer momentan erkennbaren Tendenz hin zur kompletten Abschaffung der FDG entgegenwirken will? Es bleibt ihm meiner Einschätzung nach nur, dem System die materiellen Ressourcen zu entziehen. Er müsste aufhören, das System mit seinen Steuerzahlungen weiter zu füttern. Dazu müsste er bereit sein, ein Wohlstandsopfer zu bringen, seine Arbeitsstelle zu kündigen und seinen Lebensstandard auf ein Minimum zu reduzieren. Würden Deutsche das machen? – Im Leben nicht.

Weil der Deutsche das nach meiner Überzeugung im Leben nicht tun würde, kann er eigentlich auch aufhören, sich als freiheitlichen Demokraten zu bezeichnen. „Fressen, ficken, fernsehen“ – das kann er auch in der Diktatur. Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind in Deutschland seit jeher eine Illusion gewesen, auch wenn wir in den Siebzigern des letzten Jahrhunderts ganz gut aufgestellt gewesen sind.

Mit der AfD könnte man das alles vielleicht zurück bekommen, oder etwas, das zumindest nah dran ist. Dazu müsste man sie wählen. Der allerneuesten INSA-Umfrage zufolge hat die AfD wenigstens schon einmal die SPD überholt. Es steht aktuell 16 % : 15,5 % zugunsten der AfD. Das ist zwar schön, aber viel zu wenig angesichts der Tatsache, daß die Zeit läuft. Während sie läuft, wird eine demokratisch legitimierte Zuständigkeit nach der anderen an die EUdSSR verschenkt.

Wir leben in höchst spannenden Zeiten. An mir selbst kann ich allerdings beobachten, wie meine Empathie mit den deutschen „Demokraten“ täglich abnimmt. Angesichts der jetzt schon herrschenden Zustände agiert die Masse viel zu lethargisch, viel zu desinteressiert.

Im Grunde stimmt es auch: Letztlich bekommt jedes Volk die Regierung, die es verdient.

So gesehen paßt Merkel perfekt. Wir haben inzwischen Zustände erreicht, in denen man auf einem Auge blind sein müsste, um nicht zu erkennen, daß das ganze Malheur durchaus etwas mit diesem Staatsvolk zu tun hat.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/02/20/mit-riesenschritten-in-die-diktatur/